Heure des questions1206N 26 septembre 1983
#ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 26. September 1983, Nachmittag
Lundi 26 septembre 1983, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Eng
Fragestunde - Heure des questions
Frage 1 :
Günter. Sozialtarif für Deutsche in Schweizer Spitälern
Tarif social pour les ressortissants allemands
soignés dans les hôpitaux suisses
Offenbar sind bilaterale Verhandlungen zwischen Deutsch-
land und dem Bundesamt für Sozialversicherung recht weit
fortgeschritten. Sie haben zum Ziel, dass gegenseitig die
Staatsbürger zum Sozialtarif behandelt werden. Der Bun-
desrat wird gebeten, Auskunft zu geben, welche Totalbe-
träge heute pro Jahr die kranken Schweizer in Deutschland
bzw. die kranken Deutschen in der Schweiz für Spitalaufent-
halte bezahlen. Besonders interessiert das Verhältnis der
Zahlen. Oder anders: Wieviel Geld zahlt nach Abschluss des
geplanten Abkommens die Schweiz mehr für deutsche
Staatsbürger als im umgekehrten Fall Deutschland für
unsere dort erkrankten Bürger?
Bundesrat Egli: Es ist richtig, dass zurzeit auf Experten-
ebene Gespräche zwischen dem Bundesamt für Sozialversi-
cherung und dem deutschen Bundesministerium für
Arbeits- und Sozialordnung über ein Zusatzabkommen zum
geltenden Sozialversicherungsabkommen geführt werden.
Diese Gespräche haben unter anderem auch die soge-
nannte Leistungsaushilfe in der Krankenversicherung zum
Gegenstand. Ausgangspunkt hierfür ist die Tatsache, dass
sowohl die deutsche als auch die schweizerische Kranken-
versicherung grundsätzlich nicht verpflichtet sind, für
Behandlungen im Ausland aufzukommen. Die Bundesrepu-
blik Deutschland hat daher mit praktisch allen westeuro-
päischen Staaten - ausser der Schweiz - zum Teil im Rah-
men der Europäischen Gemeinschaften, zum Teil auf bilate-
ralem Weg Leistungsaushilfeabkommen abgeschlossen und
möchte nun auch mit unserem Land eine solche Vereinba-
rung treffen. Dabei wird die Leistungsaushilfe nurfür notfall-
mässige Behandlungen angestrebt. So hätte eine schweize-
rische Krankenversicherungsstelle beispielsweise für eine
notfallmässige Spitalbehandlung eines deutschen Kranken-
versicherten Vorleistungen im Rahmen des Tarifs für ausser-
kantonale Patienten zu erbringen, die ihr dann von der
zuständigen deutschen Krankenkasse zurückvergütst wür-
den. Eine ähnliche Leistungsaushilfe zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Schweiz besteht schon im
Bereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Frage
bezieht sich aber offenbar auch auf die gegenseitige Bela-
stung. Die Belastungen, die aus einem solchen Abkommen
den beidseitigen Krankenversicherungen erwachsen wür-
den, lassen sich sehr schwer abschätzen. Sie dürften sich
jedoch nach deutschen Erfahrungen in engen Grenzen hal-
ten. Sicher aber wären - wenn man von den Fremdenver-
kehrszahlen ausgeht - die Mehraufwendungen der deut-
schen Krankenkassen, die für die Behandlungskosten deut-
scher Versicherter in der Schweiz letztlich aufkommen müs-
sen, deutlich höher als jene der schweizerischen.
Ob im übrigen ein zwischenstaatliches Abkommen im
erwähnten Sinne zustande kommt, steht heute noch nicht
fest. Beiderseits müssen noch verschiedene Abklärungen
getroffen werden.
Günter: Gegen das Abkommen an sich ist nichts einzuwen-
den. Das Problem liegt darin, zu welchem Tarif diese
Behandlung erfolgt. Wenn sie nämlich zum Sozialtarif
erfolgt, bedeutet das, dass die Schweiz für jeden Patienten
pro Tag im Schnitt etwa 100 Franken bezahlen müsste.
Meine Anregung zielt eben dahin, dass man das Abkommen
so gestaltet, dass Selbstkosten berechnet werden und nicht
die Kosten, dieden Sozialversicherten gegenseitig in beiden
Ländern berechnet werden. Das macht einen enormen
Unterschied, und ich kann Ihnen sagen, unsere touristi-
schen Regionen sind äusserst beunruhigt. Sind Sie, Herr
Bundesrat, bereit, dafür zu sorgen, dass man hier in der
Vorbehandlung auf die Bezahlung der Selbstkosten tendiert
und nicht auf die versicherten Kosten, wie sie für unsere
Patienten gelten?
Bundesrat Egli: Herr Günter, darf ich mich diesbezüglich
noch vergewissern, bevor ich Ihnen nur eine annähernde
Antwort gebe? - Ich werde Ihnen die entsprechende Ant-
wort noch zukommen lassen.
Frage 2:
Widmer. Transportgebühr Kandersteg-Goppenstein
Taxe de transport Kandersteg-Goppenstein
Diesen Sommer kam es am Gotthard mehrfach zu Verkehrs-
stauungen mit Autokolonnen bis zu 40 Kilometern Länge.
Gleichzeitig konnte man praktisch verkehrsfrei über Sim-
plon-Lötschberg die Alpen überqueren. Hauptgrund dafür
ist die hohe Transportgebühr von 28 Franken für die Strecke
Goppenstein-Kandersteg, mit welcher der umweltfreundli-
che Autotransport belastet wird. Ich frage deshalb, ist der
Bundesrat bereit, auf den nächsten Sommer die Transport-
gebühr Kandersteg-Goppenstein durch Beiträge aus dem
Benzinzoll auf 10 Franken zu reduzieren?
Bundesrat Egli: Sie wissen, dass sich zurzeit die Ausfüh-
rungsbestimmungen zum neuen Artikel 36ter betreffend die
Verwendung des Benzinzolles in Vernehmlassung befinden.
Bevor diese Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsar-
tikel über die Neuregelung bei den Treibstoffzöllen von den
eidgenössischen Räten durchberaten und in Kraft gesetzt
werden kann, dürfen aus den Mitteln desTreibstoffzollertra-
ges keine Beträge an den Transport begleiteter Motorfahr-
zeuge durch Eisenbahntunnels ausgerichtet werden. Es ist
auch nicht möglich, heute schon konkrete Angaben über die
allfällige Transportpreisermässigung zu machen. Der
Entwurf des Bundesrates zu einem Strassenfinanzierungs-
beschluss sieht aber Beiträge zur Ermässigung der Tarife
von solchen Autotransporten ausdrücklich vor.
Frage 3:
Braunschwelg. Waffengesetzgebung
Législation sur les armes
Der Bundesrat will dem Missbrauch von Waffen, Waffenzu-
behör und Munition nicht entgegentreten. Die Schweiz soll
«Waffenselbstbedienungsladen» bleiben. Ist es mit der Füh-
rungsaufgabe des Bundesrates vereinbar, eine während
acht Jahren gefestigte Überzeugung über Nacht zu ändern,
wenn es die Vernehmlassungsantworten von Schützenverei-
nen und Waffenhändlern verlangen (obwohl zwei Drittel
aller Antworten grundsätzlich eine Bundesregelung be-
jahen)?
Bundesrat Friedrich: Mit einer eidgenössischen Waffenge-
setzgebung wollte der Bundesrat den Missbrauch von Waf-
fen, Waffenzubehör und Munition wirksam bekämpfen. Die
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Fragestunde
Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ergab nun
aber, dass eine solche Bundesregelung zurzeit nicht reali-
siert werden kann. In ihren Vernehmlassungsantworten äus-
serten sich nicht nur Schützenvereine und Waffenhändler
negativ, wie der Fragesteller schreibt. Der Widerstand war
viel breiter. So sprachen sich zehn Kantone gegen eine
Bundesregelung aus. Mit Ausnahme der SP gaben sodann
alle politischen Parteien, die sich am Vernehmlassungsver-
fahren beteiligten, negative Stellungnahmen ab. Die interes-
sierten Organisationen sprachen sich zwar mehrheitlich für
eine Bundesregelung aus. Dies täuscht aber. Einerseits
wurde verlangt, das Recht auf Waffenbesitz und Waffentra-
gen sei in der Verfassung positiv zu verankern. Andererseits
wurde die Zustimmung zu einer Bundesregelung davon
abhängig gemacht, dass die vorgeschlagene Gesetzesrege-
lung wesentlich entschärft werde. Die Vorstellungen der
interessierten Organisationen gingen also in ganz andere
Richtung als jene des Bundesrates. Der Bundesrat nimmt
seine Führungsaufgabe zwar sehr ernst. Ebenso ernsthaft
pflegt er aber die Vernehmlassungen auszuwerten.
Braunschweig: Aus zwei Gründen stelle ich eine weitere
Frage: Dem Bundesrat war es seit Jahren bekannt, dass
diese Opposition vorhanden ist; sie war ja sehr aktiv. Daher
meine Frage: Hat sich denn nicht der Charakter des Ver-
nehmlassungsverfahrens in den letzten Jahren ganz wesent-
lich geändert? Früher ging es um die Meinungsforschung,
heute bekommt man den Eindruck, dass das Vernehmlas-
sungsverfahren mehr Gewicht hat als beispielsweise wir, die
Bundesversammlung.
Bundesrat Friedrich: Das Vernehmlassungsverfahren hat
nur dann einen Sinn, wenn man auf die Ergebnisse Rück-
sicht nimmt. Und wenn die Ergebnisse so eindeutig negativ
sind, hat es wohl keinen Zweck, eine Vorlage einzubringen,
deren Schicksal in der Volksabstimmung vorprogrammiert
wäre.
Frage 4:
Spiess. Schiessabfälle auf Walliser Alpgebiet
Tir dans les Alpes valaisannes. Nettoyage du terrain
Im Juli 1983 war das hochgelegene Alpgebiet Tsa de Tounot,
zwischen dem Mont Tounot und den Pointes de Nava, im Val
d'Anniviers, oberhalb Saint-Luc, übersät mit den Überbleib-
seln von Schiessübungen. Sind die Armeeeinheiten nicht
verpflichtet, nach den Schiessübungen die Abfälle wieder zu
beseitigen und für Landwirte und Touristen ein anständiges,
sauberes Gelände zu hinterlassen ?
Question 6:
Vannay. Suche nach Blindgängern
Recherche des ratés
Plusieurs terribles accidents causés par de la munition
(ratés) ont été déplorés dans notre pays - à Saint-Gall et en
Valais.
Un certain nombre de propositions ont été faites et des
mesures prises en vue d'éviter de telles catastrophes.
Dans l'immédiat, je demande au Conseil fédéral si les
responsables du Département militaire:
- sont prêts à prescrire à toutes les troupes concernées,
lors des prochains cours, de ratisser minutieusement tous
les champs de tirs utilisés ces dernières années en vue de
retrouver d'éventuels ratés?
- peuvent interdire l'usage de munitions pouvant provo-
quer ces ratés jusqu'à ce que ce travail de ratissage ait été
accompli?
M. Chevallaz, conseiller fédéral: La troupe a le devoir de
remettre en ordre et de nettoyer les places de tir qu'elle a
utilisées. En règle générale, elle s'acquitte convenablement
de cette tâche. Cependant, lorsque les places de tir sont
recouvertes de neige, il est souvent difficile de découvrir et
de ramasser des résidus de munitions tels que douilles et
autres débris. En altitude, il peut dès lors arriver que des
débris de munitions provenant de tirs antérieurs fassent leur
apparition après la fonte des neiges, fonte qui, à l'occasion,
peut être très rapide, comme cela a été le cas cette année.
Dans de tels cas, il appartient à la troupe suivante de
nettoyer et de remettre en état la place de tir. Les offices de
coordination pour l'occupation de ces places sont égale-
ment responsables de l'organisation de ces travaux à condi-
tion qu'une information adéquate leur parvienne.
Un problème particulier-j'en arrivée la question posée par
Mme Vannay - est celui des ratés. Les accidents tragiques
survenus dans la région de Flums et dans le Haut-Valais
nous ont durement touchés et je regrette qu'ils aient causé
des pertes de vies humaines. Nous avions été épargnés par
ce genre d'accident ces dernières années et il se peut que
cette circonstance - cette chance, pourrait-on dire - ait
suscité un sentiment de sécurité trompeur. D'autre part, les
conditions atmosphériques, la masse de neige de l'hiver
passé et la fonte rapide de cet été ont sans doute contribué à
la multiplication du nombre des ratés, puis à l'apparition de
centaines de projectiles non éclatés.
Comme je l'ai déjà dit lors de la conférence de presse qui a
eu lieu à la suite de ces accidents, nous avons envisagé un
certain nombre de mesures afin d'éviter que ces événe-
ments ne se renouvellent. J'aurai l'occasion, la semaine
prochaine, de revenir plus en détail sur ces mesures dans
ma réponse à l'interpellation urgente qui a été déposée par
un membre de votre conseil.
J'en viens enfin au problème de la munition. En principe,
toutes les munitions explosives pourraient produire des
ratés mais l'interdiction de l'emploi de ces munitions ren-
drait l'instruction de la troupe impossible. En effet, les
exercices avec de la munition de combat sont indispensa-
bles si l'on veut former notre armée aux conditions de la
guerre. Des mesures sont prises également dans ce
domaine, notamment en ce qui concerne la munition qui a
été à l'origine du plus grand nombre d'accidents, c'est-à-
dire la munition du lance-mines. J'y reviendrai la semaine
prochaine.
Präsident: Die Fragesteller haben Gelegenheit, eine sachbe-
zogene Zusatzfrage zu stellen.
Frau Spiess: Ich begreife, dass man nicht nach Abfällen
suchen kann, wenn eine Alp noch schneebedeckt ist. Jene
Alp, um die es hier geht, war indessen schon sehr früh
schneefrei, dank dem warmen Frühsommer und Sommer.
Ich kann deshalb die Begründung des Herrn Bundesrat
Chevallaz nicht begreifen.
Question 5:
Pitteloud. Tod eines Rekruten
Mort d'une recrue
Le 17août 1983 la recrue R. Zanella s'effondra pendant une
marche de 20 kilomètres, dix huit heures plus tard il décé-
dait dans un hôpital. Le 19 août 1983 une autre recrue
s'enfondra durant un exercice.
Le Conseil fédéral estime-t-il que l'état de santé d'une recrue
présentant des malaises ou s'effondrant peut être apprécié
par des personnes n'ayant pas de formation médicale?
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Tout accident mortel surve-
nant dans l'armée- on en enregistre hélas une trentaine par
année en moyenne - nous touche profondément et il est
immédiatement l'objet d'une enquête serrée.
L'aide aux camarades fait partie du programme d'instruc-
tion de la troupe et je puis vous dire, pour l'avoir constaté,
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N 26 septembre 1983
que cet exercice est activement pratiqué. Toutefois, si cha-
que militaire doit être capable de prendre des mesures
immédiates en vue de sauver une vie, le diagnostic, à l'ar-
mée comme au civil, est l'affaire du seul médecin. En ce qui
concerne la recrue de l'école d'infanterie 204 qui a été
victime d'un malaise au cours d'une marche de vingt kilomè-
tres et qui est malheureusement décédée plus tard à l'hôpi-
tal, la troupe s'est comportée correctement. Elle a immédia-
tement transporté l'homme, qui était sans connaissance, au
bivouac de la compagnie. Elle a appelé le médecin de
l'école. Pour des raisons que l'enquête établira, celui-ci est
arrivé avec quelque retard. Après avoir vu le patient, il a
ordonné son transfert à l'hôpital.
Dans le second cas évoqué, survenu dans une autre compa-
gnie de la même école, une recrue a également eu un
malaise au cours d'une marche. La réaction de la troupe a
été la même et l'homme pourra prochainement quitter l'hô-
pital. Il convient d'ajouter qu'à la sixième semaine de l'école
de recrues, après un entraînement progressif, une marche
de 20 kilomètres, pour laquelle il est prévu une durée de
quatre heures, est un effort qui peut être considéré comme
normal pour des jeunes gens en bonne santé.
Mme Pitteloud: Si j'ai posé cette question c'est que, en effet,
dans le cas de M. Zanella et d'après les informations don-
nées par l'armée, au moment décisif de l'accident, aucune
personne concernée- cadres et recrues- n'avait jugé que le
cas nécessitait une hospitalisation urgente, ce qui a consi-
dérablement retardé la prise en charge du soldat en diffi-
culté.
Je me permets donc de poser au Conseil fédéral une ques-
tion subsidiaire: le Conseil fédéral voit-il un lien entre l'aug-
mentation constante du nombre des accidents dans l'armée
et les affirmations de certains officiers supérieurs selon
lesquelles les soldats sont amollis et qu'il faut les endurcir à
l'avenir?
M. Chevallaz, conseiller fédéral: II est faux de dire - c'est un
slogan fréquemment utilisé-que le nombre des acci dents à
l'armée est en augmentation. Je répète que, selon les statis-
tiques, on enregistre en moyenne une trentaine d'accidents
mortels par année, dont près de la moitié sont des accidents
de la circulation, qui surviennent souvent lors du retour au
foyer ou de la rentrée à la caserne et qui sont souvent le fait
de jeunes gens qui conduisent leur voiture avec une vitesse
hélas excessive.
Le chiffre de trente accidents par année doit être comparé à
celui des trois mille accidents mortels qui surviennent dans
le pays, dont la moitié à peu près sont des accidents de
circulation. Il résulte de cette comparaison que les condi-
tions dans lesquelles l'armée doit travailler- de nuit, dans
des terrains quelquefois impossibles et avec de la munition
- sont difficiles. Le chiffre de trente accidents mortels par
année est trop élevé, sans aucun doute, mais leur nombre ne
s'accroît pas et il se situe dans la moyenne, si ce n'est au-
dessous de la moyenne, des accidents civils.
Frage 7:
Kühne. Verdeckte Exportbeiträge.
Auswirkungen auf die Schweiz
Aide indirecte à l'exportation.
Incidence sur l'économie suisse
Presseberichten zufolge hat Österreich seine Käseexporte in
verschiedene Länder mit verdeckten Exportbeiträgen «ge-
fördert».
Schädigen diese Praktiken die schweizerische Milchwirt-
schaft auf ausländischen Märkten ?
Wird die starke Zunahme der Käseimporte aus Österreich
durch diese «Verkaufsförderung» beeinflusst?
Bundesrat Purgier: Die den Presseberichten zugrunde lie-
genden Vorkommnisse sollen nach den den Bundesbehör-
den zur Verfügung stehenden Informationen schon vor
mehreren Jahren geschehen sein. Sie sollen in erster Linie
den Export nach Italien betroffen haben. Als Folge davon ist
zwischen der EWG und Österreich am 21.Oktober 1981 die
Vereinbarung einer abgestimmten Disziplin im gegenseiti-
gen Handel mit Käse abgeschlossen worden, welche das
bisherige Mindestpreissystem durch eine mengenmässige
Beschränkung ersetzte. Das an den kürzlichen Pressebe-
richten neue war weniger die Tatsache der verdeckten Sub-
ventionen an sich, als die Art ihrer Finanzierung sowie
gewisse Nebenumstände.
Nach Auskunft der Käseunion hat das Niveau der Schweize-
rischen Käseexporte unter den erwähnten österreichischen
Praktiken nicht gelitten. Vor einigen Jahren ist durch den
Zoll eine Voruntersuchung wegen Verdachtes verdeckter
Zahlungen beim Export von österreichischem Käse nach der
Schweiz durchgeführt worden, doch konnten solche nicht
nachgewiesen werden. Unsere Käseeinfuhren aus Öster-
reich sind in der Periode 1978 bis 1981 um 19 Prozent
gesunken; erst anno 1982 bis und mit Juni 1983 nahmen sie
wieder zu, zum Teil zu Lasten der Einfuhren aus der EWG. In
den Monaten Juli und August dieses Jahres sind die Einfuh-
ren aus Österreich markant zurückgegangen. Das Bundes-
amt für AussenWirtschaft überwacht die Einfuhrpreise für
Käse und steht hinsichtlich der Einhaltung der in den soge-
nannten Käseabkommen mit Österreich vereinbarten Ein-
fuhrpreise mit den österreichischen Behörden in engem
Kontakt. Es hat die erwähnten Presseberichte zum Anlass
genommen, die österreichischen Stellen darauf anzuspre-
chen, ob auch Exporte nach der Schweiz in diese jetzt zum
Vorschein gekommene Angelegenheit verwickelt seien.
Nach dem gegenwärtigen Stand der eingeleiteten Untersu-
chungen scheint das nicht der Fall zu sein; doch wird man
vorerst das Ergebnis der nun eingeleiteten Untersuchung
abzuwarten haben, bis endgültige Klarheit geschaffen wer-
den kann. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft verfolgt
darum den Verlauf der Untersuchung aufmerksam.
Frage 8:
Eppenberger-Nesslau. Rinderseuche IBR-IPV
Epizootie IBR-IPV
Welche Erfahrungen haben wir mit der vom Bund verlang-
ten Ausmerzung der «Buchstabenseuche» (IBR-IPV) ge-
macht?
Ist es nicht so, dass sanierte Rindviehbestände schon wieder
verseucht sind und die Ausmerzung und die damit verbun-
denen Kontrollen den Bauern unnötige Kosten und
Umtriebe verursachen ?
Ist es auf die Dauer richtig, dass der Bund den Kantonen die
Ausmerzung vorschreibt und sich gleichzeitig an den
Kosten (Sparprogramm 1980) nicht mehr beteiligt?
Bundesrat Furgler: Frau Eppenberger kann ich antworten,
dass die Erwartungen sich bis heute erfüllt haben, wurden
doch Anfang September nur noch 1380 Bestände mit Rea-
genten gemeldet. Dies entspricht rund 1,6 Prozent der Rind-
viehbestände in der Schweiz. Weitere Angaben über die
günstige Entwicklung der Seuchenlage finden Sie in der vor
kurzem veröffentlichten Antwort des Bundesrates auf die
Motion Tochon betreffend Rinderseuche IBR-IPV und die
Bundesbeiträge. Wir verfügen über keine Angaben über die
Zahl der Fälle von sanierten Betrieben, die erneut verseucht
worden sind, da die Kantone dies nicht gesondert melden.
Einige wenige Fälle von Reinfektionen, die darauf zurückge-
hen, dass Bekämpfungsvorschriften missachtet worden
sind, sind uns bekannt. Die vorgeschriebenen periodischen
Kontrollen zur Überwachung der Seuchenlage werden
unseres Wissens durch die Kantone bezahlt. Da in der Regel
die Milch untersucht wird und die Proben bei der Einliefe-
rung der Milch erhoben werden, verursachen diese Untersu-
chungen den Landwirten kaum Umtriebe.
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Fragestunde
Die Problematik der Kostenverteilung bei der Tierseuchen-
bekämpfung ist dem Bundesrat bekannt. Er hat dazu in der
Antwort auf die Motion von Herrn Nationalrat Tochon ein-
lässlich Stellung genommen und sich bereit erklärt, diesen
Fragenkreis im Rahmen eines Postulates erneut zu prüfen.
Dies wird geschehen.
Frage 9:
Günter. BIGA als Wahllokomotive?
L'OFIAMT, une locomotive électorale?
An einer FDP-Wahlveranstaltung in Interlaken gab BIGA-
Direktor Bonny bekannt, dass das BIGA dem Bundesrat eine
Erhöhung des Saisonnier- und des Ganzjahresaufenthalter-
Kontingentes für den Kanton Bern beantragen werde. Dies
war bis zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich bekannt.
Hält es der Bundesrat für richtig, wenn Daten aus dem BIGA
von dessen Direktor für seine Wahlpropaganda eingesetzt
werden; was gedenkt er vorzukehren, damit sich derartige
Vorfälle nicht wiederholen?
Bundesrat Furgler: Ohne Zweifel ist das BIGA eine Lokomo-
tive, und zwar eine gute, nicht aber eine Wahllokomotive.
Am 29. Juni 1983 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlas-
sung zur neuen Fremdarbeiterregelung pro 1983/84. Hier-
über wurde die Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung
eingehend orientiert. Aus dem Entwurf geht hervor, dass für
den Kanton Bern eine Erhöhung seines Kontingentes für
Jahresaufenthalter und Saisonniers geplant ist. Das hängt
damit zusammen, dass dem bisherigen Verteilungsschlüssel
das Basisjahr 1978 zugrunde lag; neu soll nunmehr das Jahr
1982 als Grundlage für die Berechnung der Zahlen und der
Kontingente dienen. Der definitive Entscheid fällt nach
Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens.
Günter: Herr Bundesrat, habe ich Sie richtig verstanden,
dass Herr Bonny keine Primeurs zum besten gegeben hat?
So wurde es aber von der ganzen bernischen Presse aufge-
fasst und in der grössten bernischen Zeitung auf der Titel-
seite vermeldet.
Bundesrat Furgler: Ob man Nachrichten als Primeur oder
als Wiederholung von etwas, was man bereits weiss,
bezeichnet, hängt vom jeweiligen Leser oder Zuhörer ab. Ich
masse mir nie an, die entsprechende Reizschwelle für derar-
tige Mitteilungen zu beziffern. Aber dass meine Mitarbeiter
vorliegende Informationen korrekt wiedergeben, dafür über-
nehme ich selbstverständlich die Verantwortung. Im Referat,
das Anlass für die entsprechende Frage bietet, hat Herr
Bonny über Wirtschaft und Tourismus im Berner Oberland
referiert. Dass dabei die Fremdarbeiterzahlen eine gewisse
Bedeutung haben, versteht sich von selbst. Wie gesagt, er
hat darüber informiert, dass wir im Vernehmlassungsverfah-
ren diesen Schlüssel im Sinne der erwähnten Feststellungen
ändern. Soviel zum Primeur.
Question 10:
de Chastonay. Jedermannsfunk. Konzessionen 1984
Radio amateurs. Concessions PTT 1984
Les nouvelles prescriptions 1984 des PTT pour l'octroi de
concessions aux Cibistes ont suscité de vives réactions tant
elles sont restrictives notamment en matière de canaux, de
types de modulations ou de puissance de sortie. Qu'en
pense le Conseil fédéral?
Bundesrat Schlumpf : Die vorgesehenen Änderungen betref-
fen nicht den Amateurfunk im eigentlichen Sinne, sondern
den sogenannten Jedermannsfunk, den man auch als CB-
Funk oder Hobbyfunk bezeichnet. Für den Jedermannsfunk
dürfen heute Geräte mit 22 Kanälen im 27-Megahertz-
Bereich benützt werden. Die Sendeleistung ist auf 0,5 Watt
begrenzt, und zugelassen sind Amplitudenmodulation -
Inbegriffen Einseitenbandmodulation -sowie Frequenzmo-
dulation. (Herr de Chastonay, fragen Sie mich aber nicht,
was das sei.) Zusätzlich sollen ab I.Januar 1984 Jeder-
mannsfunkgeräte mit 40 Kanälen, einer Sendeleistung von
höchstens 4 Watt und Frequenzmodulation zugelassen wer-
den. Die Schweiz kommt damit einer Empfehlung der CEPT
nach, die eine Vereinheitlichung der Geräte innerhalb West-
europas anstrebt. Darüber ist eine Diskussion entstanden,
wobei sich die Jedermannsfunker durchaus nicht einig sind,
welches die beste Lösung ist.
In unserem Lande gibt es etwa 4,5 Millionen Radio- und
Fernsehempfangskonzessionen und gegen 40 000 solcher
Jedermannsfunk-Konzessionen. Funkgeräte für den Jeder-
mannsfunk, vor allem solche mit Amplitudenmodulationen,
bedeuten offenbar für Radio und Fernsehen eine Störge-
fahr, die zunimmt, wenn die Sendeleistung grösser wird. Sie
nimmt aber ab, wenn man die Frequenzmodulation verwen-
det; dem trägt nun die neue CEPT-Empfehlung Rechnung.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass damit ein annehmbarer
Kompromiss gefunden worden ist.
Um den Jedermannsfunkern neue;Möglichkeiten zu öffnen,
haben die PTT-Betriebe vorgesehen, demnächst einmal ver-
suchsweise eine Anzahl Kanäle auch im 900-Megahertz-
Bereich freizugeben. Dort könnten dann etwas höhere Sen-
deleistungen zugelassen werden, ohne dass daraus Störun-
gen für die Radio- und Fernsehkonzessionäre zu befürchten
wären. Den Jedermannsfunkern sollte die vorgesehene Neu-
regelung keine Nachteile bringen, weil sie ihre heutigen
Geräte auch in Zukunft benützen können. Man wird nun die
Erfahrungen mit einer solchen Neuregelung abwarten
müssen.
M. de Chastonay: Je sais, Monsieur le conseiller fédéral,
qu'il y a en Suisse près de 40 000 radio-amateurs qui utili-
sent environ 60 000 appareils de radio. La puissance, vrai-
ment minime, de ces appareils - vous l'avez reconnu tout à
l'heure - ne permet même plus à ces radio-amateurs de
converser entre eux à l'aide des appareils dont ils disposent.
La puissance des appareils utilisés en Suisse est souvent
perturbée par celle, plus élevée, des stations italiennes ou
espagnoles qui peuvent émettre sur des fréquences et des
puissances de près de 50 watts.
A mon avis, les PTT ne résoudront rien en limitant de
manière draconienne ces puissances et les types de modu-
lation de fréquence utilisés en Suisse en comparaison ceux
qui sont tolérés ou admis à l'étranger.
Je serais donc désireux que vous fassiez un effort supplé-
mentaire auprès des PTT face aux restrictions qui ont été
annoncées en matière de concessions pour 1984. Je vous en
remercie d'avance.
Bundesrat Schlumpf: Herr de Chastonay, Sie dürfen selbst-
verständlich von den PTT und von mir verlangen, dass wir
uns alle Mühe geben, insbesondere auch die Verhältnisse
betreffend einstrahjende Auslandfunkgeräte zu regeln. Aber
Sie dürfen von mir nicht verlangen, dass ich die ETH besu-
che, um mich in diese Geheimnisse einweihen zu lassen. Wir
nehmen Ihren Wunsch aber entgegen.
Question 11:
Jaggi. Rundfunk. Regalgebühren
Radiodiffusion. Taxes de régale
Le 20 juin 1983, la Feuille officielle des PTT publie des
prescriptions (du 17 mai 1983) sur les concessions pour la
diffusion de programmes de radiodiffusion (y compris les
taxes de régale), basées sur l'Ordonnance 1 du 10 décembre
1973 relative à la loi réglant la correspondance télégraphi-
que et téléphonique. Le 17 août 1983, sur proposition du
DFTCE datée du 1
er
juillet 1983, le Conseil fédéral décide de
réviser complètement les dispositions d'application de cette
Programme d'armement 1983
1210
N 26 septembre 1983
Ordonnance 1, en y incorporant les dispositions parues
deux mois plus tôt dans la FO des PTT.
Comment se fait-il dans ces conditions qu'un porte-parole
du DFTE ait déclaré le 12 septembre 1983 que l'administra-
tion ignorait tout des taxes de régale fixées notamment pour
les radios locales autorisées le 20 juin 1983 par le Conseil
fédéral à faire un essai au sens de l'OER? Pourquoi le
Conseil fédéral n'a-t-il pas accordé la publicité habituelle à
la révision opérée le 17 août 1983 d'une ordonnance qui
reste l'acte législatif le plus important dans le domaine de la
radiodiffusion puisqu'il régit toutes les concessions pour la
diffusion de programmes radio-TV? Quelles administrations
et organisations le Conseil fédéral, respectivement le
DFTCE, a-t-il consultées avant de procéder à la révision de
l'Ordonnance 1 ?
Bundesrat Schlumpt: Es trifft zu - Frau Jaggi macht das zu
Recht geltend -, dass im Zusammenhang mit der Modifika-
tion der Regalgebühren und Taxen Informationspannen und
Ungeschicklichkeiten vorgekommen sind. Daraus haben
sich auch Schwierigkeiten, wie sie in den letzten Tagen und
Wochen diskutiert wurden, ergeben.
Für die Revision der bundesrätlichen Verordnung, das ist
die oberste Gesetzgebungsstufe in diesem Zusammenhang,
und unserer departementalen Verfügung wurden die übli-
chen verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren durchge-
führt. Diese beiden Erlasse - bundesrätliche Verordnung
und départementale Verfügung - sind aufeinander abge-
stimmt. Nun ist aber wegen der Gesamtregelung - es gibt
eben noch die Stufe PTT mit ihren eigenen Erlassen - eine
Diskussion über die Gestaltung und insbesondere die Höhe
der Regalgebühr entstanden. Darüber haben wir die Gesprä-
che mit den Betroffenen, d.h. den Empfängern solcher
Versuchsbewilligungen, aufgenommen. Die Überprüfung
dieser Fragen ist im Gange. Ich hoffe, dass wir zu einer
akzeptablen Lösung gelangen werden.
#ST# 83.012
Rüstungsprogramm 1983
Programme d'armement 1983
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1199 hiervor - Voir page 1199 ci-devant
Iten: Die CVP-Fraktion wird auf das Rüstungsprogramm
1983 eintreten und den Anträgen der Militärkomm ssion
zustimmen.
Es scheint uns, das Programm erfülle zwei wesentliche
verteidigungspolitische Prinzipien. Es lässt eine ausgewo-
gene Verbesserung empfindlicher Lücken in unserer militä-
rischen Bewaffnung erwarten und liegt zudem im Rahmen
des Armeeleitbildes der achtziger Jahre, teilweise sogar in
der Stossrichtung der Ausbauschritte der neunziger Jahre.
Die nähere Überprüfung einiger ausgewählter Details der
Vorlage hat unsere Zustimmung verstärkt.
- Wir sind überzeugt, dass das Feuerleitsystem Fargo für
unsere Artillerie nicht nur notwendig und zweckmässig,
sondern auch das modernste System überhaupt in allen uns
bekannten Armeen ist. Positiv vermerken wir auch die zuge-
sicherte Eigenschaft dieses Systems, wonach es im Zuge
einer zu erwartenden technischen Weiterentwicklung ele-
mentweise aufdatiert werden kann. Die technische Überalte-
rung wird somit aller Voraussicht nach schrittweise hinaus-
geschoben werden können.
- Im Bereich der Flugwaffe macht sich in zunehmendem
Masse die Überalterung unserer Flugzeuge bemerkbar. Es
erscheint uns richtig, diesem Prozess nicht einfach zuzuse-
hen und die neue Flugzeugbeschaffung abzuwarten. Auch
wenn unsere Flugwaffe die teilweise technische Unterlegen-
heit gegenüber möglichen Flugkampfgegnern weitgehend
wettmachen kann durch den sehr hohen Ausbildungsstan-
dard unserer Piloten und die optimale Anpassung an unser
schwieriges Fluggelände, befürworten wir eine laufende
Verbesserung des vorhandenen Flugmaterials. Hierzu zäh-
len wir das zur Beschaffung vorgeschlagene Landeradar
und das sogenannte Freund-Feind-Erkennungsgerät IFF,
ein Gerät, das notabene auch in den politischen Höhenflü-
gen in Wahlkämpfen oftmals von Nutzen sein könnte!
- Auch der Aufwand von gut 60 Millionen Franken für die
Verbesserung der allgemeinen Ausrüstung erscheint uns als
gute Investition. Das Kreislaufgerät 84 bringt vermehrte
Sicherheit des Wehrmannes in seiner rettenden und schüt-
zenden Arbeit in militärischen Untertagsanlagen. Es ist nur
bedauerlich, dass sich hierfür nicht ein vergleichbar taugli-
ches Schweizer Produkt finden liess. Persönlich danke ich
dem Bundesrat für die endlich beschlossene Beschaffung
von Tarnanzügen für jene Wehrmänner, die sich immer
noch zur Arbeit und zu Übungen im unwürdigen «tenue
bleue» präsentieren müssen. Nicht nur eine gute Waffe,
sondern auch ein anständiges Kleid gehört zur Ausstattung
eines Soldaten.
- Die Beschaffung des neuen Sturmgewehres haben wir
einer besonderen Überprüfung unterzogen, und zwar nicht
weil die in der Vorlage hierfür beantragten 180 Millionen
Franken im Verhältnis zum gesamten Betrag von rund 1,4
Milliarden besonders viel wären, sondern weil wir durch
diesen Beschluss finanzielle Mittel binden, und zwar für eine
Dauer von über zehn Jahren. Unsere Überprüfung umfasste
drei Gesichtspunkte:
- Tauglichkeit,
- Varianten,
- Beschaffungspriorität.
Zur Tauglichkeit: Es ist in der ganzen Diskussion nie ernst-
haft bestritten worden, dass das Sturmgewehr 90 sehr wohl
miliztruppentauglich ist. Es ist beweglich, rasch, leicht und
verfügt über eine wirksame Feuerkraft.
Zu den Varianten: Echte Entscheidungsvarianten liegen
nicht vor, weder das im Vorevaluationsverfahren ausge-
schiedene Modell der Eidgenössischen Waffenfabrik Bern
noch das während einer gewissen Zeit in der Presse in
Erinnerung gerufene bundesdeutsche Produkt G-11. Wir
sagen dies ganz dezidiert: Für uns ist das deutsche G-11
weder technisch zurzeit diskutabel noch aus psychologi-
schen und grundsätzlichen Erwägungen überhaupt in
Betracht zu ziehen. Schon der Gedanke, wir könnten unse-
ren Schweizer Soldaten statt eines eigenen ein ausländi-
sches Gewehr als persönliche Waffe in die Hände und nach
Hause geben, ist für uns geradezu abwegig. Die einzige für
uns erkennbare Variante wäre eine Neuauflage des alten,
d.h. bestehenden Sturmgewehres 57.
Diese Feststellung führt uns abschliessend zur Frage nach
der Beschaffungspriorität. Wir sind nicht bereit, wesentliche
Eingriffe in die vom Bundesrat vorgelegten Prioritätenlisten
der nächsten Ausbauschritte ohne Not vornehmen zu las-
sen. So wie wir die Dinge hier sehen, ist die beantragte
Beschaffung des Sturmgewehres kein Eingriff in die Priori-
tätenordnung, sondern vielmehr im Grunde genommen ein
typischer Sachzwang. Was hatte denn der Bundesrat zur
Auswahl? Entweder das alte Sturmgewehr neu fabrizieren
zu lassen (der rein zahlenmässige Beschaffungsbedarf ist ja
unbestritten) oder aus der Not eine Tugend zu machen und
bei dieser Gelegenheit ein neues, besseres und leichteres,
auch kürzeres und langfristig wohl auch billigeres Gewehr
zu beschaffen. Die Schuld, dass diese eigentlich einfache
Erkenntnis auch bei uns da und dort so lange nicht gedäm-
mert hat, kann sich das EMD in seiner Buchhaltung selber
eintragen. Hätte das EMD seine Karten - auch die schlech-
ten - früher und offener, d.h. direkt an uns und nicht über
die Presse, auf den Tisch gelegt, wäre ihm einiges erspart
geblieben, jedenfalls jene nicht besonders behutsam
geführte Aussprache in unserer Militärkommission zur
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Fragestunde
Heure des questions
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.09.1983 - 14:30
Date
Data
Seite
1206-1210
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Pagina
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20 011 769
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