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26 VI 307/11•AG Bernau, 2015-09-14, 26 VI 307/11
26 VI 307/11Tribunal de première instance14 sept. 2015
Entscheidungsdatum: 2015-09-14
Aktenzeichen: 26 VI 307/11
Dokumenttyp: Beschluss
In der Nachlasssache
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wird der durch Beschluss vom 11.05.2011 des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin bestellte Nachlasspfleger, Herr Rechtsanwalt X. aus der Kanzlei A. & A. Rechtsanwälte, gemäß §§ 1886, 1915 BGB aus dem Amt des Nachlasspflegers entlassen.
Durch Beschluss vom 11.05.2011 wurde eine Nachlasspflegschaft für unbekannten Erben des J. H. angeordnet. Zum Nachlasspfleger wurde Rechtsanwalt X. bestellt. Der Aufgabenkreis wurde für die Bereiche
• Sicherung und Verwaltung des Nachlasses • Ermittlung der unbekannten Erben
bestimmt.
In Anwendung der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 04.11.2014 zum Aktenzeichen 3 U 156/11 ist zu prüfen, ob den unbekannten Erben ein Vermögensschaden entstanden ist. Diese Prüfung kann nicht durch den Rechtsanwalt X. erfolgen, da hier eine Kollision der verschiedenen Interessen nicht ausgeschlossen werden kann. Mithin war der bisherige Nachlasspfleger Rechtsanwalt X. zu entlassen.
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