VG Potsdam 13. Kammer, 2020-04-02, 13 K 3080/16.A

13 K 3080/16.ATribunal administratif / Chamber 132 avr. 2020

Texte intégral

VG Potsdam 13. Kammer — 2020-04-02 — 13 K 3080/16.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-02

Aktenzeichen: 13 K 3080/16.A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Tatbestand des Urteils vom 27. Januar 2020 wird wie folgt berichtigt.

In dem Satz (UA, Seite 4, 2. Absatz)

„Der Kläger hat, nachdem er die Klage insoweit, als zunächst auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Gewährung subsidiären Schutzes begehrt worden ist, zurückgenommen hat, zuletzt beantragt,

| die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 3. August 2016 zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, ihm hilfsweise subsidiären Schutz zuzuerkennen sowie weiter hilfsweise festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG bestehen“.

wird die vorstehend dargestellte Streichung vorgenommen.

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