AG Erding, 2021-04-24, XVII 351/09

XVII 351/09Tribunal de première instance24 avr. 2021

Texte intégral

AG Erding — 2021-04-24 — XVII 351/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-24

Aktenzeichen: XVII 351/09

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Betrag, den der Betreute Reinhold Herbert Wallner an die Staatskasse gemäß §§ 1908i, 1836e BGB aus seinem Vermögen zu erstatten hat, wird festgesetzt auf 1.455,00 €, fällig am 24.04.2021.

Die Kontoverbindung wird von der Landesjustizkasse Bamberg mitgeteilt.

Gründe

1 Den Betreuern wurden auf die Anträge, eingegangen am 13.09.2018 und 09.01.2019, Vergütun gen in Höhe von 1.455,00 € ausgezahlt.

2 Die Beträge stehen den Betreuern in der ausbezahlten Höhe zu.

3 Der Verfahrenspfleger Andreas Meier erklärte in seiner Stellungnahme vom 16.02.2021 sein Einverständnis.

4 Der Betreute hat die im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) festgelegten Schongrenzen übersteigendes Vermögen.

5 Der übersteigende Betrag ist von dem Betreuten für den von der Staatskasse verauslagten Betrag einzusetzen.

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