OLG Stuttgart 23. Zivilsenat, 2023-05-24, 23 U 630/22

23 U 630/22Tribunal supérieur / Civil Chamber 2324 mai 2023

Regest

Stützt ein Kläger seine Behauptung, ein von ihm erworbenes Fahrzeug mit Dieselmotor erkenne den Prüfstand und stelle dann die Steuerung des Abgasreinigungssystems inklusive SCR-System und Kühlmittelsolltemperaturregelung so um, dass die Grenzwerte eingehalten würden, ausschließlich darauf, dass das Fahrzeug die Bedingungen des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) erkenne, so ist der Vortrag unschlüssig und unbeachtlich, wenn das Fahrzeug nach dem im Jahr 2017 mit Art. 3 VO EU 2017/1151 vom 01 Juni 2017 eingeführten WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure bzw. weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichte Nutzfahrzeuge) und dem dafür maßgeblichen WLTC (Worldwide Harmonized Light Duty Test Cycle bzw. weltweit harmonisierter Prüfzyklus für leichte Nutzfahrzeuge) mit Ergänzung durch Emissionsmessungen im realen Fahrbetrieb (RDE, Real Driving Emissions) geprüft und zugelassen wurde, da die Prüfung nach diesem neueren Verfahren grundlegend anders ist.(Rn.39)

Texte intégral

OLG Stuttgart 23. Zivilsenat — 23 U 630/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-24

Aktenzeichen: 23 U 630/22

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0524.23U630.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, EUV 2016/646, Art 3 EUV 2017/1151, EUV 2017/1154

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Stützt ein Kläger seine Behauptung, ein von ihm erworbenes Fahrzeug mit Dieselmotor erkenne den Prüfstand und stelle dann die Steuerung des Abgasreinigungssystems inklusive SCR-System und Kühlmittelsolltemperaturregelung so um, dass die Grenzwerte eingehalten würden, ausschließlich darauf, dass das Fahrzeug die Bedingungen des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) erkenne, so ist der Vortrag unschlüssig und unbeachtlich, wenn das Fahrzeug nach dem im Jahr 2017 mit Art. 3 VO EU 2017/1151 vom 01 Juni 2017 eingeführten WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure bzw. weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichte Nutzfahrzeuge) und dem dafür maßgeblichen WLTC (Worldwide Harmonized Light Duty Test Cycle bzw. weltweit harmonisierter Prüfzyklus für leichte Nutzfahrzeuge) mit Ergänzung durch Emissionsmessungen im realen Fahrbetrieb (RDE, Real Driving Emissions) geprüft und zugelassen wurde, da die Prüfung nach diesem neueren Verfahren grundlegend anders ist.(Rn.39)

Orientierungssatz

Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Urteil ist durch Beschluss vom 6. Juli 2023 berichtigt worden. Der Berichtigungsbeschluss ist am Ende der Entscheidung angefügt.

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