Interpellation urgente Eisenring1070N 17 juin 1985
même, on va procéder à la nomination des commissions au
cours de la présente session, afin que cette affaire puisse
être très prochainement réglée.
Permettez-moi simplement de constater que certaines révi-
sions, qui n'ont pas forcément un caractère de moindre
urgence par rapport à celle qui nous est proposée ici,
mettent des années avant d'être accomplies; les choses se
passent beaucoup plus vite en matière de politique agricole:
les producteurs parviennent à proposer des projets qui,
entre le moment où ils sont exposés sur la place publique à
l'occasion d'une assemblée, par exemple de l'UCPL, et le
moment où ils sont acceptés par notre conseil, voient
s'écouler à peine quelques semainesl
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzuneh-
men. Wird sie aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist
nicht der Fall. Sie ist überwiesen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 85.435
Dringliche Interpellation Eisenring
OECD-Empfehlung zum Bankgeheimnis
Interpellation urgente Eisenring
Recommandation de l'OCDE concernant le secret
bancaire
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1985
Nachdem voraussichtlich in nächster Zeit dem Rat der Orga-
nisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (OECD) ein Empfehlungstext für die Aufhebung des
Bankgeheimnisses im Rahmen der nationalen Gesetzge-
bungen durch den OECD-Ausschuss unterbreitet werden
soll, wird der Bundesrat angefragt,
a. ob er und allenfalls in welcher Form er im Vorbereitungs-
verfahren zu dieser Empfehlung konsultiert worden ist und
welche Erläuterungen er abgegeben hat, insbesondere da
offenbar im Arbeitspapier Hinweise genüglicher Art auf die
Schweizer Gesetzgebung zum Bankengeheimnis und des-
sen Handhabung sowie auf den Volks- und Ständeentscheid
vom 20. Mai 1984 fehlen;
b. ob er vom OECD-Sekretariat tatsächlich angegangen
wurde, um seitens der Schweiz eine Stimmenthaltung zu
diesem Empfehlungstext zu erwirken, damit diese Weglei-
tung für die nationalen Gesetzgebungen nicht im Ausschuss
bzw. im Rat Schiffbruch erleidet;
c. ob er es nicht im Interesse unseres Landes und der
Würde und Wirksamkeit unserer nationalen Gesetzgebung
liegend erachtet, dass die Schweiz klar und eindeutig einen
solchen Empfehlungstext ablehnt;
d. und ob er es nicht für tunlich erachtet, in der Frage
solcher internationaler Empfehlungen vorgängig künftig
ebenfalls die Meinungsäusserungen der politischen und
wirtschaftlichen Gremien unseres Landes - im Sinne der
Vernehmlassungsverfahren - einzuholen.
Texte de l'interpellation du 3 juin 1985
On a appris que le comité exécutif de l'Organisation de
coopération et de développement économiques (OCDE)
avait l'intention de soumettre prochainement au Conseil de
cette organisation le texte d'une recommandation, deman-
dant aux gouvernements de modifier leur législation de
sorte à assouplir le secret bancaire. Au vu de cette informa-
tion, le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions
suivantes:
a. A-t-il été consulté au cours des travaux préparatoires de
cette recommandation et, si oui, sous quelle forme? Quelles
explications a-t-il données? Il faut en effet relever notam-
ment que le rapport ne fournit pas de renseignements suffi-
sants sur la législation suisse relative au secret bancaire et
sur ses effets pratiques, pas plus que sur les résultats de la
votation populaire du 20 mai 1984.
b. Le secrétariat de l'OCDE a-t-il effectivement pris contact
avec le Conseil fédéral en vue d'inciter la Suisse à s'abstenir
de voter sur le texte de la recommandation afin que le projet
touchant les législations nationales n'échoue pas au sein du
comité ou du conseil?
c. Le gouvernement ne pense-t-il pas que l'intérêt de notre
pays de même que le respect et l'efficacité de notre législa-
tion nationale commandent que la Suisse rejette sans équi-
voque le texte d'une telle recommandation?
d. N'estime-t-il pas opportun à l'avenir, lorsqu'il s'agira de
telles recommandations internationales, de demander tout
d'abord l'avis des organes politiques et économiques de
notre pays- comme lors d'une procédure de consultation?
Präsident: Herr Eisenring verzichtet auf die Begründung
seiner Interpellation. Das Wort hat Herr Bundesrat Stich.
Bundesrat Stich: Die Annahme des Interpellanten, dass dem
OECD-Rat eine Empfehlung auf Aufhebung des Bankge-
heimnisses in den Mitgliedstaaten unterbreitet werden soll,
ist unzutreffend. Richtig ist, dass dem Rat demnächst ein
Bericht zum Thema «Besteuerung und Missbrauch des
Bankgeheimnisses» vorgelegt werden wird, verbunden mit
einer Empfehlung, wonach unter anderem die Mitgliedstaa-
ten im Interesse einer verstärkten Zusammenarbeit zwi-
schen Steuerbehörden bei der Bekämpfung der Steuer-
flucht und des Steuerbetrugs eine Lockerung des Bankge-
heimnisses erwägen sollen.
Das Projekt geht zurück auf eine Empfehlung des Rates aus
dem Jahre 1977, bei deren Verabschiedung der Rat eine
Anzahl Ziele umschrieb und das Komitee für Steuerangele-
genheiten beauftragte, seine Arbeiten im Hinblick auf das
Erreichen dieser Ziele fortzusetzen und allenfalls später dem
Rat geeignete Vorschläge zu unterbreiten.
In der Arbeitsgruppe des Fiskalkomitees, welche den
genannten Bericht ausgearbeitet hat, wirkten Fachleute der
Bundesverwaltung mit. Diese hatten Gelegenheit, ihre
Bemerkungen und Einwände vorzubringen sowie al le nützli-
chen Erklärungen abzugeben. Diese Möglichkeiten wurden
voll ausgeschöpft. Es wurde auch auf die Bedeutung des
schweizerischen Bankgeheimnisses als Ausdruck der Per-
sönlichkeitsrechte hingewiesen.
Man muss sich jedoch bewusst sein, dass die Schweiz nur
eines von 24 Mitgliedern der OECD ist. Was die dem Rat
vorzulegende Empfehlung betrifft, ist zu erwähnen, dass
ihre allfällige Verabschiedung keine Verpflichtung der Mit-
gliedstaaten zu innerstaatlichem Vollzug nach sich zieht.
Die Staaten werden lediglich zur Prüfung veranlasst, ob die
Ausführung der empfohlenen Massnahmen angebracht,
opportun ist.
Empfehlungen sind andererseits mehr als blosse Anregun-
gen. Staaten, die sich nicht in der Lage sehen, Empfehlun-
gen nachzukommen, erklären dies in der Regel durch
Stimmenthaltung. Durch ein formelles Nein würden sie, da
die OECD nach dem Konsensprinzip arbeitet, die Zusam-
menarbeit der übrigen Mitgliedstaaten blockieren. Ange-
sichts der Bedeutung und der Ausgestaltung des Bankge-
heimnisses in der Schweiz kommt aber eine Zustimmung
nicht in Frage. Weil der Beschluss des OECD-Rates über die
zur Diskussion stehende Empfehlung noch aussteht, hält es
der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht für tunlich, seine
Weisungen an den schweizerischen Delegierten in jenem
internationalen Gremium öffentlich bekanntzugeben und
näher zu erläutern.
Der Bundesrat ist sich im übrigen, auch ohne formelle
Anhörung der Betroffenen, der Tragweite seiner Entschei-
dung in dieser Frage durchaus bewusst und kennt die
- Juni 1985 N
1071
Dringliche Interpellation Eisenring
Ansicht der interessierten Kreise sehr genau. Er trifft seine
Entscheidung unter Berücksichtigung sowohl der aussen-
wie auch innenpolitischen Gegebenheiten. Seine Haltung
wird er nach erfolgter Beschlussfassung durch den OECD-
Rat der Öffentlichkeit bekanntgeben.
Das OECD-Sekretariat hat Bundesrat und Bundesbehörden
weder in der einen noch in der anderen Richtung zu beein-
flussen versucht. Es hat lediglich allgemein die Hoffnung
des Fiskalkomitees ausgedrückt, dass jene Staaten, die sich
der zu unterbreitenden Empfehlung nicht anschliessen kön-
nen, dies nicht durch eine formelle Ablehnung, sondern
durch eine Stimmenthaltung zum Ausdruck bringen. Damit
würde die Empfehlung für die bejahenden Länder gleich-
wohl wirksam, nicht aber für die sich der Stimme enthalten-
den Staaten.
Präsident: Herr Eisenring beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Eisenring Offensichtliches Mehr
Eisenring: Die bundesrätliche Antwort ist nach meiner Auf-
fassung unter dem Plansoll ausgefallen. Ich kann mich nicht
befriedigt erklären.
Ich danke Herrn Bundesrat Stich immerhin dafür, dass wir
nun über Vorgänge, die sich auf acht Jahre erstreckt haben,
wenigstens der Spur nach orientiert worden sind. Ich frage
mich allerdings, ob bei der allgemeinen Meinungsbildung
nicht etwa auch die Finanzkommission oder die aussenpoli-
tische Kommission - allenfalls auch die Geschäftsprüfungs-
kommission - etwas zu tun gehabt hätten. Sie sind ihrerseits
offenbar aber auch nicht orientiert worden.
Ich frage mich auch, was der bundesrätliche Geschäftsbe-
richt für einen Stellenwert hat, wenn über derartige wichtige
Vorgänge, die zeitweise zudem parallel zur Beratung einer
eidgenössischen Volksinitiative gelaufen sind, überhaupt
nicht erwähnt werden. Wir haben uns in den letzten Jahren
wiederholt zur Wehr gesetzt, dass ständig Sonderberichte
zu allen möglichen und unmöglichen Vorgängen in unse-
rem Staat einverlangt werden. Wir haben immer gesagt, es
komme doch auf die Wesentlichkeit der Berichterstattung
an, und der Ort dafür sei der Geschäftsbericht. Ist nun die
Wesentlichkeit in bezug auf die Berichterstattung bei die-
sem Schritt gegeben oder nicht? Es steht eine Empfehlung,
zur Debatte, die ihrer Natur nach ohne die Schweiz in der
OECD wahrscheinlich gar nie zur Diskussion gestanden
wäre. Es ist eine Empfehlung gegen die Schweiz, wobei es
uns offenbar nicht zusteht, eine eigene Stellungnahme zu
formulieren oder den Kreis der OECD-Staaten zu stören!
Die Empfehlung, die ausformuliert wurde und die der Bun-
desrat nun mit der Stimmenthaltung zu überdecken
gedenkt, vollzieht sich auf dem Rücken der Abstimmung
vom 20. Mai 1984. In diesem Sinn ist die Erklärung der
Sozialdemokratischen Partei oder des Vorstandes der
Sozialdemokratischen Partei zu diesem OECD-Papier
durchaus folgerichtig. Wir müssen uns aber fragen, ob wir in
diesem Fall nicht überhaupt diese OECD-Übung hätten
abwarten können und die Sozialdemokraten dann besser
ihre Initiative zurückgezogen hätten. Wir hätten uns viel
erspart. Heute gilt es aber, aus den 73 Prozent Nein-Stim-
•men vom 20. Mai 1984 die Konsequenzen zu ziehen. Sonst
können wir in Zukunft auf Volksabstimmungen verzichten
und alles über internationale Konventionen regeln!
Was bedeutet im konkreten Fall und in Erwägung der
geschichtlichen Entwicklung der OECD diese Stimmenthal-
tung? Die Schweiz will sich formell davon ausklammern. Sie
ist, weil sie ja offenbar zusammen mit Luxemburg und
Österreich gegen die Bestrebungen, das Bankgeheimnis zu
bekämpfen, interveniert hat, so oder so beteiligt. Die Stimm-
enthaltung würde sich demzufolge, wenn die Empfehlung
durchkommt, im Endeffekt eben doch gegen die Schweiz
richten.
Ich sage nicht heute und morgen, doch ziehe ich hier die
Konsequenzen aus der einzigen bisherigen massgeblichen
Empfehlung der OECD, nämlich das Rahmenabkommen zur
Doppelbesteuerung. Auch gegen dieses Abkommen hatten
wir seinerzeit Reserven vorgebracht. Die Reserven sind
heute zum Nullwert gesunken. Es hat in der letzten Zeit
nämlich kein einziges Doppelbesteuerungsabkommen
gegeben, bei dem der Bundesrat oder die Verwaltung nicht
auf den Geist des OECD-Musterabkommens verwiesen hät-
ten und wir unter diesem Titel bei der Amtshilfe, der Lizenz-
besteuerung usw. Konzessionen gemacht haben. Ich bitte
Sie, das zu beachten.
Dazu kommt noch folgender Gesichtspunkt: Im OECD-
Musterabkommen zur Doppelbesteuerung sind immerhin
die Sachverhalte genau definiert: In der Empfehlung dieses
Ausschusses zum Bankgeheimnis hingegen sind die
Gründe der Steuerflucht, der Steuerverweigerung, der Steu-
ervermeidung usw. mit keinem Wort erwähnt und die Sach-
verhalte nicht definiert.
Ich frage mich auch, was es mit der staatsvertragsrechtli-
chen Situation auf sich hat. Wir haben das Staatsvertragsre-
ferendum. Das Parlament befasst sich immer wieder mit
diesem unterstellten Abkommen. Wir haben sogar ein
Abkommen gegen den Sklavenhandel in diesem Rat verab-
schiedet. Aber mit dieser staatspolitischen Geisterbahn, der
neuen OECD-Empfehlung, hat sich das Parlament nicht zu
befassen, obwohl es doch für unser Land hier um viel
wesentlichere Dinge geht.
Man kann sich fragen, ob die Frage der Zusammenarbeit mit
dem Ausland und im ausländischen Verbund nicht generell
neu überprüft werden muss, dies im Sinne einer Erweite-
rung des bisherigen Staatsvertragsreferendums auf interna-
tionale Empfehlungen. Ich möchte diese Frage in den Raum
gestellt wissen.
Ich möchte auch wissen, was der Bundesrat bei seiner
bisherigen Stellungnahme gedacht hat, wenn er im näch-
sten Jahr gedenkt, die UNO-Abstimmung durchzuführen.
Besteht nun nicht gerade auch in diesem Sektor die Gefahr,
dass wir eines Tages entgegen den von uns abgegebenen
Vorbehalten und Erklärungen dann doch zu Dingen hinge-
halten werden, die wir eigentlich gar nie gewünscht haben?
Ich glaube, diese Überlegungen hätten eine sehr sorgfältige
Prüfung erfordert.
Schliesslich möchte ich darauf aufmerksam machen, dass
man den Gedanken der schweizerischen Souveränität
unterschätzt bzw. ihm nicht zum Durchbruch verholten hat.
Herr Bundesrat Stich hat zwar zu Recht betont, dass die
Schweiz ja nur ein Mitglied im Choral der OECD wäre und
wir daher eben nicht alles durchsetzen könnten. Immerhin
halte ich der Ordnung halber fest, dass eine gesetzliche
Regelung des Bankgeheimnisses, die Rechtshilfe in Strafsa-
chen im Falle der USA, die Konvention 16 zwischen den
Banken und der Nationalbank über die Entgegennahme von
Geldern wie die kommende Insidergesetzgebung bestehen
und dass diese Rechtsgrundlagen ein einwandfreies Verfah-
ren in allen Bereichen der Rechtshilfe bezüglich Steuerfra-
gen in sich schliessen, wobei das Verfahren dem einen oder
anderen Ausländer allerdings nicht genehm sein mag.
Wir können und wollen aber nicht alle fremden Wünsche
befriedigen. Wir sind ein neutraler und auf unsere Selbstän-
digkeit bedachter Staat. Der Kleinstaat kann sich ja über-
haupt nur mit dem Recht wehren, so auch gegen Empfeh-
lungen im vorerwähnten Sinne. Ich glaube daher, dass der
Bundesrat gut beraten wäre, wenn er die gegenwärtige
Situation im Lichte der Debatte, die nun folgen wird, noch
einmal überdenkt.
Ich möchte mit einer sibyllinischen Frage schliessen. Sie gilt
auch für andere Dinge unserer internationalen Zusammen-
arbeit. Ich frage: Sind wir in unserem Land noch wir oder
sind wir in unserem Land bereits die anderen? Auf diese
Frage hätte ich gerne eine Antwort.
Bonny: Bei der Beurteilung dieser OECD-Empfehlung ist
von drei Fakten auszugehen:
- Das Bankgeheimnis ist Bestandteil unserer geltenden
Rechtsordnung.
Interpellation urgente Eisenring
1072
N 17 juin 1985
2. Die Initiative wollte dieses Instrument auf durchaus lega-
lem Weg beseitigen.
3. Das Volk hat im Mai 1984 mit einer klaren Mehrheit die
Initiative und damit auch die Beseitigung des Bankgeheim-
nisses abgelehnt.
Ich habe mir die Mühe genommen, die OECD-Empfehlung
samt Bericht von A bis Z zu lesen. Was ich jetzt sage, fällt mir
nicht leicht, weil ich während Jahren aktiv in dieser an sich
guten Organisation mitgearbeitet habe. Ich sage hier: Dieses
Dokument ist - so leid es mir tut - der OECD unwürdig. Die
«Basler Zeitung» ist in ihrer Kommentierung noch weiter
gegangen. Sie hat es als ein «konfuses Argumentarium
gegen das Bankgeheimnis, wie es sich im letzten Jahr in der
Schweiz keine einigermassen standesbewusste Parteisek-
tion» - offenbar war die SP gemeint - «mit diesen Lücken,
Mängeln und Verdrehungen hätte leisten können».
Warum ist dieses Dokument nicht gut? Erstens einmal wer-
den die vorhandenen multi- und bilateralen Verträge im
Bereich der Rechts- und Amtshilfe überhaupt nicht erwähnt.
Auch das innerstaatliche Recht, zum Beispiel die Tatsache,
dass es ein Bundesgesetz von 1983 über internationale
Rechtshilfe gibt, findet keine Erwähnung.
2. Es wird nicht unterschieden zwischen der legalen Steuer-
minimierung und den Steuerdelikten Steuerhinterziehung
und Steuerbetrug. Es wird nicht differenziert in dieser Bezie-
hung.
3. Wir kommen nicht um die Feststellung herum, dass
durch dieses Dokument nicht nur das Bankgeheimnis anvi-
siert wird, sondern mittelbar eben auch das ganze schweize-
rische Steuersystem, das auf der Selbstveranlagung basiert.
Dass diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen ist, geht
aus einem Zitat aus dem «Figaro», einer führenden französi-
schen Zeitung, vom 13. Juni 1985 hervor: «Personne ne
cache d'ailleurs que la Confédération figure au premier rang
des accusés et que l'opération est avant tout dirigée contre
elle.» Wenn man dieses Dokument liest, muss man sich
fragen, wo, Herr Bundesrat Stich, diese intensive Mitarbeit
der schweizerischen Vertreter ihre Früchte getragen hat. Ich
habe es aufmerksam gelesen. Ich habe darin nicht den
Hauch für eine Erklärung der schweizerischen Position ge-
funden.
Aber es gibt noch eine heiklere Frage in dieser ganzen
Geschichte: das ist das Informationsproblem. Wir würden
hier nicht diskutieren, wenn in der OECD in Paris nicht eine
Informationspanne passiert wäre. Es gibt - auch das ist im
Dokument klar gesagt - geheime Zusatzdokumente, zum
Beispiel eines über den Informationsaustausch aus dem
Jahr 1982 und ein zweites, das sich vor allem dadurch
kennzeichnet, dass es eine etwa 15stellige Referenzziffer
hat.
Ich habe an sich Verständnis - und ich unterstütze dies
grundsätzlich -, dass die Kompetenz für aussenpolitische
Fragen beim Bundesrat liegt. Aber jetzt kommt die Crux:
Wenn aber über internationale Hintertüren in demokrati-
schen Entscheidungsprozessen beschlossene schweizeri-
sche Rechtsinstitute allmählich ausgehöhlt und in Frage
gestellt werden, dann ist das eben für die Mehrheit in Volk
und Parlament nicht mehr akzeptabel. Es ist schon der Fall
eingetreten, wo der Bundesrat dem Parlament gesagt hat, es
greife in seine Kompetenzen ein. Hier liegt ein Fall vor, wo
der Bundesrat mittelbar in die Prärogativen von Parlament
und Volk eingreift. Es gibt ja auch hier - Herr Bundesrat
Stich, Sie haben bei der Schwerverkehrsabgabe x-mal den
Volksentscheid zitiert - einen Volksentscheid vom Mai 1984,
und der hat nicht einen minderen Stellenwert.
Die Gegenposition lautet: Man will sich in eine Stimmenthal-
tung flüchten, weil - Herr Bundesrat Stich hat das zutreffend
erklärt - das Dokument dann für uns nicht verbindlich ist
und - das hat er nicht gesagt, aber das sagen ganz Schlaue
- wir vielleicht einen Wettbewerbsvorteil erreichen können,
weil dann die anderen daran gebunden sind und wir nicht.
Ich glaube, eine solche Argumentation ist oberflächlich.
Tatsächlich wird durch das Bestehen dieses Dokumentes
eben auf mittlere und längere Frist im Sinne einer Salamitak-
tik das Bankgeheimnis ausgehöhlt. Es kann nicht bestritten
werden und ist jedem Juristen in diesem Saale klar, dass es
dann als ein Referenzdokument bei der Aushandlung von
Doppelbesteuerungsabkommen dienen wird. Es kann auch
nicht bestritten werden, dass es in internationalen Steuer-
prozessen dann als Judikaturreferenz dienen und die
Gerichtspraxis beeinflussen wird.
Ich war lange genug tätig in der OECD, um nicht zu verste-
hen, dass eine Ablehnung einiges Bauchweh bereitet. Aber
ich weiss, dass es auch schon solche Fälle gegeben hat. Ich
möchte hier unterstreichen, dass es in diesem Fall um ganz
grundsätzliche Aspekte geht, bei denen wir mit taktischem
Finassieren, mit einer Stimmenthaltung nicht mehr durch-
kommen. Der Fall ist doch relativ einfach: Das Instrument ist
eindeutig gegen uns gerichtet. Das ist unbestritten. Es will
mir scheinen, dass es, wenn wir schon angegriffen werden,
auch legitim ist, gleichsam im Sinne einer Notwehr, diesen
Angriff abzuwehren und in diesem Fall einmal nein zu
sagen.
Frau Gurtner: Die dringliche Interpellation von Herrn Eisen-
ring ist Teil einer gezielten Kampagne von Bankenseite, um
die unbequeme Arbeit der OECD in Sachen Steuerhinterzie-
hung und Bankgeheimnis zu torpedieren. Nachdem der
geheime Bericht des OECD-Fiskalausschusses durch Indis-
kretionen bei bankenfreundlichen Schweizer Korrespon-
denten in Paris gelandet war, rauschte es Anfang Juni im
schweizerischen Blätterwald. In grossaufgemachten Presse-
berichten wurde der Bundesrat aufgefordert, mit seinem
Nein zu diesem Bericht und den darin enthaltenen Empfeh-
lungen an die OECD-Mitgliedstaaten die Arbeit der OECD
auf diesem Gebiet zu blockieren.
Auch in den Besitz des OECD-Berichtes ist offenbar die
Schweizer Investorenschutzvereinigung gelangt, eine Ver-
einigung, deren primäres Interesse in möglichst weitgehen-
der Steuervermeidung liegt. Diese Vereinigung setzt den
Druck noch direkter an. In der «Schweizerischen Handels-
zeitung» vom 13. Juni fordert der Sekretär die Leser und
Leserinnen auf, ihren Protest gegen die geplante Stimment-
haltung dem Bundespräsidenten telegrafisch zukommen
zu lassen. In die gleiche Stossrichtung geht die Anfrage des
kapitalschweren Interessenvertreters und Mitglieds des Ver-
waltungsrates mehrerer Banken, Nationalrat Eisenring.
Im Zusammenhang mit dieser Kampagne ergeben sich
einige Fragen zur Informationspolitik der OECD und der
Schweiz. Während interessierte Finanzkreise im Besitz des
OECD-Berichtes sind, weigert sich die Schweizer OECD-
Botschaft in Paris, den Bericht offiziell herauszugeben. Die
Öffentlichkeit ist darum bis heute nur sehr einseitig über den
Inhalt des Berichtes informiert. Ich forderte den Bundesrat
deshalb auf, im Interesse einer objektiven Meinungsbildung
den Bericht zu veröffentlichen bzw. die OECD zu diesem
Schritt zu veranlassen.
Welche ungeheuerlichen Behauptungen und Forderungen
enthält denn dieser Bericht eigentlich, dass er ein solches
«Geschrei» auslöste und, wie Herr Eisenring meint, sogar
die «Würde unserer nationalen Gesetzgebung» dadurch
bedroht ist? Laut «NZZ» vom I.Juni hält der Bericht als
unerwünschte Auswirkungen eines übermässigen Bankge-
heimnis fest, dass Steuerpflichtige Geschäfte in anderen
oder über andere Länder abwickeln, die einen besseren
Schutz gewähren, um sich so dem Zugriff der eigenen
Steuerbehörde zu entziehen; dass sich eventuell Wettbe-
werbsnachteile für Länder mit schwachem Bankgeheimnis
ergeben könnten; dass Einkünfte, die von rechts wegen
rücktransferiert werden müssen, im Ausland bleiben und
dadurch Ländern mit Zahlungsbilanzdefiziten zusätzlichen
Schwierigkeiten erwachsen könnten; dass Einkünfte aus
illegalen Aktivitäten (Drogenhandel und Diebstahl) versteckt
oder Devisenkontrollbestimmungen übergangen oder
umgangen werden können. Unbequeme Wahrheiten, wie sie
hier festgehalten sind, werden nicht dadurch aus der Welt
geschafft, dass gewisse Kreise sie nicht wahrhaben wollen.
Dass das schweizerische Bankgeheimnis im Vergleich mit
den anderen westlichen Industrienationen einzigartig ist,
- Juni 1985 N
1073Dringliche Interpellation Eisenring
hat Nationalbankdirektor Klauser in einer rechtsvergleichen-
den Studie festgestellt, und dass dieses einzigartige Bank-
geheimnis wie ein Magnet dubiose Gelder in die Schweiz
zieht, zeigen die Affären, in welche der Finanzplatz Schweiz
in den letzten Monaten immer wieder verwickelt war. Ich
erinnere an die jüngsten Aussagen des Tessiner Staatsan-
waltes Bernasconi, wonach der Finanzplatz Schweiz bevor-
zugt für das Reinwaschen schmutziger Mafiagelder einge-
setzt wird. Ich erinnere an den Fall Marc Rieh, ich erinnere
an den zu Anfang des Jahres bekanntgewordenen Fall ille-
galer Kapitalflucht in Millionenhöhe von Mitgliedern der
spanischen Aristokratie. Ich erinnere daran, dass kaum eine
Diktatur gestürzt wird, ohne dass sich zeigte, dass diese mit
Konten in der Schweiz eine Art politischer Rückversiche-
rung aufgebaut hätte. So hat der im April gestürzte sudane-
sische Diktator Numeiri laut Presseberichten im Laufe seiner
sechzehnjährigen Amtszeit 22 Millionen US-Dollar auf
Schweizer Banken untergebracht.
Was ist daran eigentlich so schrecklich, dass der Bundesrat
nicht ja dazu sagen könnte? Die Ablehnung der Bankenin-
itiative in der Volksabstimmung vom 20. Mai war ein Nein zu
dem in der Initiative vorgeschlagenen Weg, aber kein Ja zur
Steuerhinterziehung und Kapitalflucht. Das Nein zur
Bankeninitiative steht keineswegs den Bemühungen entge-
gen, im Sinne der OECD-Forderungen nach anderen Lösun-
gen zu suchen.
Abschliessend möchte ich nochmals sagen: Die Schweiz
soll zum OECD-Empfehlungsentwurf für die Lockerung des
Bankgeheimnisses nicht nein sagen, weil der Entwurf
wesentliche Anliegen in bezug auf Bankgeheimnis/Steuer-
hinterziehung darlegt. Die Affäre um den OECD-Bericht
zeigt, dass das schweizerische Bankgeheimnis im Ausland
immer mehr auf Unverständnis und Missbilligung stösst.
Hubacher: Die Abstimmung Bankeninitiative ist jetzt ein
paarmal erwähnt worden. Offenbar war die Erwartung:
Initiative abgelehnt, Diskussion geschlossen. Jetzt stellen
wir fest, dass sich die übrige Welt nicht nur nicht nach
unseren Vorstellungen richtet, sondern gewisse Probleme
eben bestehen bleiben.
Die «Neue Zürcher Zeitung» hat am letzten Samstag zu
diesem Thema unter anderem geschrieben, ich zitiere:
«Unter dem Stichwort des Bankgeheimnisses wird dem
Prinzip des Persönlichkeitsschutzes im fiskalischen Bereich
hierzulande bekanntlich traditionsgemäss ein Stellenwert
eingeräumt, der im internationalen Vergleich seinesgleichen
sucht.»
Sollten Sie die Illusion gehabt haben, mit dem Nein zur
Bankeninitiative werde diese «einmalige Situation im
Bereich Bankgeheimnis» einfach tel quel hingenommen,
dann wäre das wohl eine Illusion gewesen. Wir haben
damals mit der Bankeninitiative vorgeschlagen, das Bankge-
heimnis zu gewährleisten und es zum erstenmal in der
Verfassung zu verankern, ausgenommen für Steuerbetrug
und Steuerhinterziehung.
Es hat schon einmal vor einigen Jahren im Europarat den
Bericht Peterson gegeben, der international unsere Praxis
nicht gerade elegant dargestellt hat. Ich glaube, dass auch
im Bericht des Bundesrates zur Bankeninitiative Probleme,
wie wir sie jetzt diskutieren, ernstgenommen wurden. Der
Bundesrat hat damals die Bankeninitiative abgelehnt, aber
er hat nicht negiert, dass wir im internationalen Bereich in
Schwierigkeiten kommen können. Er hat nur gesagt: Man
muss diese Probleme anders lösen, von Fall zu Fall oder mit
Gesetzen oder in Verhandlungen. Es gibt etwa zwölf Hin-
weise in der Botschaft des Bundesrates zu dieser Thematik,
zwölf Hinweise, in denen gesagt worden ist: Da haben wir
Probleme.
Wir können uns doch nicht einbilden, dass wir ganz allein
auf dieser Welt auf ewige Zeiten eine Praxis verteidigen
können, die gemäss «Zürcher Zeitung» seinesgleichen
sucht. Da gibt es eben Konfrontationen. Ich mische mich
überhaupt nicht in den aktuellen Fall OECD-Empfehlung
und Haltung des Bundesrates ein, sondern wir möchten nur
darauf hinweisen: Mit dieser rigorosen einmaligen Bankge-
heimnis-Politik, die auch Steuerhinterziehung schützt, muss
es zu Konfrontationen kommen.
Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, unser Haus
müssten wir selber in Ordnung bringen. Wir sollten uns
nicht unter internationalem Druck zu Massnahmen zwingen
lassen. Es war schon oft genug der Fall, dass uns die
Amerikaner den Marsch geblasen haben und dass plötzlich
der Bundesrat im Tempo «Galopp» eine Insider-Gesetzge-
bung inszenieren musste, weil man jahrelang auf Druck der
Banken gesperrt und Probleme negiert hat. Von daher ist
das keine Missachtung des Volksentscheides, den nehmen
wir als Sozialdemokraten wie immer demokratisch hin, aber
der Glaube, mit einem Nein zur Bankeninitiative sei alles in
Ordnung, wäre falsch.
Lesen Sie die Botschaft des Bundesrates nach, und Sie
werden darauf stossen, dass Probleme, wie wir sie jetzt
haben, Initiative hin oder her, existent sind. Wir glauben, wir
sollten sie aus eigener Initiative, in eigener Verantwortung,
lösen. Das heisst, den Problemen ins Gesicht sehen, Herr
Bonny, und nicht einfach auf die OECD schimpfen! Es ist
nicht der erste und es wird nicht der letzte Bericht einer
internationalen Organisation sein, der uns für eine gewisse
Politik keine Komplimente machen kann.
M. de Chastonay: L'interpellation de M. Eisenring pose une
série de questions fort intéressantes auxquelles M. le con-
seiller fédéral Stich répondra tout à l'heure.
Pour l'instant, je note que notre gouvernement devra bientôt
découvrir ses positions, lors du vote des pays membres de
l'OCDE, en juillet prochain, à propos du projet de recom-
mandation portant sur des enquêtes en cas de fraudes
fiscales et d'évasions de capitaux.
On sait que toutes les recommandations de l'OCDE doivent
être approuvées par consensus: cela revient à dire que notre
pays a le pouvoir de bloquer, de paralyser l'initiative par son
veto, et je souhaite précisément que la Suisse use de ce
droit en ce qui concerne ce projet de recommandation. La
Suisse pourrait également s'abstenir à l'heure du vote, évi-
tant ainsi de dramatiser les choses, tout en refusant d'adhé-
rer à une recommandation qu'elle n'approuve pas. Juridi-
quement, notre pays ne serait pas lié par une décision prise
par des pays tiers. En cas d'abstention, nous accentuerions
alors notre isolement et ne ferions que tempérer provisoire-
ment les ardeurs de ceux qui en veulent à notre secret
bancaire.
Dans tous les cas, il serait à mon avis hautement souhaitable
que le Conseil fédéral observe en cette affaire une attitude
claire et surtout déterminée et ferme. En effet, j'estime que
la nouvelle offensive d'envergure dont le secret bancaire
suisse fait l'objet de la part de certains pays, par le biais de la
recommandation de l'OCDE, doit être repoussée avec fer-
meté par notre gouvernement. Cela d'autant plus que,
depuis un certain nombre d'années, nous avons pris, sur le
plan législatif, interne et international, toute une série de
mesures visant à assainir et à prévenir les abus qui pour-
raient être commis en matière bancaire. Face à ces attaques
en règle, il serait opportun que notre pays rappelle aux
membres de l'OCDE, tout d'abord l'élargissement de l'en-
traide judiciaire internationale que nous avons décidée dans
ce conseil, ensuite l'interdiction, voire la pénalisation pro-
chaine des opérations d'initiés, enfin la levée du secret
bancaire en cas de délit fiscal tombant sous le coup des
dispositions de notre code pénal. Il serait également oppor-
tun de signaler les modifications apportées du côté des
banques à la convention de diligence dans le sens d'un
contrôle plus strict sur l'origine des capitaux et l'identité des
déposants.
Monsieur le Conseiller fédéral, à l'instar de votre position,
prise en matière de taxe poids lourds, position assez carrée,
il serait donc hautement souhaitable que le Conseil fédéral
manifeste une fois encore, vis-à-vis des pays intéressés de
l'OCDE, et envers ceux qui, constamment, battent en brèche
le secret bancaire helvétique, que notre volonté et notre
détermination de maintenir, voire de sauvegarder ce dernier,
135-N
Interpellation urgente Eisenring1074
N 17 juin 1985
restent toujours parfaitement intactes auprès - j'en suis sûr
- d'une grande majorité des membres de ce Parlement.
M. Robbiani: Monsieur Bonny, vendredi dernier, le Comité
directeur et le groupe du Grand Conseil du Parti socialiste
tessinois ont siégé à Locamo dans la salle de conférences
de l'Union de Banques Suisses. Les députés et les responsa-
bles socialistes ont discuté avec les dirigeants de cet institut
bancaire. C'était une première prise de contact après la rude
bataille sur l'initiative socialiste sur les banques.
On nous a affirmé que le débat déclenché par l'initiative
socialiste n'a pas porté préjudice aux affaires des instituts
de crédit. Leur chiffre d'affaires a augmenté ainsi que leur
bénéfice. La spéculation et la fuite des capitaux - toujours
selon leurs dires - ne sont plus, pour autant qu'elles l'aient
jamais été, à l'origine des succès de notre place financière.
La stabilité de notre monnaie, la qualité des services plutôt
que le secret bancaire font l'attractivité de nos banques.
Notre tradition bancaire n'a rien à voir avec l'hospitalité
offerte aux fraudeurs du fisc et à l'argent sale.
Monsieur Eisenring, les craintes des étrangers à l'égard de
la place financière suisse ne sont pas dues à l'initiative sur
les banques du Parti socialiste, mais aux exagérations des
adversaires, des milieux bancaires en particulier, qui ont
peint le diable sur la muraille. Ils ont annoncé à grand
tapage les difficultés grandissantes de la place financière
suisse, faisant peur aux investisseurs étrangers.
Toujours au Tessin, le procureur public démissionnaire,
M. Paolo Bernasconi, dans le rapport de gestion 1984 du
canton dont est saisi actuellement le Grand Conseil tessi-
nois, cite une demi-dizaine de malversations bancaires dont
il s'est occupé après la votation populaire. M. Bernasconi les
attribue au manque de contrôle interne - l'obligation de
diligence est connue mais pas toujours respectée, Monsieur
de Chastonay - et au secret discrétionnel trop poussé de
notre système bancaire.
Comme vous pouvez le constater, Monsieur Bonny, c'est
l'actualité et non pas une polémique a posteriori qui donne
raison aux préoccupations de l'OCDE. Pourtant, lors de la
votation populaire, tous les porte-parole - également ceux
appartenant à votre bord - ont plaidé en faveur de la
coopération internationale contre la fraude fiscale. Or, pour
éviter l'ingérence des juges internationaux de Paris, il n'y a
qu'un moyen, mettre de l'ordre chez nous et se mettre au
pas de l'Europe. Il faut, bien sûr, respecter la volonté popu-
laire, mais aussi les intérêts de nos relations internationales.
Si les recommandations de l'OCDE menacent l'image et
l'attractivité de notre place financière, il ne faut pas oublier
que des opérations bancaires hasardeuses sont un danger
pour l'image de la Suisse dans le monde.
Je traiterai maintenant du problème de l'abstention ou du
vote négatif de la Suisse sur le projet de recommandation de
l'OCDE. Monsieur Bonny et Monsieur de Chastonay, vous
vous déclarez contre l'adhésion de la Suisse à l'ONU à cause
du droit de veto, entre autres, et maintenant vous demandez
d'utiliser ce même droit à l'OCDE. Car émettre un vote
négatif est bien exercer un droit de veto. Vous désirez le
consensus à l'ONU, mais pas à l'OCDE.
Essayons donc de ramener l'affaire à ses justes proportions.
Il s'agit d'une recommandation et non pas d'une décision
contraignante. M. Stich, conseiller fédéral, nous l'a d'ailleurs
dit.
La semaine dernière, le Conseil fédéral a abandonné le
projet d'extension du droit de vote pour les Suisses résidant
à l'étranger, alors que le Conseil de l'Europe avait présenté
une recommandation tendant à permettre aux ressortis-
sants des pays membres de voter à l'étranger, soit par
correspondance, soit par le biais des consulats et des
ambassades. Si l'on ne respecte pas les recommandations
du Conseil de l'Europe dans le domaine des droits politi--
ques, on pourrait considérer à sa juste valeur la recomman-
dation de l'OCDE.
Oehen: Die Herren Vorredner, insbesondere der Verfasser
der Interpellation und Herr Bonny, haben die Situation mei-
nes Erachtens sehr gut dargestellt. Wenn Herr Bonny nach
den Spuren der intensiven Mitarbeit der Schweizer Delega-
tion fragt, frage ich mich, ob wir hier nicht einen weiteren
Fall haben, bei dem wir uns wieder einmal erinnern müss-
ten, dass in unserem Strafgesetzbuch ein Artikel 267 be-
steht.
Ich habe immer mehr den Eindruck, dass wir uns überspie-
len und uns alles gefallen lassen, ohne Konsequenzen zu
fordern. Welche Gefahr besteht in einer solchen Empfeh-
lung? Sie wurde genannt, ich möchte sie hier unterstrei-
chen: Über internationale Gesetzgebungen, über Richtli-
nien, Empfehlungen und Codices geht man daran, unsere
Souveränität auszuhöhlen. Das kann doch unser Wille nicht
sein! Das können wir nicht akzeptieren! In der Schweiz ist
das Volk der Souverän, und wir handeln an seiner Stelle hier
in diesem hohen Haus.
Ein weiterer Punkt: Frau Gurtner hat gefragt, wieso man
denn nicht bereit sei, dieses Dokument zu veröffentlichen.
Auch ich frage danach. Herr Bundesrat, ich verstehe weder
die Geheimniskrämerei der OECD noch Ihres Departemen-
tes bzw. des Bundesrates. Es wäre doch sehr viel gescheiter
in unserer schweizerischen Situation, wenn ein umstrittenes
Papier wie dieses uns allen frei zur Verfügung gestellt
würde, damit wir uns ein kompetentes Urteil machen kön-
nen, ohne auf Teilwissen angewiesen zu sein.
Herr Kollega Hubacher, Ihre Ausführungen veranlassen
mich nur zu einer Aussage: Solange wir dafür kämpfen, ein
politisch unabhängiger Staat zu sein, haben wir auch das
Recht, nach unserer Façon selig zu werden. Ich bin der
Meinung, wir sollten sehr aufpassen, dass man uns nicht
von aussen die Gesetzgebung aufzwingt und die Art unserer
inneren Organisation bestimmt.
Daneben, und das möchte ich wirklich nicht verschweigen,
haben wir natürlich Grund, Missstände auf dem Gebiet des
Bankenwesens zu bekämpfen. Aber ich bin der Auffassung,
das sei unsere Aufgabe und nicht die Aufgabe einer interna-
tionalen Organisation.
M. Cotti Flavio: Je n'avais aucunement l'intention d'interve-
nir aujourd'hui sur ce sujet, mais la discussion m'amène à
vous faire part de quelques idées que cette dernière m'a
suggérées. Il ne s'agit pas d'idées de nature matérielle, il est
en effet exclu qu'en cinq minutes, j'ose m'avancer dans ce
domaine complexe. Je dirai cependant d'emblée qu'il est
évident pour tout le monde, Monsieur le Conseiller fédéral,
que dans ce pays, la lutte contre les infractions fiscales doit
continuer, ce fait n'est absolument pas remis en cause ici.
Sur le plan formel, les arguments de M. Stich, conseiller
fédéral, n'ont pas été convaincants. On ne peut, selon lui,
être d'accord avec les thèses de l'OCDE. Des collaborateurs
suisses ont contribué à la rédaction de ce document, mais
toujours selon lui, nous ne sommes pas d'accord avec sa
teneur et, finalement, même une abstention n'est pas con-
traignante pour notre pays. Quelle était donc la raison pour
laquelle des experts suisses ont participé à l'élaboration de
ce document? D'autre part, si nous ne pouvons l'accepter
tei quel, pourquoi ne pas le dire de façon tout à fait claire? Si
nous manifestons une dissension - et il ne pourrait en être
autrement - du simple fait que c'est le système même,
juridique et fiscal suisse qui est mis en jeu comme cela a
déjà été dit aujourd'hui -, refusons alors un document qui
est absolument contraire aux principes de base de notre
droit.
S'agit-il donc ici d'une raison purement formelle? Soyons
sincères. Si nous voulons manifester une dissension envers
cette organisation internationale, par ailleurs très estimée,
disons non pour témoigner de notre sens de la sincérité et
de la franchise, plutôt que de nous cantonner dans une
abstention qui n'aurait aucune signification et qui pourrait
faire naître des doutes quant à notre attitude réservée,
attitude manifestée par ailleurs par le Conseil fédéral.
Je vous prie de m'excuser de n'avoir évoqué que quelques
petites raisons formelles. Nul besoin d'aller plus avant dans
ce domaine pour rendre plus évidente la nécessité, à mon
- Juni 1985 N
1075
Dringliche Interpellation Eisenring
avis imperative, d'un non à l'endroit d'un projet qui est
contraire à nos convictions.
M. Pidoux: Oserais-je, en deux minutes et en français, rap-
peler que la conduite de la politique étrangère est le privi-
lège du Conseil fédéral?
Cette recommandation de l'OCDE est un exemple de notre
interdépendance envers l'étranger. Nous subissons l'in-
fluence d'une majorité dans une organisation à laquelle
nous participons. Il n'est pas admissible que notre pays'soit
acculé dans un coin comme un boxeur, acculé à un choix
absurde, c'est-à-dire soit de s'abstenir de voter cette recom-
mandation, soit d'y mettre son veto. N'est-ce pas là un signe
de la qualité médiocre de notre politique étrangère qui veut
maintenant nous amener à l'ONU?
Selon une belle devise de l'action gouvernementale, on peut
soit subir soit conduire! Refuser en l'espèce de mettre notre
veto, c'est alors accepter que notre pays ne veuille que
subir.
Bundesrat Stich: Nach den Informationen, die ich in letzter
Zeit den Zeitungen entnommen habe, habe ich angenom-
men, dass es heute eine ganz anständige Diskussion geben
werde. Aber nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich zur
Informationspolitik immerhin festhalte, dass der Bundesrat
sicher keine Dokumente veröffentlicht, die von anderen
Organisationen herausgegeben werden und mit «vertrau-
lich» bzw. mit «Diffusion restreinte» versehen sind.
Es ist abereinigermassen erstaunlich, wenn Herr Bonny, der
im Gegensatz zu mir Erfahrung in der OECD hat und weiss,
wie schweizerische Fachleute dort mitarbeiten können und
welchen Einfluss sie haben, sagt, man merke nichts von der
schweizerischen Arbeit.
Ich lese hier unter Remarques: (zuerst wird ein anderes
Land genannt)... et la Suisse n'ont pas été en mesure de se
rallier au texte du présent rapport, ni aux propositions
figurant aux paragraphes 21 à 24 ci-dessus». Das heisst also,
dass die Schweizer immerhin einiges gesagt haben, Herr
Bonny; wenn sie diesen Text - wie Sie versicherten - besit-
zen, wäre es doch auch nett gewesen, auf die Bemerkungen
der Schweizer zu verweisen.
Umgekehrt bin ich 20 Jahre in diesem Rat gewesen; ich
habe verschiedene Anträge gestellt und am Schluss auch
kein Resultat gesehen. Es lag aber nicht an mir, sondern an
den übrigen, weil sie nicht zugestimmt haben.
Zur Informationspolitik des Bundesrates: Es handelt sich
hier um einen Entscheid, den der Bundesrat treffen und den
er als Weisung an seine Mitarbeiter geben muss. Es ist
üblich, dass solche Weisungen nicht zum voraus bekannt-
gegeben werden. Dies ist bei allen internationalen Organisa-
tionen ebenfalls üblich. Wenn es sich um eine Verpflichtung
handelt, die der Bundesrat eingeht, dann ist es natürlich
üblich und selbstverständlich, dass der Bundesrat alle Vor-
behalte der Ratifikation durch das Parlament, sofern not-
wendig, anbringt. In diesem Falle hat der Bundesrat nicht
die Absicht, eine Verpflichtung gegenüber dem Ausland
einzugehen, und infolgedessen auch keinen besonderen
Anlass, hier zum voraus - zum voraus schon gar nicht! - zu
fragen, was er zu tun habe. Es ist grundsätzlich Sache des
Bundesrates, Stellung zu nehmen, solange er die Schweiz
nicht verpflichtet. Sie können ganz sicher sein, dass der
Bundesrat die Abstimmung über das Bankgeheimnis bzw.
das Bankgeheimnis ebenso ernst nimmt wie den Entscheid
über die Schwerverkehrsabgabe. Das ist gar keine Frage!
Auch in bezug auf die zukünftigen Wirkungen kann ich Sie
beruhigen. Sie können dem UNO-Beitritt ruhig zustimmen;
die dort gemachten Vorbehalte werden eingehalten so gut
wie Ihre Vorbehalte, die sich in der schweizerischen Gesetz-
gebung niederschlagen.
Ganz abgesehen davon kann uns bekanntlich - und diese
Erfahrung habeich hier auch schon gemacht-kein Mensch
zwingen, ein Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich zu
ratifizieren. Es kommt gelegentlich teuer, wenn man sie
nicht ratifiziert, aber man kann niemanden zwingen, ein
Doppelbesteuerungabkommen zu ratifizieren. Insofern ste-
hen Ihnen also in der Zukunft alle Möglichkeiten der Stel-
lungnahme offen.
Man kann sich fragen: Soll der Bundesrat einfach sein Veto
einlegen? Das ist eine Frage, die man sich stellen kann.
Umgekehrt muss sich der Bundesrat dabei auch überlegen,
dass die Schweiz voraussichtlich nicht das einzige Land ist,
das dieser Empfehlung nicht zustimmt. Insofern wäre es
natürlich sehr einfach, wenn der Bundesrat zum voraus
beschliessen würde, das Veto einzulegen. Das würde für alle
anderen Länder bedeuten, dass sie frisch-fröhlich zustim-
men könnten, und die Schweiz hätte einmal mehr den
Schwarzen Peter in der Hand. Deshalb ist es für den Bun-
desrat ganz selbstverständlich, dass er seine Haltung nicht
zum voraus an die grosse Glocke hängt und sie öffentlich
bekanntgibt.
Ich habe Ihnen schon in der Antwort dargelegt, dass der
Bundesrat natürlich über seine Entscheidung orientieren
wird, wenn diese Erklärung abgegeben worden ist. Er wird
auch seine Begründung geben; das ist selbstverständlich.
Im nächsten Geschäftsbericht werden Sie sicher darüber
lesen können. Aber man kann nicht im Geschäftsbericht für
das Jahr 1984 über Dinge berichten, die erst 1985 passieren.
Präsident: Herr Bonny hat das Wort zu einer persönlichen
Erklärung verlangt.
Bonny: Ich mache es ganz kurz, nur um ein Missverständnis,
Herr Bundesrat Stich, auszuräumen: Sie haben gesagt,
schweizerische Arbeit habe jetzt ihren Niederschlag gefun-
den. Ich habe das massgebende Dokument DAFFE CFA
84.5, Scale 1, vom 13.Juni 1984 vor mir. Das habe ich
gelesen und dort findet sich nichts. Ich glaube Ihnen durch-
aus, dass die Schweizer am Schluss erklärt haben, diesem
Dokument nicht folgen zu können. Aber das Problem - und
das sage ich jetzt aufgrund meiner OECD-Erfahrung - ist
doch ein anderes: Wie bekommen wir in den Haupttext eine
Darstellung der schweizerischer
1
! Position? Eine weitere
Erfahrung, die man in der OECD macht, ist folgende: Es ist
ausserordentlich schwer- das gebe ich ohne weiteres zu -,
so ein Papier nach fünf, sechs Jahren noch irgendwie umzu-
modeln. Man hatte jeweils dann Erfolg, wenn man in einer
frühen Phase mit dem Hammer ansetzte und Korrekturen
anbrachte. Es geht mir nicht darum, jemandem den Prozess
zu machen; aber man hat sehr wahrscheinlich die Bedeu-
tung dieses Geschäftes nicht früh genug in ihrer vollen
Tragweite erkannt. Das musste hier klar gesagt werden.
Präsident: Erklärt sich Herr Eisenring von der Antwort
befriedigt? - Er ist nicht befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Eisenring OECD-Empfehlung zum Bankgeheimnis
Interpellation urgente Eisenring Recommandation de l'OCDE concernant le secret
bancaire
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.435
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.06.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
1070-1075
Page
Pagina
Ref. No
20 013 457
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.