LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2015-01-09, 312 O 4/15

312 O 4/15Tribunal cantonal9 janv. 2015

Texte intégral

LG Hamburg 12. Zivilkammer — 312 O 4/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-09

Aktenzeichen: 312 O 4/15

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2015:0109.312O4.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

im Wettbewerb handelnd,

A) bei dem Angebot von Waren, die nach Fläche oder Gewicht angeboten werden, nicht jeweils unmittelbar neben dem Gesamtpreis in jeder Darstellung auf der Homepage, auch den Preis je Mengeneinheit, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) anzugeben, nämlich bei dem Angebot von „Buntes Bastelkrepp-Papier-Set 2,5 m x 50 cm, 10 Rollen farbig sortiert“ (Anlage AST 1a) und/oder „U3 Modellierknete im Eimer, 1350 g“ (Anlage AST 1b) und/oder

B) im Impressum auf der Homepage unter der Domain „www.b.-l..de“ einen Geschäftsführer zu benennen, obwohl der Betreiber des Shops keine Rechtsform darstellt, in der ein Geschäftsführer bestellt werden könnte, wie aus der Anlage Ast2 zu ersehen und/oder

C) in der Widerrufsbelehrung keine Kontaktdaten anzugeben, an die die Erklärung über den Widerruf zu senden ist, wie aus Anlage AST 3 zu ersehen und/oder

D) mit einem Preisvorteil „von bis zu 35 %“ bei der „Jolly-Aktion“ zu werben, ohne zugleich den Vergleichspreis zu benennen und/oder einen derartigen Preisvorteil tatsächlich zu gewähren, wie aus Anlage AST 4 zu ersehen ist.

  1. Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 32.000,00 € festgesetzt.

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