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CH_VB_001Ch Vb3 oct. 1984Ouvrir la source →
Assurance-maladie. Révision partielle 1324 N 3 octobre 1984 Krankheitsfall. Um wirksam zu sein, muss sie subjektiv spür- bar für den einzelnen, aber auch finanziell tragbar sein. Die vorgesehene Lösung bietet hier die nötige Flexibilität. Fer- ner ist die Detaillierung der Rechnungen vorgesehen, damit sich die Versicherten überhaupt ein Bild von den Kostenfol- gen im Krankheitsfall machen können. Als wichtige Neue- rung sollen die Krankenkassen auch Versicherungen mit wählbaren höheren Jahresfranchisen anbieten können. Zur Verbesserung der Transparenz sind Vorschriften enthalten, unter anderem zur Gestaltung der Medizinaltarife, zur Rech- nungstellung im Krankheitsfall sowie zur Rechnunglegung der Krankenkassen. Das Sofortprogramm zur Krankenpflege-Grundversiche- rung ist ein erster Schritt, um überhaupt etwas vorwärts zu kommen. Es ist aber weitgehend ein Kompromiss. In man- chen Punkten wurde - auch wenn das jetzt aus dem Vor- schlag der Kommission nicht hervorgeht, weil keine Minder- heitsanträge gestellt wurden - Entgegenkommen gezeigt. Wenn es um die Behandlung der vielen Minderheitsanträge geht, sollten Sie die Notwendigkeit, Kompromisse zu schliessen, bedenken. Systemverändernde Anträge würden wohl bei ihrer Annahme zu einer Gefährdung des Sofortpro- gramms führen. Einige Beispiele: zum Beispiel der Verzicht auf die Freiwilligkeit der Krankenpflege-Grundversicherung oder die Ausweitung von Pflichtleistungen der Krankenkas- sen oder als weiteres Beispiel die Verwässerung der vorge- sehenen Kostenbeteiligung. Eine solche Gefährdung sollte vermieden werden. Denn das Sofortprogramm zur Kranken- pflege-Grundversicherung bringt uns doch gesamthaft gesehen in einem schwierigen Problem einen ersten Schritt weiter. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie auch, der Zweiteilung in Krankenpflege und Krankengeld zuzustimmen. Wir dürfen die realisierbaren Fortschritte im dringenderen Bereich der Krankenpflege nicht ohne Not gefährden. M. Darbellay: Je plaide ici exactement le contraire de ce que défend M. Spalti. Je suis pour l'unité du projet. L'objet que nous traitons est intitulé «Assurance-maladie. Révision partielle». C'est dire que le Conseil fédéral déjà a souhaité présenter une modification restreinte, s'attachant seulement aux points qu'il jugeait spécialement importants. Ensuite, après deux ans et demi de délibérations, la commis- sion a confié à un sous-groupe le soin d'élaborer un pro- gramme d'urgence. Ce dernier est revenu passablement décharné, mais toutefois reconnaissable, si bien que le Département de l'intérieur, par son chef, M. Egli, conseiller fédéral, a bien voulu continuer à en assumer la paternité. Tout aussi compréhensive, la commission a repris ce projet presque tel quel. C'est pourquoi je considère qu'il forme un tout. Si nous voulons le mener à bien, il ne faut pas trop le charger, mais il ne faut pas non plus le dépouiller à tel point qu'il ne soit plus reconnaissable et qu'il ne présente plus aucun intérêt. On nous propose aujourd'hui, d'une part, de séparer la deuxième partie du programme de la première et, d'autre part, de la refuser. L'acceptation de ces propositions ren- drait ce projet absolument inintéressant. En effet, c'est cette deuxième partie qui résout deux problèmes importants. Tout d'abord, elle introduit l'assurance-perte de gain pour tous les salariés. De mémoire d'homme, depuis 1911 en tout cas, on traite beaucoup mieux les victimes d'un accident que celles de la maladie. Bienheureux les accidentés, pour- rait-on dire, ils seront honorés; malheur, par contre, aux malades, ils seront abandonnés. Je pense qu'il est temps de supprimer cette discrimination et de mettre sur un pied d'égalité les victimes d'accidents et celles de maladies. La deuxième partie du projet nous permettant de le faire, il faut l'adopter. Cette deuxième partie résoudrait également l'assurance- maternité. Tous ceux qui se sont exprimés ici contre l'initia- tive sur la protection de la maternité ont reconnu la néces- sité de certains postulats, en particulier celui concernant le congé maternité de 16 semaines. Toutefois, que deviendrait ce congé maternité sans l'indemnité journalière? Nous devons être cohérents et crédibles. Nous avons pré- tendu, à chaque fois, que le projet de modification de l'assurance-maladie devait être un contre-projet de fait à l'initiative pour la protecition de la maternité. Si nous vou- lons qu'il joue ce rôle, il doit être intégré au programme d'urgence. Par conséquent, je vous invite à voter ce programme dans son ensemble et à accepter l'entrée en matière. Wick: Viele Faktoren haben zur heute unbefriedigenden Situation geführt. Ich will in Stichworten einige dieser Fakto- ren aufzählen: In erster Linie ist es die gewaltige Entwick- lung der Medizin, die zu einer deutlichen Verlängerung der Lebenserwartung geführt hat, wie es bereits Herr Hegg angedeutet hat. Der Bevölkerungsanteil der über 65jährigen nimmt stark zu. Unsere älteren Mitbürger benötigen natur- gemäss viel mehr medizinische Versorgung als jüngere Altersgruppen. Dies wird sehr gerne übersehen. Hinzu kommt, dass z. B. die früher unheilbare Krankheit wie Leu- kämie im Kindesalter heute eine Heilungsaussicht von etwas über 60 Prozent hat. Damit sind die Kosten pro Patient ganz enorm gestiegen. Sie können sich vorstellen: Früher hat ein Kind mit Leukämie durchschnittlich vielleicht vier bis fünf Wochen gelebt. Heute überlebt es, wird aber zwei, drei Jahre behandelt. Oder es stirbt nach längeren Leiden von ein, zwei bis drei Jahren. Das macht eine ganz gewaltige Kostenstei- gerung, die man nicht übersehen darf und die sachlich wirklich gerechtfertigt ist. Diese und andere Faktoren - ich erwähne den Ärzteüber- fluss - resultieren in einem höheren Anteil der Kosten des Gesundheitswesens am Bruttosozialprodukt. Das Rad die- ser Entwicklung lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Auch wenn ich die Kostenbremsen im Sofortprogramm begrüsse und deswegen für Eintreten stimmen werde, muss ich doch vor ungerechtfertigtem Optimismus warnen. Wir können nicht mehr lange so tun, als ob ohne mehr Geld oder ohne Verlust der sozialen Komponente unseres Krankenversiche- rungssystems der Zuwachs an echter Leistung in unserem Gesundheitswesen abgedeckt werden könnte. Mit anderen Worten: Auch wenn wir dem Sofortprogramm als einem ersten Schritt zustimmen, werden wir auf die Dauer doch nicht um die Erschliessung zusätzlicher Finanzquellen her- umkommen. Mit einer leeren Staatskasse ist keine Sozialpo- litik zu machen; der Souverän lehnt aber höhere Steuern - ich erwähne die Mehrwertsteuer-konsequent ab. Lohnpro- zente, die heute plötzlich wieder «in» sind, werden auch kaum auf Gnade stossen. Denken Sie zurück an die letzte Revision und an das Flimser Modell. Dann bleibt vielleicht noch der Versuch über das berühmte und nahezu geheiligte Verursacherprinzip. Gesundheitsschädliche Faktoren müssen also mit einer zusätzlichen Abgabe zugunsten des Gesundheitswesens belastet werden. In Frage kommen eventuell zusätzliche zweckgebundene Abgaben auf Genussgiften wie Alkohol und Tabak; vor allem kommen aber zusätzliche zweckge- bundene Abgaben und Belastungen des Treibstoffs in Frage. Wenn Sie den ausgezeichneten Bericht des Departe- ments des Innern über Waldsterben und Luftverschmutzung gelesen habe, so ist Ihnen vielleicht auch aufgefallen, wie häufig die Sequenz «gesundheitsschädliche Konzentratio- nen» im Zusammenhang mit den Stickoxidkonzentrationen vorkommt. Bei diesen Zunahmen der Stickoxide geht es längst nicht mehr allein um das Waldsterben, es geht ebenso sehr um eine Zeitbombe, die gegen unsere eigene Gesundheit gerichtet ist. Stichwort dazu: chronische Bron- chitis, eine schleichende, invalidisierende und potentiell tödliche Krankheit. Ein anderes Stichwort, dessen man sich schon sehr lange bewusst ist, das man aber sehr gerne verdrängt: Verkehrs- unfälle. Als Folge des Individualverkehrs wird ein Mass an menschlichem Leid toleriert, das eigentlich unvorstellbar und geradezu paradox ist. Über 1200 Tote, noch mehr Verletzte, darunter Invalide, Querschnittgelähmte, werden
Assurance-maladie. Révision partielle 1326 N 3 octobre 1984 Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die bishe- rigen und die mit Bestimmtheit zu erwartenden Prämien- erhöhungen von jährlich 10 und mehr Prozent den sozialen Gehalt unserer freiheitlichen Krankenversicherung immer mehr aushöhlen werden? Ich stimme für Eintreten, werde aber die Zustimmung zur Vorlage von der Regelung der zentralen Finanzierungsfrage abhängig machen. Mme Vannay: Le but de l'assurance-maladie, je tiens à le rappeler dans ce débat d'entrée en matière, est essentielle- ment de permettre à chaque malade de faire face aux conséquences économiques de la maladie. J'aurai l'occa- sion de revenir sur cet aspect primordial que l'on a ignoré lors de la révision de la révision partielle. En outre, les propositions des minorités tenteront de sauver l'essentiel dans ce domaine. La difficulté majeure de ce débat réside dans le fait que la santé publique est une tâche des cantons et non pas de la Confédération. On peut dès lors émettre toutes les considé- rations que l'on veut sur l'explosion des coûts principale- ment; nous n'avons aucune prise directe sur eux. Et surtout, nous n'avons pas voulu nous donner les moyens d'agir, car il aurait convenu de faire une vraie évaluation des systèmes de santé en Suisse et d'en faire une analyse sous l'angle de leur efficacité et de leur coût. Ce que nous aurions dû faire, c'est évaluer notre système de santé, définir quelle santé nous voulons avoir et, surtout, quels moyens financiers nous voulons consacrer pour obtenir, puis maintenir un bon niveau sanitaire de toute la population, pour réparer la santé dégradée et pour soulager la souffrance. Autant de travaux qui n'ont pas été faits. De même, nous n'avons pas cherché à identifier les causes des coûts, des «surcoûts» et des gaspillages dans le domaine sanitaire. Bien sûr, nous avons identifié beaucoup de coupables: entre autres, les assurés qui abusent - ce sont eux qui exigent beaucoup de médicaments, beaucoup de visites médicales et d'analyses, les médecins n'y sont pas pour grand-chose; les malades qu'il faut bien faire passer à la caisse pour qu'ils sachent combien ça coûte; le trop grand nombre de nouveaux médecins, d'étudiants en médecine et de futurs étudiants en médecine; les femmes et j'en passe. En l'absence d'une analyse sérieuse, il est évident que l'on ne peut pas aller à l'essentiel et que l'on continue de passer à côté des solutions qu'il conviendrait pourtant de trouver de toute urgence. Le rapiéçage, e"n effet, ne pourra pas remplacer une vraie politique de la santé; des changements profonds s'imposent, tant en ce qui concerne les structures que les modes de financement et les priorités. Il y a beau- coup à faire pour maintenir une bonne santé par la préven- tion, l'éducation alimentaire, les conditions de logement, de travail, le mode de vie. Il y a beaucoup à économiser aussi par les soins à domicile ou encore par de meilleures presta- tions aux rentiers AVS les plus démunis; ceux qui, aujour- d'hui, sont les plus nombreux dans les institutions. Il y a aussi de nombreux gaspillages à éviter dans la planification et la rationalisation des équipements médicaux hospitaliers et techniques. On ne peut pas, en effet, prétendre vouloir endiguer l'explosion des coûts alors que quiconque ou presque peut ouvrir une clinique et l'exploiter, s'équiper de scanners ou d'autres appareils extrêmement chers, c'est-à- dire tout en admettant que la liberté du commerce et de l'industrie puisse être la base de notre système de santé. Si, par exemple, six scanners couvrent amplement les besoins en Suisse, pourquoi en disposons-nous de quarante aujour- d'hui? On ne peut pas non plus prétendre endiguer cette explosion tout en refusant de revoir l'ensemble du droit médical et d'agir sur les tarifs et les revenus des médecins ou tout au moins de certaines catégories de médecins. En conclusion, si la discussion que nous entamons aujour- d'hui pouvait mener à un début de volonté politique pour entreprendre ce qui devrait être entrepris dans les plus brefs délais, alors il y aurait un aspect positif. Personnellement, je ne pourrais en aucun cas souscrire à cette révision de la révision partielle si de substantielles modifications n'y sont pas apportées et si M. Egli.conseillerfédéral, ne nous donne pas la garantie qu'il va s'attaquer à une révision totale de la loi de même qu'à une sérieuse étude de la situation de la santé publique en Suisse. Landoli: Unser Kommissionspräsident und alle Fraktions- sprecher haben klar und deutlich dargelegt, um was es beim vorliegenden Sofortprogramm geht. Es ist eindeutig gesagt worden, in was sich der Beschluss A und der Beschluss B unterscheiden. Ich kann lediglich festhalten, dass im Beschluss A die unbedingt notwendigen Massnahmen für ein Sofortprogramm festgehalten sind; im Beschluss B sind die möglichen und die wünschbaren Forderungen definiert. Es ist klar-die Herren Basler und Allenspach haben es zum Ausdruck gebracht -, dass ihre Fraktionen wie auch die liberale diesem Beschluss nicht zustimmen wollen. Der Rat hat somit heute zwei Alternativen; Er kann das Notwendige, d. h. das Wichtigste aus dem Sofortprogramm genehmigen. Die ganze, dringend notwendige Minirevision wird nämlich abgelehnt, wenn wir nicht mit der Mehrheit der Kommission, der auch eine Minderheit der CVP-Fraktion zustimmt, die Trennung des Sofortprogramms vornehmen. Wenn wir am Ende dieser Session nicht vor einem Debakel, einem Scherbenhaufen, was diese Revision des Krankenge- setzes betrifft, stehen wollen, müssen wir heute erstens den Rückweisungsantrag von Herrn Seiler ablehnen. Der bringt gar nichts als ein weiteres Verschieben der anstehenden Probleme, und das wollen wir eben gerade nicht. Zweitens bitte ich Sie ebenso eindrücklich, den Ordnungs- antrag Günter abzulehnen. Nur wenn es uns gelingt, hier heute und morgen über den Beschluss A zu diskutieren und über diesen abzustimmen, gelingt es innert der uns verblei- benden eineinhalb Tage, mindestens den wichtigsten Teil des Sofortprogramms und der Mutterschaftsversicherung unter Dach zu bringen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, über das Ganze in zwei Teilen zu beschlies- sen, den Antrag Seiler und den Ordnungsantrag Günter hingegen abzulehnen. Meyer-Bern: 1970 4,4 Milliarden, 1980 12,3 Milliarden, 1983 15,2 Milliarden Franken, das kostet unser schweizerisches Gesundheitswesen jährlich. Das sind zurzeit etwa 7,2 Pro- zent des Bruttosozialproduktes. Ich bin überzeugt, dass diese Kosten und entsprechend auch der Kostenanteil am Bruttosozialprodukt noch weiter ansteigen werden und die- ser sich sehr wahrscheinlich etwas unterhalb 10 Prozent einpendelt. Wir haben nämlich in den letzten 90 Jahren, das ist bereits gestern gesagt worden, eine Verdoppelung der Lebenserwartung von 48 auf 79 Jahre bei den Frauen erreicht. Wir haben insbesondere - das ist noch gar nicht so recht bemerkt worden - eine starke Überalterung unserer Gesellschaft; innerhalb von fünf Jahren hat sich in der Schweiz die Zahl der über 80jährigen Menschen von 26 500 auf 33 900, fast um 30 Prozent, erhöht. Das sind die Gesund- heitsbürgerinnen und Gesundheitsbürger, die Geld kosten, die auch Geld kosten dürfen. Die Forschung im chemisch-pharmazeutischen Bereich und im medizintechnischen Bereich schreitet unaufhaltsam fort. •1973 kamen auf einen Arzt noch über 1000 Einwohner, 1981 sind es bereits nur mehr 816 Einwohner. Wir haben im Kanton Bern schon Zahlen von 450 Einwohnern auf einen praktizierenden Arzt. Es herrscht Konjunktur im Gesundheitswesen. Wir haben hier etwas für die Volkswirtschaft sehr Interessantes. Sowohl die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wie auch das Angebot nehmen zu und werden weiter zuneh- men. Ein revidiertes Krankenversicherungsrecht muss des- halb in der Lage sein, diese Entwicklung einzufangen, die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen, um eine bedürfnisgerechte Versorgung herbeizuführen. Tut sie das? Im ambulanten Bereich soll mit einem straffen, transparen- ten und leicht kontrollierbaren Tarif verhindert werden, dass ein Überangebot an praktizierenden Ärzten nicht mehr als bedarfsgerechte Kosten produziert.
Assurance-maladie. Révision partielle 1328 N 3 octobre 1984 continuer sur cette voie. Quant à la loi sur la prévention, c'est le lobby à courte vue des cantons qui s'est chargé de la tuer dans l'œuf. Malheureusement il n'y a rien dans cette révision de la LAMA qui n'incite, au niveau des primes, à valoriser les mesures de prévention personnelles et collec- tives. On préfère oublier ce qui gêne, à savoir que beaucoup de maladies, et de plus en plus même, sont dues ou en tout cas favorisées par notre mode de vie: stress, allergies, névroses, cancer, cœur. On préfère encore tenter de guérir, alors que l'on sait pertinemment qu'il vaudrait mieux pré- venir! Le deuxième pilier de cette reconstruction du système de la santé serait fondé sur la décentralisation des soins. Soigner les gens chez eux, aller vers eux vaut mieux, à tous points de vue, que de les rassembler dans des silos à malades plus ou moins agréables. Les soins à domicile sont aussi moins chers, d'snviron cinq fois d'après le professeur Gilliand, que l'hospitalisation. D'autant que ces soins sont aujourd'hui possibles à des niveaux de technicité assez élevés. Pas question bien sûr de brûler les hôpitaux, mais il est temps de remettre l'homme au centre. Hélas, c'est compter sans le lobby des fabricants d'appareils médicaux, d'équipements hospitaliers, de gérants d'hôpitaux surdimensionnés d'au- tant plus inquiets que des chaînes privées viennent écrémer la partie commercialement rentable du marché. Le troisième pilier de la reconstruction d'un système humain de santé consisterait à repenser la manière d'administrer les soins. LE rôle et la responsabilité du personnel médical sont ici visés. Valoriser le temps passé au détriment de la quantité d'actes techniques, voilà l'impératif essentiel de toute réforme digne de ce nom, en cette matière. Hélas, c'est oublier le poids les lobbies encore, des lobbies des profes- sionnels des soins, de l'industrie pharmaceutique. Rendons toutefois hommage aux professionnels qui montrent l'exem- ple: il y on a, heureusement, et de plus en plus. Par rapport à cet inventaire, quel remède apporte le projet qui nous, est soumis? Il ne fera, je crois, guère autre chose que prolonger la vie du malade: état critique, demeure stationnaire, voilà le diagnostic! Il est tout de même quel- ques amorces ténues d'autre chose. Prenons-en bien soin! Früh: Es ist schon so, wie ich kürzlich gelesen habe: Zuerst verbraucht man seine Gesundheit, um zum Geld zu kom- men, und dann sein Geld, um die Gesundheit zurückzuer- halten. Ich nehme zu drei Punkten Stellung. Die Ärztedichte in der Schweiz ist die höchste auf der ganzen Welt. Es sind aber nicht nur die Arztpraxen pro Einwohner, die uns beschäfti- gen. Ebenso bedeutend ist der Umstand, dass 1960 pro 100 Spitalbetten sieben Ärzte gezählt wurden, und heute zählt man pro 100 Spitalbetten 40 Ärzte. Obwohl Gesetze, Régle- mente, Verordnungen und Tarife unser Gesundheitswesen regeln, kann dem Kostenwachstum nicht Einhalt geboten werden. Es ist wie anderswo auch: es geht nur um Regelun- gen, nicht um Massregelungen. Herr Eisenring hat gestern und Herr Meyer heute schon darauf hingewiesen: Wenn im Handel oder in der Produk- tion oder auch bei Dienstleistungen die Zahl der Anbieter steigt, reduziert sich bei gleichbleibender Nachfrage, gemäss den geltenden Wirtschaftsgesetzen, der Umsatz pro Anbieter. Es gelingt vielleicht einzelnen, Umsatzsteigerun- gen zu erzielen, andere nähern sich um so schneller dem Konkurs. Es herrscht Wettbewerb. Völlig anders verhält es sich bei der ambulanten Behandlung, wo sich die Anbieter vermehren können, aber der Umsatz pro Anbieter trotzdem nicht sinkt. Wirtschaftliche Gesetzmässigkeiten spielen hier absolut keine Rolle. Es liegt mir fern, Berufe gegeneinander auszuspielen. Aber in vielen Berufen, die nicht dasselbe Sozialprestige wie der Arzt aufweisen, herrscht schon lange, schon sehr lange der Numerus clausus. Dringend nötig ist die Ejinsicht, dass die heutigen Strukturen des Gesundheits- wesens neu zu überdenken sind. Gefordert wird eine neue, freiheitlichere Konzeption. Der einzelne hat wieder mehr Verantwortung zu tragen für seine eigene Gesundheit und für seine Versicherung. Die Krankenkassen sollen mehr direkten Einfluss nehmen können. Überkapazitäten bei den öffentlichen Spitälern sind abzubauen. Die Konkurrenz zwi- schen öffentlichen Spitälern und privaten Anstalten ist zu fördern. Stichwort: freie Marktwirtschaft. Der Arzt sollte sich wieder vermehrt auf seinen Beruf besinnen und die medizi- nisch-technischen Leistungen soweit wie möglich speziali- sierten Institutionen überlassen, die günstiger arbeiten können. Die eigentliche Gesundheitspolitik beinhaltet auch die Prä- ventivmedizin. Obwohl in diesem Wort der Ausdruck Medi- zin enthalten ist, braucht es dazu nämlich keinen Arzt und keine Krankenkasse. Es gehört die Vermittlung grundlegen- der Kenntnisse in medizinischer Selbsthilfe dazu und sicher auch eine von Verantwortung getragene Selbstmedikation. Ich begrüsse die kostensenkenden Massnahmen. Herr Bun- desrat Egli wird dem entgegenhalten, dass nicht alle meine Anträge in der Kommission auf dieses Ziel gerichtet waren, zum Beispiel die Medikamentenpreise. Darf ich dazu einfach sagen, dass das Medikament nicht nur ein Kostenverursa- cher ist, sondern zur Heilung beiträgt, ja oft voll dafür verantwortlich ist. Die teuersten Medikamente kosten selten so viel wie ein Spitalpflegetag. Missbrauch in der Preisge- staltung ist schlecht. Preise, die eine Forschung und Entwicklung schweizerischer Prägung garantieren, sind notwendig. Nachahmerpräparate sind oft billiger. Aber wenn es keine Originalpräparate mehr gibt, gibt es auch keine Nachahmung mehr. Was ich nicht glaube - und ich bedaure sehr, dass die Kommission die Ture zugeschlagen hat - ist, dass die heu- tige Finanzierungsregelung mit Prämienverbilligung mittels Giesskannensubventionen noch lange aufrecht erhalten werden kann. Durch eine Mischung von Franchise und Selbstbehalt für ambulante sowie Spitalbehandlung, durch das Aufstocken von Bundesbeiträgen, durch das vermehrte Beiziehen der Gemeinden und Kantone findet wohl eine Verlagerung der Kosten statt. Die Gesamtheit der Kosten bleibt aber bestehen oder steigt eben weiter. Die Kommission wird sich bei der Weiterbehandlung des Gesetzes mit anderen Finanzierungsmodellen beschäftigen müssen. Ich bitte Sie um Eintreten auf die Vorlage, die sich nun «Sofortprogramm» nennt, und um die Zweiteilung, sowie um Nichteintreten auf den zweiten Teil, der nicht in dieses Sofortprogramm gehört. In diesem Sinne beantrage ich, den Ordnungsantrag Günter abzulehnen. M. Borei: Dans la plupart des Grands Conseils de nos cantons, deux sujets donnent lieu à des débats fleuves: l'école et la politique de la santé. Je ne sais pas si de tels débats sont utiles à notre démocratie parlementaire, mais dans les Grands Conseils, ils ont au moins un sens puisque les cantons ont de grandes compétences en matière sco- laire et de politique de la santé. Dans ce Parlement, nous avons également entendu beau- coup d'intervenants parler de cette dernière. Je crois que ce débat a nettement moins de sens dans ce cadre, étant donné que la Confédération n'a que très peu de compétences dans ce domaine. Ces dernières concernent essentiellement le financement de la santé par l'intermédiaire de l'assurance- maladie. Les propositions que nous font le Conseil fédéral dans son message et la majorité de la commission ne vont pas dans le sens d'un accroissement notable des compé- tences de la Confédération en matière de politique de la santé. D'ailleurs, je ne sais pas s'il serait opportun, ou du moins politiquement possible, de centraliser en la matière et de transférer cette compétence, qui actuellement est canto- nale, à la Confédération. Que contient ce programme d'urgence? Une loi obligatoire sur les indemnités pour pertes de gain journalières en cas de maladie. Ceci est un point positif. Mais la majorité de la commission a déjà décidé de le séparer du reste de la loi, afin de pouvoir mieux le combattre par un référendum. Ce n'est donc pas un argument percutant pour soutenir l'entrée en matière. Un référendum est déjà en préparation pour tenter de combattre cette loi. Ensuite, deuxième aspect,
Assurance-maladie. Révision partielle 1330 N 3 octobre 1984 von 1980 in den nächsten 30 Jahren-also im Zeitraum 1980 bis 2010 - durch die Veränderung der Bevölkerungsstruktur folgende Kostensteigerung haben: für die unter 65jährigen wird eine Kostensteigerung von knapp 6 Prozent erreicht. Für die über 65jährigen werden die Kosten auf Preisbasis 1980 um 43 Prozent steigen, ohne dass eine Teuerung erfolgt. Wenn man diese Schrift weiterstudiert, stellt man fest, dass nicht nur das Parlament bzw. der Bund Massnahmen gegen die Kostensteigerung treffen, sondern dass entsprechend dem föderalistischen Aufbau unseres Staates alle drei Ebe- nen mitwirken müssen. Kantone und Gemeinden müssen ebenfalls mitwirken. Wenn man die Kosten senken will, muss das entsprechende Behandlungsinstrumentarium mit den spezifischen Einrichtungen zusammengestellt werden. Hier müssen alle drei Stufen unseres Staatsaufbaus mitwir- ken. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Schrift zu studieren. Damit konnte verschiedenes klarer werden. Genau gleich wird die Entwicklung in anderen Schriften beschrieben, zum Beispiel im Forschungsprogramm Nr. 8 des Nationalfonds. Ich möchte Ihnen empfehlen, auch diese Schrift zu studieren. Sie werden dann feststellen, dass dort Unterlagen erarbeitet werden für die weiteren Gesetzesrevi- sionen. In der Eintretensdebatte wurde verschiedentlich das Giess- kannensystem gerügt. Ich verstehe zum Beispiel, wenn Herr Spalti sich so äussert: Er war nur drei Tage an der Sitzung der Korrmission anwesend. Ich verstehe aber nicht mehr, wenn Herr Früh und Herr Basler vom Giesskannensystem sprechen. Sie wissen ganz genau, dass man die Verteilung der Bundesbeiträge, die immer wieder angegriffen wurde, geändert hat. Ich möchte Sie an folgendes erinnern: Wenn Sie die Mutter- schaftsvsrsicherung beschliessen, dann beschliessen Sie von den 923 Millionen dafür Bundesbeiträge von 198 Millio- nen Franken. Wenn Sie die Prämienermässigung für Kinder beschliessen, dann beschliessen Sie 90 Millionen Franken für die F'rämienermässigung. Wenn Sie die Prämienbefrei- ung ab drittem Kind beschliessen, dann sind das 55 Millio- nen. Und wenn Sie die Sozialhypotheken für Betagte und Invalide beschliessen, beschliessen Sie 120 Millionen. Das sind gezielte Beiträge für die entsprechenden Leute. Da kann man mit dem bestem Willen nicht mehr vom Giesskan- nensystem sprechen. Wenn man das trotzdem macht, so ist das eine Unterstellung! Wenn Sie beschliessen, dass die Frauenprämien 10 Prozent höher sein dürfen als die Männerprämien, müssen Sie sich im klaren sein, dass der Bund diese Differenz ausgleichen muss, denn sonst zerstören wir das Solidaritätssystem in der Krankenkasse. Die Männer sind nicht bereit, allzu grosse Prämienaufschläge zu bezahlen, damit die Frauenprämien verbillig): werden können. Das würde dann zu den Kollektiv- versicherungen und zu den Männerkrankenkassen führen, die entsprechend billiger sind. Darum sind - immer nach dieser Botschaft - 440 Millionen für den Prämienausgleich vorgesehen. Diese genügen aber noch nicht: Die Männer müssen immer noch etwa 10 Pro- zent höhere Prämien bezahlen, um den Ausgleich voll zu ermöglichen. Dann sind noch 20 Millionen als Beiträge an diejenigen Bergkantone vorgesehen, die wirtschaftlich Schwache subventionieren. Wenn ich an die letztwöchige Diskussion über die Bergbauern denke, war man sich einig, dass man diesen nicht genug Geld geben könne. Hier soll man mir nicht sagen, das sei ein «Giesskannensystem», sonst sind das nur politische, falsche Aussagen. Weiter bin ich ausserordentlich erstaunt über einen Teil der Kommissionsmitglieder, die hier ganz klar und deutlich erklären, der zweite Teil - also die obligatorische Taggeld- versicherung - gehöre nicht ins Sofortprogramm. Darüber, ob das so sei oder nicht, könnte man von mir aus streiten. Aber was mich ärgert an dieser Geschichte: Die Gesamt- kommission hat der Subkommission einstimmig den Auf- trag gegeben, folgende Punkte im Sofortprogramm zu behandeln: Mutterschaft, Krankenpflege, Sparmassnahmen und obligatorisches Taggeld. Nun kommen einzelne Kom- missionsmitglieder und erklären, das sei nicht nötig. Wenn Sie das gesehen haben, hätten Sie es in der Kommission sagen können; dann hätte man darüber abgestimmt und, im Falle einer Ablehnung, Zeit gespart. Man hätte nicht noch - wegen des Taggeldes - separate Sitzungen abhalten müs- sen und die Vorlage früher in den Rat bringen können. Ich bitte, das auch zu berücksichtigen. Zum Schluss ein Wort zu den Anträgen, die hier vertreten worden sind. Zum Ordnungsantrag von Herrn Günter, erst zu entschei- den, ob die Vorlage aufgeteilt werden soll, wenn die ganze Vorlage durchberaten ist: Meiner Meinung nach ist es unsin- nig, so zu entscheiden, dies um so mehr, als ein Rückwei- sungsantrag vorliegt. Zudem darf sicher angenommen wer- den, dass in dieser Sache jeder weiss, ob die Vorlage in einem oder zwei Beschlüssen zu behandeln ist. Im Sinne der Zeitökonomie beantrage ich Ihnen, den Ordnungsantrag von Herrn Günter abzulehnen. Zum Minderheitsantrag II (Günter) ist festzustellen: Vermut- lich hat er den Antrag falsch formuliert, wenn es heisst, alle Artikel, welche die Mutterschaftsversicherung betreffen, seien aus dem Gesetz zu streichen. Das ist seine Formulie- rung. Ich glaube aber kaum, dass Herr Günter das meint. Denn es würde bedeuten, dass zum Beispiel die Entbin- dungskosten, die Kontrolluntersuchungen usw. nicht mehr bezahlt würden. Es würde bedeuten, dass sämtliche dieser Artikel im Gesetzentwurf zu streichen seien. Aber auch aus anderen Gründen muss dieser Antrag abge- lehnt werden, und die sind noch gewichtiger. Es würde nämlich nur Verzögerungen bringen. Bis der Bundesrat ein neues Gesetz bringt, vergeht Zeit, es werden wieder Kom- missionen eingesetzt, die erneut Grundsatzdiskussionen führen. Wer also baldmöglichst eine Mutterschaftsversiche- rung einführen will, muss den Antrag der Minderheit II (Günter), wie es die Kommission beantragt, ablehnen. Weiter möchte ich Herrn Günter in diesem Zusammenhang die Debatte über die parlamentarische Initiative Nanchen über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung in Erinnerung rufen, in der der Sprecher der unabhängigen und evangelischen Fraktion, Herr Otto Zwygart senior, das Konzept des Bundesrates, die Mutterschaftsversicherung im KUVG zu regeln, im Namen seiner Fraktion ausdrücklich unterstützt hat. Das ist meines Erachtens ein weiterer Grund, den Antrag von Herrn Günter abzulehnen. Ähnlich möchte ich Frau Christinat sagen: Es ist nicht uner- klärlich, dass die Mutterschaftsversicherung in diesem Gesetz enthalten ist. Erinnern Sie sich an die Debatte über die Mutterschaftsversicherungsinitiative hier in diesem Rat: damals haben wir diesem Vorgehen ausdrücklich zuge- stimmt. Zum Rückweisungsantrag von Herrn Seiler möchte ich lediglich sagen: Seine Illusionen möchte ich habenl Glaubt Herr Seiler wirklich, dass eine Rückweisung an den Bundes- rat mit seinen Anträgen etwas bringe? Geht doch die Kostensteigerung, bis der Bundesrat mit einer Vorlage kommt, ungehindert weiter, wobei die wirtschaftlich Schwa- chen entsprechend mehr Prämien zahlen! In der Vorlage ist immerhin enthalten, dass die Kantone verpflichtet werden, wirtschaftlich Schwachen Prämienver- billigungsbeiträge zu gewähren. Dabei haben die Kantone sogar noch einen Ansporn, dies zu tun. Denn gemäss Gesetzentwurf werden die Leistungen der Kantone an die Bundesbeiträge nach den Kosten festgelegt, die sie haben. Darin sind auch diese Beiträge an wirtschaftlich Schwache enthalten. Daneben habe ich natürlich einiges Vertrauen indie kantonalen Parlamente und Regierungen, dass sie hier etwas tun, wenn sie schon den gesetzlichen Auftrag haben. Ansonsten haben die Parteien ein entsprechendes Wir- kungsfeld in den Kantonen; es würde nicht schaden, wenn sich wieder einmal einige kantonale Parlamentarier auf sozialem Gebiet profilieren könnten. Etwas Mühe bereitet es mir, den Antrag der Minderheit l abzulehnen. Persönlich bin ich der Meinung, er sollte ange- nommen werden. Aber als Kommissionspräsident habe ich die Pflicht, ihn abzulehnen. In der Kommission wurde über
Assurance-maladie. Révision partielle 1332 N 3 octobre 1984 zelnen Votanten zu sprechen, denn die meisten Fragen werden dort wieder auf den Plan treten. Entgegen allem Anschein darf ich feststellen, dass die Kom- mission speditive und gute Arbeit geleistet hat, und wer ihr Verzögerung oder Ähnliches vorwirft, übersieht, dass prak- tisch särrtliche Kreise, die im Rahmen der Vorarbeiten begrüsst worden waren, darauf drängten, von der Kommis- sion nochmals eigens in Hearings angehört zu werden. In diesem Sinne möchte ich allen Mitgliedern der Kommission für ihre M tarbeit meinen Dank bekunden, dabei aber insbe- sondere auch die Vorarbeit meines Vorgängers, Herrn Bun- desrat Hürlimann, gebührend würdigen, nachdem ich ja erst in einer verhältnismässig späten Phase auf das Trittbrett des fahrender Zuges gesprungen bin. Im Folgerden geht es mir nun darum, die Vorlage erstens einmal in einen sozialpolitischen Gesamtzusammenhang zu stellen, scdann den Gehalt der Vorlage aus dieser Gesamt- sicht zu würdigen und drittens die Haltung des Bundesrates zum Sofortprogramm festzuhalten. All dies tue ich mit einem gleichzeitigen Seitenblick auf das Ergebnis der Ein- tretensdebatte in ihrer Gesamtheit, ohne auf einzelne Voten im spezie len einzugehen, sofern nicht spezifische Fragen ausdrücklich an mich gerichtet worden sind. Nun zur Vorlage und zum gesamtpolitischen Zusammen- hang: Die Teilrevision der Krankenversicherung kann nicht losgelöst von der gesamten sozialpolitischen Ausrichtung des Bundes beurteilt werden. Wie der Bundesrat in seinen Vorentscreiden zu den Revisionen der Gesetze über die Ergänzungsleistungen und über die Invalidenversicherung belegt hat, zielen wir auf eine bedarfsgerechtere, sozial effizientere Absicherung unserer Mitbürgerinnen und Mit- bürger im Alter, bei Krankheit, Unfall und Invalidität ab. Dabei müssen wir uns vor Augen halten, dass der Sozial- staat nicht ein in sich geschlossenes System, ein in sich ruhender Zustand ist, sondern ein dauernd im Gang befind- licher Prozess mit einer bestimmten Zielrichtung. Das muss auch einigen Votanten vor Augen gehalten werden, die etwas Ungeduld an den Tag gelegt haben. Diese soziale Zielrichtung besteht darin, dass im System der sozialen Sicherheit manifeste Lücken geschlossen und stossende Härten vermieden werden. Wir sind uns aber bewusst, dass Sozialpolitik - und zwar Sozialpolitik auf allen Ebenen, einschliesslich privater Initiative - nur insoweit betrieben werden kann, als die volkswirtschaftlichen und damit auch die finanziellen Rahmenbedingungen dies gestatten. Auch dieser Gesichtspunkt wurde in einigen Voten nicht hinrei- chend gewürdigt. Die soziale Absicherung gegen Lebensrisiken in der Form unserer te'ils rein staatlichen, teils staatlich-privaten Institu- tionen, von der AHV, IV, Ersatzordnung über obligatorische Unfallversicherung bis hin zur subventionierten und unter der Oberaufsicht des Bundes stehenden Krankenversiche- rung, beruht neben den versicherungstechnischen Grundla- gen auf der Basis sozialer Solidarität. Diese Solidarität, letztlich e ne Belastung der aktiven erwerbstätigen Genera- tion, hat ihre Grenzen - auch in einem freiheitlichen System der Krankenversicherung. Diese Grenzen schlagen durch auf die Leistungsmotivation und damit auf die unternehme- rische Initiative und die gesamtwirtschaftliche Produktivität. Auch an das wollen Sie denken, wenn man anzunehmen scheint, class sich soziale Leistungen in beliebiger Höhe finanzieren lassen, sei es aus privaten Kassen, sei es aus öffentlichen Mitteln. Soziale Solidarität ist aber kein Sonderfall. Zur Förderung der «gemeinsamen Wohlfahrt» der Eidgenossen, wie sich die Verfassung ausdrückt, zählen zum Beispiel auch Umweltschutz, Angleichung der Bildungschancen und viele andere Leistungen, mit denen der Staat diese allgemeine Wohlfahrt fördert. Soziale Solidarität ist auch insofern kein Sonderfall, als sie sich, wie alle wohlfahrtspolitischen Vorha- ben, an Kriterien der Wirtschaftlichkeit messen lassen muss. Schliesslich lehne ich es ab, die ganze Frage der Solidarität nur auf die wirtschaftliche Dimension des Staates reduziert zu betrachten. Auch im bestorganisierten Sozialstaat bleibt immer ncch ein Rest von Wohlfahrtsbedürfnissen übrig, welche nicht durch staatliche Mittel erfüllt werden können, denen sich aber die Gesellschaft - ich sage ausdrücklich: die Gesellschaft, die nicht unbedingt mit dem Staat iden- tisch ist - auch anzunehmen hat. Dass dies in unserem Lande geschieht, darf füglich nicht bestritten werden. Das Gesundheitswesen absorbiert, wie bereits mehrfach dargelegt worden ist, einen eindrücklichen Anteil der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. In absoluten Zahlen bewegen wir uns zwischen 15 und 16 Milliarden Franken. Eine Abflachung des Kostenauftriebes ist trotz vieler Bemü- hungen zurzeit noch nicht in Sicht. Ohne das dringliche Problem der Kosteneindämmung verniedlichen zu wollen, lassen Sie mich für einmal die Vorzüge unseres Systems des freiheitlichen Gesundheitswesens festhalten: Wir verfügen nicht nur über eine sehr gute ambulante und stationäre medizinische Versorgung, sondern auch über Einrichtun- gen der Spitzenmedizin. Ich danke allen Votanten, die dies für einmal anerkannt haben. Im Unterschied zu vielen ver- gleichbaren Ländern steht der gesamten Bevölkerung der Zugang zu dieser Versorgung, wenn auch mit erheblichen Prämienlasten, zur Verfügung. Als gesunde Menschen von Überversorgung und Therapie- luxus zu sprechen, fällt leicht; bei direkter Betroffenheit ändert sich das Urteil rasch. Damit sei weder dem unbe- schränkten Ausbau des Leistungsangebotes noch der unbe- schränkten Inanspruchnahme aller Leistungen das Wort geredet. Auch die Grenzen des echten humanen Fortschrit- tes in der Medizin sind zu achten. Wir dürfen nicht in das andere Extrem verfallen und in falscher Romantik eine kostengünstige Grossmuttermedizin hochleben lassen, zu deren Zeiten Tausende von Menschen durch heute beherrschbare Krankheiten schon im Kindesalter oder im besten Alter hinweggerafft worden sind. Die Effizienz, wel- che wir anstreben, besteht in der Suche nach einer Verbes- serung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses, wobei die Kosten nur die eine, wenn auch wichtige Seite darstellen. Natürlich haben solche Spitzenleistungen ihren Preis. Die- ser schlägt sich in höheren Kassenprämien nieder, beson- ders wenn die Kassen ihr Angebot ständig ausweiten. Ich erinnere daran, dass der Gesetzgeber seit 1964 keine Revi- sion des KUVG mehr vorgenommen und somit seither den Leistungsgehalt des ganzen KUVG nicht ausgedehnt hat, so dass der ständige Anstieg der Prämien nicht allein den Ärzten, der Pharmaindustrie, den Apothekern und den Spi- tälern zugerechnet werden darf. Nun eine Würdigung des Sofortprogramms: Der Bundesrat hat sich mit dem Vorgehen der Kommission, nach der ersten Lesung ein Sofortprogramm zu erarbeiten, einverstanden erklärt. Er stellte hierzu nur Bedingungen für den Inhalt dieses Sofortprogramms, nämlich erstens Massnahmen zur Kosteneindämmung inklusive Selbstbeteiligung der Versi- cherten; zweitens Sicherstellung der Finanzierung der Kran- kenpflegeversicherung, wobei die staatlichen Leistungen nicht wesentlich über das hinausgehen dürfen, was der Bundesrat in seiner Vorlage vorgeschlagen hat; drittens Mutterschaftsversicherung im Verbund mit der obligatori- schen Krankengeldversicherung für alle Unselbständig- erwerbenden. Das Sofortprogramm erfüllt diese Bedingungen; somit war seitens des Bundesrates ein Eintreten auf die Vorlage in dieser Form unbestritten. Das Sofortprogramm umfasst, um einige wesentliche Punkte herauszugreifen, verbindliche tarifpolitische Sparvorschriften im ambulanten und im sta- tionären Bereich: eine sozial vertretbare, aber deutlich erhöhte Kostenbeteiligung der Versicherten, vordringlichste Leistungsverbesserungen wie zum Beispiel unbeschränkte stationäre Versorgung, Ausbau der Mutterschaftsversiche- rung und des Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft, das Krankengeldobligatorium für alle Arbeitnehmer, eine der Finanzlage des Bundes und der Haushaltlage der Kas- sen angemessene Festsetzung des Bundesbeitrages und einen sozial gezielteren Einsatz dieser Mittel. Hierzu kom- men Anträge für die Verbindlichkeitserklärung der kantona- len Planungen des Spitalbettangebotes sowie des Angebots an kostspieligen technisch-apparativen Einrichtungen. Ana-
Assurance-maladie. Révision partielle 1334N 3 octobre 1984 Schliesslich haben Sie mir die Frage gestellt, Herr Seiler, was wir z j tun gedenken für kleinere Prämien der finanziell schlechter Gestellten? Indirekt werden natürlich auch diese finanziell schlechter Gestellten davon profitieren, wenn wir die staatlichen Subventionen gezielt einsetzen. Des weiteren sind die Kantone gehalten, die Prämienlast wirtschaftlich Schwacher zu reduzieren. Hierzu kommen die Anträge zur gezielten Prämienreduktion für kinderreiche Familien sowie die Hilfe an nichtVersicherte Mütter mit geringem Ein- kommen. Nun zum Antrag von Herrn Günter, der die Mutterschaftsver- sicherung aussondern möchte. Artikel 34quinquies Absatz 4 der Bundesverfassung macht es uns zur Aufgabe, eine Mut- terschaftsversicherung einzurichten. Wie dies zu geschehen habe, sagt aber die Verfassung nicht. Der Bundesrat hat sich bereits in der Botschaft zur Mutterschaftsinitiative gegen die Errichtung einer besonderen Mutterschaftsversicherung ausgesprochen. Die heute bestehende Verbindung zwi- schen Kranken- und Mutterschaftsversicherung hat sich bewährt, sie ist durchaus sinnvoll. Sie werden nicht bestrei- ten können, dass die Leistungen bei Mutterschaft und bei Krankheit analog oder sogar gleich sind. Ich gebe Ihnen zu: Mutterschaft ist keine Krankheit. Aber die Leistungen sind analog. Ferner hat diese Verbindung den Vorteil, dass wir keine Aussonderung vorzunehmen haben in Grenzfällen zwischen Mutterschafts- und Krankheitsleistungen. Im übri- gen, Herr Günter, müssten wir die ganze Vorlage zurückneh- men, weil die Finanzierung dann nicht mehr stimmte, wenn wir die Mutterschaft aussondern wollten. Der Bundesrat wendet sich aber auch ganz entschieden gegen eine Aufteilung der Vorlage in zwei Bundesgesetze A und B, weil damit die Gefahr heraufbeschworen wird, dass das Taggeldobligatorium an sich in Frage gestellt wird, wie das ein Minderheitsantrag ja belegt. Einen Verzicht auf das Taggeldobligatorium können wir uns aber schlechthin nicht leisten. Das Taggeldobligatorium ist für den Bundesrat ein Herzstück dieser ganzen Vorlage; ich möchte sagen: fast der Punkt des sozialen Fortschrittes. Folgende Gründe zwingen uns zum Eintreten auf den Teil B der Vorlage: Erstens hat die Kommission, als sie über das Eintreten auf die Vorlage beriet, einstimmig und ohne Enthaltung Eintre- ten auf die gesamte Vorlage beschlossen. Es hat uns etwas eigenartig angemutet, dass erst am Schluss dieser unglück- selige Gedanke einer Aufsplitterung der Vorlage einge- bracht wurde. Durch das anfängliche Mittun - übrigens auch in der Subkommission - haben die Betroffenen ihren Mitbeteiligten etwelche Konzessionen abgelockt, so dass es unfair wäre, heute vom Taggeldobligatorium nichts mehr wissen zu wollen. Zweitens widerspricht es dem Grundanliegen des integralen Schutzes des Arbeitnehmers gegen Erwerbsausfall, wenn er zwar bei Unfall, nicht aber bei Krankheit obligatorisch Tag- geld beanspruchen kann. Alle übrigen Risiken mit wirt- schaftlichen Folgen bei Wechselfällen des Lebens haben wir für die Arbeitnehmer, teilweise sogar für alle obligatorisch, versichert; ich denke an Tod, Invalidität, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und Militärdienst. Es ist nicht einzusehen, warum nun ausgerechnet das Risiko, das am wahrschein- lichsten eintreten wird, nicht versichert werden soll, nämlich das Risikc der Krankheit. Drittens wurde das Taggeldobligatorium in einem Sonder- ausschuss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und von beiden Seiten gemeinsam in der Gesamtkommission vertreten. Ich müsste es als unfair empfinden, wenn nun eine Seite von diesem Gentlemen's Agreement zurücktreten möchte. Viertens sollte der Nationalrat, der dem Volk die Ablehnung der Volksinitiative für einen wirksamen Schutz der Mutter- schaft emofiehlt und sich dabei auf das Taggeldobligato- rium beruft, glaubwürdig bleiben und nun zu diesem Bestandte l des Sofortprogrammes ja sagen. Gerade diese Taggeldversicherung war ja im Frühling letzten Jahres eines der Hauptargumente, mit welchem diese Initiative zurückge- wiesen wurde. Ich kann nicht umhin, Ihnen einige Passagen aus jener Debatte vorzulesen. So hat zum Beispiel der Frak- tionssprecher der FdP - der damalige Nationalrat und heu- tige Regierungsrat Vetsch - folgendes gesagt: «Wir sehen den Lösungsweg so, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird (...) Wir sehen deshalb die Verbesserung der Mutter- schaftsversicherung auf dem Weg, wie er vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen wird: im Rahmen des in der parlamentarischen Vorberatung stehenden Kranken- und Mutterschaftsversicherungsgesetzes.» Und Ihr verehrter Herr Präsident, damals noch ordentliches Mitglied Ihres Rates, M. Gautier, äusserte sich wie folgt: «Tout cela peut être réalisé par la révision de la loi sur l'assurance-maladie et maternité qui sera soumise à ce conseil dans quelques mois.» Frau Kopp, die wir heute in unserem Saale leider nicht mehr sehen - nicht leider (Heiterkeit); ich möchte mich in aller Form dafür entschuldigen, ich sagte nur «leider», weil mich ihr Anblick gefreut hätte! -, sagte: «Ich möchte hier das Votum von Frau Füeg unterstützen, wonach alle, die sich hier für die Verbesserung der Mutterschaft einsetzen, dannzumal einen Wechsel einzulösen haben.» Das insbesondere an die Adresse der freisinnigen Fraktion; ich darf Sie nun bitten, diesen damals ausgestellten Wechsel heute einzulösen. Es bleibt mir noch, zum Ordnungsantrag Günter ein Wort zu sagen. Es ist zwar nicht Sache des Bundesrates, sich zu Ihrer Geschäftsordnung zu äussern, aber ich glaube, Herr Günter, Sie leisten dem Rat mit Ihrem Antrag keinen Dienst. Es liegt nicht im Interesse der Verfahrensökonomie, nun eine ganze bzw. halbe Vorlage im Detail durchzuberaten, um dann eventuell am Schluss zu erfahren, dass darauf nicht eingetreten wird. Wenn eine Vorlage von verschiedenen Seiten unter Feuer gerät, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens: Die Opponenten bleiben stur und lassen nur ihren Gesichtspunkt gelten. Die Gegenstimmen summieren sich und bringen die Vorlage zu Fall. Das führt in eine Sack- gasse, weil eine neue Auflage des Gesetzes, die Gnade finden könnte, fast unmöglich wird. Zweite Möglichkeit: Die Opponenten sehen ein, dass die Vorlage jedem etwas bringt. Ich hoffe, in diesem Saale dringe die Einsicht durch, dass die Vorlage uns in unserem sozialen Gefüge ein Stück weiter bringt, auch wenn nicht alle Postulate hüben und drüben erfüllt werden. Le président: Je donne la parole à M. Seiler pour une déclaration personnelle. Seiler: Beim Verfolgen dieser Eintretensdebatte habe ich vor allem zwei Merkmale festgestellt. Zum einen: Eine grosse Liebe zu diesem Sofortprogramm hat man kaum gespürt. Herr Bundesrat Egli hat vermutlich recht mit seiner Aussage, hier werde Eintreten mit Murren beschlossen. Der Sprecher der Sozialdemokraten sprach von Flickwerk; ein Flickwerk werde es beiben. Er hätte lieber eine geflickte als gar keine Hose; aber - das sagte er ebenfalls - wenn diese Hose nicht in seinem Sinne geflickt werde, dann lege er diese wieder ab oder ziehe sie gar nicht an, d. h. Herr Zehnder steht dann trotzdem ohne Hosen da. Die SVP äusserte Missbehagen; wenn diese Vorlage nicht geteilt werde, werde die Gesamtvorlage abgelehnt. Etwa im selben Sinne äusserte sich die FdP. Man sprach auch von den kleinen politischen Chancen dieses Programms. Wenn man dann am Schluss noch die sogenannte Opposition gehört hat, liegt es nahe, dass ein Neubeginn gar nicht die schlechteste Lösung wäre. Aber - und damit komme ich zum zweiten Merkmal -: Sie- alle wollen eintreten; Sie alle wollen diese Debatte führen, und sie wird vermutlich im Stile^iner erweiterten Kommis- sionssitzung geführt werden. Ich bin ohne Illusionen, Herr Kommissionspräsident, ich sehe deutlich, dass mein Antrag nicht mehrheitsfähig ist. Er war ja gedacht im Sinne einer dargebotenen Hand, um einen möglichen Ausweg aus die- ser Sackgasse zu zeigen. Ich verzichte daher auf diesen
Renforcement de l'économie. Mesures II 1336N 3 octobre 1984 délibérer des divergences concernant les mesures de ren- forcement de l'économie. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 83.048 Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II Renforcement de l'économie. Mesures II Siehe Seite 1260 hiervor - Voir page 1260 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 2. Oktober 1984 Décision du Conseil des Etats du 2 octobre 1984 Differenzen - Divergences Bundesbeschluss A, Art. 5 Abs. 1 und Ibis, Art. 6 Abs. 3 und 4, Art. 11 Abs. Ibis, Bundesbeschluss B, Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Arrêté fédéral A, art. 5 al. 1 et 1 bl> , art. 6 al. 3 et 4, art. 11 al. 1 b ", arrêté fédéral B, art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Bundesbeschluss A, Art. 20 Abs. 2 Antrag der Kommission Festhalten Arrêté fédéral A, art. 20 al. 2 Proposition de la commission Maintenir Columberg, Berichterstatter: Wir haben noch einige wenige Differenzen bei den Massnahmen zur Stärkung der Wirt- schaft zu beseitigen. Der Nationalrat hat letzte Woche alle sieben Beschlüsse eingehend erörtert. Erfreulicherweise ergaben sich nur unbedeutende Abweichungen zum Stän- derat. Dieser hat sich gestern damit befasst. Nach dieser Beratung bestehen nur noch zwei Meinungsverschiedenhei- ten. Sie haben die entsprechenden Unterlagen erhalten. Da es sich urn Kleinigkeiten handelt, möchten wir sie sofort behandeln. So können wir am Freitag über das ganze Paket die Schlussabstimmung durchführen. Nun zu den einzelnen Vorlagen: Einmal zu den Beschlüssen F und G, zur Innovationsrisikogarantie für kleine und mitt- lere Unternehmungen. Hier bestanden zwei Differenzen, nämlich in Artikel 5 Absatz 2bis und Artikel 6 Absatz 7. Der Ständerat hat die von unserem Rat beschlossenen Anträge übernommen. Somit bestehen keine Differenzen, so dass die Schlussabstimmung am Freitag stattfinden kann. Punkt zwei, regionalpolitischer Teil, Bundesbeschlüsse C, D und E: Dort bestehen keine Differenzen. Punkt drei: Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen, Bundesbeschlüsse A und B: Hier bestehen nur noch zwei Differenzen. Sie betreffen erstens die Abstufung der Bürgschaftszusicherung. Gemäss dem Beschluss unseres Rates soll der Bund generell 50 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens verbürgen können. Bun- desrat, Ständerat und eine Minderheit unserer Kommission wollen eine differenziertere Lösung: Im Normalfall soll der Bund Investitionskredite bis zu einem Drittel der Gesamko- sten des Vorhabens verbürgen können. Hingegen soll er nur für Vorhaben, «die für die wirtschaftliche Gesundung einer Region von besonderer Bedeutung sind und deren Finanzie- rung Schwierigkeiten bereiten», Bürgschaften bis zur Hälfte der Gesamtkosten gewähren können. Im Endergebnis unter- scheiden sich diese beiden Lösungen sehr wenig, dies um so mehr, als Herr Bundesrat Purgier gestern im Ständerat ausdrücklich erklärt hat, dass die Verwaltung auch bei der Annahme der Lösung des Nationalrates ein differenziertes Vorgehen wählen und eine Abstufung mit einem Drittel oder der Hälfte vornehmen werde. Unser Rat hatte damals mit 82 zu 68 Stimmen der Mehrheit zugestimmt. Es bestand also keine grosse Stimmendiffe- renz. Der Ständerat hat gestern mit 21 zu 9 Stimmen Festhal- ten an seinem Beschluss, d. h. am Antrag, wie ihn der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, beschlossen. Unsere Kommission hat nun mit 14 zu 5 Stimmen entschie- den, dem Ständerat zuzustimmen. Der Beschluss sollte sich auf Artikel 5 Absatz 1 und Absatz Ibis, Artikel 6, Artikel 11 Absatz Ibis und Artikel 2 des Bundesbeschlusses B bezie- hen. Wir beantragen Ihnen, diese Differenz auszuräumen und dem Ständerat zustimmen. Die Kommissionsminderheit verzichtet auf einen Antrag. Die zweite Differenz betrifft Artikel 20 Absatz 2, die Geltungs- dauer. Dieser Artikel wurde nicht geändert. Damit bezieht sich die Geltungsdauer auf den Zeitpunkt der ursprüngli- chen Inkraftsetzung, d. h. dieser Beschluss würde noch fünf Jahre gelten und bereits Ende Dezember 1988 auslauten. Der Ständerat will diese kurze Befristung. Er hat dies allerdings mit einer sehr schwachen Mehrheit von 19 zu 17 Stimmen entschieden. Unsere Kommission hält am früheren Beschluss fest, so dass der Bundesbeschluss noch 10 Jahre ab Inkraftsetzung der revidierten Vorlage gelten würde. Wir sind einhellig der Auffassung, der Nationalrat solle bei der ursprünglichen Lösung bleiben und an der Frist von 15 Jahren festhalten. Mme Deneys, rapporteur: Votre commission s'est réunie ce matin même pour examiner les divergences qui subsistent après les décisions que le Conseil des Etats a prises hier. Ces divergences concernent l'arrêté A, c'est-à-dire unique- ment l'aide aux régions dont l'économie est menacée. La commission, par 14 voix contre 5, nous propose de vous rallier aux décisions du Conseil des Etats, en ce qui touche les articles 5,1 er alinéas et Ibis; 6, alinéas 3 et 4; 11, alinéa Ibis. Elle le fait essentiellement pour les deux raisons sui- vantes. Il s'agit, pour la Confédération, d'une possibilité d'aller jus- qu'à 50 pour cent en ce qui concerne les cautionnements et jusqu'à 50 pour cent des contributions au service de l'inté- rêt, lorsque des projets présentent un intérêt primordial pour une région. C'est moins bien que notre décision anté- rieure s'agissant du cautionnement, mais c'est mieux s'agis- sant de la contribution au service de l'intérêt. La décision du Conseil des Etats a été acquise par 21 voix contre 9; il nous semble qu'il faut tenir compte de ce rapport des forces et suivre l'avis de ce conseil. Toutefois, en ce qui concerne l'article 20, 2" alinéa, nous vous proposons de maintenir notre décision, afin que l'aide aux régions dont l'économie est menacée puisse être accor- dée durant quinze ans. Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Krankenversicherung. Teilrevision Assurance-maladie. Révision partielle In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.044 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1984 - 08:00 Date Data Seite 1323-1336 Page Pagina Ref. No 20 012 733 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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