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7 C 369/17•AG Tempelhof-Kreuzberg, 2018-05-07, 7 C 369/17
7 C 369/17Tribunal de première instance7 mai 2018
Bereits ein Durchgangszimmer reicht für die Annahme eines schlechten Schnitts. Hierfür spricht, dass der Mietspiegel 2017 als Beispiel für einen schlechten Schnitt „gefangener Raum und/oder Durchgangszimmer“ nennt, während der Mietspiegel 2015 ausdrücklich noch mehr als ein gefangenes Zimmer forderte.(Rn.25)
Entscheidungsdatum: 2018-05-07
Aktenzeichen: 7 C 369/17
ECLI: ECLI:DE:AGBETK:2018:0507.7C369.17.00
Dokumenttyp: Entscheidung
Normen: § 558 BGB, § 558b BGB
Rechtskraft: ja
Bereits ein Durchgangszimmer reicht für die Annahme eines schlechten Schnitts. Hierfür spricht, dass der Mietspiegel 2017 als Beispiel für einen schlechten Schnitt „gefangener Raum und/oder Durchgangszimmer“ nennt, während der Mietspiegel 2015 ausdrücklich noch mehr als ein gefangenes Zimmer forderte.(Rn.25)
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