VerfG Potsdam, 2012-07-06, 28/12

28/12Autre juridiction6 juil. 2012

Texte intégral

VerfG Potsdam — 2012-07-06 — 28/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-06

Aktenzeichen: 28/12

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen, nicht wahrgenommen hat.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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