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OVG 12 N 270/21•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 12. Senat, 2022-11-22, OVG 12 N 270/21
OVG 12 N 270/21Tribunal administratif / Division 1222 nov. 2022
Zur Reichweite des Ausschlussgrundes gemäß § 4 Abs 3 Nr 4 VIG bei einer Vielzahl von Einzelanträgen infolge einer hierfür auf einer Online-Plattform bereitgestellten Antragstellungsmöglichkeit. (Rn.7)
Entscheidungsdatum: 2022-11-22
Aktenzeichen: OVG 12 N 270/21
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2022:1122.OVG12N270.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Zur Reichweite des Ausschlussgrundes gemäß § 4 Abs 3 Nr 4 VIG bei einer Vielzahl von Einzelanträgen infolge einer hierfür auf einer Online-Plattform bereitgestellten Antragstellungsmöglichkeit. (Rn.7)
Die Frage, ob der Ausschlussgrund des VIG § 4 Abs 3 Nr 4, wonach der Informationsantrag abgelehnt werden soll, soweit durch die Bearbeitung des Antrags die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde, auch dann erfüllt ist, wenn zwar nicht der einzelne konkrete Informationsantrag zu einer solchen Beeinträchtigung führt, wohl aber die Vielzahl im Rahmen einer „Kampagne“ gestellter Anträge, ist zu verneinen.(Rn.7)
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