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CH_VB_001Ch Vb19 mars 1984Ouvrir la source →
Heure des questions 234 N 19 mars 1984 #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Montag, 19. März 1984, Nachmittag Lundi 19 mars 1984, après-midi 74.30 h Vorsitz - Présidence: M. Gautier Fragestunde - Heure des questions Question 25: Soldini. Libanesische Versöhnungskonferenz. Ergebnisse Conférence de réconciliation libanaise. Premières conclusions Le Conseil fédéral est invité à ,'aire part au Conseil national - et par-delà ce dernier à l'opinion publique suisse - des premières conclusions qu'il vst appelé à tirer, tant sur le plan politique que sur le plan financier, des travaux de la Conférence sur la réconciliation au Liban, tenue sous l'égide du gouvernement helvétique en novembre 1983, à Genève et en mars 1984, à Lausanne. M. Aubert, conseiller fédéral: Sollicités par les Libanais d'accueillir leur conférence de réconciliation, nous avons, conformément à notre politique de disponibilité, dont nous avons beaucoup parlé la semaine dernière, fait en sorte que cette conférence puisse être organisée sur territoire suisse. Cette conférence, qui ne se tient pas, comme le dit M. Soldini, «sous l'égide du gouvernement helvétique», ne con- cerne que le Liban et nous n'y avons aucun observateur. Nous n'avons donc pas à nous prononcer sur ce qui s'y passe. Cependant, la reprise du dialogue entre tous les Libanais intéressés par ce conflit et concernés par la guerre, qui fait rage dans le pays, constitue à nos yeux un premier acquis important. Il est indispensable que notre pays puisse continuer à accueillir sur son territoire tous ceux qui souhai- tent tenter de régler leurs problèmes par la négociation plutôt que par la guerre. Sur le plan financier, la Confédération ne supporte que les frais qu'entraîné le recours à des forces de police supplé- mentaires - polices communales ou d'autres cantons - destinées à assurer la sécurité des participants. Ces dépen- ses sont de l'ordre d'une cinquantaine de milliers de francs par jour. Frage 26: Humbel. Schweizer Geiseln im Irak Otages suisses en Irak M'as hat bis heute der Bundesrat für die Freilassung der Schweizer Geiseln unternommen, die sich seit dem 4. Februar 1984 in der Hand der Widerstandsorganisation «Kurdische Demokratische Partei» befinden? Wie verläuft sein Engagement weiter? M. Aubert, conseiller fédérai: L'enlèvement, survenu le 4 février, de deux collaborateu rs de l'entreprise de construc- tion zurichoise Hatt-Haller opérant en Irak, a déjà été très largement commenté par la presse. Les otages sont M. Hans Kistler, ressortissant suisse, e: M. Mario Riva, ressortissant italien. Je rappelle qu'au cours de ces dernières années, des ressor- tissants européens ont été à plusieurs reprises enlevés par diverses organisations kurdes. Ils ont été libérés après une période de détention plus ou moins longue. L'ambassade de Suisse à Bagdad est intervenue immédiate- ment auprès des autorités irakiennes pour leur signaler la disparition de ces deux personnes et les a sollicitées d'en- treprendre toutes les démarches nécessaires pour les retrouver et de prendre en outre les mesures propres à assurer la sécurité de nos compatriotes travaillant en Irak. Le CICR, qui a été informé par nos soins de cet enlèvement, est tenu, lui aussi, régulièrement au courant de l'évolution de la situation. Le Parti démocrate kurde (PDK) a tout d'abord revendiqué l'enlèvement par la voie de la presse puis, quelque temps plus tard, il a cherché à entrer en contact avec les autorités italiennes et suisses. Depuis lors, ce contact a été établi et les discussions se poursuivent. Je puis également vous signaler que le ministre iranien des affaires étrangères, M. Velayati, m'a assuré personnelle- ment, lors de sa visite à Berne, le 17 février dernier, que son gouvernement ferait usage des contacts qu'il entretient avec le Parti démocrate kurde pour appuyer nos démarches, ce que M. Velayati a fait comme nous l'a confirmé notre ambas- sade à Téhéran, qui reste en contact permanent avec les autorités iraniennes. Nous avons été heureux d'apprendre, par un rapport récent, que les deux otages, MM. Kistler et Riva, sont en vie et que, compte tenu des circonstances, ils se portent bien. Frage 27: Mauch. Umweltschutzgesetz. Verordnungen Loi sur la protection de l'environnement. Ordonnances d'exécution Um wie viele Monate später werden die sehr wichtigen Vollzugsverordnungen zum Umweltschutzgesetz in Kraft gesetzt werden können, weil die zuständige Verwaltung mit der Vorbereitung und Auswertung des Vernehmlassungs- verfahrens zur Geschwindigkeitsbegrenzung zusätzlich belastet wird? Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, um solche Ver- zögerungen zu verhindern, welche angesichts der Wald- schadensituation keinesfalls verantwortet werden können? Bundesrat Egli: Die wichtigsten Vollzugsverordnungen zum Umweltschutzgesetz - allen voran die mehrmals angekün- digte Luftreinhalteverordnung - werden beim Bundesamt für Umweltschutz vordringlich bearbeitet. Neben diesen speziellen Aufgaben sind im Amt selbstverständlich auch zahlreiche laufende Geschäfte zu erledigen, zum Beispiel Umweltschutz-Beurteilung von Projekten, Erarbeiten von Fachberichten sowie Beratung von kantonalen Vollzugsbe- hörden. Im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung und dem Waldsterben - danach wird ja hauptsächlich gefragt, auch auf dem Weg parlamentarischer Vorstösse - musste das Amt zusätzliche Aufgaben übernehmen. Es ist deshalb zutreffend, dass durch das Vorziehen der Arbeiten an der Luftreinhalteverordnung sowie am Bericht über das Wald- sterben und die Luftverschmutzung andere Berichte verzö- gert werden. Das Vernehmlassungsverfahren selber behin- dert indessen die Arbeiten nicht beträchtlich. Die Auswer- tung der Ergebnisse erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem die Vorarbeiten zur Luftreinhalteverordnung weitgehend abge- schlossen sein dürften. Frage 28: Nauer. Kehrichtverbrennungsanstalten Usines d'Incinération des ordures Von den über 40 Kehrichtverbrennungsanstalten in unserem Land entsprechen nur wenige den neuen Auflagen von 1982. Für die Anpassung der Anlagen an die Vorschriften
Heure des questions 236 19 mars 1984 Konzeptes so vorangetrieben werden kann, dass sich ein generelles Verbot erübrigt. Sollte sich diese Erwartung in einzelnen Teilbereichen nicht erfüllen, so könnten weiterge- hende Massnahmen aufgrund des Umweltschutzgesetzes durchgesetzt werden. Frage 32: Hegg. Video-Brutalität. Gesetzgebung Violence dans les films vidéo. Législation Vor etwa einem Jahr hat Buntlesrat Friedrich versprochen, dem Parlament gesetzgeberische Massnahmen zum Schütze unserer Jugend vor brutalisierenden Erzeugnissen der Video-Industrie vorzuschlagen. Heute können solche Erzeugnisse eines pervertierten Kommerzialismus im Zei- chen einer falsch verstandenen Handels- und Gewerbefrei- heit, in welchem sadistische ind sodomistische Praktiken, also auch geschlechtliche Handlungen mit Tieren gezeigt werden, von Minderjährigen angeschaut werden. Wann ist mit der Vorlage übe- Massnahmen gegen diesen offensichtlichen Missstand durch den Bundesrat zu rechnen ? Bundesrat Friedrich: Das geltende Strafrecht stellt die Ver- breitung von pornographischen Darstellungen unter Strafe, nicht aber die Verbreitung von Darstellungen blosser Gewalttätigkeiten ohne pornographischen Einschlag. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Lücke im Rahmen der Vor- lage über die strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, die Sittlichkeit und die Familie zu schliessen. Diese Vorlage soll auf die Märzsession 1985 vor die Räte gelangen. Frage 33: Nauer. Lärm- und Abgasbestimmungen Réglementation du bruit et dos gaz d'échappement Nur wenige Kantone kommer, heute den 1969 erlassenen Bestimmungen über die amtliche Nachprüfung von Motor- fahrzeugen nach. Die meisten Kantone sind mit den Nach- prüfungen als Folge des Fehlens von genügenden Prüfstel- len vier und mehr Jahre im Rückstand. Kann mir der Bundesrat sagen, welche Massnahmen er zu treffen gedenkt, um die Kamone endlich zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anzuhalten ? Bundesrat Friedrich: Der Vollzug des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr und der entsprechenden Verordnun- gen ist Sache der Kantone. Es ':rifft zu, dass die vorgeschrie- benen Kontrollen nicht in allen Kantonen fristgemäss ausge- führt werden. Das zuständige Bundesamt für Polizeiwesen ist zusammen mit der Vereinigung der Strassenverkehrsäm- ter daran, Lösungen für eine-n fristgemässen Vollzug zu suchen. Frage 34: Ruf-Bern. Lastwagenchauffet re. Strassenblockade Chauffeurs de camions. Menaces de blocage des routes Gemäss Presseberichten dronten nach der Volksabstim- mung über die Schwerverkehrsabgabe die im «Trucker- Team Schweiz» zusammengeschlossenen Lastwagenchauf- feure mit Strassenblockaden an der Landesgrenze, um den Bundesrat zur Erfüllung der von ihnen gestellten Forderun- gen zu zwingen.
Wie beurteilt der Bundesrat den unser rechtsstaatliches Denken und das schweizerische Demokratieverständnis krass missachtenden Erprestìungsversuch einer kleinen Interessengruppe kurz nach e'nem demokratischen Volks- entscheid?
Wie gedenkt der Bundesrat, auf die Drohungen zu reagie- ren ? Ist er willens und in der Lage, die geplanten Störungen des Strassenverkehrs und der Landesversorgung zu verhin- dern?
Wird der Bundesrat, sofern die angedrohte Zollblockade eintreten sollte, gegen alle Beteiligten - gestützt auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen - eine Strafverfol- gung einleiten? Bundesrat Friedrich: Zur 1. Frage: Der Bundesrat verurteilt solche Erpressungsversuche. Zur 2. Frage: Der Bundesrat hat das zuständige Bundesamt für Polizeiwesen angewiesen, die erhobenen Forderungen mit den Organisationen der Lastwagenchauffeure zu besprechen. Ein erstes Gespräch mit den «Routiers Suis- ses» hat am 15. März bereits stattgefunden. Zur 3. Frage: Die Strafverfolgung vorschriftswidrigen Ver- haltens obliegt den kantonalen Behörden. Frage 35: Maeder-Appenzell. Fernfahrer-Drohungen Menaces des routiers Die in den Organisationen «Routiers Suisses» und «Trucker- Team Schweiz» vereinten Fernfahrer versuchen, einen masslosen Forderungskatalog mit der Androhung von «Kampfmassnahmen», wie Strassenblockaden, Langsam- fahren, durchzusetzen, obwohl der Volksentscheid vom
Februar 1984 deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass das Volk eine Drosselung des Schwerverkehrs wünscht. Wie gedenkt der Bundesrat diesen Forderungen und Gewaltandrohungen entgegenzutreten ? Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat hat die Forderungen der beiden Organisationen schriftlich erhalten. Er verurteilt die Androhung von Kampfmassnahmen, ist aber bereit, den gewünschten Dialog aufzunehmen. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage Ruf-Bern. Frage 36: Morf. Neue Waffenplatz-Möglichkelten Places d'armes. Emplacements Der Bundesrat hat sich nun doch nicht zum Senken der Tempolimiten für Autos entschliessen können; das Wald- sterben wird vorläufig akzeleriert weitergehen und bald ein- mal durch Rutschungen, Windfall und Erosionen zu soge- nannten «Panzergeländen» führen (Ausdruck von Forstex- perten für abgeholzte Flächen kranker Wälder). Ich frage nun den zuständigen Bundesrat, ob er nicht wenigstens die Zerstörung des Hochmoors Rothenthurm stoppen und den geplanten Waffenplatz gelegentlich auf einem durch Wald- sterben entstandenen sogenannten «Panzergelände» errichten könnte. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral appré- cie l'humour caustique et l'ironie de Mme l'interpellatrice, tant il est rare que l'on propose spontanément au gouverne- ment de nouvelles places de tir et d'exercice! En ce qui concerne les faits, il convient de préciser que la place d'armes de Rothenthurm, telle qu'elle est comprise dans le crédit voté par les Chambres fédérales l'année dernière, n'entame pas le Hochmoor.
März 1984 N 237Fragestunde Question 37: Carobbio. Europrogramme Lugano. Intervention der Bankenkommission Europrogramme Lugano. Intervention de la Commission fédérale des banques L'Europrogramme de Lugano, fonds d'investissements immobiliers soumis au droit suisse, rencontre depuis quel- que temps des difficultés diverses, de trésorerie en particu- lier, et, selon la presse, attire l'attention des autorités de contrôle suisses et italiennes. Récemment, la Commission fédérale des banques serait intervenue, parce qu'elle consi- dérerait comme insuffisant le revenu indiqué pour l'immeu- ble utilisé par l'Europrogramme et elle aurait exigé un dépôt de garantie de 11,9 millions. Le soussigné demande au Conseil fédéral de dire si les faits évoqués ci-dessus reflètent la vérité et d'expliquer les motifs, la nature et les objectifs de l'intervention de la Commission fédérale des banques. Il aimerait en outre savoir quels sont les problèmes auxquels est actuellement confronté l'Europrogramme en Suisse et en Italie qui exi- gent, comme l'affirment les journaux, des réunions des autorités de contrôle suisses et italiennes. Bundesrat Stich: Darf ich vorausschicken, dass die Banken- kommission vom Bundesrat grundsätzlich unabhängig ist. Es ist richtig - wie der Herr Fragesteller anführt und die Fondsleitung selbst in ihrem Jahresbericht bestätigt hat -, dass dieser Anlagefonds eine Differenz hat mit der Banken- kommission in bezug auf die Bewertung eines Objektes in Lugano. Dieser Streit ist gegenwärtig vor dem Bundesge- richt hängig und noch nicht entschieden. Die Besonderheit dieses Anlagefonds besteht darin, dass er sowohl seine Anteilscheine in Italien verkauft, wie er auch seine Investitionen vorwiegend in Italien macht. Daraus ergeben sich natürlich immer wieder gewisse Schwierig- keiten. M. Carobbio: Je vous remercie de votre réponse qui ne m'a que partiellement satisfait. En effet, j'ai de la peine à com- prendre pourquoi on s'est occupé si tard de la situation de l'Europrogramme à Lugano, étant donné que l'on en discute depuis si longtemps. Quant à ma question subsidiaire, elle découle de la récente conférence de presse de la Commission fédérale des ban- ques. Le Conseil fédéral est-il prêt, si oui dans quel délai et avec quelles méthodes, à modifier la loi sur les banques, afin d'éviter que des fonds d'investissement soumis à législation suisse continuent à opérer à l'étranger? Bundesrat Stich: Im Moment hat der Bundesrat keine Veran- lassung, das Gesetz über die Anlagefonds zu ändern. Dieser Fonds stellt eine Besonderheit dar. Sie ist aber durch die Statuten so gewollt. Jeder Anleger weiss also zum vorne- herein, dass die Anlagen in Italien gemacht werden. Deswe- gen ist eine Änderung des Anlagefondsgesetzes nicht ge- rechtfertigt. Frage 38: Zwygart. Alkohol. Werbung Publicité pour l'alcool Ein grosses, in der Westschweiz beheimatetes Unternehmen hält sich nicht an die seit dem 1. Januar 1983 geltenden Werbebeschränkungen des Alkoholgesetzes. Der Bundesrat wird deshalb angefragt, was er zu tun gedenkt, um diesen den Interessen der Volksgesundheit zuwiderlaufenden Prak- tiken umgehend Einhalt zu gebieten und damit zu verhin- dern, dass andere Firmen, die sich bis heute an die gesetzli- chen Bestimmungen gehalten haben, ihrerseits wieder suk- zessive Werbung betreiben. Bundesrat Stich: Es ist richtig, dass sich eine bedeutende Westschweizer Firma wiederholt in einer Art und Weise in der Werbung betätigt hat, die dem neuen Alkoholgesetz widerspricht. Die Alkoholverwaltung hat diese Firma dreimal verzeigt; das letzte Mal mit sofortiger Wirkung. Die Beschwerden sind vor der Alkoholrekurskommission noch hängig. Sie sind also noch nicht entschieden. Im ganzen darf aber der Bundesrat feststellen, dass sich die neue Gesetzgebung sehr gut eingespielt hat und auf gros- ses Verständnis bei den betroffenen Firmen gestossen ist. Wir möchten der Branche für dieses Verständnis danken. Frage 39: Günter. Flugplatz Belpmoos. Bundeshilfe Aérodrome de Belpmoos. Aide fédérale Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es keines- falls darum gehen kann, den Entscheid des Berner Souve- räns zum Flugplatz Bern-Belp vom Bund aus zu unterlaufen, indem er in seiner gegenwärtigen finanziellen Situation die bisherigen Zahlungen von Kanton und Gemeinde Bern ein- fach übernimmt? Bundespräsident Schlumpf: Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass es nicht darum gehen könne, den Entscheid des Berner Souveräns irgendwie zu unterlaufen. Das ist bei weitem nicht unsere Absicht. Die Berner Stimmberechtigten haben gegen eine Verlängerung der Piste von Belpmoos und gegen eine Subventionierung Stellung bezogen. Die Flugplatzhalterin kann zurzeit weder mit Betriebsbeiträgen des Kantons noch der Stadt Bern rechnen. Sie bemüht sich nun, mit anderweitigen Massnahmen eine ausgeglichene Rechnung durch eine zeitweise herabgesetzte Betriebsbe- reitschaft und erhöhte Flugplatztarife zu erreichen. Der Bund unterstützt lediglich diese Bestrebungen, denn die Bundesbehörden haben ein Interesse am Fortbestand des Flugplatzes Belpmoos, weil sie diesen selbst auch bean- spruchen. Zudem dient Belpmoos natürlich dem Linienver- kehr nach Lugano, Paris oder London. An der Erhaltung dieser Leistungsbereitschaft ist der Bund, wie gesagt, interessiert, und er bezahlt dafür auch eine angemessene Entschädigung. Hingegen beabsichtigt der Bundesrat keineswegs, Betriebsbeiträge zu entrichten oder dort einzuspringen, wo andere ausfallen. Günter: Habe ich Sie, Herr Bundespräsident, richtig verstan- den? Wird der Bund für 1984 nicht mit Nachtragskrediten bezüglich Belpmoos vor das Parlament treten? Und die zweite Frage: Wir haben immer wieder Zeitungsberichte gelesen - wahrscheinlich von der Alpar inspiriert -, die über Besprechungen zwischen dem Bund, dem Kanton Bern und der Alpar berichteten. Ist der Bund nicht auch der Meinung, man sollte jetzt einmal materiell der Bevölkerung klar sagen, was das Ziel dieser Sitzungen ist? Oder wann dürfen wir damit rechnen, das Resultat dieser verschiedenen Sitzun- gen zu erfahren? Bundespräsident Schlumpf: Darüber befinden nicht die Bundesbehörden, denn diese sind nur beobachtend und beratend tätig. Es sind Sitzungen der Alpar, weil sie ja die Flugplatzhalterin ist. Die Information der Öffentlichkeit ist Sache der Flugplatzhalterin Alpar. Frage 40: Robert. Flughafen Belpmoos. Nutzung durch den Bund Aéroport de Belpmoos. Utilisation par la Confédération Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, ob und was für Vor- stellungen beim Bund respektive EMD bestehen für eine vermehrte Nutzung des Flughafens Belpmoos (Schulungs- flüge) und ob sie dem erklärten Willen des Bernervolkes Rechnung tragen. Bundespräsident Schlumpf: Ich kann auf die Antwort, die ich Herrn Nationalrat Günter erteilt habe, verweisen. Weder
Heure des questions 238 N 19 mars 1984 beim EMD noch bei anderei Bundesstellen besteht die Absicht, auf dem Flugplatz Bern-Belpmoos vermehrt Schu- lungsflüge durchzuführen. Frage 41 : Schärll. Ae-3/6-Lokomotiven. Verschrottung Locomotives Ae 3/6. Mise à la ferraille Gemäss Zeitungsberichten werden gegenwärtig alle Ae-3/6- Lokomotiven ausrangiert. Trifft es zu, dass die ganze, 114 Fahrzeuge umfassende Serie noch vor kurzem vollständig revidiert worden ist und noch problemlos eine Laufzeit von zwölf Jahren absolvieren könnte? Trifft es ebenfalls zu, dass je L ykomotive noch ganze 10 000 Franken für den Schrott gelös f wurden ? Wer hat die Verant- wortung für diese Geldverschwendung zu übernehmen? Bundespräsident Schlumpf : D e SBB beabsichtigen tatsäch- lich, ihre Ae-3/6-Lokomotiven, die in den Jahren 1924 bis 1926 angeschafft wurden und von denen noch 60 in Betrieb sind, in den kommenden Jäh-en auszurangieren, weil ihre Leistungsfähigkeit für den heutigen Betrieb ungenügend ist. Die Betriebsbereitschaft dieser 60jährigen Fahrzeuge hat Unterhaltsaufwendungen zur Folge, die doppelt so hoch sind wie diejenigen bei modernen Triebfahrzeugen. Deshalb ist aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine sukzes- sive Ausrangierung angezeigt. Eine Lokomotive wird aber erst vor der nächstfälligen Revision verschrottet. Soweit an Ae-3/6 in der letzten Zeit Revisionsarbeiten durchgeführt wurden, werden also diese Maschinen bis zum Ablauf dieses Turnus im Dienst behalten. Das Ausrangierungsprogramm erstreckt sich deshalb über Einen Sechsjahresturnus. Der Schrotterlös richtet sich einmal nach dem Zustand der Maschinen, nach der Weiterverwendbarkeit einzelner Bestandteile und natürlich auch nach dem jeweiligen Schrottpreis. Deshalb-vor allem wegen des Schrottpreises
Trifft die Annahme von Prof. R. Trümpy zu, dass die NAGRA den verlangten Termin nicht wird einhalten können ?
Wie ist die Aussage von NAGRA-Geschäftsführer Isler zu interpretieren, man habe sich 1978 «alles etwas einfacher vorgestellt», die Äusserungen Trümpys seien von der Sache her «nicht sehr konstruktiv» ?
Welche Konsequenzen ergäben sich für den Fall, dass das Projekt «Gewähr» nicht fristgemäss abgeschlossen wer- den könnte? Bundespräsident Schlumpf: Es trifft zu, dass die Abklärun- gen zur Untersuchung des kristallinen Untergrundes der Nordschweiz durch die NAGRA bis heute weniger weit gediehen sind, als man das zu Beginn erwartet hatte. Hier geht es übrigens um andere Probebohrungen, nicht die eben bei Beantwortung der Anfrage von Nationalrat Pini behandelten, sondern um die zwölf Bohrungen im Räume zwischen den Kantonen Solothurn, Aargau, Zürich und Schaffhausen. Die Vorbereitung der umfangreichen Gesuchsunterlagen für diese Probebohrungen und die Bewilligungsverfahren auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene haben wegen vieler Einsprachen und zum Teil auch wegen politischer Widerstände mehr Zeit in Anspruch genommen, als man ursprünglich glaubte. Auch die geologischen Verhältnisse haben sich teilweise als komplizierter erwiesen, als seinerzeit angenommen. Des-
März 1984 N239 Fragestunde halb können wir heute-die Frist läuft bis Ende 1985-eine Verlängerung des Termins für das sogenannte Projekt «Gewähr» nicht ausschliessen, können uns darüber aber auch nicht im umgekehrten Sinne äussern. Über eine allfäl- lige Fristerstreckung -wenn eine solche in Diskussion gezo- gen werden sollte- hat unser Departement zu entscheiden. In den seinerzeit den betroffenen Kernkraftwerkgesellschaf- ten gemachten Auflagen wurde festgehalten, dass das Pro- jekt «Gewähr» aus zureichenden Gründen terminlich verlän- gert werden könnte. Dabei ist insbesondere auf die wissen- schaftliche Seriosität dieser Abklärungen zu achten. Das wird ein wesentlicher Gesichtspunkt sein bei der Beurtei- lung der Frage einer allfälligen Fristerstreckung. Wollen Sie beachten: Es handelt sich bei dieser Frist bis Ende 1985 um eine in den Konzessionen auferlegte erstreck- bare und nicht um eine gesetzliche Frist. Gesetzliche Fristen haben wir für andere Kernkraftwerke, aber nicht für die damals bereits laufenden, in Betrieb befindlichen, inklusive Leibstadt. Zur dritten Frage von Nationalrat Hubacher: Es ist nicht Sache des Bundesrates, zu Äusserungen Stellung zu neh- men, welche offenbar seitens der NAGRA Dritten gegenüber gemacht worden sind, die wir nicht aus eigener Wahrneh- mung kennen. Frage 44: Morf. Musikjahr-Briefmarke Année européenne de la musique. Timbre spécial 1985 wird in den 21 Staaten des Europarates das Europäi- sche Jahr der Musik durchgeführt. Hat der Bundesrat die lobenswerte Absicht, den PTT zu empfehlen, zu diesem Musikjahr auch - wie andere Staaten - eine Sonderbrief- marke herauszugeben ? Bundespräsident Schlumpt: Es war ein Anliegen der Schweizer Vertreter bei der Konferenz der Europäischen Post-und Fernmeldeverwaltungen (CEPT), die traditionellen Europamarken des Jahres 1985 soweit als möglich der Musik zu widmen, um so das vom Europarat proklamierte «Jahr der Musik» wirksam zu unterstützen. Der Beitrag unseres Landes wird zwei Briefmarken umfassen und bekannten Schweizer Musikern gewidmet sein. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bundesfeiermarken der «Pro Patria» ebenfalls mit entsprechenden Motiven heraus- zugeben, sind sie doch auf den fünf Werten, welche da ediert werden, schweizerischen Volksmusikinstrumenten gewidmet. Mit der Herausgabe von insgesamt sieben Musik- marken (wenn man so sagen will) dürfte die Schweiz, was Briefmarken anbetrifft, in diesem «Jahr der Musik» wohl in der Spitzengruppe aller europäischen Staaten figurieren. Question 45: Aubry. Lokalradio. Reichweite Limites des radlos locales La situation politique particulière du Jura bernois demandait de la part des PTT une très grande attention lors du contrôle de l'installation des émetteurs de Fréquence Jura. La trop large diffusion de Fréquence Jura, qui dépasse l'arrosage de 20 kilomètres et est captée jusque dans le district de Courtelary, dans le canton de Berne, relève vrai- semblablement d'une trop large permissivité des PTT. Non satisfaite de la réponse donnée à une question identi- que (12 mars 1984), je demande au Conseil fédéral ce qu'il envisage d'entreprendre dans les plus brefs délais:
Afin de limiter le territoire d'émission à celui admissible par l'ordonnance sur les radios locales.
De faire modifier éventuellement les longueurs d'ondes attribuées. Bundespräsident Schlumpt: Ich unternehme nochmals einen Versuch, Frau Nationalrat Aubry zufriedenzustellen, indem ich wiederhole und unterstreiche, dass der Versor- gungsbereich von «Fréquence Jura» das ganze Gebiet des Kantons Jura umfasst. Das wurde seinerzeit in der Bewilli- gung so festgelegt. Die Sendeanlagen wurden dann (tech- nisch ausgerichtet) von den PTT so ausgelegt, dass diese Auflage soweit als möglich erfüllt werden kann. Bei den physikalisch - nicht politisch! - bedingten Ausbreitungsei- genschaften dieser verflixten Radiowellen sind nun aber einerseits kantonsüberschreitende Empfangsmöglichkeiten nicht zu vermeiden, nicht einmal mit ganz modernen Abwehrmitteln. Andererseits ist auch keine Gewähr dafür geboten, dass man dann tatsächlich einen Radius von 10 Kilometern, also einen Durchmesser von 20 Kilometern, erfasst, weil es halt eben in unserem Lande topographische Verhältnisse gibt, die dem im Wege stehen. Zu diesen physi- kalischen und topographischen Gegebenheiten haben wir mit der Antwort in der Fragestunde vom 12. März schon Stellung bezogen. Eine Reduktion der heutigen Sendeleistung dieses Lokalra- dios würde die Versorgung des entsprechenden Gebietes in Frage stellen, weil dann eben der Aktionsradius entspre- chend verkleinert würde. Ein Frequenzwechsel - wie das auch geprüft wurde - könnte die heutigen Empfangsmög- lichkeiten nicht oder nur ganz unwesentlich beeinflussen. Neue Frequenzzuteilungen müssten übrigens mit den Nach- barländern gemäss internationalen Verträgen koordiniert werden, was eine Zeitdauer von mehreren Monaten in Anspruch nimmt. Wir bedauern, dass hier gewisse Schwierigkeiten - wir haben sie an anderen Orten auch: eine zu grosse Reich- weite, dann eine zu kleine, eben immer wegen der topogra- phischen Verhältnisse - bestehen. Es lässt sich aber tat- sächlich (nicht mangels ungenügendem politischem Willen, sondern aus diesen physikalischen und topographischen Gegebenheiten) daran sehr wenig ändern. Mme Aubry: Loin de moi l'idée de faire la guerre des ondes. Ce n'est pas une radio de combat que nous voulons; cepen- dant, il faut bien constater qu'un petit problème se pose. J'aurais souhaité recevoir, la dernière fois, la même réponse de la part de votre département, Monsieur le Président de la Confédération, que celle qui a été donnée à M. Ott, conseil- ler national, à la question qu'il avait posée, le 12 décembre
En l'occurrence, cela m'aurait évité de remettre la question sur le tapis. Je vous lirai ce passage: «Au besoin, les PTT procèdent à des mesures destinées à contrôler la réception de programmes locaux. Il en est déjà résulté des corrections apportées à la puissance de quelques émet- teurs.» Monsieur le Président de la Confédération, je n'en deman- dais pas davantage! Par contre, il me serait agréable que les fonctionnaires de votre département soient, eux, sur la même longueur d'onde dans leurs réponses. Bundespräsident Schlumpt: Gerade die letzte Feststellung ist wichtig, weil ich in diesem Punkte Frau Aubry völlig beruhigen kann: In unserem Departement gibt es überhaupt nur eine Wellenänge, auch bei der Lokalradioangelegenheit.
Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1984 - 14:30 Date Data Seite 234-239 Page Pagina Ref. No 20 012 241 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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