VG Regensburg 6. Kammer, 2023-01-11, RN 6 K 22.2786

RN 6 K 22.2786Tribunal administratif / Chamber 611 janv. 2023

Texte intégral

VG Regensburg 6. Kammer — 2023-01-11 — RN 6 K 22.2786 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-11

Aktenzeichen: RN 6 K 22.2786

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

III. Der Streitwert wird auf 13.500 EUR festgesetzt.

Gründe

1 Die Beteiligten stimmen durch die am 30. November 2022 und 7. Dezember 2022 bei Gericht eingegangenen Erklärungen in der Erledigung der Hauptsache überein.

2 Das Verfahren ist demnach einzustellen.

3 Es ist davon auszugehen, dass im gerichtlichen Vergleich vom 30. August 2022 im Verfahren RN 6 K 20.1232 eine Einigung auch hinsichtlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens erfolgt ist, sodass die hier getroffene Kostenentscheidung einer Einigung der Beteiligten über die Kostentragung folgt.

4 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung der Ziff. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach bei einer Beseitigungsanordnung als Streitwert der Zeitwert der zu beseitigenden Substanz plus Abrisskosten (20 bis 30 EUR/m³ umbauten Raumes) empfohlen wird. Der umbaute Raum des Vorhabens beträgt laut der Bauantragunterlagen 674,23 m³, sodass ein Streitwert von 13.500,- EUR angemessen erscheint.

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Streitwertfestsetzung für Klage gegen Beseitigungsanordnung

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