VG Berlin 28. Kammer, 2016-02-08, 28 L 229.15

28 L 229.15Tribunal administratif / Chamber 288 févr. 2016

Regest

1. Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind. (Rn.13) 2. Es bedarf einer Begründung des Gesamturteils, wenn sich dieses nicht ohne weiteres aus den Einzelbegründungen herleiten lässt. (Rn.23)

Texte intégral

VG Berlin 28. Kammer — 28 L 229.15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-08

Aktenzeichen: 28 L 229.15

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0208.28L229.15.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO

Orientierungssatz

  1. Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind. (Rn.13)

  2. Es bedarf einer Begründung des Gesamturteils, wenn sich dieses nicht ohne weiteres aus den Einzelbegründungen herleiten lässt. (Rn.23)

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