KG Berlin 6. Zivilsenat, 2015-07-21, 6 U 69/14

6 U 69/14Tribunal supérieur / Civil Chamber 621 juil. 2015

Regest

Die Voraussetzungen einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls liegen vor, wenn die vorgefundenen Deformationen und Werkzeugspuren am Schließblech der Wohnungseingangstür durch greifende Werkzeuge nur bei geöffneter Tür oder im nicht montierten Zustand des Schließblechs erzeugt worden sein können, sie nicht geeignet waren, den Riegel des Türschlosses, das nach den Angaben des VN mindestens eintourig ausgeschlossen gewesen sein soll, zu überwinden, und die Tür mit dem Schlüssel der den Diebstahl anzeigenden Tochter von der Polizei wieder verschlossen werden konnte, das Schloss also noch funktionsfähig war.(Rn.4)

Texte intégral

KG Berlin 6. Zivilsenat — 6 U 69/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-21

Aktenzeichen: 6 U 69/14

ECLI: ECLI:DE:KG:2015:0721.6U69.14.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 3 Abs 1 Buchst a VHB 2008, § 5 Abs 1 Buchst a VHB 2008, § 286 ZPO

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Die Voraussetzungen einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls liegen vor, wenn die vorgefundenen Deformationen und Werkzeugspuren am Schließblech der Wohnungseingangstür durch greifende Werkzeuge nur bei geöffneter Tür oder im nicht montierten Zustand des Schließblechs erzeugt worden sein können, sie nicht geeignet waren, den Riegel des Türschlosses, das nach den Angaben des VN mindestens eintourig ausgeschlossen gewesen sein soll, zu überwinden, und die Tür mit dem Schlüssel der den Diebstahl anzeigenden Tochter von der Polizei wieder verschlossen werden konnte, das Schloss also noch funktionsfähig war.(Rn.4)

Orientierungssatz

Erledigt durch Rücknahme der Berufung.

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