VG Berlin 28. Kammer, 2015-02-20, 28 K 80.14

28 K 80.14Tribunal administratif / Chamber 2820 févr. 2015

Regest

Ist eine verbeamtete Lehrerin im Unterricht nicht mehr einsetzbar, wohl aber in anderen Funktionen, darf der Dienstherr vor ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sich nicht mit dem Angebot eines Dienstposten begnügen, sondern muss klären, ob die Lehrerin für diesen Dienstposten überhaupt geeignet war oder ob andere Dienstposten frei waren. (Rn.20) (Rn.22)

Texte intégral

VG Berlin 28. Kammer — 28 K 80.14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-20

Aktenzeichen: 28 K 80.14

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2015:0220.28K80.14.0A

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Ist eine verbeamtete Lehrerin im Unterricht nicht mehr einsetzbar, wohl aber in anderen Funktionen, darf der Dienstherr vor ihrer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sich nicht mit dem Angebot eines Dienstposten begnügen, sondern muss klären, ob die Lehrerin für diesen Dienstposten überhaupt geeignet war oder ob andere Dienstposten frei waren. (Rn.20) (Rn.22)

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.