VG Berlin 7. Kammer, 2016-03-10, 7 L 97.16 V

7 L 97.16 VTribunal administratif / Chamber 710 mars 2016

Regest

1. Die Erteilung eines nationalen Visums zum Nachzug zu einem ausländischen Angehörigen setzt voraus, dass jener im Besitz eines Aufenthaltstitels ist.(Rn.7) 2. Eine Blaue Karte EU und ein auf deren Grundlage erteilter Familienaufenthaltstitel erlöschen auch dann, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist.(Rn.9)

Texte intégral

VG Berlin 7. Kammer — 7 L 97.16 V — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-10

Aktenzeichen: 7 L 97.16 V

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0310.7L97.16V.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 6 Abs 3 AufenthG, § 19a AufenthG, § 29 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 30 Abs 1 AufenthG, § 32 AufenthG ... mehr

Orientierungssatz

  1. Die Erteilung eines nationalen Visums zum Nachzug zu einem ausländischen Angehörigen setzt voraus, dass jener im Besitz eines Aufenthaltstitels ist.(Rn.7)

  2. Eine Blaue Karte EU und ein auf deren Grundlage erteilter Familienaufenthaltstitel erlöschen auch dann, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist.(Rn.9)

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