VerfG Potsdam, 2018-04-20, VfGBbg 9/18

VfGBbg 9/18Autre juridiction20 avr. 2018

Texte intégral

VerfG Potsdam — 2018-04-20 — VfGBbg 9/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-20

Aktenzeichen: VfGBbg 9/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 12. März 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind. Es bleibt dabei, dass die Verfassungsbeschwerde nicht dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg sowie dem Begründungserfordernis aus § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg entspricht.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

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