AG Stuttgart, 2016-11-30, 27 F 1466/16

27 F 1466/16Tribunal de première instance30 nov. 2016

Regest

Das Haager Adoptionsübereinkommen als völkerrechtlicher Vertrag verdrängt die nationalen Anerkennungsregeln und deshalb ist bei Nichtvorlage einer ordnungsgemäßen Konformitätsbescheinigung nach Art. 23 HKÜ ein Rückgriff auf die nationalen Anerkennungsregeln ausgeschlossen. Verstöße gegen das Übereinkommen sind durch einen Rückgriff auf nationale Anerkennungsregeln nicht heilbar.(Rn.9)

Texte intégral

AG Stuttgart — 27 F 1466/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: 27 F 1466/16

ECLI: ECLI:DE:AGSTUTT:2016:1130.27F1466.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 23 KiSchÜbk Haag, § 97 Abs 1 FamFG

Orientierungssatz

Das Haager Adoptionsübereinkommen als völkerrechtlicher Vertrag verdrängt die nationalen Anerkennungsregeln und deshalb ist bei Nichtvorlage einer ordnungsgemäßen Konformitätsbescheinigung nach Art. 23 HKÜ ein Rückgriff auf die nationalen Anerkennungsregeln ausgeschlossen. Verstöße gegen das Übereinkommen sind durch einen Rückgriff auf nationale Anerkennungsregeln nicht heilbar.(Rn.9)

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