FG Hamburg 4. Senat, 2014-07-18, 4 K 183/12

4 K 183/12Tribunal fiscal / 4e division18 juil. 2014

Regest

Dehnhülsen aus Stahl, die aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften mit entsprechenden Dehnschrauben der Verbindung von Gegenständen dienen, sind in die Pos. 7318 KN ("Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl") einzureihen (Rn.23) (Rn.) (Rn.27) .

Texte intégral

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 183/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-18

Aktenzeichen: 4 K 183/12

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:0718.4K183.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Pos 7304 KN, Pos 7318 UPos 2900 KN

Leitsatz

Dehnhülsen aus Stahl, die aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften mit entsprechenden Dehnschrauben der Verbindung von Gegenständen dienen, sind in die Pos. 7318 KN ("Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl") einzureihen (Rn.23) (Rn.) (Rn.27) .

Orientierungssatz

  1. Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind. Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Rechtsprechung) (Rn.24) .

  2. Dass Dehnhülsen den in der Position 7318 KN genannten Unterlegscheibe ähnlich sind, genügt für eine derartige Einreihung. Eine Ähnlichkeit ist dann gegeben, wenn eine Ware aus Eisen oder Stahl mit einer der in der Warenbeschreibung der Pos. 7318 KN ausdrücklich genannten Ware insoweit vergleichbar ist, dass sie eine vergleichbare Funktion in einer vergleichbaren Art und Weise erfüllt (Rn.33) (Rn.34) (Rn.37) .

  3. Eine Einreihung der Dehnhülsen in die Pos. 7304 "Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl" scheidet aus (Rn.44) .

  4. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 128/14).

  5. Die Revision wurde zugelassen. Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. VII R 9/15 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 17.3.2015 VII B 128/14, nicht dokumentiert).

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