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1 Sa 2/11•Landesarbeitsgericht Hamburg 1. Kammer, 2011-03-22, 1 Sa 2/11
1 Sa 2/11Tribunal du travail / 1re chambre22 mars 2011
1. Die Voraussetzungen eines Betriebes im Sinne des § 1 KSchG können auch von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegenen organisatorischen Einheiten erfüllt werden (gegen BAG, Urteil vom 17. Januar 2008, 2 AZR 902/06).(Rn.30) 2. Die zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz in einem ausländischen Betrieb steht der sozialen Rechtfertigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen entgegen.(Rn.34)
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: 1 Sa 2/11
ECLI: ECLI:DE:LAGHH:2011:0322.1SA2.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG
Die Voraussetzungen eines Betriebes im Sinne des § 1 KSchG können auch von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegenen organisatorischen Einheiten erfüllt werden (gegen BAG, Urteil vom 17. Januar 2008, 2 AZR 902/06).(Rn.30)
Die zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz in einem ausländischen Betrieb steht der sozialen Rechtfertigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen entgegen.(Rn.34)
(Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 357/11)
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