- September 1985 N1355
Interpellation Rüttimann
tionskapital, ein Wegbleiben von ausländischen Gesell-
schaften, die bis anhin Know-how, neue Technologien und
neue Marktbereiche in unser Land gebracht haben, und
damit verbunden auch ein Verlust an Arbeitsplätzen sowohl
im Produktions- wie im Dienstleistungsbereich.
Auf der anderen Seite - es ist bereits angetönt worden -
bemühen wir uns aktiv um die Innovationsförderung. Unab-
hängig von der gegenwärtigen Bundesvorlage zu diesem
Bereich haben sich in der Privatwirtschaft einzelne Gesell-
schaften darauf spezialisiert, Innovativunternehmungen zu
unterstützen, und dies vor allem mit Einschuss von Risiko-
kapital. Aufgrund der hohen Emissionsabgabebelastung
sind gerade diese Finanzgesellschaften in einer denkbar
schlechten Lage, denn auf dem Kapital, das sie sich
beschaffen müssen für die Förderung von Innovationsunter-
nehmen, müssen sie die 3prozentige Emissionsabgabe
bezahlen. Auf der anderen Seite muss auch das Innovativ-
unternehmen auf dem ihm zur Verfügung gestellten und da-
mit bereits belasteten Kapital erneut die Emissionsabgabe
von 3 Prozent bezahlen, was insgesamt eine unerwünschte
Kumulation der Emissionsabgabe zur Folge hat.
Aufgrund dieser Überlegungen bin ich der Meinung, dass
wir uns aufraffen sollten - ich glaube nicht, dass wir die
Emissionsabgabe ganz abschaffen können -, den Satz wie-
der auf ungefähr 1 Prozent herabzusetzen. Damit würden
die ursprünglichen Relationen wiederhergestellt, d. h. wir
könnten aus der Emissionsbelastung mit einem Steuer-
ertrag von etwa 100 Millionen Franken pro Jahr rechnen,
und die Differenz zur heute tatsächlich erzielten Einnahme
im Umfang von rund 150 bis 200 Millionen pro Jahr käme
wieder echt der Risikokapitalförderung zugut.
In diesem Zusammenhang gilt es ein weiteres zu beachten:
Unser Hauptinteresse muss es sein, aktive und leistungsfä-
hige Produktions- und Dienstleistungsgesellschaften zu
unterhalten und neu anzuziehen. Daraus nämlich entsteht
für uns die Chance, dass wir sowohl in den Kantonen wie
auch auf Bundesebene dauerhaftes Steuerkapital schaffen.
Ich glaube, dass da mittel- und langfristig der Erfolg grösser
sein wird, als wenn wir am Anfang hohe Eingangskosten
setzen.
Ich bitte Sie daher, die Motion als Motion zu überweisen.
Bundesrat Stich: Die Stempelabgaben sind ein beliebtes
Thema. Ich habe allerdings etwas Mühe, an die Besorgnisse
oder - entschuldigen Sie den Ausdruck - an das Gejammer
zu glauben, das ich hier höre, wenn ich die Zahlen verglei-
che, die wir haben. 1975 haben die Stempelabgaben, inklu-
sive Emissionsabgabe usw., 469 Millionen Franken einge-
bracht. 1979, also nach der Erhöhung, waren es 643 Millio-
nen Franken. In diesem Jahr sind es bis Ende August 1,378
Milliarden Franken. Wir haben also in den ersten acht Mona-
ten bereits ungefähr gleich viel eingenommen wie 1984
(total 1,447 Milliarden Franken). Wenn man diese Zahlen
sieht, dann muss man doch sagen, dass offensichtlich diese
Stempelabgaben allein den Finanzplatz Schweiz nicht zu
bedrohen vermögen.
Herr Feigenwinter hat zwei verschiedene Anliegen auf den
Tisch des Hauses gelegt. Das erste Anliegen betrifft die
Aufhebung bzw. die Herabsetzung der Emissionsabgabe.
Die Aufhebung der Emissionsabgabe würde 350 Millionen
Franken kosten. Ein Prozent.Reduktion allein 120 Millionen.
Wenn Sie also auf 1 Prozent zurückgehen, dann ist es
immerhin eine Viertelmilliarde, auf die man verzichtet. In
diesem Zusammenhang muss man trotz allem sehen, dass
diese Emissionsabgabe zweifellos nicht eine Subvention an
die Unternehmen darstellt. Auf der anderen Seite verhindert
diese Emissionsabgabe auch nicht die Gründung neuer
Gesellschaften. Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, sind
im letzten Jahr immerhin 8400 neue Aktiengesellschaften
gegründet worden, die eine solche Abgabe geleistet haben.
Man kann also nicht sagen, es sei eine Abgabe, die wirklich
diskriminierend sei und die Gründung verunmögliche. Sie
wissen, dass man bei der Innovationsrisikogarantie für
kleine und mittlere Unternehmen-eine Ausnahme gemacht
hat. Dort rechnen wir mit 3 bis 6 Millionen Franken Aus-
fällen.
Das zweite Anliegen betrifft die Aufhebung bzw. die Reduk-
tion der Umsatzabgabe auf Geldmarktpapieren. Die Befrei-
ung bezieht sich auf Papiere mit einer Laufzeit bis drei
Monate, was einen Einnahmenausfall von 250 Millionen
Franken bringen würde. Bei der Reduktion der Stempelab-
gabe bei Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von drei bis
zwölf Monaten rechnen wir mit einem weiteren Ausfall von
15 Millionen Franken.
Nun können Sie zwar sagen, man müsse eben eine Vorlei-
stung erbringen. Ich weiss, dass das nicht alle Begehren
sind. Ich komme noch auf die Befreiung des Ausland-Aus-
land-Geschäftes zu sprechen, das gelegentlich auch ver-
langt wird. Dort sind wir dann rasch bei 1 Milliarde zusätzli-
cher Ausfälle. Gelegentlich wird argumentiert, dass man
durch einen Verzicht auf diese Stempelabgaben zweifellos
erreiche, dass die Courtage bzw. die Gewinne in der
Schweiz höher seien und dass der Bund dann einen Aus-
gleich hätte. Diese Rechnung geht zweifellos nicht auf. Es
würde auch im Grunde genommen der Behauptung wider-
sprechen, wenn man sagt, man müsse die Stempelabgaben
abschaffen, um mehr Geschäfte tätigen zu können. Es ist
nicht anzunehmen, dass man dann entsprechend mehr
Courtagen einnimmt.
Herr Eisenring hat hier von Prioritäten gesprochen, die man
setzen müsse. Das Parlament solle nun sagen, was es wolle.
Ich habe heute morgen gesehen, wie Sie Prioritäten setzen.
Von diesen Herren, die jetzt Reduktionen vom Bund verlan-
gen, ist heute morgen niemand angetreten, um für einen
gewissen Ausgleich zu votieren. Die Warenumsatzsteuer auf
Energie brauchten wir allein für den Haushaltsausgleich. Sie
hätte uns einen gewissen Spielraum gegeben. So hat der
Bund effektiv keine Flexibilität.
Das will nicht heissen, dass der Bundesrat nicht bereit ist,
gewisse Dinge zu tun. Von uns aus gesehen ist eine Pro-
rata-Besteuerung für Papiere unter einem Jahr möglicher-
weise denkbar, so dass möglicherweise ein Geldmarkt
entstehen könnte. Sicher ist es allerdings nicht; aber wir
werden diese Frage prüfen. Nur ist für uns ganz selbstver-
ständlich, dass für die Wirtschaft die Rahmenbedingungen
generell mindestens so wichtig sind. Und eine der wichtigen
Rahmenbedingungen für eine gesunde Wirtschaft ist ein
gesunder Haushalt.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, diese Motion als
Postulat zu überweisen.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motion 86 Stimmen
Für Überweisung als Postulat 51 Stimmen
#ST# 85.307
Interpellation Rüttimann
Autobahnvignette. Vollzug
Vignette autoroutière. Modalités d'application
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Die Autobahnvignette - gültig ab 1. Januar 1985 - wurde
seinerzeit dem Volk schmackhaft gemacht mit dem Hinweis
auf den bescheidenen Betrag von 30 Franken. Die inländi-
schen Autobahnbenützer hätten sie nur aus Staats vertragli-
chen Gründen zu lösen, damit man vor allem die Ausländer
zur Kasse bitten könne.
Nun ist aber beim Vollzug eine breite Verärgerung in der
Bevölkerung festzustellen, da offenbar die einschlägige Ver-
ordnung vorsieht, dass bei einem Fahrzeugwechsel eine
neue zusätzliche Vignette für das gleiche Kalenderjahr
Interpellation Rüttimann
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N 17 septembre 1985
gelöst werden muss, bei Fahrzeugen mit Wechselnummer
und bei mehreren Anhängern für den gleichen PW ebenfalls
für jedes Fahrzeug.
Ich ersuche daher den Bundesrat um Auskunft darüber, ob
er
- bereit ist, die Verordnung, d.h. diese von den Verkehrsbe-
nützern offensichtlich als Schikane empfundene Praxis
abzuändern, und
- ob nicht als Konsequenz daraus ein Stempel oder eine
Marke im persönlichen Führerausweis zweckdienlicher
wäre?
Texte de l'interpellation du 4 février 1985
La vignette autoroutière, introduite le 1
er
janvier 1985, a été
rendue «digeste» pour les usagers par son coût modeste de
30 francs, sur lequel on n'a pas manqué d'attirer l'attention.
On a également laissé entendre que bien que les automobi-
listes indigènes dussent l'acquérir en raison des traités
internationaux, son but principal était de faire passer les
étrangers à la caisse.
Or, la vignette suscite un mécontentement généralisé dans
le public étant donné que l'ordonnance afférente oblige les
conducteurs à se procurer une nouvelle vignette au cas où
ils changeraient de voiture dans le courant de l'année. La
même obligation existe pour les automobilistes utilisant la
même plaque pour plusieurs véhicules ainsi qu'en cas d'uti-
lisation de plusieurs remorques pour le même véhicule.
Je prie donc le Conseil fédéral de dire
- s'il est prêt à modifier l'ordonnance notamment quant à
ses aspects perçus comme «chicanes» par les usagers des
autoroutes,
- s'il ne pense pas qu'en conséquence un timbre ou une
marque sur le permis de conduire serait plus appropriée.
Rüttimann: Gemessen an den finanzpolitischen Voten von
vorher ist mein Interpellationsthema natürlich klein. Aber
Herr Bundesrat Stich wird trotzdem keine Freude daran
haben, dass ich die Autobahnvignette erneut auf das Tapet
bringe, nachdem er diese seit Monaten mit mehr oder weni-
ger Widerhall verteidigt hat. Ich selber empfinde keine
Freude an dieser Autobahnvignette, habe mich aber als
Demokrat selbstverständlich der Volksabstimmung unterzo-
gen. Ich wage aber die Behauptung, dass wir uns damit im
Ausland mehr Nachteile eingehandelt haben als es die Vor-
teile des relativ bescheidenen Finanzertrages wert sind. Es
wäre aber unfair, diese Bemerkungen an die Adresse des
Bundesrates zu richten, denn es war ja unser Parlament, das
die Vignette gegen den Willen des Bundesrates in das Fis-
kalpaket des privaten Verkehrs aufgenommen hat. Meine
heutige Opposition richtet sich indessen nicht gegen die
Vignette an sich, sondern vielmehr gegen die Art der Hand-
habung bzw. der Durchsetzung.
Man kann einwenden, es sei lächerlich, wegen diesen 30
Franken zu «stänkern». Eine Flasche Wein koste ja im
Restaurant gleich viel. Das stimmt alles. Aber wenn ein noch
so kleiner Betrag, den der Verkehrsteilnehmer auf andere
Weise schon bezahlt hat und der vom Verursacherprinzip
her gar nicht gerechtfertigt wäre, doppelt oder mehrfach
erhoben wird, so ärgert sich natürlich der Bürger. Diese
doppelte Erhebung ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug im
Laufe des Jahres gewechselt wird, weil ein Übertragen der
Vignette von einer Frontscheibe auf eine andere verboten
ist. Gleichermassen ärgerlich ist es, wenn ein Wechselnum-
merhalter für zwei Fahrzeuge die Vignette doppelt lösen
muss, und auch bei anderen Spezialfällen mehr.
Ich frage mich deshalb, ob es angesichts des kleinen Tarifes
und des eher enttäuschenden Gesamtertrages der Vignette
sich lohne, die Automobilisten wegen einer grobschlächti-
gen und unflexiblen Durchführung erneut zu verärgern.
Solchermassen verstärkt man den inneren Widerstand
gegen den Staat und seine Interventionen laufend, denn
jeder der Millionen Fahrzeughalter wird spätestens bei sei-
nem nächsten Fahrzeugwechsel mit der doppelten Taxe
belastet und mit diesem Problem konfrontiert. Mit Hilfe der
Garagisten wäre es meines Erachtens ein Leichtes, diese
Ungereimtheit auszumerzen. Wie ich in meiner Interpella-
tion bereits vorgeschlagen habe, gäbe es sogar ein probates
Mittel, das alle Hintertürchenmethoden mit einem Schlag
ausschalten würde: ein Stempel im persönlichen Fahraus-
weis der schweizerischen Fahrzeugführer, die irgendwann
einmal im Laufe des Jahres die Autobahn benützen wollen.
Ich bitte Sie also, Herr Bundesrat Stich, als Vertreter der
Exekutivbehörde hier etwas mehr Flexibilität zu zeigen und
die latent vorhandene Unzufriedenheit und die unnötigen
Ärgernisse der Nationalstrassenbenützer auszuschalten. Es
geht mir also viel weniger um Franken als vielmehr um den
Vertrauensbonus des Volkes in den Bundesrat, um den
gerechten Vollzug dieser Fiskalmassnahmen.
Bundesrat Stich: Nach Artikel 18 Absatz 1 der Übergangsbe-
stimmung der Bundesverfassung erhebt der Bund für die
Benützung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse
auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen und Bundan-
hängern bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 Tonnen
eine jährliche Abgabe von 30 Franken.
Wie bereits in der Antwort des Bundesrates vom 26. Novem-
ber 1984 auf die Einfache Anfrage de Chastonay ausgeführt,
hat der Verfassungsgesetzgeber selber vorausgesetzt, dass
für jedes Motorfahrzeug und jeden Anhänger bis zu einem
Gesamtgewicht von je 3,5 Tonnen die Abgabe von 30 Fran-
ken zu bezahlen ist, wenn damit eine Nationalstrasse erster
oder zweiter Klasse benützt wird. Dabei spielen weder Fahr-
leistungen noch das Kontrollschild des Fahrzeuges eine
Rolle. Dies entspricht dem System einer Pauschalabgabe,
die mit kleinstmöglichem administrativem Aufwand eingezo-
gen und deren Entrichtung auf Sicht und ohne weitere
Dokumente kontrolliert werden kann.
Aus diesem Grund haben wir in der Verordnung vom
- September 1984 über die Abgabe für die Benützung von
Nationalstrassen festgelegt, dass alle in Betracht kommen-
den Fahrzeuge mit einer Vignette versehen werden müssen,
die nur mit Fahrzeug übertragen werden kann. Folglich
haben Fahrzeughalter, die Wechselschilder verwenden, für
jedes Fahrzeug eine Vignette zu kaufen. Ebenso muss beim
Fahrzeug Wechsel das neue Fahrzeug mit einer neuen
Vignette versehen werden.
Der Bundesrat hat übrigens bereits in seiner Botschaft vom
- Januar 1980 über eine Autobahnvignette und eine
Schwerverkehrsabgabe ausgeführt, dass die Vignette so
beschaffen sein sollte, dass eine Übertragung von einem
Fahrzeug auf ein anderes ausgeschlossen ist. Der vorge-
schlagene Eintrag in den Fahrzeug- oder Führerausweis
widerspräche überdies dem Grundsatz der Gleichbehand-
lung von in- und ausländischen Fahrzeugen, da ein solches
Verfahren bei ausländischen Fahrzeugen nicht angewendet
werden könnte.
Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, die Verordnung vom
- September 1984 über die Abgabe für die Benützung von
Nationalstrassen in diesem Punkt zu ändern. Wie Sie wis-
sen, hat das Bundesgericht hier das Finanzdepartement
geschützt. Es ist uns sehr daran gelegen, eine möglichst
einfache Art Vignette einzuführen, die auch einfach kontrol-
liert werden kann. Ein Stempel in einem Führerausweis
kann an der Grenze nicht kontrolliert werden. Das Postulat
muss deshalb abgelehnt werden.
Präsident: Herr Rüttimann hat Gelegenheit zu erklären, ob
er von der Antwort des Bundesrates befriedigt ist. Herr
Rüttimann erklärt sich nicht befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Rüttimann Autobahnvignette. Vollzug
Interpellation Rüttimann Vignette autoroutière. Modalités d'application
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.307
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1355-1356
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Pagina
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