OLG Stuttgart 4. Zivilsenat, 2016-11-23, 4 U 192/15

4 U 192/15Tribunal supérieur / IVe chambre civile23 nov. 2016

Texte intégral

OLG Stuttgart 4. Zivilsenat — 4 U 192/15 — Vergleich

Entscheidungsdatum: 2016-11-23

Aktenzeichen: 4 U 192/15

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2016:1123.4U192.15.00

Dokumenttyp: Vergleich

Rechtskraft: ja

Tenor

  1. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger - ohne eine Anerkennung einer Rechtspflicht - zur Abgeltung der mit der Klage geltend gemachten Forderungen einen Betrag in Höhe von 40.000,00 € zu bezahlen, bis zum 15.12.2016.

  2. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass darüber hinausgehend etwaige weitere Ansprüche, die aus den in diesem Rechtsstreit vorgeworfenen Pflichtverletzungen gegen die Beklagte und ihre Beschäftigten bestehen könnten umfassend erledigt sind, gleich aus welchem Rechtsgrund.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Kläger 70 %, die Beklagte 30 %.

Der Klägervertreter:

Ich werde der Beklagtenseite noch mitteilen, auf welches Konto die Überweisung erfolgen soll.

Nach Anhörung der Parteien beschlossen und verkündet.

Streitwert: 130.000,00 € (sowohl für die erste als auch zweite Instanz).

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