SG Karlsruhe 11. Kammer, 2019-06-28, S 11 AL 1152/19

S 11 AL 1152/19Tribunal des assurances sociales / Chamber 1128 juin 2019

Regest

1. Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses kann auch aufgrund von persönlichen Bindungen begründet sein. Bei der Notwendigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen kann die Aufgabe eines Arbeitsplatzes aus persönlichen Gründen ausnahmsweise einen wichtigen Grund darstellen. (Rn.22) 2. Bei der Abwägung der Einzelfallentscheidung ist auch zu berücksichtigten, ob anderweitige angemessene und zumutbare Lösungsmöglichkeiten durch Unterstützung, beispielsweise ambulant, stationär oder durch andere Angehörige/Bekannte und Freunde möglich sind oder ob Unterstützungsleistungen durch die Pflegeversicherung bereits beantragt wurden. (Rn.24)

Texte intégral

SG Karlsruhe 11. Kammer — S 11 AL 1152/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-28

Aktenzeichen: S 11 AL 1152/19

ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2019:0628.S11AL1152.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3

Orientierungssatz

  1. Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses kann auch aufgrund von persönlichen Bindungen begründet sein. Bei der Notwendigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen kann die Aufgabe eines Arbeitsplatzes aus persönlichen Gründen ausnahmsweise einen wichtigen Grund darstellen. (Rn.22)

  2. Bei der Abwägung der Einzelfallentscheidung ist auch zu berücksichtigten, ob anderweitige angemessene und zumutbare Lösungsmöglichkeiten durch Unterstützung, beispielsweise ambulant, stationär oder durch andere Angehörige/Bekannte und Freunde möglich sind oder ob Unterstützungsleistungen durch die Pflegeversicherung bereits beantragt wurden. (Rn.24)

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