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28 K 253.15•VG Berlin 28. Kammer, 2016-04-01, 28 K 253.15
28 K 253.15Tribunal administratif / Chamber 281 avr. 2016
Ist lediglich die Übertragung des Aufgabengebietes ohne Einweisung in eine entsprechende Planstelle möglich, kann nicht die Rede davon sein, dass in rechtswidriger Weise ein förmliches Ausschreibungs- und Auswahlverfahren habe umgangen werden sollen.(Rn.9)
Entscheidungsdatum: 2016-04-01
Aktenzeichen: 28 K 253.15
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0401.28K253.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 7 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 82 SGB 9, § 95 Abs 2 SGB 9
Ist lediglich die Übertragung des Aufgabengebietes ohne Einweisung in eine entsprechende Planstelle möglich, kann nicht die Rede davon sein, dass in rechtswidriger Weise ein förmliches Ausschreibungs- und Auswahlverfahren habe umgangen werden sollen.(Rn.9)
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