eite Sitzung - Deuxième séance
CH_VB_001Ch Vb21 sept. 1982Ouvrir la source →
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1056 N 21 septembre 1982 ist. Weltweit, und da tragen wir als Industrienationen auch Mitverantwortung, geht es also darum, die Ressourcen auch kommenden Generationen zu erhalten und im Moment für eine gerechtere Verteilung besorgt zu sein. Was kann nun aber die Schweiz zum weltweiten Energie- problem beitragen, oder anders gefragt, wie wird sie davon beeinflusst? Wir müssen von folgenden Tatsachen ausge- hen:
August 1982, eröffnete die Kommission dann direkt die Eintretensdebatte; und sie konnte dank diszipliniertem Ver- halten aller Votanten die Detailberatung um die Mittags- stunde des dritten Tages beenden. Zu diesem erfreulichen Ergebnis haben natürlich auch die Herren Bundesrat Schlumpf, Direktor Kiener vom Bundesamt für Energiewirt- schaft, Vizedirektor Pfund vom gleichen Amt sowie die Her- ren Dr. Schmid und Caduff wesentlich beigetragen, insbe- sondere auch, weil sie uns alle gewünschten Unterlagen prompt geliefert haben. Wenn ich schon am Lorbeeren ver- teilen bin, so darf erwähnt werden, dass von den 31 Mitglie-
September 1982 N 1057 Bundesverfassung (Energieartikel) dem dauernd mindestens 28 anwesend waren. Daraus erhellt, dass die Schnellzugsanschlüsse im Aargau tatsäch- lich nicht so gut sind wie in der Bundeshauptstadt. Diese nichtsachbezogene Bemerkung sei nicht als Seitenhieb gegen unseren Verkehrsminister gedacht, sondern ganz einfach als logische Erklärung unserer vorbildlichen Prä- senz. Ein weiteres berechtigtes Lob: Die Kommissionsmit- glieder haben sich ausnahmslos bemüht, in diesen politisch zweifellos brisanten Fragen der Energiepolitik bei der Sache, d. h. bei der Botschaft zu bleiben und nicht auf andere Themen, insbesondere andere Energiegeschäfte, abzugleiten. Die Notwendigkeit der GEK-Ziele und Postulate blieben im Prinzip - natürlich mit Nuancen - unangefochten. Diese Ziele und Postulate verdichten sich recht eigentlich zum Text des neu vorgeschlagenen Verfassungsartikels, der allerdings vom Bundesrat noch leicht modifiziert wurde. Ziel unserer künftigen Energiepolitik ist die Sicherung einer ausreichenden wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung. Die Postulate und Massnahmen dazu sind: Energie sparen, Forschen, Substituieren und Vorsor- gen. Diese Massnahmen werden wir dann in der Detailbera- tung zu diskutieren haben. Es wurde auch mit Vorwürfen nicht gegeizt: Es hiess, der vorgeschlagene Artikel sei eine Alibiübung, ein Zuckerwas- serartikel oder gar nur ein simpler Sparartikel mit der Begründung, der Bund sollte mehr und direkter intervenie- ren können. Insbesondere sollte eine Energielenkungs- steuer (oder eine Energieabgabe) Platz greifen, die der Bundesrat aus den GEK-Empfehlungen (hauptsächlich aus Gründen der Praktikabilität und aus referendumspolitischen Gründen) gestrichen hat. Wir werden uns auch darüber zweifellos noch unterhalten. Andererseits wurde in unserer Kommission im Gegensatz zum Ständerat ein Nichteintretensantrag eingebracht, der jedoch mit 26 zu 3 Stimmen in Minderheit versetzt wurde. Sie finden denselben wiederum auf unserer Fahne. Ohne der Argumentation für denselben schon jetzt entgegenzu- treten oder ihm gar den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen, möchte ich Ihnen in aller Kürze doch dartun, warum die Mehrheit sich für Eintreten auf einen neuen Artikel 24octies ausgesprochen hat.
Die Energiepolitik zeichnet sich mehr und mehr infolge ihrer grossen Tragweite als eine nationale Aufgabe ersten Ranges ab.
Obwohl anerkannt werden muss, dass die Energiewirt- schaft uns bisher eine lückenlose Versorgung gewährleistet hat, ist für die Zukunft nicht gesichert und gewährleistet, ob mittels dem freien Spiel der Marktkräfte ein vernünftiger, d. h. sparsamer Energieverbrauch durchgezogen werden kann.
Es sei ebenfalls anerkannt, dass sich auch die Kantone und Gemeinden - allerdings mit unterschiedlicher Intensität und auch mit unterschiedlichem Erfolg - des Energiepro- blems bewusst waren und annahmen. Die Zielrichtungen der energiepolitischen Aktivitäten sollten aber auf Bundes- verfassungsebene koordiniert und festgelegt werden.
Das Energieproblem ist aus den dargelegten Gründen international und weltweit anzugehen. Aktionsradien liegen zum Beispiel innerhalb der OECD-Staaten und der Interna- tionalen Energieagentur. In diesen internationalen Gremien kann zweifellos nur der Bund als Gesprächspartner auftre- ten.
Der Energieartikel ist bekanntlich nicht das einzige Ener- giegeschäft, das in unseren Räten ansteht. Man wird aber nicht übertreiben, wenn man einen Energieartikel inklusive nachfolgender Gesetzgebung gewissermassen als ruhen- den Pol in der ganzen Energieproblematik bezeichnet. Sie wissen alle, dass insbesondere drei weitere energiepoliti- sche Entscheidungen anstehen: die Rahmenbewilligung Kaiseraugst, die Atominitiative und die Energieinitiative. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Vorlagen und parla- mentarische Vorstösse mit energiepolitischem Inhalt, die nun endlich einmal auf Vordermann gebracht, d. h. erledigt werden sollten. Ein Energieartikel würde darauf eine gewisse Pilotwirkung ausüben. Das Volk erwartet von Bundesrat und Parlament, dass nun endlich in diesen brisanten Fragen Entscheide gefällt wer- den. Machen wir dazu einen mutigen Anfang. Ich lade Sie daher ein, auf die vorliegende Botschaft und die Beratung eines Energieartikels einzutreten. M. Cavadini, rapporteur: Le dossier que nous ouvrons aujourd'hui a trait à l'un des problèmes les plus fondamen- taux de notre époque, celui de l'énergie. Le volet que nous examinons n'est d'ailleurs que le premier d'une série impressionnante que nous aurons à étudier. Après l'article constitutionnel, nous aurons à examiner l'initiative populaire «pour un approvisionnement en énergie sûr, économique et respectueux de l'environnement», puis l'initiative populaire «pour un avenir sans nouvelles centrales atomiques». Enfin, ce sera la prorogation de l'arrêté sur la loi atomique du 6 octobre 1978 et dans deux semaines, nous aborderons la loi sur la responsabilité civile en matière nucléaire, alors que nous avons encore en suspens la question de l'ICHA sur les produits énergétiques et que le Conseil des Etats exa- minera en tant que première Chambre, le dossier de l'auto- risation générale pour Kaiseraugst. C'est dire que le débat sur l'énergie se développera durant les prochaines années, mais répétons-le, ce domaine est peut-être le plus décisif pour notre avenir et il est donc juste et nécessaire que nous l'abordions dans son ensem- ble. Tout d'abord, faut-il un article constitutionnel? Les disposi- tions actuelles, pour éparses qu'elles soient, ne consti- tuent-elles pas un ensemble suffisant? On a dit que l'éner- gie était abordée indirectement par 18 articles de la consti- tution, allant des traités internationaux à la protection des locataires, de la protection de la nature et du paysage à la navigation aérienne, en passant par l'aménagement du terri- toire et l'encouragement de la recherche. La diversité même de ces intitulés nous conduit à la certitude qu'une base constitutionnelle sûre, adéquate, spécifique, permet- tra une meilleure définition de notre politique énergétique. En effet, les quatre dispositions précises, relatives à l'éner- gie, ont trait à l'utilisation des eaux, au transport et à la dis- tribution d'énergie électrique, à l'énergie atomique et au transport par conduites. Rien, bien évidemment, sur le pétrole lui-même ni sur le gaz, et pourtant il conviendra, le moment venu, de ne pas se tromper de cible! En outre, nous voulons rappeler qu'une politique énergéti- que suisse doit s'inspirer des principes fédéralistes de nos structures. D'ailleurs, l'essentiel de cette politique est aujourd'hui conduit par les communes et les cantons qui ont su, par le biais de constitution de sociétés diverses, ménager jusqu'ici un approvisionnement cohérent et sûr. Les collectivités publiques auraient-elles donc récemment failli à leur tâche? Les cantons, au contraire, ont fait preuve d'une volonté indéniable pour mieux utiliser l'énergie. A des vitesses inégales, certes, ils prennent des dispositions effi- caces en la matière; plusieurs se sont dotés de lois sur l'énergie dont le modèle est issu de l'Office fédéral compé- tent. Il ne s'agit donc pas d'arracher aux cantons des compé- tences qu'ils auraient négligées mais bien de souligner l'effort national qui doit être fait pour parvenir à un approvi- sionnement en énergie «qui soit suffisant, économique, et ménageant l'environnement». Nous soulignons une évi- dence. La proposition que nous examinons n'est pas un article sur l'énergie à proprement parler, mais bien un arti- cle sur les économies d'énergie - la nuance n'est pas mince. Est-ce à dire que l'on aurait tout aussi bien pu en faire l'épargne? Certains, à la fin des travaux de la commis- sion, étaient d'avis que l'article 24° c t'es manquait de relief, de nerf et de muscle. Ils ont choisi de s'abstenir en votation finale, souhaitant que notre conseil les suive dans des pro- positions plus vives et plus contraignantes. D'autres, au contraire, trouveront excessif et inutile l'article proposé. Ils vous engageront à ne pas entrer en matière, estimant que 134-N
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1058 N 21 septembre 1982 les lois du marché ont montré leur excellence, que la plura- lité des prescriptions ne peut que constituer une gêne par- fois intolérable dans les secteurs industriels et peut-être même dans le domaine économique en général. Cet article 24octies se voit donc accusé d'anémie sur sa gauche, tandis qu'on lui prête des pouvoirs maléfiques sur sa droite. En somme, il représente peut-être le point de départ d'une politique raisonnable et cohérente en matière énergétique. On a, en effet, rappelé au Conseil des Etats que cet article ne doit pas être considéré comme isolé dans la constitu- tion. L'article 24Q uater donne déjà à la Confédération des compé- tences réelles en matière de distribution d'électricité. Il per- mettrait par exemple, au pouvoir fédéral de réglementer le chauffage électrique, d'imposer la reprise du courant du couplage chaleur-force par les usines électriques. En fai- sant référence au deuxième alinéa de l'article proposé, on engage simplement la Confédération à utiliser ses compé- tences. Il s'agit encore de savoir si la situation actuelle est sereine et si l'avenir est assuré. Nous ne voudrions pas nous enga- ger entièrement sur ce chemin et nous savons au contraire que nous devons prendre toutes dispositions possibles pour économiser l'énergie, fût-ce au prix d'un article consti- tutionnel. Nous allons éviter les répétitions fastidieuses de statisti- ques impressionnantes. Nous nous bornerons à quelques chiffres allant à l'appui de la thèse proposée par la majorité de la commission. Notre pays importe le 82 pour cent de sa consommation d'énergie. Les carburants et les combustibles liquides représentent quelque 72 pour cent de nos besoins à la consommation. Notre vulnérabilité est donc frappante en matière d'approvisionnement. Il s'agit dès lors de tout met- tre en œuvre pour garantir, si faire se peut, la sécurité de cet approvisionnement, même si la Suisse ne participe qu'à raison de 0,4 pour cent à la consommation mondiale de pétrole. On peut se réjouir en sachant qu'en 1981, les importations pétrolières ont été d'environ 12 pour cent infé- rieures à celles de 1980. Le mot «importations» ne recouvre pas cependant le concept de «consommation», et ce chiffre doit être tempéré par la prise en considération de stocks dont nous savons peu de chose mais qui peuvent infléchir fortement les données. D'autres exemples prouvent qu'une certaine sensibilisation à la nécessité de l'économie a pu être enregistrée. C'est aussi souligner la valeur de l'information qui doit être reprise, affinée, amplifiée. La conviction peut être entraînée par la répétition. Quels ont été les instruments préparatoires de la proposi- tion constitutionnelle? Tout d'abord, le rapport final de la commission fédérale pour une conception globale de l'énergie, qui a permis une réflexion systématique sur treize scenari de politique énergétique. Ensuite, il faut mentionner le rapport de la commission fédérale de l'énergie chargée d'étudier le besoin en centrales nucléaires, puis l'important rapport de l'Union suisse des entreprises d'électricité, enfin, toute une série de propositions, parfois antinomi- ques, relatives à des concepts énergétiques divers. L'ensemble de ces travaux convergent plus ou moins expli- citement vers l'horizon 2000. Sans entrer dans la vaticination, on doit faire part de quel- ques hypothèses, ou mieux arrêter quelques objectifs qui permettent une projection sur notre avenir énergétique. On admet un accroissement de la population suisse inférieur à un demi pour cent. On prend en compte une croissance économique du produit intérieur brut de 2,1 pour cent en moyenne. Ces données sont d'ailleurs reprises dans d'autres secteurs que celui de l'énergie. Dans les quinze prochaines années, il nous faudra trouver la substitution nécessaire à 2,3 millions de tonnes de pétrole. Nous sou- haitons faire passer la part de cette énergie dans notre bilan général de 71 à 57 pour cent pendant le même laps de temps. Parallèlement, l'électricité passerait de 18,6 à 22,7. Le Conseil fédéral estime possible un accroissement des ressources hydro-électriques de 3 milliards de kilowatt/ heure, grâce à la modernisation des installations existantes et à la construction de nouveaux dispositifs en harmonie avec la protection de l'environnement. En même temps, la production d'électricité d'origine nucléaire s'accroîtrait de 4300 mégawatts. La part du gaz s'élèverait à 10,4 pour cent, au lieu des 5 pour cent actuels, le charbon à 2 pour cent, le bois à moins de 2 pour cent, les autres énergies avec des intensités diverses compléteraient ce bilan. L'ensemble de tout cet exercice nous permettra peut-être de diminuer notre dépendance énergétique à l'égard de l'étranger de 5 pour cent. De toute manière, nous pouvons avoir deux certitudes peu consolantes d'ailleurs: Premièrement, la consommation mondiale de pétrole va continuer d'augmenter alors que la production mondiale va diminuer. Deuxièmement, le prix du pétrole augmentera encore ralentissant ainsi la croissance économique. Ces deux évidences nous engagent à prendre partout où faire se peut des mesures efficaces afin - et nous y revenons - de réaliser des économies d'énergie. Et puis, disons-le, le recours accru à l'énergie nucléaire ne paraît pas à chacun la voie la plus sûre et la plus souhaita- ble. Il s'agit donc, une fois encore, de mettre en évidence les économies possibles et ce d'autant plus que notre consommation croît encore, même si c'est plus faiblement ces derniers temps. On l'a dit avec plus d'ironie que de sérieux, un article constitutionnel ne créera pas un kilowatt/heure, pas une thermie supplémentaire, c'est tellement vrai que nous ne réfuterons pas cette thèse. En revanche, nous sommes persuadés qu'une politique systématique concertée, lucide d'économies peut permettre une amélioration sérieuse de notre bilan. Voilà donc le premier but de la proposition qui vous est faite: favoriser les économies d'énergie et si possi- ble la diversification de notre approvisionnement. Tout nous dit que cela est possible si nous le voulons. Les experts articulent des chiffres séduisants. Dans les trans- ports, on pourrait techniquement économiser de 20 à 35 pour cent de la consommation. Dans l'industrie, cette pro- portion est située dans une fourchette de 15 à 35 pour cent. Dans les ménages, l'artisanat, les services et l'agriculture, c'est jusqu'à 50 pour cent de la consommation d'énergie qu'il devrait être possible d'économiser. Nous sommes donc d'accord qu'il ne s'agit pas de renoncer à consommer de l'énergie, mais bien d'utiliser celle-ci plus rationnelle- ment, plus efficacement. L'article 24°"'™ poursuit ce grand objectif. Si la finalité de notre politique peut être acceptée par cha- cun, il est évident que les chemins pour y parvenir diffèrent fondamentalement parfois. C'est ainsi que quelques-uns souhaitent des dispositions très contraignantes descen- dant même dans le bas détail de la réglementation. On trou- vera comme proposition de la Minorité V le texte intégral de l'Initiative populaire pour un approvisionnement en énergie sûr, économique et respectueux de l'environnement. C'est une conception qui s'écarte très largement des principes retenus par le Conseil fédéral et la majorité de votre com- mission. Si cette proposition devait retenir l'attention de la majorité du Parlement, il conviendrait d'arrêter immédiate- ment les travaux pour retourner en commission remettre l'ouvrage sur le métier, ne serait-ce que pour faire le compte financier des propositions qui sont faites. Dans le débat d'entrée en matière, d'autres points fonda- mentaux seront évoqués. En effet, la commission a été assez divisée sur l'opportunité de donner à la Confédéra- tion l'obligation ou la possibilité d'établir les principes de la politique énergétique. Nous attirons votre attention sur le fait que l'obligation qui serait faite à la Confédération entraînerait la définition d'un autre concept que celui qui a prévalu. Là encore, la réflexion devrait être reprise. En effet, dans la proposition de la majorité, les objectifs de la législation fédérale ne fon- dent pas de nouvelles compétences; ils ont simplement valeur de programme déterminant la direction et les limites dans lesquelles il s'agit de travailler. Dans l'autre terme de
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1060 N 21 septembre 1982 Kohle umgestellt hat. Der Markt verhält sich also so, wie wir es wollen. Weshalb dann ein Energieartikel mit einer Aus- führungsgesetzgebung, also neuen Rahmenvorschriften für Wirtschaft und Konsumenten, wenn sich diese, wie eben gesagt, richtig verhalten? 2. Der Artikel ist aber auch ordnungspolitisch bedenklich. Das zeigt sich am deutlichsten, wenn man den Katalog der Massnahmen durchblättert, die der Bundesrat vor allem gestützt auf den Absatz 1 Buchstabe b ergreifen will. So soll der Bund Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, also über den Wirkungsgrad erlassen. Damit greift der Bund direkt in Investitionsmöglichkeiten und in die Inve- stitionsbereitschaft der Wirtschaft ein. Soll der Bund aber tatsächlich vorschreiben können, dass eine Anlage, die viel- leicht energieintensiv arbeitet, aber aus einem anderen Grund noch in Betrieb gehalten wird, ausser Betrieb genommen wird? Soll mit anderen Worten der Bund dem Unternehmer dreinreden können, mit welchen Anlagen er zu produzieren hat, selbst auf das Risiko hin, dass die Neu- anschaffung einer Anlage dieses Unternehmen zu einer Neuverschuldung führt? Dasselbe lässt sich von der Vor- schrift über die Abwärmenutzung von Anlagen sagen, vom Verbot bestimmter Produktionsprozesse, bei den Fahrzeu- gen zum Beispiel auch beim Zwang zum Einbau verschiede- ner zusätzlicher Geräte wie der Startautomatik usw. Aber nicht nur die Unternehmungen, sondern auch der Konsu- ment ist betroffen, indem man ihm nämlich das Recht, die Energie zu wählen, die er haben will, beschränken will. Wie anders sind die Vorschriften über den obligatorischen Ein- bau von Kollektivheizungen, von Anschlussbedingungen beim Einbau von Wärmepumpen, für ein Verbot des Ein- baus neuer Kombikessel usw. zu verstehen? Das Energie- departement hat der Kommission einen Katalog von etwa 50 Massnahmen vorgelegt, von denen die meisten in erster Priorität behandelt werden sollen. Fast verschämt wird hin und wieder beigefügt, dass die Kosten-Nutzen-Analyse zuerst noch gemacht werden müsse. In der Botschaft schreibt der Bundesrat auf Seite 39/40: «Ordnungspolitisch tragbare Massnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Funktion des Marktmechanismus intakt lassen und sogar verbessern. Jede Massnahme ist vor ihrer Einführung auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen. Der energiepolitische Nutzen muss eindeutig grösser sein als die energiepolitischen Kosten.» Wie ich eben sagte: überprüft ist wenig. Sehr viel öfters will man den Konsumenten einfach zu seinem Glück zwingen und offensichtlich nicht anerkennen, dass er ein denkender Mensch ist, der bei seinen Entscheidungen die Konsequen- zen tragen kann und muss. Hier zeigt sich Im tiefsten Grund wiederum, wie wenig man von der Mündigkeit unserer Staatsbürger hält, obwohl die zehn vergangenen Jahre genügend bewiesen haben, wie sehr Energiefragen die Öffentlichkeit zu bewegen vermö- gen und obwohl der Schweizer Bürger auch richtig reagiert hat. Der Bundesrat hat eine Reihe von Massnahmen genannt, die er nicht einführen will, zum Beispiel Maximal- temperaturen in Gebäuden, Beschränkung der Betriebszei- ten von Anlagen, das Verbot von Saunas oder das obligato- rische Schliessen von Fensterläden und Rolläden nachts. Welche Garantie haben wir aber in der Zukunft, dass diese Massnahmen nicht eingeführt werden, wenn heute schon feststeht, dass Massnahmen eingeführt werden sollen, deren Kosten-Nutzen-Verhältnis weder volkswirtschaftlich noch energiepolitisch abgeklärt ist? 3. Die Kantone haben - und das wird heute vom Bundesrat nicht mehr bestritten - in den vergangenen zehn Jahren auf dem Gebiet des Energiesparens und der Substituierung Beachtliches getan. Eine Reihe durchaus vernünftiger Massnahmen sind getroffen worden. Sie stehen in allerer- ster Linie in engem Zusammenhang mit dem Baurecht. Bekanntlich liegt die Kompetenz dazu bei den Kantonen und nicht beim Bund. Es besteht nun kein Grund, dass der Bund in diese Kompetenz eingreift und damit neue Unklar- heiten im Verhältnis zwischen Kanton und Bund schafft. Ausgerechnet in der Legislaturperiode, in der wir uns um ein besseres und klareres Verhältnis zwischen Kanton und Bund bemühen, unterbreitet man uns eine Vorlage, in der es wieder zu neuen Kompetenz-Überlagerungen kommt. Das Subsidiaritätsprinzip wird mit Füssen getreten. Dabei übersieht der Bundesrat einen ganz wesentlichen Punkt, nämlich die Vielgestaltigkeit unseres Landes. Kanto- nale Vorschriften sind sehr oft, vor allem im Baurecht, unterschiedlich. Der Energiehaushalt in einem Haus im Tes- sin, im Engadin oder auf den Höhen des Juras ist nun ein- mal verschieden und verlangt auch eine verschiedene rechtliche Behandlung. Warum nun diese gleichmachenden Befehle aus Bern? Zwar wird im Artikel nur von Grundsät- zen gesprochen. Wir haben uns in der Kommission beleh- ren lassen müssen, dass aber nicht an eine Minimalgesetz- gebung gedacht wird, sondern an eine Rahmengesetzge- bung. Wir haben aber unsere Erfahrungen mit Rahmenge- setzgebungen bereits gemacht. Ich verweise etwa auf das Gewässerschutzgesetz. Sehen Sie sich einmal diese Gesetzgebung an! Sie werden feststellen, dass wir dort eine Vielzahl von Normierungen und eine Regelungsdichte mit Details haben, die geradezu an das Lächerliche gren- zen. Überdies - und auch darauf möchte ich aufmerksam machen - sind die Kantone mit ihrer Legiferierung sehr oft ein gutes Experimentierfeld. Sie sind flexibler, und es kann ihnen zugemutet werden, neue Dinge in die Welt zu setzen und zu versuchen, ob sie mit den Resultaten richtig liegen. Wenn nun aber der Bund legiferiert, wird dieses Experimen- tieren von vornherein verhindert. Im Zeitalter der Aufgaben- teilung brauchen wir also keine neue Bundeskompetenz. 4. In der Botschaft ist die Rede davon, dass der Bund mit- telfristig zusätzliche 150 Millionen Franken in die Energiefor- schung stecken will. Die Botschaft sagt dazu: «Zur Finan- zierung der Förderungsmassnahmen sollen die erforderli- chen Mittel nach Massgabe der energiepolitischen Bedürf- nisse und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.» Darin ist dem Bundesrat wahrlich beizupflichten. Er will sich die Mittel nun durch eine Steuer holen, indem er die Energieträger besteuert, die bisher der Wust noch nicht unterliegen. Er hat sich 300 Millionen Franken ausgerech- net, aber die Vorlage ist bereits in unserem Rat «auf Grund gelaufen», und es ist keineswegs sicher, dass auch ein wie- der flott gemachtes Boot beim Volk - sollte es zu einem Referendum kommen - Gnade findet. Der Bund verteilt also schon wieder Geld, das er noch gar nicht hat. Und dabei beschwören wir immer wieder die Misere in der Bundeskasse, die davon herrührt, dass man Ausgaben beschlossen hat, für die die Einnahmen zur Dek- kung nicht vorliegen. Soll das Parlament diese verwerfliche Politik, deren längerfristige Tücken wir nun zur Genüge erfahren haben, fortsetzen? Die Bundesfinanzen sind zum Dauerbrenner geworden, und wir müssen die Staatstätig- keit auch in Gebieten einschränken, wo sie sinnvoll ist. Des- sen ungeachtet will man uns heute weismachen, dass wir wiederum in die gleichen Fehler verfallen sollen. Ich appel- liere an den Rat, sich endlich einmal konsequent auf diese oft beschworene Maxime festzulegen und neue Ausgaben nur dort zu beschliessen, wo die Einnahmen auch wirklich vorhanden sind. Rechtlich ist übrigens dieser Teil des Arti- kels, der die Forschung betrifft, gar nicht notwendig, weil wir über einen Forschungsartikel verfügen, der auch durch- geführt werden könnte, wenn wir ein Forschungsgesetz hätten. 5. Damit sind wir bei einem weiteren Grund zur Ablehnung, nämlich dass der Bund bereits über genügend Kompeten- zen verfügt und somit nicht gezwungen ist, auch noch diese letzte Kompetenz im Energiesektor an sich zu reis- sen. Ich erwähne diese Kompetenzen kurz: Ganz in der Bundeskompetenz liegen die Atomgesetzgebung, die Fort- leitung und Abgabe der elektrischen Energie und die Rohr- leitungsgesetzgebung, teilweise die Wasserwirtschaft, der Umweltschutz, die Forschung und namentlich auch die
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1062 N 21 septembre 1982 le tir en donnant à cet article constitutionnel le relief qui lui manque. A cet effet, nous avons déposé un certain nombre d'amendements dont le plus important autorise la Confédé- ration à prélever une taxe sur l'énergie pendant une durée n'excédant pas quinze ans; les besoins de base des consommateurs en seraient exonérés. Cette proposition constitue le point central de notre démarche. Elle mérite que vous lui prêtiez attention car, sans taxe sur l'énergie, et par conséquent sans subven- tions, il ne sera pas possible d'orienter la consommation dans d'autres directions et de donner à notre politique énergétique un contenu et un sens nouveaux. En d'autres termes, sans taxe sur l'énergie, il n'y a pas de changement de cap en vue, ce qui est grave, car nous arrivons à un stade où, pour économiser davantage, il faut investir beau- coup. Dans cette situation, il est douteux que nous puis- sions, par exemple, entreprendre une vaste campagne en faveur de l'isolation thermique des bâtiments, favoriser une utilisation rationnelle de l'énergie dans les transports, notamment par la promotion des transports publics, ou encore développer la recherche dans le secteur des éner- gies renouvelables. Dans son message aux Chambres, le Conseil fédéral déclare «qu'il faudra à l'avenir recourir davantage à l'énergie nucléaire et qu'il faut donc maintenir nos capacités de recherche dans ce secteur». Ainsi, article constitutionnel ou non, on continuera à faire la part belle au nucléaire qui, selon la doctrine officielle, est la seule énergie pouvant quantitativement. remplacer le pétrole. C'est une option dangereuse que le gouvernement nous invite à entériner et que le texte de l'article constitutionnel permet de concréti- ser si telle est la volonté du pouvoir politique du moment. C'est une option qui aura pour effet d'entretenir le malaise que ressent une grande partie de l'opinion publique face au nucléaire. Est-ce politiquement, psychologiquement et humainement acceptable de persévérer dans une telle voie, à l'heure même où le problème des déchets atomiques demeure entier et suscite les inquiétudes que l'on sait? Est-ce d'autre part souhaitable de choisir la substitution du pétrole par l'atome, alors que nous savons que celle-ci ne réduira en rien notre dépendance énergétique envers l'étranger? Nous ne le pensons pas et le disons très nette- ment. Certes, nous savons que les énergies renouvelables n'apporteront pas demain déjà une réponse toute faite à nos espoirs. Nous n'avons pas la naïveté de le croire. C'est une raison suffisante qui doit nous inciter ou nous amener à prendre sans retard le tournant qu'exigent les circons- tances et à mettre en place, très rapidement, les instru- ments appropriés pour la construction de la politique éner- gétique de l'an 2000. Le groupe socialiste accueille avec satisfaction la décision prise par la commission du Conseil national de biffer le nou- vel alinéa 1 Ier introduit par le Conseil des Etats. En refusant ainsi aux cantons le droit d'édicter des prescriptions sur l'obligation de se raccorder aux installations de chauffage à distance, on allège l'article constitutionnel d'une disposition fort controversée et manifestement inspirée par les milieux favorables au développement des centrales nucléaires. S'agissant de la proposition de la Minorité V de la commis- sion, nous constatons que son contenu est identique à celui de l'Initiative populaire pour un approvisionnement en énergie sûr, économique et respectueux de l'environne- ment. Dès lors, et quel que soit l'intérêt que peut présenter ce texte, nous estimons qu'il est prématuré de nous pro- noncer sur le fond, dans le cadre du présent débat. Nous le ferons ultérieurement, c'est-à-dire lorsque l'initiative popu- laire en question sera soumise à l'appréciation du Parle- ment avec un message du Conseil fédéral à l'appui. Le groupe socialiste s'abstiendra donc lors du vote sur la proposition de la Minorité V. Je note enfin que l'article constitutionnel proposé par la commission du Conseil national présente sur certains points, plus précisément aux alinéas 1 bis , 1 ter et 2 de l'article 24octies i des améliorations sensibles par rapport aux déci- sions du Conseil des Etats. Nous attachons beaucoup de prix à ce que notre conseil puisse, en l'occurrence, adhérer aux conclusions de sa commission. Permettez-moi de conclure en soulignant que le groupe socialiste, après avoir voté l'entrée en matière, se pronon- cera lors de la votation finale en fonction du résultat des présentes délibérations. A notre sens, cet article constitu- tionnel peut être qualifié de rampe de lancement de moyenne portée. Son principal mérite est d'exister. Sa valeur et son efficacité dépendront pour une large part de l'esprit qui présidera à son application, ainsi que du rapport des forces politiques à l'heure des choix décisifs. Nous voulons donc espérer qu'il permettra d'assurer une transi- tion qui mènera, dans le domaine de l'énergie, de l'écono- mie actuelle fondée sur les hydrocarbures et le nucléaire, à une économie qui reposerait de plus en plus sur les sources d'énergie renouvelables afin de mieux répondre, qualitativement et quantitativement, aux besoins globaux de notre pays. Fischer-Weinfelden: Die SVP-Fraktion wird für Eintreten stimmen, weil der vom Bundesrat vorgelegte und vom Stän- derat in einigen Punkten leicht modifizierte Energieartikel nach unserem Dafürhalten insgesamt eine gute Note ver- dient. Er erfüllt jene vier grundlegenden Erfordernisse, die unseres Erachtens an einen Artikel der Bundesverfassung gestellt werden müssen:
Er trägt unserer föderalistischen Staatsstruktur weitge- hend Rechnung.
Er ist ordnungspolitisch verträglich.
Er liegt ökonomisch richtig.
Er ermöglicht eine Realisierung der festgelegten und all- gemein anerkannten energiepolitischen Ziele. Lassen Sie mich diese vier Punkte kurz begründen. Zu Punkt 1 : Wenn wir sagen, er trage unserem föderalisti- schen Staatsaufbau weitgehend Rechnung, so heisst das, dass er - also dieser neue Bundesverfassungsartikel - keine zentralistische Energiepolitik anstrebt, sondern eine tragfähige und taugliche Grundlage bilden will für eine sinn- volle und sachgerechte Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Er stützt sich also auf die absolut richtige Erkenntnis, dass eine erfolgreiche Energiepolitik nur erreicht werden kann, wenn die Kantone und die Gemeinden dabei aktiv mitmachen. Diese aktive Mitarbeit setzt aber voraus, dass man den Kantonen und den Gemeinden die Möglichkeit belässt, eigene Initiativen zu entfalten und zu realisieren, ihnen also einen möglichst brei- ten Gestaltungsraum frei hält. Deshalb darf der neue Ener- gieartikel in der Bundesverfassung nicht zentralistisch sein, und das ist er unseres Erachtens nicht. Das zweite Erfordernis, die ordnungspolitische Verträglich- keit, bedeutet, dass die Massnahmen, die gestützt auf diese neue Verfassungsgrundlage angeordnet werden, mit unserem marktwirtschaftlichen System in Einklang stehen müssen. Die Marktmechanismen dürfen also dadurch nicht beeinträchtigt und nicht verfälscht werden, und es dürfen dadurch insbesondere auch keine Wettbewerbsverzerrun- gen entstehen. Ordnungspolitisch verträglich heisst aber auch, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Ordnung sein muss, oder mit den diesbezüglich sehr treffenden Worten des Bundesrates auf Seite 39 der Botschaft: «Der energie- politische Nutzen muss eindeutig grösser sein als die ord- nungspolitischen Kosten.» Damit kommen wir zum dritten Erfordernis, zum ökonomi- schen Problem. Wir meinen, dass energiepolitische Mass- nahmen auch wirtschaftlich sein müssen. Sie müssen sich also, mindestens längerfristig, auch geldmässig lohnen. Energie ist für unsere Wirtschaft und damit für das Wohler- gehen von uns allen, von geradezu existentieller Bedeu- tung. Wir dürfen deshalb auf keinen Fall Experimente einge- hen, die diese Seite der ganzen Problematik ausser acht lassen; denn ein falscher Eifer könnte hier sehr grossen Schaden anrichten. Nun kann natürlich eingewendet werden - und das hat zum Teil auch Kollege Stucky in der Begründung seines Nicht-
September 1982 N 1063 Bundesverfassung (Energieartikel) eintretensantrages getan -, dass die Mechanismen des Marktes automatisch zu einem entsprechenden Verhalten des Energieverbrauches führen werden und dass deshalb der vorgeschlagene Artikel überflüssig sei. Auch wenn die- ser Einwand - ich betone das - im Grundsatz zutrifft, lässt er zwei Dinge unberücksichtigt, die unseres Erachtens gerade für die Sicherung unserer Energieversorgung aus- serordentlich wichtig sind: Erstens bedeutet die Tatsache allein, dass eine energiepoli- tische Massnahme wirtschaftlich ist, nicht unbedingt, dass die Energiekonsumenten auch entsprechend handeln. Wenn die Kenntnisse über die hier vorliegenden Zusam- menhänge fehlen, zum Beispiel über die Höhe und die Zusammensetzung der Energiekosten, oder wenn neue Tendenzen und Entwicklungen nicht oder zu spät wahrge- nommen werden, ist der Erlass von vorsorglichen Massnah- men durch den Staat nicht nur gerechtfertigt, sondern auch absolut notwendig. Zweitens ist in unseren Augen eine verstärkte Forschung und Entwicklung für die Nutzung herkömmlicher und neuer Energien unumgänglich und unerlässlich. Hier geht es aber um einen derart breiten, vielschichtigen und auch kostenin- tensiven Forschungs- und Entwicklungsbereich, dass diese Aufgabe nicht allein der privaten Initiative und der Privatwirt- schaft überlassen werden kann. Ein verstärktes Engage- ment des Bundes in dieser Sache ist dringend und nötig, und hiefür will der vorliegende Artikel die verfassungsmäs- sige Grundlage schaffen. Es geht uns vor allem um eine objektive und neutrale, durch keine ideologisch getrübte Voreingenommenheit beeinträchtigte Forschungs- und Ent- wicklungsarbeit. Wir wollen aber auch verhindern, dass energiepolitische Vorkehren durch auf einseitige Ge- schäftsinteressen ausgerichtete Massnahmen in eine fal- sche Richtung gelenkt werden. Wir möchten damit zum Ausdruck bringen, dass nach unse- rem Dafürhalten Energiemassnahmen nicht um jeden Preis getroffen werden dürfen. Wir meinen, dass die Energiebi- lanz bei jeder einzelnen Massnahme stimmen muss. Wäh- rend ich das sage, denke ich vor allem an die Erkenntnisse eines Besuches, den ich vor einigen Jahren in der For- schungs- und Entwicklungsabteilung des Weltkonzerns Sie- mens in Erlangen machen konnte: Man sagte mir, dass - zumindest galt das damals noch - für die Herstellung und Installation einer Grosszahl von Sonnenenergieanlagen mehr Energie aufgewendet werden muss, als die betreffen- den Anlagen im Laufe ihrer zehn- bis zwölfjährigen Betriebsdauer zu erbringen vermögen. Ich meine, solche Massnahmen tragen nichts zu unserer angespannten Ener- giesituation bei. Sie sind deshalb, wenn dieses Verhältnis nicht verändert werden kann und die Kosten/Nutzen-Ana- lyse kein positives Resultat erbringt, zu unterlassen, und es ist von ihnen Abstand zu nehmen. Dabei möchte ich kein Wort gegen die Alternativenergien gesagt haben! Wir sind ebenfalls der Meinung, dass hier noch ein breites Feld von Möglichkeiten offensteht. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass man sich hier keinen Illusionen hingeben darf und dass man auf dem Boden der Realitäten bleiben muss. Vor allem im Bereich der soge- nannten erneuerbaren Energien stossen wir ja auch sehr bald auf namhafte Schwierigkeiten. Zu den erneuerbaren Energien gehört vor allem auch unsere hydraulisch herge- stellte Elektrizität. Sie wissen, welche Auseinandersetzun- gen auch in diesem Saal schon über geplante neue Wasser- kraftwerke stattgefunden haben; die Stichworte llanz l und llanz II seien hier stellvertretend für alle anderen genannt. DasS noch gewisse Ausbaumöglichkeiten bestehen, kann und soll nicht in Abrede gestellt werden. Ich möchte hier auf eine sehr interessante und lesenswerte Studie des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes hinweisen, die unlängst veröffentlicht worden ist und in der dargelegt wird, welche Energiereserven durch den Ausbau der Was- serkraftwerke und die Verbesserung der bestehenden hydraulischen Anlagen noch nutzbar gemacht werden kön- nen. Man ist dabei zum Ergebnis gelangt, dass hier noch eine Reserve von etwa 8 Prozent unserer Stromproduktion bzw. unseres Strombedarfes liegt, also mengenmässig etwa 3 Milliarden Kilowattstunden. Die Hälfte davon stammt aus der Inbetriebnahme von neuen, noch nicht bestehen- den Wasserkraftwerken, und die andere Hälfte resultiert aus der Verbesserung bereits bestehender Wasserkraftwerke. Zum Punkt 4 der eingangs erwähnten Erfordernisse, die Realisierungsmöglichkeiten der festgesetzten Ziele, noch kurz folgendes: Dass die Sicherung der Energieversorgung für uns ein ganz besonderes Problem darstellt und für die Existenz unserer Wirtschaft und damit für uns alle ausseror- dentlich wichtig ist, brauche ich nicht noch speziell zu unterstreichen. Wir alle wissen: Energie ist das Blut in unse- rem Wirtschaftskreislauf, und wenn die Blutversorgung beeinträchtigt oder sogar ganz abgestellt wird, dann muss es unweigerlich zum Kollaps mit allen seinen verheerenden Folgen kommen. Wir meinen also: Die energiepolitische Zielsetzung, die diesem neuen Artikel zugrundeliegt, ist richtig; und die Massnahmen, die vorgeschlagen und bereits in groben Umrissen in der Botschaft vorgezeichnet sind, dürften geeignet sein, dieses Ziel zu erreichen. Dabei wollen wir nicht verhehlen, dass nach unserem Dafür- halten nicht nur neue Energien erforscht werden müssen und gefördert werden sollen. Auch die herkömmlichen Energien müssen in dieses Paket einbezogen werden; nach unserem Dafürhalten vor allem auch die Kernenergie. Wir sind voll davon überzeugt, dass man langfristig nicht in der Lage ist, d. h. vor allem die künftigen Generationen nicht in der Lage sein werden, die Energieprobleme ohne Kernener- gie zu lösen. Wenn ich von Kernenergie rede, meine ich nicht nur die Energie, die aus der Kernspaltung stammt, sondern auch die Energie, die aus der Kernverschmelzung oder aus der Kernfusion resultieren wird. Wir stehen allerdings erst am Anfang dieser Entwicklung, und es wird sicher noch einige Jahrzehnte dauern, bis diese neue, fast unerschöpfliche Energiequelle uns zur Verfügung steht. Aber, das zu erfor- schen, darum kommen wir nicht herum. Es ist bereits von unserem Kommissionspräsidenten, Herrn Rüttimann, darauf hingewiesen worden, dass die Vorräte an den traditionellen Energieträgern (Kohle, Öl und Erdgas) langsam zur Neige gehen - sie sind nicht unerschöpflich - und dass auch dann, wenn diese Energieträger nicht mehr zur Verfügung stehen, natürlich Energie produziert werden muss. Deshalb glauben wir, dass diese neuen Energieformen eine derart wichtige Stellung einnehmen, dass sie gefördert wer- den müssen, selbstverständlich neben den Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Dieses gesamte Paket an Massnah- men soll in einer föderalistisch richtigen Art und Weise und in einem ordnungspolitisch verträglichen Rahmen, abge- stützt auf den neuen Energieartikel, zur Erreichung der gesteckten Ziel beitragen. Deshalb stimmen wir dieser Vor- lage zu, und zwar im grossen und ganzen in der Fassung, wie sie von unserer Kommission verabschiedet worden ist. Wir werden also den Mehrheitsanträgen im allgemeinen fol- gen. Herczog: Die PdA-PSA-POCH-Fraktion stimmt für Eintre- ten, weil es einen Energieartikel braucht; nur bezweifeln wir, dass es einen solchen Energieartikel braucht. Vier wesentli- che Dinge hängen nämlich für uns beim vorliegenden Ener- gieartikel völlig in der Luft:
der Vorrang einer ökologischen Zielsetzung;
die Art und Weise der Verwirklichung des Artikels mit einer Kann-Formel;
die Finanzierung;
die Rolle der Atomenergie.
Zum Vorrang einer ökologischen Zielsetzung: Die ener- giepolitische Zielsetzung des Bundesrates, wie sie formu- liert ist, ist in erster Linie die «ausreichende» Energieversor- gung. Diese Zielsetzung geht unserer Ansicht nach von einer falschen Fragestellung aus, nämlich von der Frage- stellung: Wieviel mehr an Energie werden wir verbrauchen? Die richtige Fragestellung ist aber: Mit wieviel weniger Ener- gie können wir unsere Bedürfnisse befriedigen? Der Begriff
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1064 N 21 septembre 1982 «ausreichende Energieversorgung» hat in den letzten Jah- ren höchst sonderbare Wandlungen vollzogen. Vor zwölf Jahren hiess «ausreichend», dass die Energiewirtschaft bis zum Jahre 1985 mit einer Verdoppelung des Energiever- brauchs rechnete. Bis ins Jahr 2000 sah sie gar eine Ver- dreifachung vor. Man rechnete damals mit 15 bis 20 not- wendigen Atomkraftwerken. Heute sind solche Prognosen zusammengebrochen. Auch die GEK-Varianten rechneten bereits mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der vor zehn Jahren durch das Eidgenös- sische Amt für Energiewirtschaft aufgestellten Zahlen. «Ausreichende Energieversorgung» heisst hier hingegen - also im vorliegenden Artikel - noch immer, dass das Wachstum des Bruttosozialproduktes notwendig mit höhe- rem Energieverbrauch gekoppelt ist und gleichzeitig als Massstab des Wohlstandes zu gelten hat. Hierin werden die Ankurbelung der sozialen Kosten - d. h.: Verbrauch knap- per Ressourcen, Auslandabhängigkeit, Umweltzerstörung usw. - vergessen, die zwar Bruttosozialprodukt und Ener- gieverbrauch ansteigen lassen, aber nichts anderes sind als Reparaturkosten für die Umwelt. Zudem hat ja der Bundes- rat in seiner Botschaft das Sparpotential lediglich mit 18 Prozent angegeben anstatt zum Beispiel mit 25 bis 30 Prozent, wie dies in verschiedenen Studien heute abge- sichert zum Ausdruck kommt. Angesichts der mit dem Energieverbrauch verbundenen Umweltzerstörung und angesichts der Begrenzung aller Energievorräte ist die Ziel- setzung der «ausreichenden» Energieversorgung äusserst fragwürdig und kommt sicherlich in Konflikt mit den zwei weiteren Bundesratszielen der «wirtschaftlichen» und «umweltschonenden» Energieversorgung. Wir können aus bisherigen Erfahrungen kaum ohne weiteres annehmen, dass diese ökologischen Ziele nachher in der Praxis gleich- wertig mit den ökonomischen behandelt werden. 2. Art und Weise der Verwirklichung mit einer Kann-Formel. Da der Bundesrat bürgerliche Politiker sowie Wirtschafts- kreise, die keinen Energieartikel wollen, nicht verärgern möchte, entschuldigt er sich gleich in der Botschaft, indem er sagt: «Die Forderung nach zusätzlichen Bundeskompe- tenze.rt ist kein Vorwurf an die Verantwortlichen der Ener- giewirtschaft.» Der Bundesrat mixte nun in dieser Vorlage einen Cocktail zwischen Szenario II der GEK, also ohne Ver- fassungsartikel, und Szenario III, mit Verfassungsartikel, und dies ist nun zu guter Letzt in eine Kann-Formel ver- packt worden. Zur Verwirklichung einer umweltschonenden, sparsamen, wirtschaftlichen und dezentralen Energieversorgung müsste aber der Bund die klare Kompetenz erhalten, dass er in der Lage sein würde, die notwendige Umstrukturie- rung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur zu fördern, d. h. mit anderen Worten, dass der Energieverbrauch nicht erhöht wird, sondern dass eine Senkung oder Stabilisierung als eine bewusst herbeigeführte politische Massnahme ver- standen wird. Mit der Kann-Formulierung wird hingegen der notwendige Bruch mit dem Trend kaum vollzogen; das berühmte Umdenken in der Energiepolitik bleibt fakultativ und das laisser faire der Sachzwähge bleibt weiterhin Leitli- nie. 3. Zur Finanzierung: Selbstverständlich muss eine Energie- politik, damit sie wirksam ist, finanziert werden. Wir sind Gegner der Energiesteuer, wie dies unter anderem im Antrag von Franz Jaeger, der die Volksinitiative «Für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversor- gung» übernimmt, vorgeschlagen wird. Die Befürworter die- ser Energiesteuer glauben hier vermeintlich, analog der Umweltabgaben eine Lenkungsabgabe gefunden zu haben. Dies ist aber sicherlich nicht der Fall. Die Energiesteuer trifft mit oder ohne Abzug des sogenannten Grundbedarfs ausnahmslos alle Konsumenten. Es ist eine Konsumenten- und nicht eine Lenkungssteuer. Lenkung würde ja heissen, dass man auf die Produktion relativ unmittelbar Einfluss nimmt, in Art und Umfang, im Verfahren, in der Technologie usw. A propos Lenkungsabgaben: Ich habe im Zusammenhang mit dem Umweltschutzgesetz hier ein Postulat zur Einfüh- rung von Umweltabgaben eingereicht. Allerdings verlange ich dort, im Gegensatz zur hier vorgeschlagenen Energie- steuer, sozusagen die Bestrafung jener, die ihre Stoffe und Verfahren nicht durch weniger umweltbelastende ersetzen. Dies ist natürlich etwas ganz anderes als die durchgehende und nicht gezielte Energiekonsumsteuer. Zudem ist diese Konsumsteuer, wie sie hier vorgeschlagen wird, auch echt unsozial. Die Energiepolitik muss unseres Erachtens als Bundesauf- gabe wie andere Bundesaufgaben finanziert werden. Es würde hier in diesem Saal auch niemandem in den Sinn kommen, Politik für die Landesverteidigung etwa erst dann zu gestalten, wenn dafür spezielle Einnahmen gefunden werden. Allerdings wird Kollege Crevoisier in der Detailbe- ratung noch einen Antrag zur Geldbeschaffung begründen, der aber politisch ganz anders liegt als die Energiesteuer. 4. Zur Rolle der Atomenergie: Eigentlich sollten wir ja hier heute die Weichen stellen, wie wir die Zukunft der Energie- wirtschaft sehen. Nur ist uns hierbei die ständerätliche Kommission, die die Rahmenbewilligung für das Atomkraft- werk Kaiseraugst zu diskutieren hat, zuvorgekommen, indem sie nämlich grundsätzlich den Bedarf für ein zusätzli- ches Atomkraftwerk bejaht hat. Im unerschütterlichen Glauben, dass uns trotz diesem Ent- scheidungsdruck zwei verschiedene Wege offen stehen, nämlich entweder Nuklearisierung des Energiesystems oder aber ein Energienutzungskonzept, worin Alternativ- Energiequellen das Schwergewicht bilden, möchten wir uns klar für das zweite aussprechen. Technokratische Energie- planer wollen unter dem vermeintlichen Vorrang der Erdöl- substitution die Atomenergie vorwärts treiben, ohne dabei nach dem gesellschaftlichen Nutzen zu fragen. Angesichts der hohen und rasch steigenden Kosten und einer immensen Kette von Sicherheitsproblemen (einige Stichworte: Versorgungsmonopol, Auslandabhängigkeit, ungelöste Müll-Lagerung, Beseitigung ausgebrannter AKWs, Unsicherheiten im Betrieb, Gefahrenpotential in krie- gerischen Auseinandersetzungen), muss die Atomenergie für die Zukunft unseres Erachtens gestoppt werden. Anstatt nun aber die Notwendigkeit und Wünscnbarkeit des weiteren Ausbaues der Atomenergie etwas kritischer zu betrachten, übernimmt der Bundesrat in seiner Botschaft - nicht unmittelbar im Antrag, aber in der Botschaft - den Atomanteil an der Energieversorgung von 22 Prozent. Alles in allem scheint sich diese Debatte um den Energiear- tikel - wenn man die Lage politisch einschätzt - eher auf einem Nebenschauplatz abzuspielen. Die Hauptfrage ist doch zweifellos Kaiseraugst. Was dort entschieden wird, wird die zukünftige Energiepolitik wesentlich stärker bestimmen als der vorliegende Energieartikel. Trotzdem bit- ten wir Sie - ohne Illusionen -, für Eintreten zu stimmen. Frei-Romanshorn: Unter dem Eindruck der ersten Erdöl- krise hat der Bundesrat 1974 die Gesamtenergiekonzeption in Auftrag gegeben; ihre Ergebnisse liegen seit 1978 vor. Im gleichen Zeitraum hat die Energie und in der Folge auch die Energiepolitik in aussergewöhnlichem Masse an Bedeutung gewonnen. Dies findet seinen Niederschlag auch in den Empfehlungen des GEK-Berichtes. Dort wird nicht nur die Fortführung des Dialogs, wie er innerhalb und ausserhalb der Kommission in Gang gekommen ist, empfohlen, son- dern es wird angesichts der unsicheren Weltenergieper- spektiven, und damit unserer Energieversorgung auf weite Sicht gesehen, imperativ zu konkreten Taten aufgerufen. Insbesondere wird geraten, die bestehenden Rechtsgrund- lagen ohne Verzug zu nutzen und Vorarbeiten für eine ver- stärkte Energiepolitik des Bundes und der Kantone in die Wege zu leiten. Zwei Alternativen wurden aufgezeigt: eine Energiepolitik mit oder ohne Verfassungsartikel. Der Bun- desrat und inzwischen auch der Ständerat haben sich für einen Verfassungsartikel entschieden. Nunmehr ist unser Rat an der Reihe, der kaum einen anderen Entscheid treffen wird. Aller Voraussicht nach werden somit im Februar 1983
Constitution fédérale (article sur l'énergie)1066N 21 septembre 1982 nere Sie an die Iran-Krise im Jahre 1978/79 oder auch an den iranisch-irakischen Krieg. Solche Ereignisse haben nachhaltige Auswirkungen: über Nacht resultieren gewal.- tige Preisschübe. Die jüngsten Preissenkungen dürfen des- halb nicht falsch interpretiert werden. Auch nach der ersten Ölkrise Mitte der siebziger Jahre folgte auf zwei Preis- schübe eine Periode mit Erdölüberschüssen und entspre- chend sinkenden Preisen, und zwar aufgrund des verlang- samten Wirtschaftswachstums und der preisbedingten Spar- und Substitutionsbemühungen. Dann stiegen aber die Ölpreise wieder an. Darum meinen wir, dass der Bun- desrat die Ausgangslage diesbezüglich richtig beurteilt, und auch, dass die Aussichten, die er in bezug auf das Erd- ölproblem anstellt, realistisch sind. Der grosse Nachholbe- darf der Entwicklungsländer und des Ostblocks wird auch uns Schweizer im Erdölbereich tangieren. Damit sind wir auf der gleichen Linie der Beurteilung wie die Internationale Energieagentur in Paris. Man geht bei der Verbrauchssteigerung von Annahmen aus, die bei den Entwicklungsländern etwa 4 Prozent und bei den Industrieländern - wozu wir gehören - 1,5 Prozent ausmachen. Trotz dieser stark reduzierten Wachstumsrate (also nur noch 1,5 Prozent) resultiert, wenn man das aufad- diert, für die Jahrhundertwende eine Verdoppelung des Energieverbrauches. Es hat mir noch niemand sagen kön- nen, wie man diese Lücke zu decken gedenkt, auch bei den massivsten Sparanstrengungen und Wirkungsgradverbes- serungen nicht. Wenn nun eine solche Situation einmal eintreten sollte, dass wir ernsthafte Energieengpässe - weltweit bedingt - zu meistern haben würden, dann ist die Zeit vorbei, wo die Kantone allein - die Kantone mit der Wirtschaft, muss ich sagen - das könnten. Dann spätestens hat das Problem eine nationale Dimension angenommen, und deshalb ist es richtig, wenn man frühzeitig gewisse Vorbereitungen trifft und die nötigen Rechtsgrundlagen bereitstellt. Ein Wort zur Kernenergie: Herr Herczog hat sie angespro- chen und hat von 15 bis 20 Kernkraftwerken geredet, von denen einmal die Idee gewesen sei. Das habe ich nie gehört. Ich glaube, er hat sich um ein Komma geirrt; es sind noch 1,5 bis 2 und nicht 15 bis 20. Auch heute redet die Elektrizitätswirtschaft von zwei Kernkraftwerken, der Bun- desrat von einem im Laufe der neunziger Jahre. Aber sei dem wie es wolle: Wir haben doch davon auszugehen, dass die Kernenergie heute in unserem Land ganze 5 Prozent ausmacht; darum sollte man die Proportionen wahren und sich in dieser umfassenden Energiedebatte nicht auf dieses Kernenergieproblem (das zwar eines ist) kaprizieren. Ohne Kernenergie würde sich in unserem Land das Energiepro- blem, über das wir heute diskutieren, mit viel schärferen Konturen präsentieren. Ein Wort zur referendumspolitischen Situation: Die Bereit- schaft für neue Bundeskompetenzen ist im Volk nicht gross. In der Vernehmlassung zum GEK-Schlussbericht waren 43 Stellungnahmen gegen eine Lösung mit Bundes- kompetenzen und nur 41 dafür, wobei man der Vollständig- keit halber sagen muss, dass damals allerdings die Energie- steuern noch Bestandteil des vorgeschlagenen Energiearti- kels waren. Unsere Fraktion, soweit sie mehrheitlich für diesen Artikel ist, ist aber nur dann zu haben, wenn er nicht noch interven- tionistischer gestaltet wird, und wenn man davon absieht, irgendwelche Abgaben oder Steuern einzubauen. Wenn der Energieartikel referendumspolitisch eine Chance haben will, dann sollte er auch bei uns möglichst in der vom Ständerat verabschiedeten Form - exklusive Anschlusszwang - aus den Beratungen hervorgehen. Denken wir auch daran: Wir haben in anderthalb bis zwei Jahren über eine Energie- initiative abzustimmen, der wir, falls es keinen Energie- artikel gibt, überhaupt nichts entgegenzusetzen haben. Ein kurzes Wort zu den Zielen, wie sie der Bundesrat in der Energiepolitik formuliert: Wir glauben, die entscheidende Aussage des Bundesrates sei die, dass diese verschiede- nen Ziele (ausreichend, sicher, wirtschaftlich, umweltscho- nend) gleichrangige Ziele sind. Wir lehnen es ab, wenn auf dem Umweg über die Erreichung dieses Zieles, also über die Energiepolitik, Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik betrieben werden will, vor allem wenn man versuchen sollte, künstlich Versorgungsengpässe zu erzeugen. Wir meinen auch, man sollte von den Alternativenergien keine Wunder erwarten, wobei dieses Wort eigentlich falsch ist. Diese Energien bieten gar keine Alternative, es sind viel eher Komplementärenergien. Wir brauchen nämlich bei allem Sparen alle Energien, die verantwortet werden können und zur Verfügung stehen, sowohl konventionelle wie neue. Die Postulate sind wohl unbestritten in diesem Rat, auch wir bekennen uns dazu, und es scheint uns die Annahme in der Botschaft richtig und realistisch, dass das Wirtschafts- wachstum zwischen 1975 und 2000 - das ist in der GEK so festgehalten - jährlich etwa 2,5 Prozent betragen dürfte. All- gemein wird das Wirtschaftswachstum zu hoch und das Energieverbrauchswachstum zu tief eingeschätzt. Nicht einverstanden sind wir mit der Annahme, dass im langjährigen Mittel bis ins Jahr 2000 die Energiepreise der allgemeinen Teuerung folgen, also mehr oder weniger stabil bleiben. Schon der zweite Ölpreisschub im Jahre 1978 hat gezeigt, dass man mit einer solchen Annahme schief liegt. Nun zur Rolle von Kantonen und Wirtschaft: Wir sind auch der Meinung, dass der Energieartikel den föderalistischen Staatsaufbau zu respektieren habe. Ordnungspolitisch muss dieser Artikel in die Landschaft hineinpassen. In bezug auf die Kantone eröffnet der Artikel die Möglichkeit, ihnen den nötigen Spielraum zu lassen; es wird darauf ankommen, ob der Bundesrat gewillt ist, diesen Vollzug auch zu tun; diesbezüglich wäre ein klärendes Wort erwünscht. Die Kantone können viel zur Lösung des Energieproblems beitragen,-da bin ich mit Herrn Stucky einig. Nicht einig bin ich aber in der Schlussfolgerung mit ihm, dass die meisten Kantone in den letzten Jahren recht viel getan haben. Einige Kantone haben einiges getan, und andere Kantone haben wenig getan. Eine Energiepolitik unter Ausschöpfung der schon vorhan- denen Bestimmungen in der Bundesverfassung gibt es nicht, meine Damen und Herren; wir haben verstreute Ein- zelbestimmungen, die konkrete Spezialgebiete regeln, bei- spielsweise die Kernenergie oder die Rohrleitungsanlagen oder gewisse Teilprobleme der Wasserwirtschaft, aber auf diesen verstreuten Bestimmungen lässt sich keine konsi- stente Politik aufbauen, und es ist auch nirgends in der Bundesverfassung ein energiepolitisches Ziel definiert. Das ist doch wohl die Voraussetzung dafür, wenn man auf Lan- desebene eine Energiepolitik installieren will. Zu kurz kommt meiner Meinung nach sowohl in der Diskus- sion wie in der bundesrätlichen Botschaft die Rolle der Energiewirtschaft. Trotz unserer enormen Abhängigkeiten und geringer Eigenproduktion hat es die Energiewirtschaft verstanden, die Versorgung jederzeit sicherzustellen. Notsi- tuationen gab es keine. Das war nicht einfach angesichts des gewaltigen Anstiegs des Gesamtverbrauchs und der enormen Verschiebung in der Versorgungsstruktur. Interessant ist übrigens die Tatsache, dass in der Schweiz zwischen 1950 und 1973 die Energiepreise - jetzt müssen Sie gut hören - jährlich durchschnittlich um 2,3 Prozent abgenommen haben. Das bringt nur ein marktwirtschaftli- ches System zustande. Der Preismechanismus des Mark- tes hat gespielt. Auch sonst hat der Markt auf die Entwick- lung im Energiebereich richtig reagiert. Im letzten Jahr sind beispielsweise 13 Prozent weniger Erdöl importiert worden. Es braucht das Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Wirtschaft. Der Verfassungsartikel zielt in diese Richtung; er ermöglicht ein optimales Zusammenspiel, man muss das aber auch durchführen wollen. Die Marktkräfte haben wohl nicht alle Fehlentwicklungen verhindert, sie haben aber mehr Probleme gelöst als staats- wirtschaftliche Systeme im Ausland. Auch dort bestehen übrigens alle die bekannten Zielkonflikte und Umweltpro- bleme. Eine Schlussbemerkung: Wir dürfen von diesem Energie- artikel keine Wunder erwarten. Der Markt hat in den letzten
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1068 N 21 septembre 1982 das gesagt haben, was wesentlich ist. Herr Stucky hat von einer Alibiübung gesprochen. (Er hat zwar nicht sich selber, sondern andere zitiert, wenn ich mich richtig erinnere.) Und auch Herr Hunziker hat in seinem Schlussatz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir von diesem Energieartikel nicht allzu viel erwarten dürfen. Aber genau da liegt ja der Punkt: Nach meiner Auffassung kann eine wirkungsvolle Energiepolitik ohne die Säule der Energieabgabe gar nicht zum Tragen kommen. Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Alternative. Unsere Fraktion möchte nicht einfach Nichteintreten bean- tragen oder unterstützen und die bundesrätliche Fassung ablehnen. Wir haben uns Gedanken über mögliche Alterna- tiven gemacht; Alternativen, die wir hier zur Diskussion stel- len wollen und die in diesem Rat behandelt und beschlos- sen werden sollen. Diese Alternativen habe ich im Antrag der Minderheit festgehalten. Ich werde jetzt nicht in der Sache zu diesem Antrag Stellung nehmen; ich möchte ein- fach festhalten, dass im Antrag der Minderheit V jene Vor- stellungen formuliert sind, die eine Energiepolitik, die ja im Sinne der vom Bundesrat und von der Kommissionsmehr- heit aufgestellten Zielsetzungen steht, erst möglich machen. Mit unseren Vorschlägen erreichen die Verbind- lichkeit und dadurch auch die Wirksamkeit jedoch einen viel höheren Grad. In unseren Vorschlägen ist auch die Finan- zierungsseite eindeutig gelöst. Denn wir müssen uns im kla- ren sein, dass die gegenwärtige Verfassung unserer Bun- desfinanzen es kaum ermöglichen wird, die energiepoliti- schen Kosten, die ja jemand übernehmen muss, aus dem allgemeinen Haushalt zu bezahlen. Falls unsere Alternative vom Rat abgelehnt wird, werden wir nachher in der Detailberatung versuchen, mitzuhelfen, den bundesrätlichen Vorschlag und den Kommissionsmehr- heitsvorschlag in unserem Sinne zu verbessern, und wir werden bei den einzelnen Minderheitsanträgen, die sich zum grossen Teil nicht ausschliessen oder die nicht kom- plementär sind, sondern einander zum grossen Teil ergän- zen, zustimmen können. Unsere endgültige Stellungnahme wird von dem abhängen, was als Endresultat aus unseren Verhandlungen herauskommt. Ich bitte Sie, unseren Antrag auf Eintreten in diesem Sinne zu verstehen. Linder: Wenn wir heute mit viel Inbrunst und Eifer über die Energieprobleme diskutieren, so vergessen wir natürlich sehr schnell, dass noch vor wenigen Jahrzehnten in diesem Hause kaum jemand vom Energiebereich oder von Energie überhaupt gesprochen hat. Das reichliche Vorhandensein des Energieangebotes wurde als selbstverständlich, als gott- oder naturgegeben hinge- nommen, aber auch als willkommener Beweis des techni- schen Fortschrittes. Heute stellt die Energie eines der umstrittensten Probleme unserer Tagespolitik dar. Sozusagen alle Elemente des gesamten Energiekomplexes sind kontrovers: der quantita- tive und zeitliche Energiebedarf; die Nützlichkeit und Gefährlichkeit der Energieerzeugung und -anwendung; die kostenmässige Tauglichkeit und die Umweltverträglichkeit des Energieeinsatzes; die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Energieträger; und schliesslich die künftige Erhältlichkeit, Substitution, Erschöpfung und Erneuerbarkeit der einzel- nen Energieträger. Für alle kontroversen Thesen liegen wissenschaftliche Stüt- zungsberichte, Gutachten und Meinungsäusserungen zuhauf vor. Der Bevölkerung ist eine Triage, d. h. ein Aus- einanderhalten und eine Beurteilung von Argumenten und Gegenargumenten praktisch nicht mehr möglich. Man kann heute mit Fug und Recht von einer totalen Verunsicherung des Volkes sprechen, wobei ich mich hier nicht darüber auslassen möchte, ob es sich teilweise um eine gewollte Desinformation handelt. Dieses Gefühl der Verunsicherung und Ratlosigkeit hat den Bundesrat dazu geführt, eine Gesamtenergiekonzeption ausarbeiten zu lassen. Deren Resultat liegt heute vor und wurde in der Botschaft reichlich zitiert. Sie vermochte allerdings mit ihrem Strauss von Sze- narien und Lösungsangeboten die Verunsicherung nicht zu beseitigen. Die Botschaft des Bundesrates mit dem vorgeschlagenen Energieverfassungsartikel enthält ohne Zweifel weniger das Entdecken einer eigentlichen Verfassungslücke als vielmehr den Versuch, dieser Verunsicherung und Ratlosigkeit durch Einfügung eines Verfassungsartikels zu entfliehen. So gesehen können uns bei der Behandlung dieser Ener- gieartikel-Botschaft keine Glücksgefühle befallen; und wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir diesen Artikel 24octies der Bundesverfassung mit gutem Gewissen beschliessen und dem Volk zur Annahme empfehlen dürfen. All diejeni- gen, die sich ernsthaft, nicht erst seit gestern und nicht nur aus parteipolitischen Gründen mit der Energiethematik befassen, werden sich fragen müssen, ob der vorgeschla- gene Artikel unsere Energielage wirklich verbessern kann; ob er nicht von der Hauptsorge, nämlich der Sorge um die Sicherstellung unserer Energieversorgung ablenkt; ob er uns bei der Bewältigung einer wirklichen oder drohenden Energienotlage nicht letzten Endes behindert; ob er nicht bei der Bevölkerung die Illusion erweckt, mit der Annahme des Verfassungsartikels sei die Energiefrage gelöst; und ob er daher, angesichts dieser Überlegungen, nicht mehr Schaden als Nutzen stiftet. Nun müssen wir allerdings anerkennen, dass sich der Bun- desrat diese Fragen offenbar auch durch den Kopf gehen liess. Er hat in der Botschaft aufgelistet, wo die Bundesver- fassung bereits energiewirksame Bestimmungen enthält. Die Liste auf Seite 14 und 15 der deutschsprachigen Bot- schaft ist eindrücklich und fördert die Vermutung, dass all das, was der Bundesrat zu tun gedenkt, verfassungsrecht- lich bereits abgedeckt sein dürfte. Den einzigen Punkt, bei welchem echte verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, hat der Ständerat mit der Einfügung des Absatzes Iter zu Artikel 24octies abzudecken versucht. Es handelt sich um die Frage, ob die Kantone ohne ausdrückliche verfassungs- mässige Kompetenzzuweisung berechtigt sind, die Fern- wärmeanschlusspflicht zu erlassen. Die nationalrätliche Kommission hat diese Einfügung des Ständerates aller- dings wieder beseitigt, so dass wir hier beim status quo ante stehenbleiben. Nun, meine Fraktion hat sich eingehend überlegt, ob sie auf die Vorlage eintreten will. Sie kam zu folgenden Schlüssen:
Die Bevölkerung erwartet von Regierung und Parlament ein energiepolitisches Signal, ein Signal, das aufzeigt, dass wir es ernst meinen bei der Bewältigung der Energiepro- bleme.
Der von der Kommission angenommene Text stellt eine angenehm kurz gefasste Rahmengesetzgebung dar, unter Verzicht auf irreführende kasuistische Rabulistik.
Den Kantonen bleibt ein grosser föderalistischer Hand- lungsspielraum vorbehalten.
Der vorgeschlagene Text behindert unsere Hauptauf- gabe, nämlich die Sicherstellung des Landes mit einer aus- reichenden Energieversorgung, nicht. Aufgrund dieser Überlegungen stimmt die liberale Fraktion für Eintreten, wobei gleichzeitig auch gesagt ist, dass sie der Vorlage nur dann abschliessend zustimmen wird, wenn der Text keine Abänderungen erfährt, welche die vorer- wähnten Grundsätze verletzen. Präsidentin: Es folgen nun die Einzelsprecher. Nauer: Obwohl ich die Notwendigkeit eines Energieartikels bejahe, vermag mich die vorliegende Botschaft nicht zu begeistern. Der Bund kann wohl Grundsätze für die spar- same und rationelle Energieversorgung aufstellen, das Energiesparen lässt sich aber nicht mit dem blossen Auf- stellen von Grundsätzen lösen. Grundsätze müssen auch durchgesetzt werden können, dazu braucht es sowohl Geld wie auch Kompetenzen. Mit der Kann-Formel erhält der Bundesrat keine Handlungs- spielräume, die er heute nicht schon hätte. Der entschei- dende Engpass liegt bei den finanziellen Mitteln. Eine Ener-
September 1982 N 1069 Bundesverfassung (Energieartikel) giesteuer wird aber abgelehnt. Da die Unterstellung der Energie unter die Warenumsatzsteuer kaum eine reelle poli- tische Chance haben dürfte, stellt sich die Kernfrage, wie die auch vom Bundesrat angesprochene, notwendige For- schung finanziert werden soll. Der Bund gibt heute rund 80 Millionen für die Energieforschung aus, davon entfallen zwei Drittel und mehr auf die Nuklearforschung. Für die For- schung im Bereich der rationellen Energieverwendung ste- hen ganze 8,9 Millionen zur Verfügung. Die Vorstellung, dass im Energiebereich allein die freien Kräfte des Marktes Fehlentwicklungen verhindern, wird den Mieter sehr teuer zu stehen kommen. Über die notwendigen Werte, wie man bei Bauten Energie sparen kann, weiss man Bescheid, aber hinsichtlich der Wirkung und der Anwendung der hiefür angebotenen Mate- rialien und Methoden ist man ebenso unerfahren wie seiner- zeit in der Euphorie der Vorfabrikation. Diese Euphorie hat -Bauschäden in heute noch nicht überblickbarem Ausmasse hinterlassen. Ohne gründliche Erforschung und Simulierung der angepriesenen Materialien und der Folgen bei ihrer Anwendung in der Haustechnik wird eindeutig der Konsu- ment zur Kasse gebeten; dies nicht nur über die Abgeltung der Sparinvestitionen, sondern weil die frankenmässigen Einsparungen vielfach nicht Schritt halten mit den Verspre- chungen bei der Ausführung der energetischen Massnah- men. Es nützt beispielsweise dem Mieter gar nichts, wenn im Zuge falsch aufgezogener Totalisolationen an dem von ihm bewohnten Mehrfamilienhaus jährlich zwei Monate län- ger geheizt werden muss, weil als Folge eines regelkonfor- men Kühlschrankeffektes in der Übergangszeit das verän- derte Gefalle zwischen Aussen- und Innentemperatur nicht mehr spielt. Es bringt dem Mieter gar nichts, wenn in den Wohnhäusern nach erfolgter Isolation der Kellerdecken, wie ich es jetzt selbst erlebe, die Kellerräumlichkeiten zu per- manenten Hallenbädern werden. Hinzu kommt, dass wertvermehrende energetische Investi- tionen an Mietobjekten über den «Gummiartikel» der Quar- tierüblichkeit einen ganz üblen Nachzugseffekt bei energe- tisch nicht angepassten Bauten auslösen. Dies trifft leider auch bei Fehlinvestitionen zu, und Fehlinvestitionen im Bereiche einer sparsamen Energieanwendung sind ange- sichts der nicht genügenden Forschung in der Haustechnik heute schon eine harte Realität. Trotz meinen Bedenken bin ich für Eintreten. Man kann im Ernstfall energetische Vorkehrungen nicht schlagartig mit einer Art «Plan Wahlen» aus dem Boden stampfen; den Ein- griffen an Bauten gehen nämlich stets langwierige Projek- tierungs-, Bewilligungs- und Finanzierungsvorgänge voraus. Wenn die Botschaft aber nicht zur reinen Schaumschlägerei werden soll, dann bedarf es dringend der Ergänzung der Vorlage durch die Minderheitsanträge I, II, III und IV. Frau Mauch: Wahrscheinlich können wir nicht zum vornher- ein sagen, die schweizerische Energiepolitik wäre besser oder wesentlich anders herausgekommen, wenn der Bund sich zum Beispiel schon seit dem letzten Weltkrieg wesent- lich mehr um die Energieversorgung gekümmert hätte. Ein- deutig steht aber fest, dass auch die sogenannte freie Marktwirtschaft nicht in der Lage gewesen ist, das Energie- problem im Sinne des Allgemeinwohls, also auch mit Rück- sicht auf unsere Umwelt und mit Rücksicht auf unsere Nachkommen, zufriedenstellend zu lösen. Die Marktwirt- schaft im Energiebereich - es wurde schon darauf hinge- wiesen - hatte weder auf die ökologischen Folgen der Umwandlung nicht erneuerbarer Energien noch auf die mit- telfristige bis langfristige Verknappung der Energierohstoffe Rücksicht zu nehmen. Die ökologischen Folgekosten der gewaltigen Energieumsetzung wurden und werden soziali- siert. Den Verteilungskampf um die knapper werdenden Ressourcen überlassen wir unseren Nachfahren. Es sind also vor allem die Grenzen der Marktwirtschaft, die den Bund und generell die. Gemeinwesen, also auch die Kantone und die Gemeinden, zu energiepolitischem Han- deln verpflichten sollten. Unsere enorme Energie- und damit auch Auslandabhängigkeit seit dem letzten Weltkrieg konnte nur entstehen, weil der Energiemarkt die falschen Signale setzte. Das wichtigste falsche Signal war der billige Preis für umweltbelastende, nicht erneuerbare Rohstoffe. Der Markt hat uns mit einer solchen Menge an billiger Ener- gie versorgt, dass eine eigentliche Verschleissmentalität entstehen musste. Seit spätestens 1973 ist durch den dra- stischen Anstieg der Energiepreise, vor allem der flüssigen fossilen Brenn- und Treibstoffe, auch ein gewisses Mass an Einsicht über uns gekommen, dass Energie ein kostbares Gut ist, dem Sorge zu tragen sei. In Zukunft wird gesparte Energie unsere wichtigste Ener- giequelle sein. Die Wirkungsgradverbesserung des ganzen Energiesystems muss an vorderster Stelle stehen. Ich glaube aber nicht, dass das Energieproblem nur über den Preis gelöst werden kann, obwohl die Preissteigerungen der letzten Jahre unzweifelhaft, vor allem in der Wirtschaft, zu einem sparsameren Umgang mit Energie geführt haben. Eine Verbrauchslenkung über den Preis kann nur dort Platz greifen, wo individuelle Verbraucher direkt ihre Energieko- sten beeinflussen können. Ungefähr die Hälfte des schwei- zerischen Energieverbrauchs entfällt auf den Sektor Raum- wärme, inklusive Warmwasser. Da liegt denn auch das weit- aus grösste Sparpotential. Schätzungen gehen in die Grös- senordnung von 30 Prozent in den nächsten 20 Jahren. Nun sind aber 70 Prozent der Schweizer Mieter. Wer zum Bei- spiel in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses Heiz- energie spart, spart nicht in erster Linie in seinen eigenen Geldbeutel, sondern karitativ für alle Hausbewohner. Dementsprechend gering ist dann leider die Sparmotiva- tion. Für den Mieter gibt es keinen Wärmemarkt. Wer in einer schlecht wärmegedämmten Wohnung sitzt, die mit einer schlechten Heizanlage beheizt wird, bezahlt sehr hohe Betriebskosten. Hier sollte meines Erachtens der Ver- fassungsartikel unter anderem Platz greifen und gesamt- schweizerisch Wärmedämmvorschriften und Vorschriften für Heizanlagen bewirken. In dieser Massnahme liegt für die nächsten 20 Jahre - wie ich schon erwähnt habe - ein gros- ses Energiesparpotential, aber auch - und das ist im heuti- gen Zeitpunkt vielleicht ebenso wichtig - ein ansehnliches Arbeitsplatzpotential in der ganzen Schweiz, und zwar in den verschiedensten, vor allem gewerblichen Bereichen. Natürlich könnten die Kantone diese Massnahmen einfüh- ren. In ein paar wenigen Kantonen ist dies - wie erwähnt wurde - ja auch schon geschehen. Es ist aber nicht einzu- sehen, warum nicht Mindestnormen für die ganze Schweiz gelten sollten, denn leider haben nicht alle Kantone das- selbe Problembewusstsein. Ich fasse zusammen. Eine Energiegesetzgebung hat insbe- sondere dort einzugreifen, wo die Marktwirtschaft nicht funktioniert. Das betrifft folgende Bereiche:
Ein ansehnlicher Teil der Energieverbraucher ist vom Markt ausgeschlossen.
Der Markt nimmt nicht Rücksicht auf die längerfristige Verknappung nicht erneuerbarer Energierohstoffe.
Der Markt berücksichtigt die Umweltbelastung durch Umwandlung nicht erneuerbarer Energie nicht. Die Notwendigkeit eines Energieverfassungsartikels steht demnach für mich ausser Frage, und ich bitte Sie, auf den Artikel einzutreten. Wenn wir nicht handeln, wird uns das Handeln in absehbarer Zeit von aussen aufgezwungen. Alle gute Absicht, die im bundesrätlichen Vorschlag steckt, nützt aber wenig, wenn die Förderung einer sinnvollen Energiepolitik nicht wirkungsvoll finanziell unterstützt wer- den kann. Ich werde auf diesen Aspekt in der Begründung meines Minderheitsantrages zurückkommen. Keller: Ein Land wie die Schweiz, das heute zu mehr als 80 Prozent auf dem Energiesektor vom Ausland abhängig ist und das diese Abhängigkeit auch in Zukunft - auch im Jahre 2000 noch - nicht wesentlich zu lockern vermag, weil uns die Rohstoffe fehlen, hat allen Grund, seine eigenen Möglichkeiten dort, wo sie gegeben sind, auszuschöpfen. Das heisst: wir müssen sparen, und wir müssen die Nutz- barmachung herkömmlicher und neuer Energien mit ent-
Constitution fédérale (article sur l'énergie)1070 N 21 septembre 1982 schlossener Kraft vorantreiben und fördern. Das beabsich- tigt der neue Verfassungsartikel. Wer auf diesen Verfas- sungsartikel nicht eintreten will, verneint offensichtlich diese Zielsetzung, auch wenn er das geschmeidiger formu- liert, gewissermassen geölter. Wer zum Beispiel Öl verkaufen will, für den hat das Wort «Sparen» einen schlechteren Atem als für uns andere. Er gewinnt vielleicht den Eindruck, dass man ihm das Geschäft beeinträchtigen will! Diese Einstellung ist an sich begreif- lich, aber unbegreiflich wäre es, wenn eine solche Einstel- lung einen Energieartikel, der das Sparen richtigerweise in den Mittelpunkt unserer Möglichkeiten rückt, zu Fall brächte. Es wäre bedenklich, wenn ein wirjschaftliches Par- tikularinteresse über ein nationales Anliegen von grosse Bedeutung zu triumphieren vermöchte! Der vorgesehene Eingriff des Staates ist aber klar begrenzt: die Aktivität der Privatwirtschaft kann sich nach wie vor ent- falten. Ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt nämlich, dass die Staatsführungen auf dem Energiesektor dort viel massiver eingreifen, als wir das je beabsichtigen. Wir müssen mit dem Sparen ernst machen, sonst können wir vor unserer Zeitgeschichte nicht bestehen. Deshalb brauchen wir diesen Artikel! Allerdings erscheint er mir etwas large, etwas zu weich formuliert. Es heisst, der Bund «kann» Grundsätze aufstellen; er «kann» Vorschriften erlas- sen; er «kann» die Entwicklung fördern. Sollte das Anliegen nicht imperativer zum Ausdruck kommen? In diesem Sinne unterbreitet eine Kommissionsminderheit II Ihnen eine Fas- sung, welche die «Kann»-Formulierung vermeidet. (Ich werde den Antrag später noch begründen.) Das gleiche gilt für die Förderung neuer Techniken. Auch dort müssen wir ernst machen! Gesamthaft gesehen wer- den heute ungefähr 80 Millionen Franken für die Energieför- derung eingesetzt. In Zukunft sollen es nach Aussage von .Bundesrat Schlumpf 230 Millionen Franken jährlich sein. Woher nimmt man das Geld? Ob man eine zweckgerichtete Energieabgabe befürwortet oder die Unterstellung der Energie unter die Wust: Beide Möglichkeiten verfolgen das übergeordnete, gemeinsame Ziel, Mittel zur Förderung bereitzustellen, ohne die es nicht geht. Es sollten sich die Befürworter einer zweckgerichte- ten Energieabgabe nicht in Feindschaft mit jenen setzten, die die Unterstellung unter die Wust anstreben: Diese bei- den Gruppierungen sollten im Gegenteil ihre Kräfte zusam- menfassen im Kampf gegen alle jene, die überhaupt nichts wollen. Der bundesrätliche Vorschlag der Unterstellung der Energie unter die Wust hat die grössere Chance. Er vermag diesem Artikel in Zukunft Inhalt zu geben. Ich votiere für Eintreten. Euler: Mit äusserst gemischten Gefühlen stehe ich vor die- sem Energieverfassungsartikel, der praktisch unverändert gemäss bundesrätlicher Vorlage von der Kommission ver- abschiedet wurde. Wenn ich Vorbehalte anbringe, so nicht aus der gleichen Optik wie Kollega Stucky. Ich bin Befür- worter eines griffigen Energieverfassungsartikels, der die Grundlage für eine wirklich neue Energiepolitik bilden würde. Der Energieverfassungsartikel des Bundesrates bringt aber magere Kost. Für den Bund bringt er nicht viel neue Kompetenzen, und schon gar keine Einnahmen, die nötig sind, um eine wirksame Energiepolitik überhaupt zu betreiben. Das Herzstück, nämlich die Energiesteuer und die damit verbundene Kompetenz, die Umstrukturierung unserer energiewirtschaftlichen Infrastruktur finanziell zu fördern, ist nicht enthalten. Was heute noch verbleibt, sind im wesentlichen die folgenden Punkte:
Der Bund kann Grundsätze für die sparsame und ratio- nelle Energieverwendung aufstellen: In vielen Bereichen könnte er das schon heute, was er auch teilweise tat. Das Problem besteht aber nicht darin, Grundsätze aufzustellen, sondern - wie es Kollege Nauer richtig gesagt hat - darin, Grundsätze durchzusetzen. Dazu braucht es neben Geld und Kompetenzen vor allem den Willen, eine gezielte Ener- giepolitik zu betreiben und nicht nur in Verbalismus zu tun.
Der Bund kann Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlassen: Dies ist wohl das stärkste Element dieses Artikels. Es handelt sich aber, wie schon gesagt, auch beim ändern Teil lediglich um eine Kann-Vorschrift, deren Anwendung so sicher nicht ist.
Der Bund kann die Entwicklung von Techniken fördern, die der sparsamen und rationellen Energieverwendung, der Nutzung neuer Energien und der breiten Fächerung der Energieversorgung dienen: Auch dies tönt gut, nur - der Bundesrat besitzt diese Kompetenz'bereits. Diese Kompetenz steht und fällt mit den finanziellen Mitteln. Die Energiesteuer wird abgelehnt, die Belastung der Ener- gieträger mit der Wust scheint heute politisch keine Chance zu haben. Mit welchen Defizitmillionen sollen denn diese Entwicklungsförderung und die Anwendung einer sparsa- men und rationellen Energieverwendung finanziert werden? Rund 80 Millionen Franken im Jahr - es wurde schon gesagt - werden heute für die Energieforschung ausgege- ben. Davon sind über zwei Drittel für die Nuklearforschung reserviert, der Rest ist unter «ferner liefen». Wie soll sich das ändern? An eine grundsätzliche Weichenstellung wage ich heute kaum mehr zu glauben. Was soll der vorliegende Energieverfassungsartikel sonst noch bringen? Der Bundesrat lässt auf Seite 52 seiner Bot- schaft die Katze aus dem Sack. Ich zitiere: «Der Energiearti- kel schafft die Grundlage ..., die politischen Voraussetzun- gen für eine verstärkte Nutzung der Kernenergie zu verbes- sern.» Von dieser Aussage wird die Hälfte des Schweizervolkes, die der Atomenergie kritisch bis ablehnend gegenüber- steht, sicher wenig begeistert sein. Dieser bundesrätliche Atomkurs ist eine Zumutung und ist daher abzulehnen. Mir bleibt heute die Hoffnung, dass die Parlamentsberatung im Sinne der Minderheitsanträge Mauch, Morf und Keller noch Korrekturen am Energieartikel zu setzen vermag. Ich bin deshalb für Eintreten. Doch ohne die erwähnten Korrektu- ren lohnt es sich meiner Ansicht nach nicht besonders, sich für einen Energie-Verfassungsartikel einzusetzen, dem die Funktion zugedacht ist, indirekter Gegenvorschlag zur anstehenden, griffigen Energieinitiative der Umweltschutz- organisationen zu sein, um die Energieinitiative dannzumal in der Volksabstimmung bodigen zu können. Biderbost: Die heutige Diskussion muss umfassend sein und - wie mir scheint - über das konkrete Ergebnis, den Verfassungsartikel, hinausweisen. Die Botschaft tut das auch, indem sie in Übereinstimmung mit der GEK Ziele for- muliert und als Weg vier Postulate angibt, nämlich: Sparen, Forschen, Substituieren und Vorsorgen. Merkwürdigerweise spricht man aber vom natürlichsten Postulat der Welt nicht, nämlich vom Produzieren. Und doch: die Produktion ist in den vier genannten Postulaten nicht Inbegriffen; sie ist aber von grösster Bedeutung und erleichtert die Durchführung der vier anderen Postulate, zum Beispiel das Sparen, das schmerzlich, ja sogar frei- heitsberaubend sein kann, ganz wesentlich. Vor einigen Tagen konnte ein Bundesrat mit berechtigtem Stolz sagen: «Die Schweiz ist nicht erpressbar!» Es han- delte sich um Terroristen, denen der entsprechende Beweis geliefert wurde. Bravo! Würden wir aber etwelchen Ölscheichs (oder was wir immer darunter verstehen wollen) gegenüber, die uns einfach von aussen her den Ölhahn abdrehen, auch nicht erpressbar sein, und gegebenenfalls wie lange? Ich will die Antwort nicht vorwegnehmen, nur darauf hinweisen, dass wir jedenfalls klug handeln, wenn wir in bezug auf die Energieproduktion das Menschenmögliche machen, auch wenn das Resultat nicht so sensationell und kein voller Ersatz für das Öl sein wird. In der Botschaft ist jedoch bei den Massnahmen im Berei- che des Energieangebots nur knapp von der Kernenergie die Rede. Von der Produktion der einzigen ins Gewicht fal- lenden einheimischen und erneuerbaren Energie, nämlich von der Wasserkraft, spricht dagegen niemand. Und doch: Die Wasserkräfte sind noch nicht voll ausgebaut. Vorsieh-
September 1982 N1071 Bundesverfassung (Energieartikel) tige Schätzungen sprechen von 3 bis 6 Milliarden Kilowatt- stunden für neue Werke. Das mag nicht überwältigend sein, kann sich aber gegenüber den Alternativ- oder Komplemen- tärenergien, wie Biogas, geothermische und Sonnenener- gie, die in den Artikel aufgenommen wurden, durchaus sehen lassen. Freilich, es handelt sich um kleinere Vorha- ben. Aber mit steigenden Energiepreisen wird noch man- ches Wässerlein interessant, das es früher nicht war. Es trifft auch zu, dass dabei relativ viel Sommerenergie anfällt. Aber mit dem internationalen Austausch und der Verede- lungsmöglichkeit - das geht ein bisschen ins Vorsogen - ist für diesen Teil der ihm anhaftende Geruch der Unwirtschaft- lichkeit doch stark gemildert. Mehr Energie kann auch durch Erhöhung des Wirkungsgrades der bestehenden Elektrizitätswerke gewonnen werden. Manche Erneuerun- gen der letzten Jahre - oft durch unfallmässige Ausfälle bestehender Anlagen bedingt - haben das bewiesen. Das Problem gilt insbesondere für Werke, deren Heimfall an das Verleihungsgemeinwesen, oft Gemeinden, bevorsteht. Hier werden die neueren technischen Möglichkeiten zu erhöhter Stromgewinnung - eben wegen der bevorstehenden Über- gabe nicht ausgenützt, was jammerschade ist. Es trifft umgekehrt ebenfalls zu, dass der nicht immer unbe- rechtigte Ruf nach einer grösseren Restwassermenge die Realisierung solcher Projekte behindern kann. Ausgenom- men sind natürlich die technischen Erneuerungen beste- hender Anlagen. Hier sind wir in einem Zielkonflikt, und es muss von Fall zu Fall abgewogen und entschieden werden, wie weit Ökologie und Energieproduktion - notabene ein- heimisch und erneuerbar - den Primat haben sollen. Es ist auch in die Waagschale zu werfen, dass die Wasserkräfte sozusagen als willkommenes Nebenprodukt einen grossen Wirtschaftsfaktor für die Berggebiete darstellen. Also zwei Fliegen auf einen Schlag. Unser Kollege Columberg hat im letzten «Bulletin» der Schweizerischen Vereinigung zum Schutz und zur Förderung des Berggebietes eindrückliche Zahlen publiziert. Es geht dabei um viele Millionen, welche die Wasserkräfte am Vorderrhein auf diesem Gebiet gebracht haben. Auch im Wallis stellt der Wert der Wasser- kräfte soviel wie das Staatsbudget dar, also annähernd 1 Milliarde. In diesem Zusammenhang muss auch an die zu tiefen Was- serzinse, an das weitere Bestehen der Qualitätsstufen erin- nert werden, die das Berggebiet hemmen, wie auch an die Frage der angemessenen Besteuerung oder eventuellen Bevorzugung von Verbrauchern in Produktionsgebieten usw. All das muss erwähnt werden, wenn man an einer kon- sistenten Energiepolitik zimmert! (Ich sage ausdrücklich nicht: bastelt.) Es muss auch eine Lösung gesucht werden, welche die zahlreichen und vielschichtigen Probleme der Produktion, speziell bei den Wasserkräften, erfasst. Das ganze' Land ist daran in höchstem Mass interessiert, nicht nur die Produktionsgebiete. Auch wenn dies eventuell nicht eindeutig auf diesen Artikel, sondern auf Artikel 24bis hin- weist, ist es doch ein Ganzes. Ich bin also trotz dieses Mangels einer Gesamtschau des Energieproblems - die Produktion wird einfach nicht erwähnt - für Eintreten auf diesen Energieartikel, dies im Sinne einer Teillösung des Energieproblems. Robbiani: Bisogna, forse, tener presente, avantutto, i limiti del dibattito, nel senso che non è con una normativa costi- tuzionale che si risolve un problema «planetario», un pro- blema fondamentale, come l'ha definito il collega Cavadini, un problema senza frontiere, per ripetere ciò che ha detto il collega Meizoz. Questo dibattito, comunque, non è inutile se gli obiettivi della discussione e della normativa sono la presa di coscienza, la formazione della volontà politica, l'informa- zione e la sensibilizzazione dell'opinione pubblica. Il dibat- tito lo sta dimostrando: la discussione sull'energia è meno emotiva, è più razionale, abbiamo superato lo schock dello Yom Kippur; il ritorno alla candela, alle camminate o al car- bone è ormai una operazione nostalgia, anche il nucleare non viene demonizzato. Ci siamo resi conto che l'energia non è inesauribile, che h.a delle conseguenze ambientali, che è tecnica, ma anche organizzazione economica e sociale. L'energia è perfino cultura. L'obiettivo dell'articolo costituzionale è il risparmio,come fonte energetica. Ora, per introdurre e promuovere il «ser- batoio risparmio», come viene definito, bisogna essere edu- cati e obbligati a risparmiare. Motivando la non entrata in materia, il collega Stucky ha citato tre argomenti: il mercato risolve da solo i problemi energetici, lo stato deve interve- nire solo se il mercato non funziona, e la politica energetica è prima di tutto l'affare dei Cantoni e dei Comuni. Per tre argomenti, tre controargomenti. Perfino Ronald Reagan, il presidente statunitense, per stimulare il mercato energetico, hat adottato degli interventi statali. Si è appel- lato al genio imprenditoriale americano, ma non ha abolito il ministero dell'energia. Tutti i paesi industrializzati che ci cir- condano si sono dotati di piani energetici. La Germania federale ha speso 20 miliardi di marchi in cinque anni per isolare meglio le abitazioni. In Austria, i prezzi dei prodotti petroliferi, benzina a parte, sono controllati. In Giappone, tutti i prezzi energetici sono controllati, solo il petrolio risponde alle leggi di mercato. In Francia, la ricerca e la pro- mozione di nuove tecnologie è sussidiata dallo Stato in ragione del 50 percento. Esistono in Francia aiuti statali per la commercializzazione delle energie rinnovabili. Vi sono sgravi fiscali, ci sono dei servizi d'informazione e d'orienta- mento per i consumatori. Dunque, in altri paesi si fa di più e altrettanto per la politica energetica. Gli squilibri socio-economici e le diversità di tipo demogra- fico e di dimensioni tra i cantoni non permettono la «canto- nalizzazione» della politica energetica. Collega Stucky, è vero, una casa in Ticino è come una casa nel Canton Zugo, ma la potenzialità economica del Canton Zugo, purtroppo, non è quella del Canton Ticino. E del resto il mio cantone non è ultimo negli interventi energetici. Ma che cosa può, che cosa vuole fare un cantone come il Ticino? Elaborare un modello energetico, preoccuparsi del riscaldamento dell'acqua, che rappresenta il principale con- sumo energetico cantonale. Informare la popolazione, migliorare l'isolamento delle case e il rendimento degli impianti di riscaldamento, sfruttare il bosco e anche qui però necessitano degli interventi coordinati a livello nazio- nale - e ritornerò su questo tema quando si parlerà della controversa tassa sull'energia, - e il cantone può rivedere la fiscalità della politica idroelettrica. Il mercato e i cantoni da soli non bastano a risolvere i pro- blemi energetici, deve intervenire lo Stato, il federalismo, che non è «ognuno si arrangi», ma il federalismo è coopera- tivo e solidale. Per questo vi invito a votare l'entrata in mate- ria. Oehen: Die immer intensiveren Diskussionen zur Energie- frage in politischen Kreisen und in der Bürgerschaft im Ver- laufe der letzten Jahre sind Ausdruck eines Bewusstseins- wandels. Die Zeit ist endgültig vorbei, da man in aller Unschuld und Selbstverständlichkeit mit einem jährlich stei- genden Verbrauch an vorwiegend nicht regenerierbarer Energie rechnete, ja diesen unwidersprochen propagieren konnte. Das Glück der Wohlstandsgesellschaft scheint aber noch heute ohne jährliche reale Steigerung des Brutto- sozialproduktes nicht denkbar zu sein. Die Glaubwürdigkeit der sogenannt staatstragenden Parteien, die andauernd der materiellen Begehrlichkeit Vorschub leisten und Verspre- chen machen, ist ohne Zunahme des materiellen Wohlstan- des sachlich gefährdet. Diese aber ist - dies sei zugegeben
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1072N 21 septembre 1982 sehr an die in den letzten 30 Jahren entwickelte energie- fressende technische Zivilisation gewöhnt, dass sie gewisse, mit ungeheurem Energieverbrauch zusammenhän- gende gesellschaftliche Tatsachen nicht mehr wahrzuneh- men vermag. Ich denke dabei folgendes:
Je höher der Energieverbrauch einer Gesellschaft ist, um so unsozialer wird sie.
Je mehr Energie in ein System eingeführt wird, um so unstabiler wird dieses.
Mit steigendem Energiebedarf wird die politische Unab- hängigkeit zunehmend gefährdet. Die Nationale Aktion hat diese Zusammenhänge längst erkannt und aufgrund umfassender parteiinterner Diskus- sionen im politischen Programm für die laufende Legislatur- periode folgende wesentliche Aussagen und Ziele formu- liert: «Die Energiepolitik darf sich nicht mit der Befriedigung wachsender Bedürfnisse begnügen. Sie muss in den Dienst einer umweltgerechten Lebensweise gestellt werden. Je mehr Energie in ein System eingeführt wird, um so stö- rungsanfälliger wird es; je höher der Energieverbrauch einer Gesellschaft, um so weniger freiheitlich ist sie, weil die sozialen Beziehungen zunehmend durch technokratische Sachzwänge und einen zentralistischen Machtapparat beherrscht werden.» Konsequenterweise forderten wir die Stabilisierung des Gesamtenergieverbrauchs mittels Kampf der Verschwendung, Förderung energiesparender Techno- logien, Verminderung der Verkehrs- und Transportbedürf- nisse und Förderung des öffentlichen Verkehrs. Wir forder- ten weiter den schrittweisen Ersatz der umweltschädlichen Energieerzeugung aus erschöpfbaren Quellen durch umweltfreundlichere aus erneuerbaren Quellen, und den Verzicht auf den Bau weiterer Kernkraftwerke, solange die damit zusammenhängenden Probleme nicht gelöst sind. Es ist klar, dass die von uns formulierten Ziele eine entspre- chende Basis in der Bundesverfassung haben müssten. Mit Überzeugung treten wir deshalb für die Aufnahme eines Energieartikels in die Bundesverfassung ein und lehnen den Nichteintretensantrag Stucky ab. Aus der Palette der Vorschläge für diesen Artikel vermag die Formulierung der Minderheit V am ehesten die Basis für eine den wirklichen Bedürfnissen unserer menschlichen Gesellschaft dienende Energiepolitik zu bilden. Ich bitte Sie deshalb, diesen Vorschlag zu unterstützen. Zum Schlüsse gebe ich meinem tiefen Bedauern Ausdruck, dass nur wenige in dieser Eintretensdebatte, denen mehr Zeit als den Einzelvotanten zur Verfügung stand, das Pro- blem in der ganzen Tiefe angesprochen haben und dass offenbar die Bewusstwerdung der Energieproblematik noch immer in den Anfängen steckt. Verschiedene Fraktions- sprecher haben dafür ein glänzendes Beispiel geliefert. Ihre Darlegungen blieben völlig in kurzfristigem Renditedenken und in den üblichen Argumentationsschemata stecken und waren trotz gegenteiliger Versicherungen rein ideologisch- dogmatisch geprägt. Mit dem Einverständnis der Frau Präsidentin an dieser Stelle noch ein Wort zur vorgeschlagenen Abschreibung meines Postulates Energieversorgung vom 25. Juni 1973. Ich akzeptiere die Abschreibung. Ich lege jedoch Wert auf die Feststellung, dass der Postulatsauftrag nur teilweise erfüllt ist. Das Gewicht der Forderungen, nämlich Massnah- men zur Dämpfung des Energieverbrauches zu studieren und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, kommt in der vorliegenden Arbeit des Bundesrates, der Gesamtener- giekommission und unserer Kommission nur ungenügend zum Ausdruck. Die Aufgabe aber bleibt, mit oder ohne Postulat, eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die früher oder später gelöst werden muss. Frau Morf : Wenn man in der Bundesverfassung einen Ener- gieartikel will, dann müsste das heissen, dass man neue Bundeskompetenzen im Energiebereich schaffen will. Sie wären dringend nötig. In unserem Land ist der Eigenver- sorgungsgrad im Laufe der letzten 30 Jahre von 38 Prozent auf 15 Prozent abgerutscht. Das ist alarmierend; vor allem,.. wenn man an die Zukunft denkt und daran, wie lange es brauchen würde - unter den günstigsten Umständen brau- chen würde! -, diese Auslandabhängigkeit im Energiebe- reich auf ein verantwortbares Mass zu senken, d. h. den Eigenversorgungsgrad wieder zu heben - durch Sparen vor allem (ich würde es allerdings nicht immer nur sparen nen- nen); Energie nicht verschwenden, wäre noch wichtiger, dann hat man auch gespart, und dann vor allem durch För- derung der einheimischen Energien. Aber gibt denn dieser Verfassungsartikel, so wie er jetzt vorliegt, dem. Bundesrat diese Kompetenz? Er gibt sie nicht. Der Bundesrat gesteht sogar selber in der Botschaft: «Der vorgeschlagene Verfassungsartikel gibt dem Bund keine Kompetenz für Massnahmen, welche die Wahl bestimmter Energieträger vorschreiben.» Er ist nicht markt- regulierend, wie Herr Stucky uns weiszumachen versucht hat. Was heisst das also? In einem ersten Schritt müssten wir so diversifizieren, dass auslandunabhängige, also erneu- erbare Energien gefördert, und nicht nur gefördert, sondern auch angewendet werden. Das sind alle Sonnenenergien im weitesten Sinn, das sind einheimische Energien in all ihren Spielarten, das sind Sonnenkollektoren, das sind Sonnen- zellen, das ist Holz, das ist Biogas, das ist Wind, das ist Geothermik und das ist auch die Wasserkraft, die Herr Biderbost angesprochen hat (obwohl es dort sogar genü- gen würde, wenn man die bestehenden Wasserkraftwerke sanierte). Wenn wir die einheimischen Energien also in ganz anderem Ausmass fördern würden, könnten wir unsere Auslandunabhängigkeit steigern, und wenn wir das nicht tun, können wir sie ins Kamin schreiben. Herr Fischer hat behauptet, für Sonnenenergieanlagen brauche man mehr Energie für deren Herstellung, als sie später an Energie einbringen. Herr Fischer, das ist gezielter Quatsch. Ich kann das leider nicht schonender formulieren! Sie müssten erstens einmal sagen, was für Anlagen Sie genau meinen mit Sonnenenergieanlagen, und ausserdem müssten Sie auch feststellen, woher Sie Ihre Zahlen haben, von welcher Seite. Da kann man nur feststellen: mit Zahlen wird oft kein Urteil, sondern ein gezieltes Vorurteil gefällt. Mit solch vagen Behauptungen, wie Sie sie aufgestellt haben, wollen Sie doch der Sonnenenergie nur das Bein stellen. Das ist meiner Meinung nach schlicht und einfach unanständig. Doch zurück zur Bundesverfassung, zum Artikel: Es genügt nicht, mit einem Verfassungsartikel ein paar energiepoliti- sche Vorstellungen ins Gespräch zu bringen. Es genügt auch nicht, in einem Verfassungsartikel mit ein paar Kann- Vorschriften ein paar instrumentale Beschlüsse zu ermögli- chen, d. h. sie zu ermöglichen, falls die politische Konstella- tion dies überhaupt erlaubt. Herr Stucky, der am Anfang gesprochen hat, und seine Kollegen haben heute schon ganz schön dagegen angestrampelt. Neben der Kompetenz für Massnahmen, die eine wirklich verantwortbare Diversifi- kation Richtung erneuerbarer einheimischer Energien erlau- ben, braucht es zusätzlich eine finanzielle Kompetenz, diese Massnahmen möglichst rasch durchzuführen. Aber wo ist diese Kompetenz des Bundes? Nirgends. Sicher nicht in der Energie-Wust. Auch nicht in diesem Verfas- sungsartikel, in den sie unbedingt hineingehören würde. Wir sind hier wieder einmal in der üblichen guteidgenössi- schen - oder man sollte eigentlich sagen schlechteidgenös- sischen? - Pattsituation: wir proklamieren, aber wir tun nichts; wir ändern etwas - hier die Verfassung -, damit sich sonst ja nichts ändert. Da haben die Experten zur Totalrevi- sion der Bundesverfassung realistischere Arbeit geleistet mit ihrem Energieartikel, den sie in ihren Verfassungsent- wurf hineingeschrieben haben. Was wir hier vor uns haben, ist ein «Möchteier»- und «Nicht-Könneler»-Artikel. Und in der Botschaft sind erst noch - vielleicht aus schlechtem Gewissen - die Gründe dafür angeführt, warum der Bundesrat nicht wirklich etwas hineingebracht hat, das unsere Eigenversorgung verbes- sern und unsere Auslandabhängigkeit senken würde. Da stellt sich natürlich schon die Frage: Soll man auf so etwas eher «Schwachstromiges» eintreten? Sollte man da
September 1982 N 1073 Bundesverfassung (Energieartikel) nicht doch auf die Energieinitiative warten, damit das Volk sagen kann, wie es sich unsere Energiezukunft vorstellt? Das Volk, das nach meinen Erfahrungen gar nicht so verun- sichert ist in dieser Frage, wie Herr Linder uns das weisma- chen wollte. Ich habe meine Antwort auf diese Frage von dem abhängig gemacht, was in der Kommission eingebracht wurde und hier im Rat noch eingebracht werden kann, weil ich immer noch hoffe, dass hier im Parlament der Eigenversorgung, der sparsamen Energienutzung und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage auch für kommende Genera- tionen grösseres Gewicht beigemessen wird, als dies von gewissen Interessenvertretern getan wird; Interessenver- tretern, die zwar proklamieren - wie das heute wieder getan wurde -, sie wollten als echte Föderalisten keine energie- politischen Befehle aus Bern entgegennehmen, denen aber via Auslandabhängigkeit in bezug auf Uran, Erdöl und Gas Befehle aus dem Ausland durchaus ins Konzept passen. Deshalb bin ich für Eintreten. Ich hoffe, dass mit den nöti- gen Verbesserungen, wie sie in verschiedenen Minderheits- anträgen enthalten sind, aus einem Schwachstromartikel ein Auftrag an den Bundesrat entsteht, der ihn zum nötigen energischen Handeln befähigen würde. Künzi: In weiten Kreisen ist man von der Notwendigkeit überzeugt, in unserem Lande aktiver in die Energiepolitik einzugreifen. Wir brauchen eine schweizerische Energiepo- litik. Es geht dabei vorwiegend um Probleme - wir kennen sie - der Energiebeschaffung, des Energieverbrauchs und vor allem um das Energiesparen. Ich unterstütze diese Poli- tik. Der Bund hat nun seit längerer Zeit auch an die Kantone appelliert und sie angehalten, im Sinne der GEK aktiver zu werden und Energiekonzepte oder Energiegesetze zu erlassen. Das Bundesamt für Energie hat in diesem Zusam- menhang sogar ein Musterenergiegesetz aufgestellt und dieses den Kantonen zugestellt bzw. zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Kantone haben nun in dieser Richtung gehandelt. Man wollte nicht auf den Bund warten, und ich erachte dies als richtig. Einige haben bereits kantonale Energiegesetze in Kraft gesetzt. Bei anderen ist die Vorbe- reitung in dieser Richtung schon sehr weit fortgeschritten. Der Kanton Zürich, zum Beispiel, wird am nächsten Montag über ein kantonales Energiegesetz diskutieren. Und nun habe ich eine Frage: Herr Bundesrat Schlumpf, für all diese Kantone, die im Sinne des Bundesrates bereits gehandelt haben, wie zum Beispiel der Kanton Basel-Land und der Kanton Zürich, der ein Gesetz in Vorbereitung hat, stellt sich jetzt die Frage, wieweit die kommende Bundesgesetzgebung die bereits vorliegenden kantonalen Bestimmungen beeinflusst, even- tuell sogar ausser Kraft setzt. Meine Frage lautet also: Was geschieht mit den bestehenden kantonalen Energiegeset- zen? Müssen sie wesentlich geändert.werden? Ist diese Arbeit zu früh erfolgt? Die Kantone sind der Auffassung, dass der Bund - ich rede da auch im Sinne von Herrn Stucky - ihnen in diesen Berei- chen möglichst wenig vorschreiben soll. Die Kantone müs- sen kantonale Energiepolitiken betreiben. Es ist sicher so, dass der Kanton Zürich nicht gleiche Probleme hat, wie das zum Beispiel im Kanton Graubünden oder im Kanton Wallis oder im Kanton Appenzell der Fall ist. Wir hoffen deshalb, dass das Gesetz in erster Linie Rahmenvorschriften erlässt. Darf ich den Herrn Bundesrat bitten, sich zu diesem Pro- blem zu äussern. Das ist nämlich für die Kantone, die dem Wunsch des Bundesrates gefolgt sind, ausserordentlich wichtig. Im Falle einer positiven Antwort, dass also diese Arbeit nicht umsonst war, die die Kantone bis jetzt geleistet haben und zu der wir aufgefordert wurden, bin ich für Ein- treten. Akeret: Vorausschicken möchte ich, dass ich diesen Ener- gieartikel in der Bundesverfassung befürworte, weil er nach meiner Meinung die verfassungsrechtliche Basis für eine neue Energiepolitik liefert. Gestatten Sie aber einige Bemerkungen zu den energiewirt- schaftlichen Perspektiven auf dem Gebiete der Wasserwirt- schaft: Es fällt auf, und es erscheint eigentlich als nicht ganz logisch, dass der Ausbau der Wasserkräfte weiterhin kräftig forciert werden soll, trotzdem er in der Gesamtener- giebilanz nicht mehr sehr viel hergibt, die Wasserkräfte zu 90 Prozent bereits genutzt sind und die Energiewirtschaft selbst vor einigen Jahren wissen liess, dass sie den Ausbau der Wasserkräfte aus Rücksicht auf Landschaft und Gewäs- ser nahezu als abgeschlossen betrachtet. Heute wird wieder kräftig zurückbuchstabiert. Ich verweise auf das bereits zitierte Exposé des Schweizerischen Was- serwirtschaftsverbandes vom 14. August 1982 und auf die zahlreichen Projekte, die noch ausgeführt werden sollen, neu geplant werden oder wieder aus der Schublade gezo- gen werden. Dabei ist festzuhalten - um an die Proportio- nen zu erinnern, wie es bereits Herr Kollega Fischer-Wein- felden getan hat -, dass die Steigerung der Erzeugungs- möglichkeiten auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft bis zum Jahre 2000 nur eine Mehrerzeugung von 3 Milliarden Kilowatt oder 8 Prozent bringt. Für diese 8 Prozent Mehr- produktion bis zum Jahr 2000 sollen nun also zahlreiche neue Werke gebaut oder umgebaut werden. Ich nenne da die Greina, das Unterengadin, die Albula, die obere und untere Rhone, die Abtreppung des Rheins, die Ausbagge- rung der Aare bei Wynau. Damit werden weitere Flussland- schaften stark beeinträchtigt, kanalisiert oder zerstört und freie Alpenflüsse zu armseligen Rinnsalen degradiert, womit wir einen weiteren Verlust an unversehrten, unersetzlichen Landschaften erleben. In den Kreisen de§ Natur- und Heimatschutzes, der Fische- rei, des Gewässerschutzes und Umweltschutzes ist man nicht bereit, diesen neuen Grossangriff auf unsere Gewäs- ser kampflos hinzunehmen. Man kann sich doch wirklich fragen, ohne ein weltfremder Idealist zu sein, ob sich in Anbetracht des relativ kleinen Gesamtnutzens dieses gewaltige Opfer an Landschaft noch lohnt, und ob die Ener- giewirtschaft dieses Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen noch verantworten kann. Wir haben nicht mehr allzu viele freie, unversehrte Fluss- landschaften und sollten diesem nationalen Gut Sorge tra- gen. Neben den ideellen, seelischen und gesundheitlichen Werten geht es um die Interessen des Tourismus; auch die Landschaft stellt einen materiellen Wert dar, wenn er auch nicht quantifizierbar ist. Deshalb sollten wir zu diesem «Rohstoff» auch Sorge tragen, sollten wir mit ihm haushäl- terischer umgehen. Noch ein kurzes Wort zum Restwasserproblem: Auch hier hat sich der Widerstand der Energiewirtschaft versteift. Aber auch hier ist auf die Proportionen zu verweisen. Das sogenannte Restwasseropfer, das unsere Energiewirtschaft zur Erhaltung oder Sanierung vieler Flusslandschaften brin- gen müsste, bewegt sich in der Grössenordnung von eini- gen Prozenten. Das Eidgenössische Wasserwirtschaftsamt hat einen gesamtschweizerischen Produktionsausfall von rund 800 Millionen Kilowattstunden berechnet, das sind 2,2 Prozent der 1981 in der Schweiz erzeugten hydraulischen Energie oder 4 Prozent der in den Speicherwerken produ- zierten Energie. Bei llanz l ergäbe sich laut Experten bei Berücksichtigung der Restwassermenge ein Produktions- ausfall von 8 Prozent oder eine Erhöhung des Kilowattprei- ses um 1 Rappen auf rund 12 Rappen. Dieses Restwasser- opfer sollte für unsere Wohlstandsgesellschaft tragbar sein und könnte unschwer kompensiert werden, wenn wir in Zukunft auf verschiedene grosse Stromfresser verzichten würden. Gesamthaft möchte ich an die Energiewirtschaft, an die Kantonsregierungen und auch an Sie als Politiker - einge- schlossen die Verwaltungsräte der NOK - appellieren, den weiteren Ausbau der Wasserkräfte, sofern er überhaupt noch erfolgen soll, massvoll vorzunehmen und von der bis- herigen, gewässerzerstörenden Übernutzung abzurücken. M. Borei: Je voterai l'entrée en matière, mais je réserve ma position en votation finale. Je fais en effet partie de cette
Constitution fédérale (article sur l'énergie)1074 N 21 septembre 1982 minorité, évoquée par les rapporteurs, qui s'est abstenue en commission estimant que cet article, tel qu'il est ressorti des délibérations, manquait vraiment par trop de consis- tance. Ce n'est pas un article sur l'énergie que l'on nous propose, malgré le titre du message, c'est un article sur quelques mesures visant à économiser l'énergie et qui ne prévoit même pas le financement desdites mesures. L'article constitutionnel, proposé par le Conseil fédéral, avait une portée suffisamment limitée pour que personne ne le combatte au Conseil des Etats, personne, pas même les partisans les plus outranciers du «moins d'Etat et moins de libertés». Cet accord tacite risque bien sûr de donner des ailes à ceux qui, hors de ce Parlement et en son sein, souhaiteraient un projet plus solide et plus cohérent. C'est vraisemblablement ce qui a amené notre collègue Stucky à faire sa proposition tactique de ne pas entrer en matière. Cette proposition ne peut, en effet, être que tactique car, sur le fond, M. Stucky sait fort bien que si l'article edulcorò proposé par la majorité est accepté et si la politique finan- cière prônée par son parti continue à être mise en œuvre par la Confédération, il ne se fera pas grand-chose en matière énergétique, au niveau fédéral du moins. Le projet qui vous est proposé souffre entre autres de trois graves défauts: premier défaut, qui frise le péché d'orgueil, alors que les pays qui nous entourent et nos principaux par- tenaires commerciaux préparent ou pratiquent une politi- que très interventionniste en matière énergétique, la Suisse se contenterait de mesures concernant les économies d'énergie, mesures censées suffire à résoudre tous nos problèmes actuels et à venir, y compris ceux qui découle- raient de décisions prises par des gouvernements ou des parlements plus actifs que les nôtres en la matière. Le deuxième défaut frise également le péché d'orgueil. Le projet donne une liste exhaustive de ce qu'il convient de faire pour économiser l'énergie et cet article constitutionnel est censé durer des décennies. Qui osera prétendre, avec sérieux, que nous pouvons dire avec précision aujourd'hui déjà ce qu'il nous faudra faire en l'an 2000 pour économiser l'énergie? Le troisième défaut, lui, est un péché par omission. Omis- sion de donner aujourd'hui déjà à la Confédération les moyens financiers de son intervention. Cela faussera le débat qui précédera la votation populaire l'année prochaine. L'électeur, dans ce débat, aura le choix entre deux ver- sions: première version: «Citoyen, vote ces principes que nous te proposons, nous te soumettrons la facture à une autre occasion!» C'est la version officielle - celle du Conseil fédéral en tout cas - qui nous annonce un impôt sur le chif- fre d'affaires à venir, sans savoir du tout s'il recueillera une majorité politique dans ce Parlement, puis dans le peuple. Deuxième version: «Citoyen, vote sans crainte ce principe que nous te proposons, nous nous chargeons de le rendre inapplicable en refusant les moyens financiers à la Confédé- ration!» C'est malheureusement ce que pensent vraisem- blablement bon nombre de parlementaires. En conclusion, je vous propose d'entrer en matière et de bien vouloir donner suite aux propositions que nous défen- drons dans la discussion de détail, pour donner un peu plus de corps au projet qui vous est soumis. Weber-Schwyz: Ich unterstütze den Antrag Stucky auf Nichteintreten, weil ich auf dem Standpunkt des Szena- riums II der Gesamtenergiekonzeption stehe: aktive Ener- giepolitik mit bestehenden Rechtsgrundlagen. Ebenso unterstütze ich die allgemeinen Zielsetzungen der langfristi- gen Energiepolitik: Sparen, Substituieren, Forschen, Vor- sorgen. Die Entwicklung in den letzten Jahren, insbesonders 1974 bis 1982, hat mich in dieser Grundhaltung bestärkt. Die Marktkräfte haben tatsächlich gewirkt, hat doch unsere Erd- ölabhängigkeit um rund 20 Prozent abgenommen. Die Ent- wicklung in diesen Jahren wäre noch besser gewesen, wenn nicht der Indexmechanismus hier noch verzögernd gewirkt hätte. Wem machen schon Heizölpreise von 60, 70 und 80 Franken Eindruck, wenn der Preisschub schon im folgenden Jahr ausgeglichen ist? Ich habe aber auch grundsätzliche Bedenken gegen diesen Verfassungsartikel: erstens, weil die Rechtsgrundlagen von Bund und Kantonen genügen, um alle diese Ziele mit beste- hender Rechtsordnung erreichen zu können. In vielen Kan- tonen ist man energiepolitisch aktiv geworden; es sind bereits deutliche Tendenzen erkennbar. Das neue Bundes- gesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung zum Bei- spiel eröffnet bezüglich Vorsorge neue Wege. Und im For- schungsbereich, das dürfen wir sogar mit einem gewissen Stolz zur Kenntnis nehmen, gehören wir international zur Spitze. Ungenügend ist dieser Verfassungsartikel selbstver- ständlich für jene Kräfte, die alles energiepolitische Heil via Bundesrecht verordnen wollen. Ich habe zweitens auch Bedenken, weil Gesamtlösungen für Energiefragen die Grundsätze von Eigenverantwortung und Eigenversorgung untergraben. Es kann doch Regionen mit hohem Eigenversorgungsgrad nicht zugemutet werden, dass sie die gleich hohen Kosten übernehmen wie all jene, die zur Energieversorgung bis heute wenig beigetragen haben. Übrigens stellen wir heute fest, dass bei Diskussio- nen um Neuanlagen oder Ausbauten von Energieversor- gungsanlagen in jenen Regionen der grösste Widerstand oder auch das grösste Geschrei festzustellen ist, die den kleinsten Beitrag an die Energieversorgung geleistet haben. Gefahren und Nachteile solcher Anlagen überlässt man gerne den Alpenkantonen. Ich bin auch gegen diesen Verfassungsartikel, weil hier unnötige Kosten ausgelöst werden. Die Botschaft spricht zwar von 80 bis 150 Millionen Franken und einem zusätzli- chen Personalbedarf von etwa 15 bis 20 Personen. Ich bin davon überzeugt, dass auch in diesem Verwaltungsbereich die traditionelle Entwicklung sich anbahnen und von Anbe- ginn in diesem Amt Herr Parkinson Einsitz nehmen wird. Endlich habe ich auch Bedenken, weil der bundesrechtliche Weg lang und ungewiss sein wird, Herr Kollega Frei hat einen Termin genannt, nämlich keine Inkraftsetzung vor 1985 bis 1986. Unterdessen werden die Marktkräfte und die technologische Entwicklung viele Zielsetzungen überholt haben. Schliesslich bin ich der Meinung, das dieser Verfas- sungsartikel falsche Hoffnungen weckt und Ausdruck eines unerschütterlichen Glaubens in den Zentralismus ist. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, für Nichteintreten zu stimmen. Schule: Auch ich bin überzeugt, dass die Zielsetzung: Spa- ren, Substituieren und Forschen ohne neuen Verfassungs- artikel erreicht werden kann. Der schweizerische Energie- markt funktioniert trotz hoher Ausland- und Erdölabhängig- keit ausgesprochen gut, und er bewegt sich tendenziell in der richtigen Richtung. Die Erdölabhängigkeit - ich wieder- hole dies - konnte seit 1973 von 80 auf 69 Prozent vermin- dert werden. Der gesamtschweizerische Heizölabsatz ver- zeichnete in der gleichen Zeit gar einen Rückgang um 20 Prozent. Allein im vergangenen Jahr hat sich der Endver- brauch an Erdölprodukten um 4,5 Prozent vermindert, ohne dass der Bund aufgrund eines Verfassungsartikels hat aktiv werden können. Das alles sind Werte, die dank richtigem Verhalten der Wirt- schaft und der privaten Konsumenten erreicht worden sind. Man ist energie- und damit auch kostenbewusster gewor- den. Dieses Verhalten ist gezielt gefördert worden durch die energiepolitischen Aktivitäten der Kantone. Auch der Kommissionspräsident hat diese Aktivitäten der Kantone und Gemeinden herausgestrichen. Er hat sie allerdings mit seinem Hinweis auf die unterschiedliche Intensität und den unterschiedlichen Erfolg gleich wieder relativiert und daraus abgeleitet, dass der Bund die Zielrichtung auf Bundesebene sollte konkretisieren können. Hier ist das grosse Fragezeichen anzubringen. Es spricht daraus der Glaube an den Zentralismus, wenigstens in die- sem Bereich der Energie, an die Machbarkeit und Durch- setzbarkeit effizienter bundesstaatlicher Energienormen. Herr Stucky hat bereits auf die vielschichtigen Kompeten-
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1076N 21 septembre 1982 desverfassung etwas noch Besseres und Grosszügigeres bringt, wollen wir einmal abwarten. Wenn man dann fest- stellt, dass zu wenig getan wurde, kann immer noch mehr vorgekehrt werden. Für den Augenblick aber bin ich der Meinung: Jede Gesetzgebung oder jede Verfassungsge- bung resultiert doch aus einem Kompromiss. Andererseits haben wir ja zum Beispiel bei der berühmten Anschluss- pflicht guten Willen gezeigt. Man sollte nicht einfach erklä- ren: alles oder nichts ... Nun aber zum Nichteintretensantrag Stucky: Ich möchte dazu sagen, dass ich eigentlich froh bin, dass er diesen Antrag bei uns gestellt hat. Er wurde interessanterweise im Ständerat nicht diskutiert. Es wurde etwas darum herumge- redet, aber kein Antrag gestellt. Man kann in guten Treuen der Meinung sein, wie sie Herr Stucky und seine beiden Mit- unterzeichner, Herr Weber-Schwyz und Herr Schule, vorge- tragen haben, indem man sich fragt: Können die Wirtschaft, die Kantone und Gemeinden und Körperschaften, die das bisher getan haben, das nicht ebensogut tun? Wenn wir unbeschränkt Energie auf Vorrat hätten, dann Hesse sich darüber diskutieren; aber gerade das, was wir ja vor allem tun müssen, nämlich sparen und nicht mehr Ener- gie verschwenden, das können wir, da bin ich überzeugt, mit der privaten oder mit dem marktwirtschaftlichen System, also mit der reinen Preisgestaltung, nicht. Wenn Herr Stucky nun ausgerechnet die Gewässerschutzgesetz- gebung als Vergleich herangezogen hat, so muss ich sagen: Es stimmt, dass wir dort bis zum Exzess Vorschrif- ten machten und haben, aber wir müssen rückblickend fest- stellen, dass der erste Gewässerschutzartikel nicht «gezo- gen» hat. Dort war es nun genau so, dass einzelne Kantone sehr fortschrittlich waren und andere nichts gemacht haben; deshalb mussten wir einen zweiten Wurf machen. Jetzt dürfen wir aber, glaube ich, doch sagen, dass in der Schweiz in Sachen Gewässerschutz ein gewaltiger Schritt vorwärts gemacht worden ist, und zwar zur Genugtuung von uns allen. Dieser Artikel, Herr Stucky - der ja im Interventionismus bedeutend weniger weit geht als der Gewässerschutzartikel -, ist sicher eine vernünftige Lösung, wie das auch Ihr Frak- tionssprecher dargetan hat. Das ist ein Weg der Mitte, den wir verfolgen können und verfolgen sollten. Es ist ja so, dass, wenn wir nichts machen, die anderen Energiefragen auf uns zukommen und wir dagegen nichts anbieten kön- nen. Wir geben eine Richtung an, wir machen eine Rahmen- gesetzgebung - nachher, im Anschluss an diesen Artikel -, an die sich die Kantone halten können. Der Bund wird dort, wo bereits etwas getan wird und getan wurde, sicher nicht aus blosser Freude am Intervenieren eingreifen. Wir haben ja alle zusammen ein Interesse, unsere Energieversorgung für die Zukunft zu sichern. Ich möchte Sie aus den erwähn- ten Gründen bitten, auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag Stucky abzulehnen. M. Cavadini, rapporteur: Le souci de brièveté qui nous anime, puisque nous souhaitons que le conseil se prononce ce matin encore sur l'entrée en matière, me contraint de commenter essentiellement la proposition de M. Stucky. En fait, le débat général a, comme l'a dit le président de la commission, fortifié les options qui étaient annoncées lors des travaux de la commission. Premier argument de M. Stucky: le consommateur a bien réagi aux lois du marché, dont l'évolution est conforme aux intérêts généraux. Monsieur Stucky, croyez bien que nous approuvons cette approche, mais nous avons la conviction que le cadre qui est proposé par l'article 24°"'^ ne contre- dit pas ce qui a été fait jusqu'à maintenant et que rédiction de principes quant aux compétences que la Confédération recevrait n'ira pas à rencontre de ces intérêts-là. Et nous croyons qu'il faut une stimulation et une indication qui per- mettent au citoyen de distinguer son intérêt sur le plan énergétique à moyen et à long terme. Deuxième argument: les inconvénients économiques des prescriptions sur la consommation d'énergie sont incompa- tibles avec le dynamisme industriel. Là se pose une ques- tion grave sur le plan du fédéralisme. Nous croyons pour- tant qu'il s'agit ici de donner des normes qui soient applica- bles sur l'ensemble du territoire de notre pays et qu'il s'agit de ménager les règles de la concurrence. On ne saurait avoir ici telle consommation, là telle autre sans préjudicier l'une des parties. Ce fédéralisme-là ne nous plaît guère. Nous pensons par ailleurs, comme l'a relevé M. Petitpierre, que la Confédération aurait déjà cette compétence de par l'article 24« uater et que l'article 24^'^ ne fait que confirmer cette volonté et lui donner l'impulsion nécessaire. Troisième argument: on prend les consommateurs pour des mineurs; l'appareil du marché a bien fonctionné. Nous croyons à cet égard que l'édiction de normes ne va pas à rencontre de l'intérêt du marché. Quelle est l'attitude du consommateur face à un appareil bon marché qui consomme beaucoup d'énergie, quelle est son attitude face à un appareil plus cher qui en consomme moins? Il faut en tout cas que le consommateur ait la possibilité de ce choix et qu'il fasse ce dernier en connaissance de cause. Nous croyons donc que cet argument ne saurait être retenu. Enfin, nous disent plusieurs orateurs, les cantons ont bien travaillé, tandis que M. Meizoz nous demande ce qu'ils ont fait depuis que nous avons enregistré le premier choc pétrolier il y a huit ans. Eh bien! nous pensons qu'ils ont fait face honnêtement et loyalement à leurs tâches. A la page 13 de son message, le Conseil fédéral nous montre la situation des cantons dans le domaine de l'énergie; on peut constater les progrès qui ont déjà été accomplis, et la mise à jour de ce tableau dix- huit mois plus tard démontre quelle a été l'évolution, donc quelle a été la volonté politique des cantons. Nous croyons donc que la complémentarité dans ce domaine entre les cantons et la Confédération est en bonne voie et qu'un tel article constitutionnel peut parfaitement bien la stimuler: les principes appartiennent à la Confédéra- tion, l'application et la modulation de ce droit aux cantons. Un argument auquel il est plus difficile et délicat de répon- dre est celui qui consiste à dire que la Confédération engage un argent qu'il n'a pas et, de fait, cet argument ne manque pas de pertinence puisque depuis plusieurs années, nous débattons ici de problèmes en exigeant que soit assuré le financement des solutions que nous préconi- sons. Or, je rappelle à M. Stucky qu'aujourd'hui, la Confé- dération dépense 80 millions pour la recherche énergéti- que, montant qui ne comprend pas les sommes engagées par le Fonds national pour la recherche énergétique, par exemple. Le message du Conseil fédéral le dit: il parle d'un accrois- sement qui peut aller de 120 à 230 millions, mais cela ne signifie pas que le montant va passer rapidement à 230 mil- lions. Cela signifie qu'il y aura progression et engagement croissant de la Confédération dans ce secteur. Nous ne voulons pas vous renvoyer à l'ICHA car, en effet, la soumis- sion des produits énergétiques à l'ICHA nous paraît encore assez problématique en l'état actuel de notre réflexion et il y aurait là quelque hypocrisie à présenter cette solution. Pourtant, nous disons que c'est dans le choix 1983-1987 que ces options-là devront être définies. Mais enfin, un bilan financier global doit être dressé: celui d'une politique énergétique sans économies et d'une politi- que avec économies. Nous sommes de ceux qui croient que la seconde est infiniment préférable à la première et que nous pouvons entrer en matière sans éprouver des scrupules exagérés. La compétence que nous donnerons ainsi à la Confédération posera quelques problèmes mais elle en résoudra davantage encore. Nous considérons que c'est la volonté politique qui déterminera la décision à pren- dre, sinon l'article constitutionnel sera vidé de sa significa- tion. C'est pourquoi nous vous engageons à suivre la majo- rité de la commission et à entrer en matière. Bundesrat Schlumpt: Ich danke Ihnen für die gute Auf- nahme, die Sie im wesentlichen der Vorlage des Bundesra- tes zuteil kommen Hessen. Ich danke insbesondere den
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1078 N 21 septembre 1982 Hälfte ergibt sich aus technischen Erneuerungen - also Verbesserungen der Produktionsmöglichkeiten - und etwa die Hälfte aus Inbetriebnahme von neuen Wasserkraftwer- ken. Welche Probleme aber, Herr Biderbost, damit verbun- den sind, haben Sie nicht nur dem Votum von Herrn Akeret entnehmen können, sondern das wissen Sie ja auch aus der täglichen Auseinandersetzung mit diesen Fragen. Es verbleibt dann ein Strombedarf an Elektrizität, der nach Auffassung des Bundesrates durch ein weiteres Kernkraft- werk - nach Leibstadt - mit einer Leistung von etwa 1000 Megawatt zu decken wäre. Das Erdgas haben wir in unserer Produktionszenerie mit über 10 Prozent Anteil (gegenüber heute 5 Prozent) eingesetzt, dazu natürlich auch alle alter- nativen Energien. Was Nationalrat Hunziker hier sagte, möchte ich unterstreichen: der Ausdruck «Alternativener- gien» ist in der Tat etwas irreführend; es sind nicht alterna- tive, sondern es sind kumulative Energieträger. Wir brau- chen sie alle, wenn wir um die Jahrhundertwende diesen voraussehbaren Energiebedarf decken wollen. Die Ausland- abhängigkeit wird auch dann noch - bei einem solchen modal split, bei einer solchen Verteilung der Energieträger - etwa 80 Prozent betragen. Auch daraus ersehen Sie, dass die Zielsetzungen des Bundesrates nicht zu ambitiös sind. Und nun zu den Voraussetzungen, die nach Meinung des Bundesrates geschaffen werden müssen, damit man einen solchen Energiebedarf um die Jahrhundertwende decken kann. Zu den Marktkräften: Herr Hunziker, wir haben durch das Prinzip der partnerschaftlichen Erfüllung der Energie- aufgaben, an dem wir auch in Zukunft festhalten, unsere Anerkennung und unser Vertrauen in die Energiewirtschaft doch zum Ausdruck gebracht! Sonst wären wir ja nicht zu einem solchen Konzept für die Energiepolitik gekommen. Und in der Tat: Wir wollen anerkennen, dass wir nie eine Versorgungskrise in unserem Land hatten, sondern nur die bekannte Preisexplosion. Neben den Marktkräften und dem Preismechanismus ist das Bewusstsein der Bevölkerung, der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung. Es wurde in den letzten Jahren ver- bessert, aber es muss noch weiter gepflegt, gefördert und dann auch erhalten werden. Der dritte Bereich umfasst eine Aktivierung der öffentlichen Hand. Denn die Marktkräfte allein genügen nach Meinung des Bundesrates nicht, um diesen für die Gesamtheit unse- res Landes so wichtigen Bereich auch in Zukunft, ausrei- chend zu bewältigen. Da glauben wir - Frau Mauch hat das im Sinne der Überlegung des Bundesrates dargelegt -, dass eine Begleitung durch Bund, Kantone und Gemeinden weit stärker als bisher notwendig sein wird. Bei aller Aner- kennung der Bedeutung der Marktrechte und des Preisme- chanismus haben wir in der Tat kein schönes Bild vor Augen, wenn wir daran denken, dass wir vom Jahre 1950 bis zur Gegenwart unsere Erdölabhängigkeit von damals 25 auf 70 Prozent steigen Messen, zeitweilig sogar auf 80 Pro- zent. Das war natürlich nicht wohlbedacht. Da hat man in den Tag hinein gelebt. Um diese Aktivierung der öffentli- chen Hand vornehmen zu können, brauchen wir eine neue Verfassungsgrundlage. Es ist richtig, Nationalrat Stucky, wir haben verschiedene - wir haben sie aufgeführt auf Seite 14/15 der Botschaft, und Herr Linder hat sie zitiert - ener- gierelevante Verfassungsbestimmungen. Aber sie sind - Herr Hunziker hat das dargelegt - sektoriell, sie sind zu einem guten Teil in sich selbst nicht konsistent. Sie haben eine völlig ungleiche Reichweite. Schauen Sie einmal Artikel 24bis an (Nutzung der Wasserkraft), Artikel 24quater (Fort- leitung elektrischer Energie) und Artikel 24quinquies (eine globale Kompetenznorm betreffend Atomenergie). Nie- mand, Herr Stucky, als Sie mit Ihren Argumenten haben die Richtigkeit dieser Folgerung des Bundesrates besser bewiesen, indem Sie sektorielle Kompetenzen vom Biogas bis zur Erdgaslagerhaltung aufzählten, um darzutun, wo auch noch etwas zu finden wäre, was man als Rechtsgrund- lage heranziehen könnte. Aber diese Rechtsgrundlagen werden natürlich immer nach Massgabe der bezüglichen Zielsetzung verfolgt und nicht nach der einer konsistenten Energiepolitik. Die Bundeskompetenzen sind überaus lückenhaft. Es ist, Herr Stucky, Herr Weber-Schwyz und Herr Schule, natürlich irrtümlich, wenn Sie glauben, der Artikel 27sexies (For- schungsartikel) mache Forschungsarbeiten, die wir in Arti- kel 24octies Litera c unterbringen wollen, bereits möglich. Der Forschungsartikel 27sexies erlaubt nur die Forschung im eigentlichen Sinne, aber nicht die Entwicklung von For- schungsresultaten, und das soll ja nach bundesrätlicher Vorlage hinzukommen. Zum Problem der kantonalen Kompetenzen: Hier wurde viel gemacht in den letzten Jahren, das ist richtig. Aber wir haben bis heute in allen 26 Kantonen nur drei kantonale Energiegesetze, umgekehrt 23 Kantone ohne. Ich weiss, in einigen sind sie weit gediehen: in Zürich in parlamentari- scher Beratung, in Graubünden vor der Volksabstimmung, allerdings sehr umstritten. Dann geht es natürlich auch um das, was Nationalrat Robbiani sagte: Eine bestimmte Min- destausrüstung der Kantone im energiepolitischen Bereich ist auch unter dem Gesichtspunkte der Solidarität, des Gleichheitsgebotes notwendig. Schliesslich haben wir die Kompetenzabgrenzung Bund/ Kantone, die im Energiebereich zum Teil heute offen und für die Kantone wenig erfreulich ist, weil immer wieder Unsi- cherheiten auftreten können. Hinzu kommen politische, appellatorische Effekte, die auch Herr Hunziker erwähnte. Wir haben - er wurde in unserem Register vergessen - schon einen «Energieartikel» in der Bundesverfassung, den Artikel 32bis. Dieser enthält auch allerhand über «Ener- gien»: gebrannte Wasser, Obst- und Obstabfälle, Obstwein, Mostwein, Traubentrester, Weinhefe, Enzianwurzeln usw. Das steht in unserer Bundesverfassung und ist auch irgendwie «Energie». Aber hier gilt es doch auch, etwas zu gewichten. Die Energiepolitik als eine Gemeinschaftsauf- gabe von öffentlicher und privater Hand, von Bund, Kanto- nen und Gemeinden, verdient doch im Jahre 1982 eher einen Platz in der Bundesverfassung als Enzianwurzeln und andere, auch köstliche Dinge. Dieser politische Aspekt ist zwar nicht massgebend, aber auch nicht nebensächlich. Damit zur «Ideologie» des Bundesrates, seiner Strategie. Wir wollen eine doppelte Aufgabenteilung im Energiesektor mit diesem Verfassungsartikel möglich machen: einerseits die private Hand (Bevölkerung und Wirtschaft), bewährt, das darf man attestieren, mit gewissen Fehlentwicklungen, ich habe sie kurz genannt, und andererseits die öffentliche Hand. Die zweite Aufgabenteilung innerhalb der öffentlichen Hand: Bund, Kantone und nach Massgabe des kantonalen Rechtes die Gemeinden. Das ist eine betont dezentral- föderalistische Konzeption, und der Bundesrat wird bei der Vorbereitung der Ausführungsgesetzgebung diese Linie unverrückbar verfolgen. Es ist eine Partnerschaft, die vieles auch im Sinne einer «moral suasion» möglich machen wird. Wir glauben nicht, dass Gesetzeskraft allein alles zustande bringt, was die Überzeugung von der Notwendigkeit bei ein- zelnen - angesprochen sind 6 Millionen in unserem Lande - fertigbringen kann. Nationalrat Fischer und Nationalrat Lin- der haben auf die Verhältnismässigkeit hingewiesen. Das sind Gesichtspunkte, die den Bundesrat zu seinem Vor- schlag führten. Zu diesem Verfassungsvorschlag nur wenige Erläuterungen im Hinblick auf einzelne Voten: Frau Morf, es handelt sich um einen Verfassungsartikel. Wir wollen nicht ein Mixtum von verschiedenen Rechtsetzungs- stufen schaffen: Verfassung, Gesetz, Verordnung und gar Verfügung. Ich habe mich gewundert, dass Sie die Totalrevi- sion der Bundesverfassung als gutes Beispiel genannt und dem gegenübergestellt haben; gerade bei diesem Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung ist man davon ausgegangen, dass es Verfassungsnormen, Grundgesetz- normen sein sollen, und dass man nicht erneut Ausfüh- rungsgesetze oder Verordnungen mit einbauen soll. Zur Frage: Kann-Vorschrift oder zwingende Norm - die Natio- nalräte Herczog und Nauer haben sich dazu geäussert -, und zugleich eine Antwort an Nationalrat Petitpierre: Der Bundesrat wird die Ausführungsgesetzgebung bringen, auch wenn es «kann» heisst und nicht «muss». Was Sie und
Constitution fédérale (article sur l'énergie) 1080 N 21 septembre 1982 und der Kommission oder auf den Antrag der Minderheit V, also diese Volksinitiative. Und was dann herauskommt, stel- len wir dem Nichteintretensantrag gegenüber. Sonst wer- den wir nämlich über diese Fragen eine endlose Diskussion führen müssen. Und ich möchte sagen, wir sollten das im Interesse der Sache verhüten. Präsidentin: Ich möchte Ihnen beantragen, so vorzugehen, wie ich es bereits vorgeschlagen habe. Wir stimmen Jetzt ab über das Eintreten, und dann werden wir bei der Detailbera- tung den Antrag der Minderheit V vorziehen, der eine ganz andere Variante darstellt. Der Kommissionspräsident und die Berichterstatter sind damit ebenfalls einverstanden, so auch der Bundesrat. Wir stimmen ab über den Ordnungsantrag. Abstimmung - Vote Für den Antrag Weber Leo Minderheit Dagegen Mehrheit Präsidentin: Sie haben mit offensichtlicher Mehrheit den Ordnungsantrag Leo Weber abgelehnt. Jetzt stimmen wir ab über den Nichteintretensantrag der Minderheit Stucky. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen Eintreten vor. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 133 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) 17 Stimmen Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr La séance est levée à 12 h 45
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesverfassung (Energieartikel) Constitution fédérale (article sur l'énergie) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.014 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1982 - 08:00 Date Data Seite 1055-1080 Page Pagina Ref. No 20 010 743 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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