ArbG Nürnberg 12. Kammer, 2022-02-24, 12 Ca 6396/20

12 Ca 6396/20Tribunal du travail / Chamber 1224 févr. 2022

Regest

Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)

Texte intégral

ArbG Nürnberg 12. Kammer — 2022-02-24 — 12 Ca 6396/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-24

Aktenzeichen: 12 Ca 6396/20

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.

Leitsatz

Treffen die Parteien in einem Prozessvergleich zur Beendigung eines Bestandsstreits im Vergleichswege auch eine Vereinbarung über einen Weiterbeschäftigungsantrag, ist dies wertmäßig nicht zu berücksichtigen. (redaktioneller Leitsatz)

titelzeile

Wertfestsetzung bei Beendigung eines Bestandsstreits durch Prozessvergleich

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