- Juni 1984 N
805
Fragestunde
#ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 18. Juni 1984, Nachmittag
Lundi 18 juin 1984, après-midi
74.30 h
Vorsitz - Présidence: M. Gautier
Le président: Je remercie ceux qui sont arrivés à l'heure; ils
ne sont pas très nombreux, mais la qualité remplacera la
quantité.
Trois événements se sont déroulés durant ce week-end.
Premièrement, la visite pastorale du pape Jean-Paul II dans
notre pays s'est terminée. Le Parlement n'y ayant pas été
associé, je n'insisterai pas, sinon pour dire à nos collègues
catholiques que je suis heureux pour eux de la pleine
réussite de cette visite pontificale.
Deuxièmement, vendredi et samedi se sont rencontrés à
Copenhague les présidents des assemblées parlementaires
européennes des 21 pays du Conseil de l'Europe. M. Debé-
taz et moi-même, accompagnés de notre secrétaire général,
avons eu l'honneur de participer à cette conférence qui a été
riche en enseignements lors des trois débats sur les parle-
ments et le contrôle des finances, les parlements et la
politique extérieure, ainsi que les parlements et les mouve-
ments extraparlementaires. En outre, les contacts person-
nels avec nos collègues européens m'ont paru fructueux, en
ce sens qu'ils nous ont permis de mieux nous connaître et
de comparer les problèmes qui se posent à nos parlements.
Le troisième événement est celui des élections au Parlement
européen. Notre pays n'est évidemment pas directement
concerné, mais il m'a semblé, à la lecture des premiers
résultats, que l'idée européenne ne progressait guère puis-
que, dans la plupart des pays de la communauté, le taux de
participation a encore baissé depuis les élections de 1979.
Cela ne me paraît guère réjouissant pour l'avenir de notre
continent.
Voilà les trois points que je pensais devoir souligner avant
de passer à l'ordre du jour.
#ST# Fragestunde - Heure des questions
Frage 23:
Mort. ETH-Zentrum Zürich - Centre EPF Zurich
Ich bin an der Beantwortung folgender, das ETH-Zentrum
betreffender Fragen interessiert:
- Woran liegt es, dass den verschiedenen kostspieligen
Versuchen, das undichte Flachdach am Hauptgebäude zu
sanieren, bisher noch jedes Mal kein Erfolg beschieden
war?
- Weshalb wurde im Maschinenlabor des ETH-Zentrums
nachträglich ein Zwischenboden eingezogen, nachdem es
doch Absicht des Architekten gewesen war, den Studenten
den Blick hinunter in den Maschinenraum freizugeben ?
- Die Polyterrasse war früher ein bei alten und jungen
Quartierbewohnern beliebter und schön «möblierter» Platz
(zwei grosse Brunnenbecken, Skulpturen, Banknischen,
hohe Bäume usw.). Beim Umbau des ETH-Zentrums hatte
der Bundesrat den Zürchern versprochen, diese Terrasse
wieder so schön zu gestalten, wie es dieser exponierten
Lage über der Zürcher Altstadt entspricht, und einen
entsprechenden Kredit von mehreren hunderttausend Fran-
ken bereitgestellt. Heute präsentiert sich die Polyterrasse
immer noch als öde Betonfläche. Was ist mit dem Kredit
geschehen, der für die Polyterrasse vorgesehen war? Hat
der Bundesrat vor, das den Zürchern abgegebene Verspre-
chen auf Wiederherstellung der Polyterrasse - auch als
Aufenthaltsort für Quartierbewohner! - bald einzulösen ?
Bundesrat Egli: Zur ersten Frage: Am ETH-Hauptgebäude
konnten in den letzten Jahren wegen mangelnder Finanz-
mittel keine wesentlichen Unterhaltsarbeiten an der beste-
henden Bausubstanz ausgeführt werden. Diverse Wasser-
einbrüche aus verschiedenen Gründen wurden jeweils ört-
lich behoben. Es besteht aber immerhin ein Gesamtkonzept
für die Dach- und Fassadensanierung, welche in mehreren
Etappen durchgeführt werden soll. Der Kostenvoranschlag
beträgt etwa 5,2 Millionen Franken. Diese Kosten gehen zu
Lasten des Unterhaltskredites des Amtes für Bundesbauten
und werden auf mehrere Jahre verteilt. Die erste Etappe ist
zurzeit bereits in Ausführung.
Zur zweiten Frage: Im vorliegenden Falle musste nach ein-
gehenden Untersuchungen erkannt werden, dass in der
Ausrüstung der Maschinenhalle grössere Änderungen not-
wendig sind, um der ETH zu ermöglichen, ihren Hauptauf-
trag zu erfüllen. Schweren Herzens musste man sich
entschMessen, wunderschöne alte, vor 50 Jahren eingebaute
Maschinen auszubauen, um dadurch Platz zu schaffen für
Maschinen, wie sie für Unterricht und Forschung in den
kommenden Jahren notwendig sind.
Zur dritten Frage betreffend die Polyterrasse: Diese Polyter-
rasse ist grundsätzlich nach dem Botschaftsprojekt und der
erteilten Baubewilligung ausgeführt worden. Nicht ausge-
führt wurde das Bassin über den Oblichtern des Mensa-
foyers, wie Sie richtig ausgeführt haben. 1980, anlässlich der
125-Jahr-Jubiläumsfeier des Polytechnikums, wollte der
Stadtrat Zürich dieses Bassin der Eidgenossenschaft - also
dem Polytechnikum - schenken. Er konnte aber diese
Absicht nicht realisieren, einerseits weil aus studentischen
Kreisen opponiert wurde, andererseits aber auch aus finan-
ziellen Überlegungen des Kantons Zürich selbst.
Frau Morf: Ich möchte bezüglich der Polyterrasse eine
Bemerkung machen und eine Frage stellen. Ich habe fast
mein ganzes Leben in diesem Quartier verbracht, und wir
Quartierbewohner finden, dass das, was dort gemacht
wurde, überhaupt nicht dem entspricht, was man uns
damals versprochen hat. Das ist meine Bemerkung.
Dann zum Kredit: Sie haben nicht gesagt, wohin der Kredit
von mehreren 100000 Franken gekommen ist; so wie die
Terrasse heute gestaltet ist, kann sie unmöglich soviel Geld
gekostet haben. Das ist einfach eine Betonfläche.
Eine weitere Frage: Hat es vielleicht einen Zusammenhang
mit der S-Bahnstation Seilergraben, dass dieser Ausbau
nicht so gemacht wurde, wie er eigentlich ursprünglich
vorgesehen war?
Bundesrat Egli: Frau Morf, ich muss Ihnen gestehen, dass
ich die Bauobjekte, die in meinem Amt ausgeführt werden,
nicht persönlich kontrolliere. Nach den Berichten meines
zuständigen Amtes ist das Projekt so ausgeführt worden,
wie es in der Baubotschaft stand. •
Übrigens habe ich Ihnen noch etwas unterschlagen, Frau
Morf: Ich muss Ihnen sagen, dass die Terrasse nicht-aus
einer Betonplatte, sondern aus Granitplatten besteht.
Gemäss unseren Meldungen - ich habe das vorhin der
Kürze halber nicht ausgeführt - wird diese Terrasse bei
schönem Wetter sehr gerne von Studenten und auch von
Aussenstehenden zum Aufenthalt benützt.
Question 24:
Rebeaud. Ausrottung der Luchse im Wallis
Extermination des lynx en Valais
Le lynx, espèce protégée, fait actuellement l'objet d'une
véritable campagne d'extermination en Valais, de la part de
Heure des questions
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N 18 juin 1984
certains chasseurs qui considèrent ce prédateur comme un
concurrent à éliminer.
- Le Conseil fédéral trouve-t-il admissible que la loi sur la
chasse, ainsi que la Convention de Berne, qui protègent le
- lynx, soient aussi ouvertement bafouées?
- En l'absence de toute réaction de l'autorité cantonale, que
peut entreprendre le Conseil fédéral pour faire appliquer la
loi?
Bundesrat Egli: Der Luchs ist nach Artikel 4 des Bundesge-
setzes über den Jagd- und Vogelschutz in der Schweiz
geschützt, er ist also nicht jagdbar. Er wurde gegen Ende
des letzten Jahrhunderts ausgerottet und dann erstmals im
Jahre 1971 mit Zustimmung der zuständigen Behörden im
Kanton Obwalden und später auch im Kanton Neuenburg
ausgesetzt. Seither hat sich der Luchs in weiten Gebieten
des Alpenraumes wie auch des Jura verbreitet. Es sind
diverse Klagen über Schäden laut geworden. Der Luchs hat
nachweisbar Nutztiere gerissen, besonders Schafe und Zie-
gen; es sollen pro Jahr 20 bis 30 Stück sein. Bisher hat der
Schweizerische Bund für Naturschutz diese Schäden ver-
gütet.
Wir wissen, dass im Kanton Wallis einige Kontroversen über
den Schutz dieses Tieres ausgebrochen sind. An einigen
Orten sind die Einwohner sogar aufgefordert worden, das
Tier zu jagen. Es ist auch ein Fall von Wilderung eines
Luchses im Kanton Wallis bekannt. Wir haben die Walliser
Behörden aufgefordert, uns einen Bericht zuzustellen. Die-
ser Bericht soll demnächst eintreffen. Wir haben bis heute
keinen Grund zur Annahme, dass die Walliser Behörden den
bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht Nachachtung
verschaffen möchten.
M. Rebeaud: D'après les informations à peu près sûres qui
nous viennent du Valais, un certain nombre de lynx ont été
tués avec l'approbation soit explicite, soit implicite, par
absence de réaction, des autorités compétentes, notam-
ment du chef de la police. Les chasseurs les plus fanfarons
disent que cinq lynx ou plus ont été tués, les chasseurs les
plus modestes et les plus crédibles parlent d'au moins deux
lynx, d'autres prétendent avoir déniché un poison qui pour-
rait exterminer sélectivement tous les lynx qui entreraient en
contact avec lui.
De l'avis des protecteurs de la nature en Valais, la menace
est très sérieuse que tous les lynx aient disparu de ce
canton, avant même que le rapport des autorités cantonales
vous soit parvenu. J'aimerais donc que vous me disiez ce
que peut et voudrait faire le Conseil fédéral pour éviter une
telle issue.
Bundesrat Egli: Ich muss den Fragesteller daran erinnern,
dass das Jagdwesen primär in der kantonalen Kompetenz
liegt und dass der Bund nur eine Oberaufsicht ausübt. Das
wird auch im neuen Gesetz über die Jagd und die wildleben-
den Tiere so sein, das zurzeit in Vorbereitung ist und von der
ständerätlichen Kommission bereits beraten wurde.
Wenn Sie sagen, die zuständigen Behörden hätten einem
Abschuss des Luchses zugestimmt, so können es sicher
nicht die eidgenössischen Behörden gewesen sein, denn
auf eine entsprechende Meldung hin hat das hier zuständige
Bundesamt für Forstwesen unverzüglich im Kanton Wallis
interveniert.
Mehr kann ich Ihnen deshalb nicht sagen, weil derverlangte
Bericht zurzeit noch aussteht.
Frage 25:
Günter. IV und zweites Paket Aufgabenteilung
Assurance-invalidité et 2° volet de la nouvelle répartition
des tâches
Ist der Bundesrat bereit, die Fragen der IV-Organisation und
der IV-Subventionen aus dem zweiten Paket der Aufgaben-
neuverteilung auszuklammern, um sie im Rahmen der zwei-
ten IV-Revision weiterzubehandeln, wie dies zahlreiche
Behindertenorganisationen dringlich erbitten ?
Bundesrat Egli: Sie wissen - Herr Günter -, dass wir zurzeit
eine feinere Rentenabstufung bei der Invalidenversicherung
im Studium haben. Diese Frage wird übrigens auf Anstoss
von zwei Standesinitiativen wie auch von parlamentarischen
Vorstössen geprüft. Im Studium sind wir bereits weit fortge-
schritten. Es darf demnächst mit einem entsprechenden
Gesetzesprojekt gerechnet werden.
Wir möchten mit dieser dringenden Gesetzesänderung nicht
zuwarten, bis auch die Fragen organisatorischer Natur und
der Subvention an die IV studiert sind. Diese Fragen stehen
in Prüfung. Wir werden später prüfen, ob sie eigens zum
Gesetz erhoben werden oder ob sie im Zusammenhang mit
dem zweiten Paket der Aufgabenteilung ins Parlament
gebracht werden sollen. Aber wir sind jedenfalls gewillt, in
einem ersten Schritt vorläufig nur die feinere Rentenabstu-
fung vorzuziehen.
Question 26:
Longet. Ärztliche Leistungen. Transparenz der Darstellung
Relevé des prestations médicales. Transparence
Parmi les nombreuses propositions faites en vue de maîtri-
ser l'explosion des coûts médicaux, figure l'exigence que
les factures des médecins soient libellées de manière immé-
diatement intelligible.
Il se trouve que le Conseil fédéral a proposé dans le cadre de
la révision partielle de la LAMA en 1981 d'adjoindre un
alinéa 7 nouveau à l'article 22*'" LAMA en vue précisément
de permettre que les factures médicales soient établies en
clair, énumérant de manière intelligible les prestations et
leur date. Vu l'enlisement de la révision de la LAMA, le
Conseil fédéral voit-il une possibilité de réaliser sans délai
cette mesure élémentaire?
Bundesrat Egli: Der Grundsatz, dass dem Honorarschuldner
vom Arzt alle Angaben im Zusammenhang mit der Kranken-
versicherung zu machen sind, die für die Feststellung des
Anspruches auf Leistungen der Kasse notwendig sind, ist
bereits im heute geltenden KUVG verankert. Im Rahmen der
Teilrevision der Krankenversicherung schlägt der Bundesrat
vor, dass der Arzt darüber hinaus dem Honorarschuldner
auch jene Angaben zu liefern hat, welche für die Überprü-
fung der Wirtschaftlichkeit der Behandlung notwendig sind.
Zusätzlich soll in diesem revidierten Gesetz auch festgelegt
werden, dass dem Versicherten in jedem Falle (d. h. auch
wenn nicht er, sondern die Kasse Honorarschuldner ist) eine
detaillierte, also eine spezifizierte Rechnung zuzustellen ist.
Bereits heute ist es den Tarifpartnern unbenommen, diesbe-
züglich Vereinbarungen zu treffen.
Der Bundesrat hält daher dafür, das in der Frage deutlich
gewordene Anliegen im Rahmen der erwähnten Teilrevision
zu berücksichtigen und auf eine vorgängige Ergänzung der
gesetzlichen Bestimmungen zu verzichten. Wir hoffen, dass
in der übernächsten Woche die Beratungen der zuständigen
parlamentarischen Kommission zu Ende gehen werden.
Frage 27:
Loretan. Gesetzgebung über die Gewässer. Revision
Révision de la législation sur les eaux
Die laufenden Revisionen sowohl des Wasserrechtsgesetzes
als auch des Gewässerschutzgesetzes beruhen auf dem
gleichen Verfassungsauftrag in Artikel 24bis der Bundesver-
fassung. Das eine Revisionsverfahren befasst sich mit der
Nutzung, das andere mit dem besseren Schutz der Gewäs-
ser (quantitativer Gewässerschutz). Beide Anliegen stehen
in einem engen Zusammenhang; so sind Konflikte zwischen
Nutzung und Schutz möglich. Dies ruft einer ganzheitlichen
Betrachtungsweise.
18.Juni1984 N
807
Fragestunde
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament die beiden Revi-
sionsvorlagen in einem einzigen Entwurf oder aber minde-
stens gleichzeitig vorzulegen ?
Bundesrat Egli: Eine Abstimmung zwischen den Arbeiten
für die Revision des Wasserrechtsgesetzes und des Gewäs-
serschutzgesetzes ist bereits erfolgt und erfolgt laufend.
Aufbau und Inhalt des Gewässerschutzgesetzes sind so
vorgesehen, dass das Gesetz seine Wirkung sowohl mit dem
revidierten als auch mit dem geltenden Wasserrechtsgesetz
entfalten kann. Insbesondere gilt dies für die Restwasserbe-
reiche, welche im Revisionsentwurf zum Gewässerschutz-
gesetz umfassend enthalten sind.
Eine vollständige Neuorientierung der Gesetzgebungsarbei-
ten zu Artikel 24bis der Bundesverfassung ist also nicht
erforderlich. Es ist unzweckmässig, Gewässerschutzgesetz
und Wasserrechtsgesetz zu einem einzigen Entwurf zu revi-
dieren, da sie verschiedene Zielsetzungen beinhalten. Das
Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzungsaspekte der Wasser-
kraft, das Gewässerschutzgesetz gewährleistet den umfas-
senden Schutz der Gewässer. Eine Neuorientierung würde
statt zu einer baldigen Lösung des Restwasserproblems zu
einer wesentlichen Verzögerung beitragen.
Eine rasche Revision des Gewässerschutzgesetzes ist auch
wegen des zweiten Paketes der Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen unerlässlich. Der Gewässerschutz ist
ein Teil dieses zweiten Paketes. Die demnächst den Kanto-
nen zu unterbreitenden Vorschläge sehen für den Bereich
des Gewässerschutzes vor, dass ein umfassender Revisions-
entwurf des Gesetzes den Kantonen noch im Herbst dieses
Jahres unterbreitet werden kann.
Frage 28:
Ruf-Bern. Erledigung von Asylgesuchen
Liquidation des demandes d'asile
Trotz der bewilligten zusätzlichen Beamtenstellen im EJPD
sind erhebliche Zweifel angebracht, ob der weiter anstei-
gende Berg pendenter Asylgesuche innert nützlicher Frist,
d. h. möglichst rasch, abgebaut werden kann.
- Ist der Bundesrat bereit, während einer beschränkten Zeit
freierwerbende Juristen in privatrechtlichen Auftragsverhält-
nissen zur Erledigung der Pendenzen bei den Asylgesuchen
beizuziehen?
- Wie beurteilt der Bundesrat die - auch von hohen Militärs
vorgeschlagene - Möglichkeit, Teile von Stäben der Territo-
rialzonen während der jährlichen Dienstzeit mit der Behand-
lung von Asylgesuchen zu beauftragen ?
Bundesrat Friedrich: Die erste Frage von Herrn Ruf wurde
bereits in der Fragestunde vom 12. März 1984 mit Nein
beantwortet. (Nachzulesen im «Amtlichen Bulletin», Seite
110.) Der Beizug freierwerbender Juristen im privatwirt-
schaftlichen Auftragsverhältnis wäre eine Umgehung der
Stellenplafonierung. Den Einsatz militärischer Stäbe zur
Behandlung von Asylgesuchen erachtet der Bundesrat als
untauglich, da diese Arbeit besonderes Fachwissen und
damit auch eine längere Einarbeitungszeit voraussetzt.
Ruf-Bern: Verschiedene hohe Militärs im Generalsrange,
unter anderem auch ein Kommandant einer Territorialzone,
der es ja eigentlich wissen müsste, beurteilen die vorge-
schlagene Beauftragung von Teilen der Stäbe der Territo-
rialzonen mit der Erledigung von Asylgesuchen als durch-
aus realistische und effiziente Massnahme, um einen mög-
lichst raschen Abbau der Asylpendenzen zu erreichen.
Kann der Bundesrat plausible Gründe nennen, weshalb er
nicht bereit ist, wenigstens einen entsprechenden Versuch
durchzuführen, der alleine umfassende Erkenntnisse über
die Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahme lie-
fern könnte?
Bundesrat Friedrich: Ich zweifle nicht daran, dass unsere
103-N
hohen Offizere ihr eigenes Metier verstehen. Aber ich
zweifle daran, dass sie jedes Metier verstehen. Ich kann
Herrn Ruf einfach sagen, dass wir genügend Erfahrung
haben mit der Einarbeitung unserer eigenen Mitarbeiter. Wir
wissen, dass es Monate dauert, bis ein Mitarbeiter eingear-
beitet ist. In einem Kurs von 14 Tagen oder 3 Wochen wäre
das Rendement gleich null.
Frage 29:
Ruckstuhl. Käseimporte aus Österreich
Fromages importés d'Autriche
Die Schweiz hat im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Kilo
Käse aus Österreich importiert. Diese Ware gelangt vielfach
ohne jede Herkunftsangabe auf den Markt. Der schweizeri-
schen Milchwirtschaft entsteht daraus ein Schaden. Die
Eidgenössische Zollverwaltung weigert sich unter Berufung
auf das Amtsgeheimnis, die Importeure dieser Ware zu nen-
nen. Geht die Auslegung des Amtsgeheimnisses in diesem
Fall nicht zu weit?
Bundesrat Stich: Die Geheimhaltungspflicht über Angaben
in der Einfuhrdeklaration ist im Artikel 10 der Verordnung
vom 10. Januar 1972 festgelegt. Der Bundesrat hat keinen
Grund, daran etwas zu ändern. Die Auskunftsverweigerung
durch die Oberzolldirektion ist deshalb zu Recht erfolgt.
Auf der anderen Seite ist darauf hinzuweisen, dass öster-
reichischer Käse als solcher deklariert werden muss,
gemäss Artikel 84 und 84a der Lebensmittelverordnung. Die
Durchsetzung dieser Vorschrift ist den kantonalen Lebens-
mittellaboratorien übertragen.
Frage 30:
Meier-Zürich. Nationalbank-Devisen.
Diversifikation der Anlagen
Devises de la Banque nationale. Diversification
Dem Geschäftsbericht der Nationalbank ist zu entnehmen,
dass der Devisenbestand praktisch ausschliesslich aus Dol-
larguthaben besteht. Aufgrund der Handelsbilanzdefizite
(jährlich etwa 10 Milliarden Dollar), der jährlichen Rech-
nungsdefizite (etwa 160 Milliarden Dollar) und der bald auf
2000 Milliarden Dollar angestiegenen Staatsschuld der USA
hat die Nationalbank ihre Rückstellungen für Dollar-Wäh-
rungsverluste auf 8,5 Milliarden Franken erhöht.
Ein gleicher Verschuldungsgrad ergäbe für die Schweiz
eine Bundesverschuldung von 110 Milliarden Franken (1983
= 25 Milliarden) und ein jährliches Defizit der Bundesrech-
nung von 110 Milliarden Franken (1983 = 1,2 Milliarden).
Ist es angesichts dieser Fakten nicht an der Zeit, die Anlage
der SNB-Devisen auf mehrere Währungen zu verteilen ?
Bundesrat Stich: Die Währungsreserven der Nationalbank
sind die Aktiven der Nationalbank. Über deren Anlage
entscheidet gemäss Gesetz das Direktorium der National-
bank, und das Direktorium ist auch dafür verantwortlich.
Im ganzen darf man feststellen, dass den Intentionen des
Fragestellers Rechnung getragen wird, indem 25 Prozent
der Aktiven durch Gold gedeckt sind, welches wertmässig
zum gesetzlichen Kurs berechnet wurde. Ein Fünftel aller
Forderungen, wenn man von kursgesicherten Dollarreser-
ven absieht, ist heute schon in anderen Währungen ange-
legt als in Dollars.
Ich kann Ihnen also sagen: Dem Begehren ist Rechnung
getragen, aber die Angelegenheit gehört in den Bereich der
Nationalbank und nicht des Bundesrates.
Politique gouvernementale/Plan financier808
N 18 juin 1984
Question 31:
Vannay. Ehepaare und Konkubinatspartner.
Steuerliche Ungerechtigkeiten
Inégalités fiscales entre couples mariés et concubins
Le 13 avril 1984, le Tribunal fédéral rendait un arrêt nuancé:
il reconnaissait comme contraire au principe de l'égalité
(art. 4, 1
er
al., de la constitution) le fait qu'un couple marié,
dont les deux conjoints travaillent, paie plus d'impôts qu 'un
couple vivant en union libre.
Je demande au Conseil fédéral, s'il est prêt, avant de connaî-
tre tous les considérents du Tribunal fédéral, à faire étudier
ces importantes questions de l'égalité de l'homme et de la
femme en matière fiscale et de l'imposition séparée.
Est-il disposé - dans le cadre des travaux actuellement en
cours sur l'harmonisation fiscale et l'impôt direct - à propo-
ser les modifications nécessaires pour appliquer strictement
l'article 4 de la constitution?
Bundesrat Stich: Die Frage der Ehegattenbesteuerung hat
der Bundesrat in der Botschaft zur Steuerharmonisierung
ausführlich beschrieben. Er hält daran fest, dass man bei der
Familienbesteuerung bleibt. Auch der von der Fragestellerin
zitierte Bundesgerichtsentscheid stellt die Familienbesteue-
rung nicht in Frage. Das Parlament wird aber Gelegenheit
haben, dazu Stellung zu nehmen, wenn es die Botschaft
über die Steuerharmonisierung behandelt. Ausserdem wird
anlässlich der Behandlung einer Motion zum selben Thema
davon die Rede sein.
Frage 32:
Aliesch. Schweizer Schwerverkehr im Ausland.
Konkurrenzfähigkeit
Poids lourds suisses à l'étranger. Compétitivité
In der BRD scheinen Bestrebungen im Gange zu sein, dem
Schweizer Schwerverkehr auf den deutschen Strassen neue
Belastungen aufzuerlegen. Auf den 1. Januar 1985 sollen die
Schweizer Lastwagen in der BRD die Kraftfahrzeugsteuer
entrichten müssen. Zudem soll für die Schweizer Lastwagen
die Gewichtslimite von 28 Tonnen auch in der BRD gelten,
und man will die Mehrwertsteuer nicht mehr zurück-
erstatten.
Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Bestrebungen, und
was gedenkt er allenfalls zu unternehmen, um die gefähr-
dete Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Schwerverkehrs im
Ausland zu wahren ?
Bundespräsident Schlumpt: Unserem Departement wurde
vor einigen Tagen durch den Schweizerischen Nutzfahr-
zeugverband, die AST AG, mitgeteilt, dass in der BRD Bestre-
bungen im Sinne der Anfrage von Nationalrat Aliesch im
Gange seien. Amtliche Mitteilungen dieser oder ähnlicher
Art sind uns bis heute nicht zugegangen.
Der Bundesrat hat natürlich die Haltung des Auslandes im
Anschluss an die Beschlussfassung der eidgenössischen
Räte über die Einführung einer Autobahnvignette und einer
Schwerverkehrsabgabe seit der Volksabstimmung von Ende
Februar laufend verfolgt. Ich habe in diesem Zusammen-
hang auch die europäischen Verkehrsminister orientiert,
und zwar schon im März, ebenfalls die Verkehrsminister der
EG-Staaten, damals unter dem Vorsitz von Herrn Dollinger
und jetzt von Herrn Fitermann aus Frankreich. Ende Mai in
Oslo hatte ich Gelegenheit, die europäischen Verkehrsmini-
ster zu orientieren, insbesondere darüber, dass es sich bei
der Nationalstrassenvignette und der pauschalen Schwer-
verkehrsabgabe um eine befristete Regelung handelt, wel-
che dem staatsvertraglichen Prinzip der Nichtdiskriminie-
rung, d.h. der Gleichstellung von Inländern und Ausländern
völlig gerecht wird, weil wir ja nicht differenzieren. Wir
haben diese Fragen auch persönlich im Gespräch mit dem
deutschen Bundesminister für Verkehr, Herrn Dollinger,
erörtert. Gegenwärtig sind auf Verwaltungsstufe weitere
Gespräche in dieser Angelegenheit im Gange, in denen es
insbesondere um die durch Verordnung zu treffende Aus-
führungsregelung geht.
Ich möchte allgemein dazu im Anschluss an die Frage von
Nationalrat Aliesch festhalten, dass sich bis anhin die Ein-
wände, die uns gegenüber im Ausland erhoben wurden, auf
die Nationalstrassenvignette bezogen haben. Andere Länder
in unserer Umgebung erheben derartige Abgaben ja längst
und in einem unvergleichlich grösseren Ausmass, mit ganz
anderen Ansätzen, strecken- und tagesbezogen, nicht als
Jahrespauschalen.
Was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, möchte ich
mit aller Klarheit auch hier sagen - und das ist in unserem
Lande lange Zeit gar nicht zur Kenntnis der Öffentlichkeit
gelangt -, dass die Bundesrepublik Deutschland seit etwa
20 Jahren auf allen unseren Autobussen und Autocars, die
die deutschen Strassen jeglicher Art befahren, eine Kilome-
terbezogene Abgabe von 0,7 Pfennig pro Person und Kilo-
meter erhebt. Das kann für bloss einen Tag mehr ausma-
chen für unsere Postautos oder privaten Autocars, als der
deutsche Autocar oder Bus, der in die Schweiz einfährt,
pauschal für ein oder zwei Monate zu bezahlen hat. Das
vorgesehene Minimum für zwei Tage für ausländische Auto-
cars beträgt 30 Franken. Das erreicht unser Autocar in der
Bundesrepublik aber schon - machen Sie die Rechnung -
wenn er mit 40 Personen 100 Kilometer weit fährt.
Ich möchte festhalten, dass sogennante Gegenmassnahmen
dieser Länder, welche seit Jahren und Jahrzehnten derartige
Verkehrsabgaben erheben, und zwar kilometerbezogen wie
Frankreich, wie Italien, wie Österreich und in bezug auf
Autocars auch die Bundesrepublik, gegenüber schweizeri-
schen Benutzern dieser Strassen doch recht erstaunlich
wären, und dass solche Massnahmen, wenn sie getroffen
werden sollten, dem Gebot der Nichtdiskriminierung, d. h.
der Gleichstellung von Inländern und Ausländern, entspre-
chen müssten, wie wir das mit unserer Vignette und Schwer-
verkehrsabgabe machen, ansonst sie geltende internatio-
nale Ordnungen verletzen würden.
Bei diesem Stand der Dinge erachtet es der Bundesrat im
gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht geboten und auch nicht
zweckmässig, Vorkehren zur Wahrung der Konkurrenzfä-
higkeit des schweizerischen Transportgewerbes in bezug
auf Auslandfahrten in die Wege leiten; aber selbstverständ-
lich werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam verfol-
gen. Die Gespräche mit der Bundesrepublik Deutschland
sind auf Verwaltungsebene ohnehin im Gange.
#ST# 84.001
Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987
Grandes lignes de la politique
gouvernementale 1983 à 1987
84.002
Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987
Plan financier de la législature 1985 à 1987
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 766 hiervor - Voir page 766 ci-devant
M. Cevey, rapporteur: Une première remarque s'impose au
terme de ce débat. Le cinquième rapport sur les Grandes
lignes de la politique gouvernementale n'a pas levé les
doutes maintes fois exprimés dans le passé quant à l'utilité
de cet échange de vues quadriennal entre les deux pouvoirs
sur les questions essentielles de la législature naissante.
Une remarque doit être cependant formulée, sans malice
aucune: rarement débat aura attiré autant d'orateurs à la
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1984 - 14:30
Date
Data
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