projets
312 O 4/15•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2015-01-09, 312 O 4/15
312 O 4/15Tribunal cantonal9 janv. 2015
Entscheidungsdatum: 2015-01-09
Aktenzeichen: 312 O 4/15
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2015:0109.312O4.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
im Wettbewerb handelnd,
A) bei dem Angebot von Waren, die nach Fläche oder Gewicht angeboten werden, nicht jeweils unmittelbar neben dem Gesamtpreis in jeder Darstellung auf der Homepage, auch den Preis je Mengeneinheit, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) anzugeben, nämlich bei dem Angebot von „Buntes Bastelkrepp-Papier-Set 2,5 m x 50 cm, 10 Rollen farbig sortiert“ (Anlage AST 1a) und/oder „U3 Modellierknete im Eimer, 1350 g“ (Anlage AST 1b) und/oder
B) im Impressum auf der Homepage unter der Domain „www.b.-l..de“ einen Geschäftsführer zu benennen, obwohl der Betreiber des Shops keine Rechtsform darstellt, in der ein Geschäftsführer bestellt werden könnte, wie aus der Anlage Ast2 zu ersehen und/oder
C) in der Widerrufsbelehrung keine Kontaktdaten anzugeben, an die die Erklärung über den Widerruf zu senden ist, wie aus Anlage AST 3 zu ersehen und/oder
D) mit einem Preisvorteil „von bis zu 35 %“ bei der „Jolly-Aktion“ zu werben, ohne zugleich den Vergleichspreis zu benennen und/oder einen derartigen Preisvorteil tatsächlich zu gewähren, wie aus Anlage AST 4 zu ersehen ist.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 32.000,00 € festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.