projets
610 M 9003/20•AG Bamberg, 2021-03-18, 610 M 9003/20
610 M 9003/20Tribunal de première instance18 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 610 M 9003/20
Dokumenttyp: Beschluss
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 08.01.2021 wird gemäß § 850 k Abs. 4 ZPO dahingehend geändert, dass der pfändungsfreie Sockelbetrag der Schuldnerin auf Ihrem Pfändungsschutzkonto bei der Raiffeisenbank-Volksbank B. S. eG, B. S., IBAN …, um 423,00 € monatlich reduziert wird.
Im Übrigen hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 08.01.2021 in vollem Umfang Bestand.
1 Dem Antrag der Gläubigerpartei vom 18.02.2021 auf Abänderung des Pfändungsfreibetrags der Schuldnerin auf Ihrem Pfändungsschutzkonto war zu entsprechen.
2 Die Schuldnerin lebt laut ihrer Vermögensauskunft vom 12.11.2020 mit ihrem Lebensgefährten zusammen und bezahlt diesem keine Miete. Da aber der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO einen entsprechenden Mietanteil beinhaltet, war dieser entsprechend der Mietkostenersparnis hinsichtlich der Kaltmiete und der Heizkosten unter Berücksichtigung der Wohngeldtabelle des Jobcenters des Landkreises Bamberg antragsgemäß um 423,00 € zu reduzieren.
3 Die Gegenpartei wurde zum Antrag gehört.
4 Innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist wurde keine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war dem Antrag stattzugeben.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.