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CH_VB_001Ch Vb29 sept. 1982Ouvrir la source →
Loi sur l'organisation de l'administration1222 N 29 septembre 1982 Titre et préambule, ch. I et II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Ziff. Ili Antrag der Kommission Abs. 1 und 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 2 Er tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Ch. III Proposition de la commission Al. 1 et 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2 Le présent arrêté entre en vigueur le 1 er janvier 1983. Präsidentin: Sie haben einen Antrag der Kommission auf Inkraftsetzung auf den 1. Januar 1983. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 70 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.045 Verwaltungsorganisationsgesetz (Rüstungsdienste) Loi sur l'organisation de l'administration (groupement de l'armement) Botschaft und Gesetzentwurf vom 2. Juni 1982 (BBI II, 814) Message et projet de loi du 2 juin 1982 (FF II, 834) Antrag der Kommission Eintreten Antrag Iten Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, zusätzli- che Abklärungen der personellen und finanziellen Folgen und zur Vorlage einer effizienteren Reorganisation. Antrag Eggenberg-Thun Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, den Stel- lenwert der neuen Rüstungsämter zur Truppe und zur Rüstungsindustrie zu berücksichtigen und zudem den Auf- gabenbereich besser zu definieren. Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Iten Renvoi au Conseil fédéral en l'invitant à fournir de plus amples indications sur les conséquences personnelles et financières de la nouvelle organisation et à proposer une réorganisation plus efficiente. Proposition Eggenberg-Thoune Renvoi au Conseil fédéral en l'invitant à développer les rela- tions que les nouveaux offices de l'armement entretiennent avec la troupe et l'industrie d'armement et à mieux définir leurs tâches. Wellauer, Berichterstatter: Mit der Botschaft über die Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes legt uns der Bundesrat seine Anträge zu einer Neugliederung der Gruppe für Rüstungsdienste im EMD vor. Die Vorschläge betreffen nur die GRD-Zentralverwaltung. Anlass zu dieser Reorganisation ist ein Postulat der Geschäftsprüfungskom- missionen beider Räte, mit dem der Bundesrat eingeladen wurde, die Struktur der GRD-Zentralverwaltung zu überprü- fen. Namentlich sei die Frage zu beantworten, ob die Paral- lelorganisation der technischen und der kaufmännischen Abteilung ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, um die Koordination und die Qualität der Geschäftsführung zu verbessern. Der Bundesrat hat mit der Abklärung dieser Fragen eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Fürsprecher A. Kaech, dem früheren Direktor der Militärverwaltung, beauftragt. Gleichzeitig wurde mit der Überweisung einer Motion der Bundesrat beauftragt, die Rolle und Stellung der eidgenössischen Rüstungbetriebe zu überprüfen. Das Ziel dieser Motion geht dahin, die Rüstungsbetriebe so zu ver- selbständigen, dass ein effizientes, industrielles Manage- ment des gesamten Rüstungkonzerns und der einzelnen Betriebe möglich wird. Von den heutigen Anträgen des Bundesrates bleibt das Bundesamt für Rüstungsbetriebe unberührt. Dieser Teil der GRD ist Gegenstand der Überprüfung einer besonderen Expertengruppe Hess. Dieser Bericht Hess ist jetzt in der Vernehmlassung bei den betroffenen Betrieben sowie bei interessierten Verbänden. Der Bundesrat hat seine Ent- scheide zur Reorganisation des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe noch nicht getroffen. Das Bundesamt für Rüstungsbetriebe bleibt deshalb weiterhin direkt dem Rüstungschef unterstellt. Die heutige Organisation der Zentralverwaltung GRD ist nach dem Grundsatz der funktionalen Gliederung in einen technischen Bereich und einen kommerziellen Bereich unterteilt. Es sind dies die heutigen Bundesämter für Rüstungstechnik und Rüstungsbeschaffung. Diese Organi- sationsstruktur ist heute über 15 Jahre alt. Die Gleichbe- rechtigung von Technik und Kommerz führte zu ausgewo- genen Entscheiden und gegenseitiger Kontrolle. Die funk- tionale Gliederung hatte aber auch ihre Schwachstellen. Die Integration der Funktionen Technik und Kommerz erfolgte erst beim Rüstungschef, also auf höchster Stufe. Das hatte zur Folge, dass der Rüstungschef stark mit internen Füh- rungs- und Koordinationsaufgaben belastet wird. Die funk- tionale Gliederung bedingt einen grossen Koordinationsauf- wand und kann zu Doppelspurigkeiten in der Aufgabener- füllung führen. Die Chefs tragen jeweils nur eine Teilverant- wortung, namentlich für ihren Fachbereich. Dadurch entste- hen weniger verpflichtende Kollektiventscheide und damit auch Kollektiv/Verantwortungen. Ebenso wird die Motivation für unternehmerisches Handeln nicht gefördert. Die Expertengruppe Kaech hat für die Neuorganisation der Zentralverwaltung GRD folgende Zielvorstellungen formu- liert: Die Organisation muss den Kriterien der Funktions- tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität genügen. Dies bedingt - um nur das Wichtigste zu nennen - die Glie- derung in möglichst selbständige Bereiche mit homogener Aufgabenstellung und Eigenverantwortung, d. h. die Bil* düng von in sich geschlossenen, produkteorientierten Organisationseinheiten, die Gliederung in führbare und überschaubare Einheiten und die Schaffung besserer Vor- aussetzungen für einen klaren und einfachen Rüstungsab- lauf. Und als Letztes: Für die Tätigkeiten des Rüstungs- chefs sollen optimale Voraussetzungen geschaffen und gleichzeitig die zielgerechte Führung der ganzen GRD sichergestellt Werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Révision In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.012 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1982 - 15:00 Date Data Seite 1221-1222 Page Pagina Ref. No 20 010 769 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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