ArbG München Kammer 20, 2023-03-08, 20 Ca 7325/22

20 Ca 7325/22Tribunal du travail8 mars 2023

Texte intégral

ArbG München Kammer 20 — 2023-03-08 — 20 Ca 7325/22 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-08

Aktenzeichen: 20 Ca 7325/22

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Tenor

Der Tatbestand des Endurteils vom 18.01.2023 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 5 wird im vorletzten Absatz das Datum „01.08.2020“ in „31.08.2020“ geändert.

Gründe

1 Das Endurteil vom 18.01.2023 war ersichtlich zu berichtigen. Gemäß §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 319 Abs. 1 ZPO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die im Urteil vorkommen, jederzeit vom Gericht zu berichtigen.

2 Versehentlich wurde auf Seite 5 des Urteils ein falsches Datum bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgenommen. Das Beendigungsdatum wurde auf Seite 2 des Urteils richtigerweise mit „31.08.2020“ angegeben. Das Datum 01.08.2020 stellt daher einen offensichtlichen Schreibfehler im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO dar, der jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist.

3 Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Berichtigung.

4 Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende allein ergehen, §§ 53 Abs. 1 ArbGG, 128 Abs. 4 ZPO.

titelzeile

Berichtigung des Urteils, Offenbare Unrichtigkeit, Schreibfehler, Rechenfehler, Beendigungsdatum, Stellungnahme, Mündliche Verhandlung

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