VG München 14. Kammer, 2025-10-10, M 14 P 25.4000

M 14 P 25.4000Tribunal administratif / Chamber 1410 oct. 2025

Texte intégral

VG München 14. Kammer — 2025-10-10 — M 14 P 25.4000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-10

Aktenzeichen: M 14 P 25.4000

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Es wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG und § 278 Abs. 6 ZPO das Zustandekommen des folgenden Vergleichs festgestellt:

  1. Die Geschäftsführung des Jobcenters N. verpflichtet sich, das Stufenverfahren nach § 71 BPersVG unverzüglich nach Rechtskraft des Vergleichs einzuleiten und die im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren streitgegenständlichen Vorgänge (Zustimmungsverweigerungen des Personalrates bezüglich der Eingruppierungen der Mitarbeiterinnen Frau A. und Frau O. . ) unverzüglich der zuständigen Trägerversammlung vorzulegen.

  2. Die Bestimmungen zur Anrufung der Einigungsstelle im Falle einer Nichteinigung gemäß § 72 BPersVG bleiben von dieser Einigung unberührt.

  3. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.

Gründe

1 Die Beteiligten sind nach erfolgreichen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen zu der genannten gütlichen Einigung gelangt. Der Rechtstreit ist somit erledigt.

titelzeile

Vergleich

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.