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CH_VB_001Ch Vb30 nov. 1983Ouvrir la source →
Loi sur l'asile. Modification 1622 N 30 novembre 1983 Ich empfehle Ihnen, bei Artikel 20 Absatz 1 den Antrag der Kommissionsminderheit anzunehmen. Bratschi: So geht es ja nicht: Wir betreiben heute eine grosszügige schweizerische Asylpolitik auf Kosten weniger Kantone und weniger Städte. So sieht das Bild aus, und so wurde es dargelegt. Aber die Konsequenzen, die eine solche Politik mit sich bringt, wurden nicht in Betracht gezogen. Wie steht es? Die freundeidgenössische Hilfe bleibt aus. Das hat der Bundesrat bestätigt. Die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Kantone funktioniert nicht. Wie ist es in den Kantonen, insbesondere in den grösseren Kantonen? Nehmen wir den Kanton Bern. Die kantonale Fürsorgedirektion hat alle Gemeinden angefragt, wer bereit sei, Flüchtlinge aufzunehmen. Ein kleinster Prozentsatz die- ser Gemeinden hat sich bereit erklärt, einige wenige Flücht- linge, beispielsweise Tamilen, aufzunehmen. Die meisten haben geschwiegen. Wie steht es in der Stadt Bern? 80 bis 90 Prozent aller Asylanten unseres Kantons kommen in die Stadt Bern und beanspruchen die Fürsorge unserer Stadt. Sie haben in der Regel den Pass verloren und haben einen Zettel im Sack, auf dem steht: Predigergasse 5, Bern; das ist die Fremdenpoli- zei, wo man sich anmelden muss. So ist es leider Gottes. Und hier können wir nun nicht darauf verweisen, der Bund bezahle ja die Flüchtlingskosten, denn die einzelnen Ge- meinden und Kantone müssen diese Flüchtlinge betreuen. Da muss das Volk ja sagen dazu. Ich habe Ihnen schon gestern gesagt, dass ein Referendum gegen den Kauf eines Flüchtlingsheims in der Stadt Bern ergriffen wurde, ein Haus bei der Halenbrücke. Ich bin überzeugt, dass wir in der Stadt Bern grosse Gefahr laufen, dass das Volk dieses Vorhaben verwerfen wird. Wer soll dann weiterhelfen, wenn nicht der Bund selbst eingreift? Das sind wichtige Fragen, darüber kann man nicht hinweggehen. Grosse Worte zu dreschen über die Asylpolitik und dann nicht die Folgen und Konse- quenzen zu ziehen, das ist vollkommen fehl am Platz. Des- halb habe ich diesen Minderheitsantrag mitunterschrieben, und deshalb bitte ich den Bund, auch seine Last mitzutra- gen, aber nicht nur in Form von Geld, sondern auch in Form von Taten. Bäumlin, Berichterstatter: Die Kommission hat sich mit die- sem Antrag befasst und hat ihn dann mit 13 zu 4 Stimmen deutlich abgelehnt. Es sprechen verschiedene Gründe für die Ablehnung dieses Vorschlages, obschon man ihm - etwa nach dem Votum von Herrn Bratschi - ein gewisses Verständnis entgegenbringen mag. Trotzdem, der Vor- schlag liegt nach der Meinung der Kommission eben falsch. Ich möchte Sie bitten, folgendes zur Kenntnis zu nehmen. Herr Müller will, dass das Bundesamt den Flüchtling, nach Möglichkeit in der ersten Phase des Verfahrens, in einem Flüchtlingsheim unterbringe. Wir haben in der Kommis- sionssitzung den Antragsteller gefragt, ob er der Meinung sei, das solle für alle Flüchtlinge gelten, auch für solche, für die es an und für sich eine andere Möglichkeit gäbe. Herr Müller hat das bejaht. Daraus ergäbe sich jedoch eine zu rigide Lösung. Jeder Flüchtling müsste also ins Lager, auch wenn es andere Möglichkeiten gäbe. Dass man zum Beispiel Zentren organisiert, wenn Städte wie Genf überbesetzt sind, wenn man findet, in Zentren seien die Kosten tiefer als in Hotels: dem kann man zustimmen. Aber hier eine rigide Vorschrift zu schaffen, wäre verfehlt. Diesbezüglich hat man in der Bundesrepublik Deutschland sehr nachteilige Erfah- rungen machen müssen. Dort gibt es diesen Lagerzwang. Die Zustände in den Lagern sind bedenklich. Das hat auch die sehr vehemente Kritik des Hochkommissariats für Flüchtlingsfragen heraufbeschworen. Die Worte des Hoch- kommissariats waren überaus deutlich. Es gibt eben auch andere Zwischenlösungen. Ich kann mir vorstellen, dass die Behörden Erfolg hätten, wenn sie bei dem grossen Zustrom von Flüchtlingen Aufrufe machen würden - auch an die Adresse von Privatpersonen -, Flüchtlinge zeitweilig aufzu- nehmen. Das hat geklappt zur Zeit nach dem Putsch in Chile. In diesem Räume befinden sich mindestens zwei Parlamentarier, auch ein Freisinniger, die damals Flücht- linge aufgenommen haben. Das hat sich damals bewährt. Das könnte man wieder machen. Es würde dann einfach voraussetzen, dass die Behörden die Bevölkerung wirklich für die Probleme unserer Welt sensibilisieren würden. Das wäre ein humaner und sehr billiger Weg. Da wäre einiges zu holen. Es gibt viele Leute in unserem Volke, die da mitma- chen würden. Óie rigide Lösung gemäss Antrag Müller wird von der Kom- mission abgelehnt. Was heisst übrigens «für die erste Phase»? Sie könnte auch lange dauern. Hilfswerke sagen uns, dass ein Lageraufenthalt, wenn er zwei oder drei Monate überschreitet, sich im Hinblick auf eine spätere Integration nachteilig auswirke. Das haben viele Sachver- ständige bestätigt. Und nun kommt das zweite Argument, das Sie vielleicht mehr interessiert. Herr Müller will, dass das Bundesamt den Flüchtling «nach Möglichkeit...» in einem Flüchtlingsheim unterbringt. Was heisst das? Es wird dem Bund neu, völlig neu, die Verpflichtung auferlegt, für Lager zu sorgen, und zwar soll er viele Zentren schaffen, so viele, dass man nach Möglichkeit alle Flüchtlinge unterbringen kann. Das wäre eine neue Bundesaufgabe, dessen muss man sich ganz klar bewusst sein. Der Bund wäre angehalten, teure eigene Heime zu bauen. Und das wäre ein klarer Einbruch in die bisherige Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kanto- nen. Damit ist nichts gesagt gegen Zentren überhaupt, gewiss nicht. Man soll auf dem bisherigen Weg weiterfah- ren. Hier braucht es mehr Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Herr Bratschi hat recht, wenn er sich beklagt, dass es mit dieser Zusammenarbeit zu wenig klappt. Es klappt zu wenig mit der Verteilung auf die Kantone. Ich bin auch dieser Meinung, und die Kommission ist dieser Meinung. Aber das müsste eben anders gelöst werden. Allenfalls hätte man dann eben doch daran denken müssen, dem Bund die Kompetenz zu geben, die Flüchtlinge auf die Kantone zu verteilen. Wir haben dieses Problem bereits gestern in der Eintretensdebatte angeschnitten. Es ist Ihnen gesagt wor- den, wieso man von diesem Wege absieht, wieso man eher bei der freiwilligen Zusammenarbeit bleiben will. Aber gerade was die Zentren betrifft, so geschieht immerhin schon heute etwas in der Zusammenarbeit unter den Kanto- nen. Wie ist die Situation heute? Ich stütze mich auf die Angaben, die uns die Verwaltung im Verlaufe der Kommis- sionsberatungen unterbreitet hat. Zurzeit existieren 16 Zent- ren, und bis Ende 1983 sollen 3 bis 4 weitere Zentren er- öffnet werden. Verschiedene Kantone hätten sich im übri- gen bereit erklärt, Zentren zu eröffnen, so Graubünden, Solothurn, Glarus usw. Die Verwaltung hat uns auch darauf hingewiesen, dass die Erfahrung gezeigt habe, dass in Not- fällen in kürzester Zeit neue Zentren wenigstens vorläufig geschaffen werden könnten. Auf diesem Weg will man wei- tergehen, aber die Kommission lehnt es ab, eine absolut rigide Lösung zu treffen und hier dem Bund eine neue Aufgabe aufzuhalsen, auf die er nicht vorbereitet ist. Das ist die klare Meinung der grossen Kommissionsmehrheit. M. Cavedini, rapporteur: Votre commission a repoussé par 13 voix contre 4 la proposition de M. Müller-Argovie. Comme cela a été relevé tout à l'heure, les cantons n'ont pas eu l'occasion, dans le cadre de la procédure de consultation générale, de se prononcer au sujet d'une solution telle que celle qui est préconisée par M. Müller. Nous vous invitons à refuser cette proposition, malgré les aspects séduisants qu'elle peut comporter, d'abord parce qu'elle modifie l'approche que le législateur a donnée, en matière de droit d'asile, aux compétences respectives de la Confédération et des cantons. Sur le plan matériel, ce serait une nouveauté peu souhaitable à nos yeux. Mais même abstraction faite de cette question d'orthodoxie juridique, nous vous demandons d'écarter cette proposition parce que la concentration préconisée par M. Müller entraînerait de nouvelles charges pour la Confédération que celle-ci, à l'évidence, ne souhaite pas assumer. Je vous rappelle que
Pétitions1624 N 30 novembre 1983 Der Bereich der Ausnahmen kann weiter oder weniger weit gefasst werden, und eigentlichen Missbräuchen könnte man schon begegnen. Das ist klar. Was hat die Umformulierung für einen Sinn? Man möchte den Handlungsspielraum der Kantone etwas erweitern, aber ohne wirklich neue Wege einzuschlagen. Das war die Mei- nung der Kommission. In der Kommission war man wirklich der Auffassung, dass man, wenn es möglich sei und Arbeits- gelegenheiten gebe, Arbeitsbewilligungen auch erteilen sollte. Man sollte von dieser Praxis nicht abweichen. Ich bin sogar auf Antrag von Frau Blunschy beauftragt worden, dies hier zu erklären. Im Protokoll heisst es: «Frau Blunschy würde es begrüssen, wenn seitens der Kommissionspräsi- denten bzw. des Bundesrates in den Ratsverhandlungen betont würde, dass es hier nur um die Verhinderung von Missbräuchen gehe.» Auch der Bundesrat hat in der Kommission die Auffassung vertreten, man meine mit der neuen Bestimmung gewiss nicht, dass der Gesuchsteller grundsätzlich nicht mehr arbeiten solle. Eine wesentliche Änderung ergibt sich also nicht, das sei auch ausgesprochen zuhanden der Materia- lien. Wir müssen uns im übrigen bewusst sein, dass die Situation des Flüchtlings immer schwierig ist. Wenn der Flüchtling nicht arbeitet, dann wirft man ihm vor, er sei ein fauler Kerl und lebe auf unsere Kosten. Arbeitet er, dann heisst es, er nehme einem Schweizer den Arbeitsplatz weg. Herr Fontanet hat uns übrigens im Hearing, das die Kommis- sion durchgeführt hat, gesagt, 90 Prozent der in Genf arbei- tenden Flüchtlinge seien mit Tätigkeiten beschäftigt, welche Schweizer Bürger nicht übernehmen wollten. Wie gesagt, die neue Formulierung soll klarer zum Ausdruck bringen, dass man Missbräuchen wehren soll. Sie soll ferner den Handlungsspielraum der Kantone vergrössern, gerade auch im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsmarktlage. Deshalb kann man zustimmen, obschon zu sagen wäre, auch mit dem heute geltenden Text sei Missbräuchen beizukommen. Das ist die Meinung der Mehrheit, die ich Ihnen hier mitzu- teilen hatte. M. Cavadini, rapporteur: Nous vous demandons d'écarter la proposition de Mme Pitteloud qui, je vous le rappelle, vous demande le maintien du texte actuel. Pourquoi? D'abord parce que la procédure de consultation à laquelle il fut procédé a donné un résultat sur ce point extrêmement net. Les cantons souhaitent avoir une marge de manœuvre plus forte que celle que la loi, dans sa teneur actuelle, leur confère. D'autre part, il serait vain de le cacher, la situation générale sur le marché de l'emploi, les circonstances écono- miques que nous connaissons, bref l'ensemble de ces don- nées rendent difficilement acceptable l'obligation qui serait la nôtre de donner du travail aux réfugiés au moment où cette même garantie ne saurait être donnée, de façon systé- matique, aux travailleurs suisses. Il y a là une réaction qui, pour n'être pas toujours noble, doit être compréhensible. On renverse la présomption, on n'exclut en aucune manière la possibilité de donner du travail aux réfugiés et chaque fois que cela peut être possible, il conviendra de le faire, mais cette obligation ne doit plus figurer dans la loi. Bundesrat Friedrich: Wir sind uns mit Mme Pitteloud des Umstandes bewusst, dass es für viele Asylbewerber eine schützenswerte Hilfe bedeutet, wenn sie arbeiten können, damit sie sich in der neuen Umgebung und auch mit unserer Lebensart eher zurechtfinden. Ich möchte Frau Blunschy und Mme Pitteloud ausdrücklich versichern, dass keine Absicht besteht, heute gewissermassen eine gegenteilige Praxis einzuführen. Aber - und das ist nun der entschei- dende Punkt - die weltweit rezessive Wirtschaftslage und die verhältnismässig grosse Arbeitslosigkeit, auch in den Nachbarstaaten der Schweiz, verleiten immer mehr Auslän- der dazu, bei uns missbräuchlich ein Asylgesuch zu stellen, nur damit sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Unsere heu- tige Gesetzesvorschrift wird nach aussen sehr oft als Rechtsanspruch verstanden. Und dieser vermeintliche Rechtsanspruch wirkt auf viele Asylbewerber wie ein Magnet, der sie anzieht, in die Schweiz zu kommen. Diesen Magneten möchten wir abschaffen. Wir geben zudem den Kantonen eine flexiblere Lösung in die Hand. Sie können dann eher die Erteilung von Bewilligungen der Arbeits- marktlage anpassen; das ist auch wünschenswert im Zusammenhang mit der vermehrten Schaffung von Aufnah- mezentren. Sehr oft machen nämlich die Gemeinden die Plazierung von Flüchtlingen davon abhängig, dass diese die Arbeitsplätze der Region nicht besetzen. Ich bitte Sie also, den Antrag von Mme Pitteloud abzu- lehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 98 Stimmen Für den Antrag Pitteloud 42 Stimmen Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. Il, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, eh. Il, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 103 Stimmen Dagegen 35 Stimmen Abschreibung - Classement Le président: Le Conseil fédéral dans son message vous propose de classer le postulat 82.480, loi sur l'asile (révi- sion). Il en est ainsi décidé. Zustimmung - Adhésion #ST# Petitionen - Pétitions 83.269 Vigilance, Genf. Stopp den falschen Flüchtlingen Vigilance, Genève. Halte aux faux réfugiés 83.270 Asylkomitee Schweiz, Basel. Petition für eine offene Asylpolltlk Comité suisse pour la défense du droit d'asile. Pétition pour une véritable politique d'asile Bäumlin, Berichterstatter: In engem Zusammenhang mit dem Geschäft, das wir jetzt verabschiedet haben, stehen zwei Petitionen. Sie haben sich zu diesen Petitionen zu erklären. Wir sind der Meinung, dass dazu keine neue Dis- kussion eröffnet werden sollte, weil sich die Haltung des Rates zu diesen Petitionen aus den vorangehenden Bera- tungen klar ergibt. Es handelt sich auf der einen Seite um die Petition der Nationalen Aktion und der Vigilance vom 6. Juli, die eine weitergehende Gesetzesrevision verlangt. Auch den Flüchtlingsbegriff hätte man in die Diskussion einbeziehen wollen. Auf der anderen Seite handelt es sich um die Petition, die wir zu Beginn dieser Session erhalten haben: Eine Petition, die nun das Gegenteil dessen verlangt,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Asylgesetz. Änderung Loi sur l'asile. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.11.1983 - 08:00 Date Data Seite 1621-1624 Page Pagina Ref. No 20 012 024 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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