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CH_VB_001Ch Vb6 juin 1985Ouvrir la source →
Budget 1985. Supplément I 914N 6 juin 1985 Franken, jährlich etwa 500 Millionen. Die markanten Tarif- verbilligungen, welche mit parlamentarischen Vorstössen verlangt werden - wir werden uns am Montag darüber unterhalten -, machen rund 500 Millionen Franken jährlich aus. Für eine neue Alpentransversale rechne ich mit etwa 8 Milliarden Franken ohne Auslandbeteiligung. Dies würde etwa, wenn man mit einer Realisierungsfrist von 15 bis 20 Jahren rechnet, 400 bis 500 Millionen Franken Jahresauf- wand bedeuten. Summieren wir das, sind dies 1,5 Milliarden Franken zusätzlich zu den Aufwendungen, die wir schon jetzt haben. Glauben Sie in der Tat, dass es uns möglich wäre, Jahr um Jahr 3 Milliarden Franken für den Eisenbahn- verkehr, für Tarifmassnahmen plus neue Eisenbahn-Alpen- transversale und «Bahn 2000» zu bekommen? Ich will damit sagen, dass wir an eine Eisenbahntransversale herangehen können, wenn sich auch eine Nachfrage absehen lässt. Solange aber eine Nachfrage nicht im entferntesten abseh- bar ist und auch im Hinblick auf die Verkehrspolitik, die in anderen Ländern betrieben wird, nicht abgesehen werden kann, wäre das von der Aufwandseite und der Dauerbela- stung für SBB und Bund überhaupt nicht zu verantworten. Sie werden Gelegenheit erhalten, nicht nur bei der KVP- Vorlage, die sich zurzeit im Ständerat befindet, sondern zu zwei konkreten Vorlagen Stellung zu nehmen. Das Geschäft «Bahn 2000» kommt in einer Botschaft vor die Räte. Und der neue Leistungsauftrag SBB - auch dabei geht es um einen Bundesbeschluss- gelangt auch mit einer Vorlage zu Ihnen. Dann werden wir uns zweifellos einlässlicher mit diesen Fragen beschäftigen können. Wir bleiben bei unserer Zielvorstellung und auch bei unse- ren festgelegten Wegen zu diesen Zielen. Wir wollen gleich- wertige Wettbewerbsgrundlagen schaffen für den öffentli- chen wie für den privaten Verkehr. Im Zentrum dieser Ziel- setzung und der Massnahmen steht ein raschmöglicher und grosszügiger Infrastrukturausbau. Das ist vor allem «Bahn 2000». Wir wollen bei einem klaren Unternehmungskonzept bleiben; der gemeinwirtschaftliche Leistungsbereich muss abgegolten werden - soweit keine Kostendeckung vorliegt -, im marktwirtschaftlichen Bereich soll die Eigenwirtschaft- lichkeit gelten. Schliesslich wollen wir auf diesem und ande- ren Wegen mit dieser und anderen Massnahmen zu einer koordinierten Gesamtverkehrspolitik kommen, die langfri- stig angelegt sein muss, damit sie auch zu genügenden Resultaten führt. Ich bitte Sie, dem Bericht und der Rechnung zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Titel und Ingress, Art. 1-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1-4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes 99 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# Zu 84.056 PTT. Voranschlag 1985. Nachtrag l PTT. Budget 1985. Supplément I Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. April 1985 Message et projet d'arrêté du 17 avril 1985 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Bremi, Berichterstatter: Die Sektion der Finanzkommission und die Finanzkommission haben den Nachtrag l zum Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1985 geprüft. Wir haben keine Bemerkungen beizufügen. Wir empfehlen Ihnen, diesem Nachtrag zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Titel und Ingress, Art.1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art.1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfs 87 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# Zu 84.052 Voranschlag 1985. Nachtrag l Budget 1985. Supplément l Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985 Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, Berne Schwarz, Berichterstatter: Im Verhältnis zum Vorjahr haben sich die Kreditnachträge von 72,5 Millionen auf 55,1 Millio- nen Franken reduziert, wobei die eigentlichen Nachtrags- kredite von 58,4 auf 43,5 Millionen abgenommen haben und die Kreditübertragungen von 14,1 auf 11,6 Millionen Fran- ken. Schliesslich sollen im Rahmen des Nachtrages l zum Voranschlag 1985 neue Verpflichtungskredite und Zusatz- kredite im Umfang von 5,4 Millionen bewilligt werden. Beim Hauptposten der Nachtragskredite fällt der grossie Betrag von 29,7 Millionen auf die Verwertung von Inlandgetreide geringerer Qualität und der zweitgrösste von 8,5 Millionen auf Bauvorhaben im Rahmen der Beschäftigungsmassnah- men 1983, also zwei Themenkreise, über die wir uns zweifel- los noch bei der Staatsrechnung 1984 etwas eingehender unterhalten werden.
Budget 1985. Supplément I 916 N 6 juin 1985 et enfin que le nombre des demandes en révision qui sont à l'heure actuelle d'environ une demande pour dix décisions ne continue pas d'augmenter. C'est pour arriver à ce but pour satisfaire les trois conditions que votre commission vous recommande, par 14 voix contre 5, d'approuver l'article 3 de l'arrêté qui vous est soumis. Pour les articles 1 et 2, la commission s'est prononcée favorablement à l'unanimité. Vizepräsident: Die CVP-Fraktion und die FdP-Fraktion las- sen erklären, dass sie der Vorlage zustimmen. Nachdem von den übrigen Fraktionen keine Wortmeldungen bestehen, nehme ich an, dass dasselbe für sie auch gilt. Stucky: Ich spreche zu einem der grössten Posten im Nach- trag l, nämlich der zusätzlichen Verwertung von Inlandge- treide, von der sogenannten Deklassierung. Dafür soll ein Zusatzbetrag von 29,7 Millionen Franken verwendet werden. Ich stelle hier keinen Antrag. Aber ich möchte vom Bundes- rat die Zusicherung des Bundespräsidenten in der Kommis- sion wiederholt erhalten, dass, solange Hunger in der Welt herrscht, wir nach Möglichkeit auf diese Deklassierung ver- zichten. Worum handelt es sich bei dieser Deklassierung? Es geht darum, dass man Getreide rot einfärbt, damit es nicht mehr als Backmehl verwendet werden kann. Dabei handelt es sich um durchaus geniessbares, gutes Getreide; die Erläuterung, dass es sich zum Teil um minderwertiges Getreide handelt, ist nicht ganz korrekt, sondern es ist geniessbares Getreide! Wir haben nur einfach zuviel davon; besonders nach dem letzten guten Getreidejahr. Unsere Lager laufen über, und wir können keine Pflichtlageraufstockung mehr machen, weil auch die Pflichtlager bis an den Rand voll sind. Mein Vorschlag geht dahin, dass wir dieses Brotgetreide auf Schiffe laden und den Hungernden zukommen lassen. Die Schweiz ist ja Mitglied des Übereinkommens betreffend Nahrungsmittelhilfe und hat eine Quote von 27 000 Tonnen zugeteilt erhalten. Diese 27 000 Tonnen kaufen wir in Frank- reich ein und liefern sie in Form von französischem Ge- treide! Warum kann man nun nicht dieses französische Getreide durch unseren Inlandweizen ersetzen? Ich bin mir bewusst, dass hier auch die Kosten eine Rolle spielen. Die Eidgenös- sische Getreideverwaltung hat uns einen Bericht geliefert, wonach der Austausch von Inlandgetreide statt Auslandge- treide zu Zusatzkosten von 12 Franken pro 100 Kilo führen würde. Allerdings ist in diesen Kosten die Rotfärbung nicht eingerechnet, und die ist relativ hoch. Nach einem Bericht, der uns vorlag, soll es sich um 40 bis 45 Franken pro 100 Kilo handeln. Ich bin mir auch bewusst, dass der Transport mehr kostet, wenn wir dieses Inlandgetreide aus der Schweiz liefern, als wenn man es direkt in Marseille auf die Schiffe lädt. Andererseits sind aber diese Transportkosten ab Frank- reich bereits in unserem Budget, nämlich bei der humanitä- ren Hilfe, enthalten. Es kommt also nur zu einer Kostendiffe- renz für die Rhein- bzw. die Bahnfracht nach Marseille. Wir könnten diese Mehrkosten tragen. Wir könnten sie vor allem tragen im Sinne unserer humanitären Aufgabe. Es wäre die würdigste Lösung, dass wir das Zuviel an Getreide den Hungernden dieser Welt zur Verfgügung stellen. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat um seine Bestäti- gung, dass er dieses Problem nun anpacken will. Mme Jaggi, rapporteur: La proposition formelle que vient de faire M. Stucky correspond au sentiment de malaise qui a déjà été exprimé et partagé dans la section chargée de l'examen des comptes et du budget du Département de l'économie publique, dont relève désormais aussi l'Adminis- tration fédérale des blés. Il n'y a pas lieu de recommencer ici un débat sur le fond et la forme de l'aide alimentaire de la Suisse à l'étranger; nous en avons parlé dans ce conseil lundi dernier. Il convient simplement de préciser qu'un rap- port complémentaire demandé sur les possibilités et les conséquences financières éventuelles d'une aide alimen- taire accrue par un don des surplus suisses de céréales aux pays où règne la famine, nous a exposé toutes sortes de raisons - techniques, économiques et autres - qui rendent une telle opération non pas irréalisable mais inopportune. Nous nous sommes rendus, pour ce qui est de la section et de la Commission des finances, à ces raisons, mais je ne voudrais pas manquer de m'associer personnellement à la suggestion faite et aux questions posées par M. Stucky au Conseil fédéral. Bundesrat Stich: Es ist in der Tat richtig, dass wir in der Schweiz genügend Getreide haben und genügend Getreide zum Helfen hätten. Ich möchte Ihnen die Zahlen des letzten Jahres bekanntgeben: Die Schweiz hat 560000 Tonnen Getreide produziert; davon waren 20000 Tonnen Auswuchs- getreide und 540000 Tonnen mahlfähiges Brotgetreide. Davon wurden an die Mühlen 355000 Tonnen verkauft; das ist der innerschweizerische Bedarf. Gut 80000 Tonnen sind zusätzlich eingelagert worden, und heute bewilligen Sie ja einen Kredit, um solches eingelagertes Getreide nun eben- falls zu denaturieren und im Umfang von 92000 Tonnen als Futtermittel zu verwenden. Hinzu kommen dann noch 105000 Tonnen Getreide minderer Qualität, die denaturiert und als Futtermittel verwendet werden. Die Frage ist also berechtigt: Könnte man nicht das Ge- treide, statt es als Futtermittel zu verwenden, in der Nah- rungsmittelhilfe einsetzen? Der Bundesrat wird diese Frage sicher noch einmal prüfen, Herr Stucky, das kann ich Ihnen versichern. Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass dies nicht ganz so einfach ist, denn grundsätzlich ist der Bund verpflichtet, das Getreide an die Mühlen abzulie- fern. Der Bund müsste also das Getreide dann von den Mühlen bzw. von der GGF zurückkaufen, um es exportieren zu können. Das ist das eine. Das zweite ist der Umstand, dass das Getriede, das wir exportieren, auf diese Art und Weise teurer kommt, als wenn wir ausländisches Getreide für die Nahrungsmittelhilfe kau- fen und das schweizerische Getreide als Futtermittel dena- turieren. Der Preis, den der Bund dem Produzenten zurzeit zahlt, beträgt 110 Franken, das Getreide als Futtermittel wird zu 75 Franken abgegeben. Wir haben hier also einen Verlust von 35 Franken pro 100 Kilo. Umgekehrt kann man franzö- sischen Weizen zu rund 40 Franken je 100 Kilo kaufen. Der Weltmarktpreis liegt noch tiefer, nämlich bei etwa 22 bis 25 Franken pro 100 Kilo! Das heisst, der Bund würde an sich ein schlechtes Geschäft machen; das ist unbestritten. Umgekehrt glaube ich doch, dass die ganzen Probleme natürlich nicht gelöst werden, wenn wir einfach schweize- risches Getreide exportieren. Denn insgesamt haben wir in der Welt eine riesige Überproduktion an Getreide. Das würde also nichts daran ändern, dass auf der einen Seite Leute hungern, auf der anderen Seite Getreide verfüttert würde, selbst wenn wir mehr Schweizer Getreide für diesen Zweck absetzen könnten. Aber ich kann Herrn Stucky zusi- chern, dass der Bundesrat auch diese Frage noch einmal überprüfen wird. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Régie des alcools. Budget 1985/1986^ 918 N 6 juin 1985 plädieren und sagen, man müsse oder könne diese Leute dann tel quel einfach entlassen. Aber im Moment glaubt der Bundesrat doch, dass es uns gelingen sollte, diese Penden- zen abzubauen. In dieser Hinsicht hat der Bundesrat konse- quent gehandelt, indem er dafür Hilfsstellen zur Verfügung gestellt hat und diese auch in Zukunft als Hilfsstellen betrachten möchte. Wir möchten eine Verlängerung um zwei Jahre für diese Hilfsstellen, weil wir überzeugt sind, dass es sich hier, in bezug auf den Abbau der Pendenzen, um eine eigentliche Feuerwehrübung handelt. Zum ändern ist auch zu sagen, dass das Justizdepartement, auch durch Sie, 1983 24 zusätzliche Stellen bekommen hat. Das Parlament hat aber ebenfalls beschlossen, dass wir diese Stellen - natürlich nicht nur diese, sondern auch die definitiven Stellen, 130 insgesamt- bis Ende 1986 abbauen müssen. Umgekehrt ist anzunehmen, dass wir diese doch auch in der Zukunft brauchen. Nun kann man natürlich sagen, der Bundesrat hätte weitere Stellen freistellen können. Aber hier muss ich Ihnen doch sagen, dass der Personalstopp immerhin seit 1975 gilt. Ich will Ihnen auch einmal einige Zahlen sagen: Allein 1975 sind innerhalb der Departemente 349 Stellen verschoben wor- den, und von Departement zu Departement 58. Das geht praktisch durch all diese Jahre weiter, und wenn wir diese Verschiebungen in den letzten zehn Jahren, also von 1975 bis 1984, betrachten, dann sind insgesamt 1826 Stellen innerhalb der Departemente und 158 Stellen zwischen den Departementen verschoben worden. Hinzu kommen noch die 140 Stellen, die das Parlament durch einen Beschluss verschoben hat. Man muss sehen, dass es neue Aufgaben gegeben hat und auch in Zukunft geben wird. Es wäre eine Illusion anzuneh- men, der Bund oder der Bundesrat hätte irgendwo eine Personal reserve, auf die er von heute auf morgen verzichten könnte, die er einfach irgendwo anders einsetzen könnte. Das haben wir nicht, denn unsere Leute in der Verwaltung sind eingesetzt, sie haben genügend Arbeit, und deshalb kann man sie nicht einfach von einem Tag auf den ändern anderswohin versetzen. Wie schwierig es ist, alte Aufgaben abzubauen, sehen Sie übrigens jetzt gerade bei der Vorlage, die am Sonntag zur Abstimmung kommt. Dort könnte man durch eine zweck- mässigere Verwendung der Gelder zwei Stellen einsparen und die Leute anders einsetzen. Aber auch dagegen ist die Opposition gross. Von mir aus gesehen ist das nicht unbe- dingt begreiflich, nachdem gegen die Änderung des Getrei- degesetzes ja kein Referendum ergriffen worden ist. Sie sehen also, welche Schwierigkeiten man hat, Stellen abzu- bauen und auf gewisse Aufgaben zu verzichten. Diese am meisten umstrittene Vorlage ist ein Beispiel dafür. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie hier aus voller Überzeu- gung zustimmen, diese 70 Stellen für zwei weitere Jahre zu bewilligen. Was die Zukunft bringt, wissen wir nicht. Wir haben in diesem Jahr dann ja auch noch EFFI durchzufüh- ren, und Sie haben später selbstverständlich immer wieder alle Möglichkeiten, wenn Sie diese Resultate kennen. Deshalb in ich Ihnen dankbar, wenn Sie zustimmen. Angenommen - Adopté Art. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 100 Stimmen (Einstimmigkeit) #ST# 85.023 Alkoholverwaltung. Voranschlag 1985/86 Régie des alcools. Budget 1985/1986 Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. April 1985 Message et projet d'arrêté du 17'avril 1985 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale, des alcools, Längassstrasse 31, 3012 Berne Frau Blunschy unterbreitet namens der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt: Der Voranschlag der Betriebsrechnung der Alkoholverwal- tung für 1985/86 sieht einen Reinertrag von 269,2 Millionen Franken vor. Im Geschäftsjahr 1983/84 war ein Überschuss von 272,7 Millionen Franken erzielt worden. Dazu ist zu bemerken, dass die Aufwendungen für die brennlose Ver- wertung von Kartoffeln und Obst sowie für einige kleinere Posten stark ernteabhängig sind. Grosse Ernten haben unmittelbar ein Ansteigen der betreffenden Auslagen zur Folge. Der Umfang der Ernte kann indessen beim Aufstel- len des Voranschlages nur annähernd geschätzt werden. Deshalb können wesentliche Teile des Betriebsaufwandes der Alkoholverwaltung nur mit Vorbehalten budgetiert werden. Für Bauten und Betriebseinrichtungen werden Zahlungs- kredite von 9,2 Millionen Franken beantragt, davon 8 Mil- lionen Franken als erste Tranche für die Gesamterneue- rung des Alkohollagers Delsberg und 450000 Franken Pro- jektierungskredit für die Sanierung und Erweiterung der Bauten der Alkoholverwaltung in Bern. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 99 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag 1985. Nachtrag I Budget 1985. Supplément I In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer Zu 84.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 914-918 Page Pagina Ref. No 20 013 432 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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