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6 U 45/17•OLG Brandenburg 6. Zivilsenat, 2018-10-23, 6 U 45/17
6 U 45/17Tribunal supérieur / Civil Chamber 623 oct. 2018
Entscheidungsdatum: 2018-10-23
Aktenzeichen: 6 U 45/17
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2018:1023.6U45.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.245,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2011 sowie weitere 3.180,88 € nebst Zinsen in vorgenannter Höhe seit dem 26.01.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Klägerin auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Beklagte zu tragen (§ 516 Abs. 3 ZPO). Er wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf bis zu 30.000,- € festgesetzt.
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