projets
S 48 KR 699/15•SG Hamburg 48. Kammer, 2016-11-18, S 48 KR 699/15
S 48 KR 699/15Tribunal des assurances sociales / Chamber 4818 nov. 2016
1. Kinderanimation im Rahmen von sog Motto-Geburtstagsparties kann im Einzelfall als künstlerische Tätigkeit nach § 1 KSVG bewertet werden. (Rn.20) 2. Voraussetzung für die Einordnung der Tätigkeit der Kinderanimateurin als künstlerisch ist, dass Elemente des Katalogberufs des Schauspielers sowie des Sprechers aus dem Bereich "Darstellende Kunst" und der Unterhaltungskunst überwiegen. (Rn.16) (Rn.18) 3. Sofern Kinderanimation als Gesamtpaket angeboten wird, kommt es entscheidend auf den Charakter des Gesamtwerks an. (Rn.21)
Entscheidungsdatum: 2016-11-18
Aktenzeichen: S 48 KR 699/15
ECLI: ECLI:DE:SGHH:2016:1118.S48KR699.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 8 Abs 1 KSVG
Kinderanimation im Rahmen von sog Motto-Geburtstagsparties kann im Einzelfall als künstlerische Tätigkeit nach § 1 KSVG bewertet werden. (Rn.20)
Voraussetzung für die Einordnung der Tätigkeit der Kinderanimateurin als künstlerisch ist, dass Elemente des Katalogberufs des Schauspielers sowie des Sprechers aus dem Bereich "Darstellende Kunst" und der Unterhaltungskunst überwiegen. (Rn.16) (Rn.18)
Sofern Kinderanimation als Gesamtpaket angeboten wird, kommt es entscheidend auf den Charakter des Gesamtwerks an. (Rn.21)
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.