projets
27 O 382/15•LG Stuttgart 27. Zivilkammer, 2016-04-18, 27 O 382/15
27 O 382/15Tribunal cantonal18 avr. 2016
Sittenwidriges Rechtsanwaltshonorar bei Abfassung einer steuerlichen Selbstanzeige.
Entscheidungsdatum: 2016-04-18
Aktenzeichen: 27 O 382/15
ECLI: ECLI:DE:LGSTUTT:2016:0418.27O382.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 138 BGB, § 30 StBGebV, § 370 AO, § 3a RVG
Sittenwidriges Rechtsanwaltshonorar bei Abfassung einer steuerlichen Selbstanzeige.
Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar (hier: "Mindesthonorar") den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen.(Rn.38)
Dies gilt erst recht, wenn darüber hinausgehend feststellbar ist, dass der Rechtsanwalt die Unterlegenheit des Mandanten auch bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mit der Fertigung einer Selbstanzeige wegen einer begangenen Steuerhinterziehung beauftragt wird und er die durch die öffentliche Berichterstattung über sogenannte Steuer-CDs verstärkte Sorge des Mandanten, für die begangene Steuerhinterziehung (möglicherweise in einem öffentlichen Strafverfahren) belangt zu werden und dadurch auch berufliche Nachteile zu haben, zur Durchsetzung unangemessen hoher Honorarforderungen ausnutzt.(Rn.40)
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.