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432 C 12689/24•AG München Abteilung 432, 2024-06-11, 432 C 12689/24
432 C 12689/24Tribunal de première instance11 juin 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 432 C 12689/24
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr innegehaltene, im Dachgeschoss rechts des Hauses …, gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, 2 Bad\ WC, 1 Balkon, 1 Kellerabteil und den Tiefgaragenstellplatz Nummer 19 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.501,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 17.03.2024 zu bezahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.580 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 810 € seit 06.11.2023, aus 810 € seit 06.12.2023, aus 810 € seit 04.01.2024, aus 2.700 € seit 06.02.2024, aus 2.700 € seit 06.03.2024, aus 2.700 € seit 04.04.2024, aus 2.700 € seit 06.05.2024 und aus 2.350 € seit 01.02.2024 zu bezahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird keine Räumungsfrist gewährt.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 42.580,00 € festgesetzt.
Versäumnisurteil – Herausgabe einer Mietwohnung
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