projets
OVG 6 S 23.16•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, 2016-10-11, OVG 6 S 23.16
OVG 6 S 23.16Tribunal administratif / 6e division11 oct. 2016
Einem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse über die Namen einzelner Abgeordneter des 16. Deutschen Bundestages, hinsichtlich derer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die Grenzen der Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale überschritten haben, stehen schutzwürdige personenbezogene Daten der einzelnen Abgeordneten nicht entgegen.(Rn.8)
Entscheidungsdatum: 2016-10-11
Aktenzeichen: OVG 6 S 23.16
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2016:1011.OVG6S23.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG
Einem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse über die Namen einzelner Abgeordneter des 16. Deutschen Bundestages, hinsichtlich derer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die Grenzen der Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale überschritten haben, stehen schutzwürdige personenbezogene Daten der einzelnen Abgeordneten nicht entgegen.(Rn.8)
Können konkrete Anhaltspunkte für einen verbreiteten Missbrauch bei der Abrechnung von Gegenständen über die Sachleistungspauschale festgestellt werden, ist es gerechtfertigt, personenbezogene Daten nicht nur einzelner Abgeordneter, sondern sämtlicher betroffener Abgeordneter der Presse zugänglich zu machen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65/14 - juris Rn. 24).(Rn.8)
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.