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OVG 4 S 24.13•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2013-04-16, OVG 4 S 24.13
OVG 4 S 24.13Tribunal administratif / 4e division16 avr. 2013
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: OVG 4 S 24.13
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2013:0416.OVG4S24.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 Abs 2 BG BB
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)
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