- Juni 1985311
Voranschlag 1985. Nachtrag l
l'obligation de lutter contre l'alcoolisme, les cantons ajoute-
ront celle du lutter contre l'abus des stupéfiants et de toute
autre substance qui engendre une dépendance.
Quant au compte d'investissement, il prévoit quelques cen-
taines de milliers de francs pour l'agrandissement des bâti-
ments de l'administration centrale à Berne. Il prévoit aussi
quelque 600 000 francs pour des installations d'exploita-
tions nouvelles, des appareils électroniques et des appareils
de chimie, et 200 000 francs pour les transports d'alcools.
Reste le gros morceau de l'investissement qui est constitué
par les huit premiers millions des 32,7 millions que les
Chambres ont libérés pour la rénovation totale de l'entrepôt
de Delémont.
La commission, à l'unanimité, vous propose d'accepter ce
budget tel qu'il est et de voter l'arrêté fédéral.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 85.024
Bekämpfung des Alkoholismus.
Berichte der Kantone
Lutte contre l'alcoolisme.
Rapports des cantons
- Bericht des Bundesrates vom 4. März 1985 (BBI l, 653)
90
e
rapport du Conseil fédéral du 4 mars 1985 (FF I, 641)
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1985
Décision du Conseil national du 6 juin 1985
Antrag der Kommission
Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission
Prendre acte du rapport
M. Schaffter, rapporteur: Vous avez en main le rapport
85.024 relatif à la part des cantons au bénéfice net de la
Régie fédérale des alcools. Cette part s'est élevée l'année
dernière à 5 pour cent et les cantons sont obligés de faire
annuellement rapport au Conseil fédéral sur l'utilisation des
sommes reçues, qui doivent être consacrées uniquement à
la lutte contre l'alcoolisme.
Ces rapports, canton par canton, se suivent, vous pouvez en
prendre connaissance - vous l'avez d'ailleurs certainement
déjà fait - e.t vous avez constaté que le grand travail se fait
par le soutien de dispensaires antialcooliques, d'établisse-
ments pour buveurs, d'internements dans les asiles, des
homes et des maisons d'hospitalisation, pour des secours à
des détenus ou internés en danger d'alcoolisme après leur
libération, bref toutes sortes de domaines qui s'offrent à
l'action pour lutter contre l'alcool, sa dépendance et ses
conséquences sociales.
Le rapport nous apprend que dans l'ensemble des cantons,
il a été utilisé 14,054 millions de francs, ce qui signifie que
l'année prochaine les cantons auront à disposition environ
le double, c'est-à-dire une trentaine de millions.
A signaler encore à propos de ce rapport, dont nous n'avons
qu'à prendre acte, que, par souci d'économie, la Régie des
alcools prévoit dans la nouvelle loi sur l'alcool de demander
aux cantons de rester fidèles à leur rapport annuel sur
l'utilisation des sommes, mais de ne publier les rapports
globalement que tous les trois ans.
Zustimmung - Adhésion
#ST# Zu 84.052
Voranschlag 1985. Nachtrag l
Budget 1985. Supplément I
Botschaft und Beschlussentwurf vom S.Mai 1985
Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985
Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale,
Bern
S'obtiennent auprès de l'Office fédéral des imprimés
et du matériel, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1985
Décision du Conseil national du 6 juin 1985
Belser, Berichterstatter: Der Nachtrag l zum Voranschlag
1985 liegt im Rahmen der entsprechenden Begehren der
Vorjahre. Er enthält Zahlungskredite von 55,1 Millionen
Franken und neue Verpflichtungskredite und Zusatzkredite
in der Höhe von 5,4 Millionen Franken. 70 Prozent der
Zahlungskredite oder 29,7 Millionen Franken des gesamten
Nachtrages fallen auf die Verwertung von Inlandgetreide
geringerer Qualität. 92 000 Tonnen Getreide, vor allem aus
der Ernte 1983, müssen nach der ausgezeichneten Ernte
1984 dem Vieh verfüttert werden. Man braucht den Lager-
raum für die bevorstehende Ernte 1985. Diese Verwertungs-
aktion kostet den Bund pro 100 Kilo 40 Franken. Man darf
sich dabei - wie im Nationalrat - durchaus fragen, ob es da
nicht glücklichere Lösungen gäbe; aber in einer Zeit der
Überschüsse ist das nicht sehr leicht.
Die Finanzkommission erhielt über alle fraglichen Punkte
befriedigende Auskünfte. Sie empfiehlt Ihnen, den Artikeln 1
und 2 des Bundesbeschlusses zuzustimmen. Dieser Nach-
trag l ist im übrigen wenig aussagekräftig, was die Entwick-
lung der Ausgaben betrifft. Wenn man an den Nachtrag II
denkt, wird es schon deutlicher; allein aus den Beschlüssen
der Märzsession zur Treibstoffzoll-Gesetzgebung fallen
beim Nachtrag II 360 Millionen an Veränderungen an.
Zu reden gab in der Finanzkommission vor allem der Arti-
kel 3 des Bundesbeschlusses: Der Bundesrat verlangt die
Verlängerung von 70 der auf Ende 1986 befristeten Hilfskräf-
testellen bis Ende 1988. Dieses Personal ist zur Behandlung
von Asylgesuchen eingesetzt; nach Aussage von Frau Bun-
desrätin Kopp beginnen sich erste Erfolge dieser Sonderan-
strengungen abzuzeichnen. Die Finanzkommission ist ein-
hellig der Auffassung, dass das Justiz- und Polizeideparte-
ment dieses Personal über 1986 hinaus braucht. Niemand
wünscht im heutigen Zeitpunkt einen Personalabbau in die-
sem Bereich.
Die Mehrheit der Finanzkommission - im Stimmenverhältnis
von 6 zu 3 - ist aber der Auffassung, dass der Bundesrat den
geforderten Stellenabbau in der übrigen Bundesverwaltung
zu erbringen hat. Das Programm EFFI und die Gemein-
kosten-Wertanalysen, wie sie in einem Teilbereich des EMD
bereits durchgeführt wurden, würden die Voraussetzungen
dazu liefern. Die Kommissionsminderheit, der ich auch
angehöre, ist der Auffassung, dass hier eine vielleicht disku-
table Übung am falschen Ort durchgeführt wird.
Budget 1985. Supplément
312
10 juin 1985
Im Namen der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, Arti-
kel 3 des Bundesbeschlusses zu streichen. Der Vollständig-
keit halber erwähne ich, dass wir diesen Antrag sowohl vor
der Kommissions- wie vor der Plenumsentscheidung des
Nationalrates beschlossen haben.
Wie Sie inzwischen erfahren haben, wurde diese Frage im
Plenum des Nationalrates kurz diskutiert. Der bundesrätli-
che Antrag wurde mit keinem Streichungsantrag bekämpft.
Im Nationalrat ist der Nachtrag.l mit 100 zu 0 Stimmen
gutgeheissen worden.
M. Jelmini: Je ne traiterai que l'article 3 de l'arrêté fédéral
qui nous est proposé. Je ne comprends pas pourquoi on
veut déclarer la guerre au Conseil fédéral quant à la prolon-
gation du délai de deux ans pour l'emploi d'une septantaine
d'auxiliaires qui ont été chargés du traitement des dossiers
des requérants d'asile. C'est tout à fait contraire à la logique.
D'une part, on se préoccupe de la nécessité de liquider
relativement rapidement les dossiers qui se sont accumulés
afin de différencier les réfugiés qui remplissent les condi-
tions pour être accueillis dans notre pays de ceux qui ne
répondent pas aux conditions prévues par la loi et par les
traités. D'autre part, on met en doute la nécessité pour le
gouvernement de disposer du personnel suffisant pendant
une période raisonnable.
Prolonger le délai signifie donner au personnel qui a été
formé à cette tâche délicate - et cela demande un certain
temps - la possibilité d'accomplir le travail avec compé-
tence. Or, si l'on commence à mettre en discussion la durée
de l'emploi et à la raccourcir, on incite les collaborateurs
mieux formés à chercher une autre place de travail pour
s'assurer un emploi où leur avenir professionnel puisse être
garanti. Pour l'administration fédérale, il s'agit d'accomplir
une tâche que nous avons définie comme tâche prioritaire et
urgente. Il s'agit de diminuer le nombre des requêtes et des
recours qui ont été ouverts au-dessous de ceux qui ont été
traités pendant une certaine période. Pour la première fois
l'année passée on a réussi à atteindre ce but, vivement
désiré, et il ne faudrait pas compromettre cette tendance par
des attitudes contraires au développement logique et positif
du travail. Pour toutes ces raisons, je vous prie d'adopter
l'arrêté tel qu'il a été proposé par le Conseil fédéral afin
d'éviter de créer une divergence avec l'autre conseil sur un
sujet qui n'a pas une importance déterminante sur la situa-
tion des finances fédérales.
Letsch: Nach dem Votum von Herrn Kollege Jelmini möchte
ich doch versuchen, noch einmal möglichst klar darzustel-
len, um was es bei diesem Antrag geht und um was es nicht
geht.
Ich wiederhole, was Herr Belser zu Recht und sehr objektiv
gesagt hat: Es ist unbestritten, dass das Justizdepartement
diese Stellen vorläufig weiterhin benötigt und- Herr Jelmini,
das ist entscheidend - dass die jetzt beschäftigten und
eingearbeiteten Mitarbeiter im Dienste dieser Aufgabe blei-
ben sollen. Das Parlament hat, als es vor einigen Jahren
begann, die Personalplafonierung da und dort zu lockern,
die Befristungen nicht deshalb eingeführt, weil es der Mei-
nung war, die betreffenden Aufgaben würden nach Ablauf
der Frist entfallen. Vielmehr wollten wir dem Bundesrat die
Gelegenheit geben, innert drei bis vier Jahren in anderen
Bereichen der Bundesverwaltung die entsprechende Zahl
von Stellen nicht mehr zu besetzen, um so den vor der
befristeten Aufstockung geltenden Gesamtplafond wieder
einzuhalten. Nur dieser Gesamtplafond interessiert das Par-
lament; dessen Aufteilung ist Sache des Bundesrates. Mit
anderen Worten: Es geht heute darum, dass das Parlament
das Bundesgesetz über die Personalplafonierung ernst
nimmt und dass es den Bundesrat dazu anhält, die zur
Einhaltung des Gesetzes unerlässliche interne Stellenbe-
wirtschaftung endlich aufzubauen.
Also: Nicht Abbau im Asylbereich, sondern Aufbau einer
zentralen Stelleneinsatzreserve als Führungsinstrument des
Bundesrates. Lassen Sie mich nur die drei wichtigsten
Gründe für den Antrag der Mehrheit der Kommission kurz
umreissen.
Der erste Grund ist die gesetzliche Notwendigkeit. Artikel 2
Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1983 bestimmt,
dass die Durchschnittsbestände der Bundesverwaltung
«... nur erhöht werden dürfen, wenn der Stellenbedarf
nicht durch Massnahmen der Rationalisierung, durch den
Abbau bestehender Aufgaben oder Stellenverschiebungen
innerhalb der Verwaltungseinheiten aller Stufen oder zwi-
schen den Departementen» - ich wiederhole - «oder zwi-
schen den Departementen gedeckt werden kann.» Die For-
derung nach Stellenverschiebungen auch zwischen den
Departementen ist also ein gesetzlicher Auftrag und nicht
die böswillige oder unrealistische Vorstellung einer reaktio-
nären Mehrheit der Finanzkommission. Sicher haben sich
die Departemente in den letzten zehn Jahren um Rationali-
sierungen bemüht und innerhalb der Departemente Stellen
umverteilt. Auch das ist nicht bestritten. Aber der Bundesrat
hat es bis heute unterlassen, eine ausreichende, für die
zwischendepartementale Stellenverschiebung unerlässliche
zentrale Einsatzreserve zu schaffen. Genau diese Chance
wollte ihm das Parlament geben, als es die Personalplafo-
nierung befristet gelockert hat.
Damit ist der zweite Grund für unseren Antrag angedeutet,
nämlich der Druck auf den Bundesrat. Der Bundesrat sollte
nun endlich spüren, dass er nicht dauernd den Weg des
geringsten Widerstandes gehen und für die Bewältigung
neuer Aufgaben einfach neue Stellen anfordern kann. Wenn
es bei einem gesamten Personalbestand von über 30 000
Stellen und bei jährlich mehr als 2000 natürlichen Abgängen
infolge Pensionierungen und* freiwilliger Austritte nicht
möglich ist, innert einiger Jahre eine zentrale Einsatzreserve
aufzubauen, dann müssen Zweifel an dem vom Bundesrat
so oft bekundeten Führungswillen auftauchen. Ich verstehe
diese Haltung um so weniger, als erfreulicherweise, wenn
auch reichlich spät, der Bundesrat nun angefangen hat,
durch systematische Aktionen weitere Optimierungs- und
Rationalisierungserfolge in der Verwaltung zu erzielen. Vom
Projekt EFFI werden nach Aussage von Herrn Bundesrat
Stich bis im Herbst dieses Jahres Einsparungen in der
Grössenordnung von 3 bis 5 Prozent erwartet. Das in Teilen
des Militärdepartementes durchgeführte Projekt GRAL, eine
Gemeinkosten-Wertanalyse, hat Ergebnisse erbracht, die
nach den Worten des Direktors der Eidgenössischen Militär-
verwaltung in der Sektion der Finanzkommission mit jenen
in der Privatwirtschaft vergleichbar sind. Es müssten also
um 15 Prozent oder mehr sein. Aber selbst angenommen,
alle diese Aktionen würden tatsächlich nur 3 bis 5 Prozent
ergeben, wie das Herr Bundesrat Stich sagt, so sind das
1000 bis 1500 Stellen! Natürlich können und sollen diese
nicht schlagartig, sondern nur schrittweise abgebaut wer-
den. Aber es wirkt sehr kleingläubig, wenn sich heute der
Bundesrat nicht zutraut, im Rahmen aller nun laufenden
Aktionen bis Ende 1986 wenigstens 70 Stellen freizukriegen,
die es dann erlauben würden, von einem weiteren Verlänge-
rungsbeschluss abzusehen.
Damit komme ich zum dritten und letzten Grund: Die Glaub-
würdigkeit des Parlamentes. Wenn wir heute nicht dafür
sorgen, dass dem von uns vor zwei Jahren erlassenen Bun-
desgesetz über die'Personalplafonierung nachgelebt wird,
wirken unsere verbalen Appelle für Sparsamkeit und Wirt-
schaftlichkeit mehr und mehr unglaubwürdig. Wir legen
zwar laufend entsprechende Bekenntnisse ab, schaffen
neue Gesetze und Institutionen, aber wenn es dann um die
Konsequenzen geht, verlässt uns der Mut.
Gerade im vorliegenden Fall sollten wir auch bedenken,
dass noch andere Departemente über befristete Stellenkon-
tingente verfügen, insbesondere auch das Finanzdeparte-
ment. Es fällt schon bald recht schwer, überhaupt noch den
Überblick zu behalten, wem und wann überall solche Aus-
nahmen bewilligt worden sind. Abgesehen vom Justizdepar-
tement sind die bisherigen Kontingentsinhaber offensicht-
lich willens, sich daran zu halten. Sollten diese sich nachher
als dumm vorkommen, oder berufen sie sich in einem Jahr
auf das nun zu schaffende Präjudiz? Müssten wir dann nicht
- Juni 1985
313
Voranschlag 1985. Nachtrag
b sagen, wenn wir heute a sagen, und würde es nicht gerade
im Interesse jener Departemente liegen, die sich bis heute
um interne Lösungen bemüht haben, wenn jetzt endlich die
Stellenbewirtschaftung im Sinne der Schaffung einer zen-
tralen Einsatzreserve aufgebaut würde?
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Mehr-
heit der Kommission zuzustimmen.
Wir haben in der Finanzkommission vom Bundesrat bis zur
Behandlung dieses Geschäftes im Plenum eine Erklärung
verlangt, was er in einem solchen Fall konkret vorzukehren
gedenke. Nachdem dieser Bericht bis heute nicht vorliegt,
nehme ich an, dass wir heute noch etwas dazu hören. Ich
behalte mir vor, je nach der Antwort, nachher darauf zurück-
zukommen.
Bundesrat Stich: Es ist selbstverständlich, dass der Bundes-
rat Ihnen beantragt, auch Artikel 3 zuzustimmen.
Herr Letsch möchte gerne die Erklärung haben, dass wir
niemanden in diesem Bereich entlassen. Das ist an sich
selbstverständlich, denn die Aufgaben müssen gelöst wer-
den, der Berg an Pendenzen bei den Asylgesuchen muss
abgebaut werden. Das ist, glaube ich, von allen unbestritten.
Hingegen ist die Frage, wie man das Problem lösen kann,
nicht ganz so einfach. Hier bei diesen 70 Stellen geht es um
Hilfskräftestellen. Das heisst, Sie haben dem Justizdeparte-
ment 70 Hilfskräftestellen bis 1986 bewilligt, in der Meinung,
dass man mit diesen Stellen die Pendenzen abbauen kann,
also im Sinne einer Feuerwehrübung. Nun ist offensichtlich,
dass man diese Feuerwehrübung in dieser Zeit nicht erledi-
gen kann, sondern dass man voraussichtlich zwei Jahre
mehr dazu braucht. Aber umgekehrt ist es auch für den
Bundesrat selbstverständlich, dass er von diesen zusätzli-
chen Stellen nicht länger Gebrauch machen würde, als dies
unbedingt nötig ist. Wie sich allerdings die Zahl der Asylbe-
werber in der Zukunft entwickelt, das wissen wir alle zusam-
men nicht. Deshalb können wir in dieser Hinsicht natürlich
auch keine endgültige Antwort geben. Aber ich glaube, dass
es nicht richtig ist, wenn man diese 70 Hilfskräftestellen in
Beziehung zu den 30000 Etat-Stellen der Bundesverwaltung
setzt, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir insge-
samt etwa 2000 Hilfskräftestellen haben. Ich könnte also die
70 Stellen allerhöchstens in Verbindung mit diesen 2000
bringen. Im ganzen muss man doch auch sehen, dass es
nicht zweckmässig wäre, wenn der Bundesrat dem Justizde-
partement auf die Dauer Etat-Stellen für eine Feuerwehr-
übung zuteilen würde, denn solche einmal zugeteilte Stellen
sind schlecht wieder wegzunehmen; das zeigt die Erfah-
rung. Deshalb sollte man diese Feuerwehrübung doch für
sich betrachten.
Umgekehrt muss man darauf hinweisen, dass in bezug auf
Stellenverschiebungen in den letzten 15 Jahren trotz allem
einiges gegangen ist. Wir kennen ja seit 1974 den Personal-
stopp. Im Jahre 1975 sind innerhalb der Departemente 349
Stellen verschoben worden, 58 von Departement zu Depar-
tement. Ich will Ihnen hier nicht die ganze Liste aufzählen;
es sind nicht immer soviel, das sei zugegeben. Aber immer-
hin, in diesen 10 Jahren sind innerhalb der Departemente
1826 Stellen verschoben worden, und von Departement zu
Departement immerhin 158.
Sie sind sich dessen bewusst, dass in den letzten 10 Jahren
auch die Aufgaben des Bundes zugenommen haben. Hinzu
kommt, dass in verschiedenen Branchen natürlich auch
Stellen zugeteilt worden sind. Das Parlament hat 1983 mit
dem Voranschlag 1984.130 Etat-Stellen bewilligt, davon zum
Beispiel 75 für den Zoll, 24 für das Eidgenössische Justiz-
und Polizeidepartement, 15 waren Bundesratsreserve. Von
diesen 15 hat der Bundesrat 10 an das Justiz- und Polizeide-
partement abgegeben. Diese 130 Stellen müssten bis 1986
ebenfalls abgebaut werden. Wir müssten sie zurückgeben.
So müssten auch andere Stellen ebenfalls zurückgegeben
werden.
Nun ist es richtig, dass EFFI im Gang ist. Ende des letzten
Monates müssten die Vorschläge unterbreitet werden. Diese
Vorschläge werden jetzt innerhalb der Departemente auf
ihre Realisierbarkeit geprüft. Sie haben vorhin das Finanz-
departement angesprochen, das auch verschiedene Stellen
bekommen hat, so für die Verstärkung der Sicherheit der
Grenzwächter, für die Erhebung der Vignette und der
Schwerverkehrsabgabe usw. Wir haben auch bereits Leute
rekrutiert, welche die mit der Realisierung der auf Mitte 1986
vorgesehenen Arbeitszeitverkürzung anfallende Mehrarbeit
erledigen sollen. Dafür hat uns das Parlament bis heute
keine Etat-Stellen bewilligt; das heisst also, dass wir auch
hier versuchen müssen, diese Stellen frei zu bekommen.
In meinem Departement sind auch einige Stellen frei zu
bekommen. Im Bereich des Zolles würden aber Einsparun-
gen die Schliessung einiger Zollämter bedeuten, und zwar
im Inland wie an der Grenze, was natürlich auch einen
Abbau der Grenzüberwachung zur Folge hätte. Wir sind
aber der Meinung, dass wir hier bereits am untersten vertret-
baren Sicherheitsniveau angelangt sind.
Ich möchte Ihnen mit diesem Beispiel nur sagen, dass man
immerhin überprüfen müsste, ob diese Lösungen sinnvoll
seien. Wir wissen heute schon, dass den Departementen
verschiedene Begehren für neue Aufgaben angemeldet wer-
den, ich denke hier an die Preisüberwachung usw. Das alles
bedeutet auch wieder neue Aufgaben, genau so wie im
Finanzdepartement mit der Vignette und den Schwerver-
kehrsabgaben. Dafür brauchen wir Leute, auch wenn der
Aufwand vielleicht nicht gar so hoch ist, wie wir ihn
ursprünglich geschätzt haben. Aber es ist eine neue Auf-
gabe, und sie muss geleistet werden. Deshalb werden wir
sehr sorgfältig prüfen, wofür neue Stellen zugeteilt werden.
Ich möchte hier einfach festhalten, dass die Zielsetzung, die
wir bei EFFI haben - 5 Prozent Stundeneinsparung für die
Arbeitszeitverkürzung und 3 Prozent Etat-Stellen - eine
anspruchsvolle Übung ist. Wenn wir auch darüber berichten
können, heisst das noch nicht, dass wir die entsprechenden
Stellen schon frei haben. Das wird eine bestimmte Zeit
dauern ; wir gehen davon aus, dass es sicher bis 1987 dauert,
bis diese Massnahmen durchgeführt werden. Der Vorteil des
internen Verfahrens liegt darin, dass die gleichen Leute, die
diese Vorschläge gemacht haben, auch für die Durchfüh-
rung zuständig sind, so dass sie sich auch Gedanken
machen müssen, wie sie das durchführen können. Aber aus
der Feststellung, dass wir bis Mitte 1986 auf dereinen Seite
5 Prozent der Stunden einsparen und bis Ende des Jahres
130 Stellen zurückgeben müssen, sowie wenn möglich 60
Stellen zusätzlich für den Zoll bekommen sollen, dürfen Sie
entnehmen, dass es trotz allem nicht so einfach ist, die
Garantie zu geben, dass diese Stellen Ende 1986 frei sein
werden. Diese Garantie kann Ihnen der Bundesrat heute
nicht geben.
Wenn Sie heute dem Bundesrat und dem Nationalrat zustim-
men - letzterer hat mit grosser Mehrheit nach Diskussionen
zugestimmt - geben Sie damit Ihre Rechte nicht aus der
Hand. Sie haben mit jedem Budget immer wieder die Mög-
lichkeit, die Personalbestände neu festzulegen. Sie können
also überprüfen, ob die Arbeit, die man im Rahmen EFFI
geleistet hat, gut ist, oder ob man - das ist auch unsere
Meinung, wenn wir die Ziele nicht erreichen - gewisse
andere Massnahmen treffen muss, dort wo die Arbeit unse-
rer Ansicht nach nicht gut gemacht worden ist. Sie haben
die Gewissheit, dass Sie jedes Jahr wieder neu entscheiden
können, und deshalb vergeben Sie sich gar nichts, wenn Sie
heute diesen 70 Hilfskräften zustimmen.
Wie gesagt, es sind Hilfskräftestellen. Wir möchten diese
Stellen so lange behalten, wie wir sie für diesen Zweck
brauchen, das heisst nicht, dass wir diese Leute nachher,
wenn sie gut sind, einfach entlassen. Im Rahmen der Rota-
tion wird es möglich sein, diese Leute anders einzusetzen.
Umgekehrt ist es klar, dass gerade in diesem Bereich die
Rotation gross ist, weil es offensichtlich nicht eine sehr
dankbare Aufgabe ist, während Jahren nur Asylgesuche zu
behandeln und sich mit diesen Fragen auseinanderzuset-
zen. Deshalb muss man begreifen, dass gerade junge Juri-
sten halt dann gelegentlich wieder ausziehen, was wir an
sich bedauern. Aber ich bitte Sie heute, wenigstens das zu
tun, was zu einer gewissen Beruhigung führen kann, dass
Initiative du canton du Jura
314
10 juin 1985
die Leute nicht so rasch weggehen, indem sie die Hilfskräf-
testellen bis zum Jahr 1988 verlängern.
Heft i: Der Bundesrat hat soeben gesagt, das Parlament gebe
die Sache nicht aus der Hand, es könne beim Budget wieder
darüber bestimmen. Je weniger wir beim einzelnen Fall
während des ganzen Jahres darauf achten, dass der Perso-
nalstopp eingehalten wird, desto schwieriger wird es beim
Budget, das Rad zurückzudrehen. Der Grund für die Haltung
des Bundesrates liegt meines Erachtens darin, dass er sich
der interdepartementalen Stellenbewirtschaftung zu wenig
sorgfältig annimmt. Er sollte uns dankbar sein, dass wir hier
eine etwas konsequentere Haltung einnehmen, damit die
Sache besser im Griff behalten werden kann. Wenn man alle
von Herrn Stich genannten Zahlen zusammenzählt, geht es
immer noch höchstens um ein Prozent des gesamten Stel-
lenbestandes.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art.1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art.1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission
Streichen
Proposition de la commission
Biffer
Präsident: Um diesen Artikel ging es in der vorhergehenden
Diskussion. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt
Ihnen Streichung; Bundesrat und National rat halten an Arti-
kel 3 fest.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission 19 Stimmen
Dagegen 21 Stimmen
Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen
Dagegen 4 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 84.206
Standesinitiative des Kantons Jura.
Amnestiebegehren
Initiative du canton du Jura.
Demande d'amnistie
Wortlaut der Initiative vom 22. August 1984
Der Kanton Jura beantragt, eine Generalamnestie zu erlas-
sen zugunsten aller Personen, die für Delikte im Zusammen-
hang mit der Jurafrage verurteilt worden sind.
Texte de l'initiative du 22 août 1984
Le canton du Jura demande qu'une amnistie générale soit
prononcée à l'égard de toutes les personnes qui ont été
condamnées pour des délits en rapport avec l'affaire du
Jura.
Herr Andermatt unterbreitet namens der erweiterten Peti-
tionskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
- Inhalt der Initiative
Am 22. August 1984 reichte die Regierung der Republik und
des Kantons Jura eine Standesinitiative ein. Sie beantragt,
eine Generalamnestie zu erlassen zugunsten aller Personen,
die im Zusammenhang mit der Jurafrage verurteilt worden
sind.
Die jurassische Regierung geht in der Begründung der
Standesinitiative davon aus, dass es Zeit ist zu verzeihen.
Das Jahr, in dem der Kanton Jura den 10. Jahrestag der
jurassischen Volksbefragung und den S.Jahrestag seiner
Souveränität feiert, sei der beste Zeitpunkt für den Erlass
einer Amnestie zugunsten aller Personen, die sich im
Zusammenhang mit der Jurafrage strafbar gemacht haben.
Dieser Akt wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Ein-
gliederung des Juras in den Bund. Er sei ein Gebot der
politischen Notwendigkeit und Opportunität, denn er liesse
die Nachwirkungen einer schmerzvollen Vergangenheit ver-
gessen und würde beweisen, dass unser Bundesstaat die
Stärke und die moralische Kraft besitzt, innere Schwierigkei-
ten zu lösen.
Die jurassische Regierung ist sich bewusst, dass sie ein
aussergewöhnliches Vorgehen wählt. Ihre Initiative soll
nicht bedeuten, dass sie Gewaltakte billigt: Es wäre verfehlt,
sie so zu verstehen, als wollte sie auf irgendeine Weise zu
Gewalttätigkeiten ermutigen. Die Amnestie soll vielmehr
eine Geste zur Beruhigung und Befriedung sein und über-
dies als Warnung für jene gelten, die sich zu rechtswidrigen
Handlungen hinreissen lassen könnten. Diese müssen wis-
sen, dass zwar ein Schlussstrich unter Vergangenes gezo-
gen wird, dass sie jedoch von den Behörden weder Nachgie-
bigkeit noch Nachsicht erwarten dürfen.
Das Amnestiebegehren wurde im jurassischen Parlament
mit 38 gegen 16 Stimmen beschlossen.
Das Amnestiebegehren bezieht sich auf die im Zusammen-
hang mit der Jurafrage vor dem 23. Juni 1974 begangenen
Straftaten. An diesem Tag habe der lange Weg, den die
Jurassier bis zur Selbständigkeit zu gehen hatten, ein Ende
genommen und die Aufbauarbeit für die Schaffung des
neuen Kantons begonnen.
Die Amnestie soll allen Personen zugute kommen, die für
Delikte im Zusammenhang mit der Jurafrage verurteilt wur-
den, gleichgültig, ob das Motiv für die Delikte der Kampf für
die Selbständigkeit des Juras oder für dessen Verbleiben
beim Kanton Bern war. Unter die Amnestie sollen die ver-
schiedensten Delikte fallen.
Von der Amnestie erwartet die jurassische Regierung in
erster Linie eine psychologische Wirkung. Es sollen Perso-
nen zivil- und strafrechtlich rehabilitiert werden, die sich aus
Liebe zur Heimat zu verwerflichen und rechtswidrigen Ge-
walttaten hinreissen Messen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag 1985. Nachtrag I
Budget 1985. Supplément I
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1985 - 17:00
Date
Data
Seite
311-314
Page
Pagina
Ref. No
20 013 622
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