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CH_VB_001Ch Vb3 juin 1985Ouvrir la source →
#ST# Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Nationalrat - Conseil national 4 Q ft |" Sommersession - 9. Tagung der 42. Amtsdauer | */OO Session d'été - 9 e session de la 42 e législature #ST# Erste Sitzung - Première séance Montag, 3. Juni 1985, Nachmittag Lundi 3 juin 1985, après-midi 14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold .Nachruf- Eloge funèbre Präsident: In der Nacht vom 20. auf den 21. April starb unerwartet alt Bundesrat Rudolf Gnägi, eine Persönlichkeit, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges unermüdlich der Öffentlichkeit gedient hat. Die politische Laufbahn des ausgebildeten Fürsprechers, der 1917 im Berner Seeland geboren wurde, begann 1945 mit dem Amt des Sekretärs der schweizerischen und berni- schen BGB. Sechs Jahre später wurde er in die Berner Regierung und im Herbst 1951 in den Nationalrat gewählt. Ohne wesentliche Hindernisse, ja beinahe auf selbstver- ständliche Weise, setzte sich seine politische Karriere in der SVP-Fraktion bis zur glanzvollen Wahl in den Bundesrat im Jäh re 1965 fort. In den Jahren 1971 und 1976 war er Bundes- präsident. Alt Bundesrat Gnägi, der sich zeit seines Lebens seiner Partei und deren Zielsetzungen verbunden fühlte, war über die Berner Grenzen hinaus beliebt und angesehen. Diese Beliebtheit ist nicht nur auf seine Integrität zurückzuführen, sondern auch auf seine Fähigkeit, trotz der immer komple- xer werdenden Politik die Sprache des Volkes zu sprechen und die Probleme auf ihren eigentlichen Gehalt zurückzu- führen. Alt Bundesrat Gnägi, der nie nach grossen, spektakulären Würfen strebte, hatte ein ausgeprägtes und realitätsbezoge- nes Demokratieverständnis. So bekannte er noch in seiner Abschiedsrede vor der Vereinigten Bundesversammlung am 5. Dezember 1979: «In meinem ganzen politischen Leben war ich überzeugt davon, dass wir in andauerndem und beharrlichem Wirken Schritt für Schritt voranschreiten müs- sen. Bei jeder Arbeit in der Öffentlichkeit geht es darum, in geduldiger, nicht nachlassender Kleinarbeit unseren demo- kratischen Staat weiter auszubauen.» Während seiner vierzehnjährigen Tätigkeit im Bundesrat, zuerst während zweieinhalb Jahren im Verkehrs- und Energiewirschaftsdepartement, dann vor allem im Militär- departement, erlebte er Höhen und Tiefen, Anerkennung und Kritik. Was jedoch nie in Frage stand, war seine senk- rechte und ehrliche Art. So wollen wir ihn auch in Erinne- rung behalten. Wir hätten es alt Bundesrat Gnägi gegönnt, den wohlver- dienten Ruhestand noch viele Jahre geniessen zu können. Das Schicksal hat es anders gewollt. Im Namen des Rates spreche ich der Familie des Verstorbe- nen unser tiefstes Beileid aus. Ich bitte den Rat und die Besucher auf den Tribünen, sich zu Ehren des Verstorbenen zu erheben. Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt #ST# Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment Nauer, Berichterstatter: Anlässlich der Sitzung vom vergan- genen Freitag hat das Büro die Wahl von Frau Anita Fetz in Basel geprüft. Frau Fetz ersetzt unsere Kollegin Ruth Masca- rin, die auf Ende der Frühjahrssession demissioniert hat. Nach dem Verzicht der ersten Ersatzkandidatin ist Frau Fetz auf der Liste der Progressiven Organisationen Basel die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat sie als gewählt erklärt. Der entsprechende Beschluss ist im kanto- nalen Amtsblatt publiziert worden. Das Büro hat seinerseits festgestellt, dass keine Unvereinbarkeiten mit dem National- ratsmandat von Frau Fetz bestehen. Er beantragt daher einstimmig, die Wahl von Frau Fetz zu validieren. Frau Fetz legt das Gelübde ab Madame Fetz fait la promesse requise Präsident: Frau Nationalrätin, der Rat nimmt von Ihrem Gelübde Kenntnis. In seinem Namen heisse ich Sie herzlich willkommen und entbiete Ihnen meine besten Wünsche. 99-N
Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1985 Date Data Seite 785-785 Page Pagina Ref. No 20 013 413 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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