Politique d'asile. Interventions personnelles
1468
N 23 septembre 1985
weitere Änderung des Asylgesetzes noch nicht schlüssig zu
beurteilen sei, jedoch gründlich geprüft werde. Damit
jedoch nicht mehr geprüft, sondern endlich gehandelt wird,
beantrage ich eine Totalrevision des Asylgesetzes.
In folgenden Teilbereichen muss das Asylgesetz geändert
werden:
- Die Kantone (die schliesslich die Asylanten übernehmen
müssen) und nicht der Bundsollen über die Asylgewährung
entscheiden. Kantonale Beamte der Fremdenpolizei, die
über bedeutend mehr Kenntnisse und Erfahrungen mit Asyl-
bewerbern verfügen, dürfen gemäss dem geltenden Asylge-
setz nicht entscheiden, sondern werden zu Spediteuren von
Asylgesuchen degradiert. Auch das primitivste, unglaubwür-
digste Asylgesuch muss heute nach Bern geleitet werden,
wo dann neu angestellte Beamte mühsam entscheiden.
- Die Familienvereinigung muss auf Eltern und ihre Kinder
beschränkt werden. Dem Missbrauch von Absatz 2 Artikel 7
des Asylgesetzes, der sogenannten nahen Angehörigen von
in der Schweiz lebenden Asylanten eine Vorzugsbehand-
lung gewährt, ist durch die Streichung dieses Absatzes
entgegenzutreten.
- Dem leichtfertigen Ausstellen von Touristenvisa durch
unsere Botschaften und Konsulate in den Oststaaten ist
unverzüglich Einhalt zu gebieten.
- Der Flüchtlingsbegriff nach Artikel 3 ist zu begrenzen.
Nachsätze wie: «oder begründete Furcht zu haben, solchen
Nachteilen ausgesetzt zu werden» und «sowie Massnah-
men, die einen unerträglichen psychischen Druck bewir-
ken», entziehen sich jeder Nachprüfung.
- Einschränkung der Kompetenzen des Bundesrates (unter
Berufung auf Art. 9), in tiefsten Friedenszeiten grösseren
Flüchtlingsgruppen bei uns Asyl zu gewähren oder solche
aus fremden Kontinenten einzufliegen. Die unüberlegte Auf-
nahme von 1000 Polen aus Wien bzw. das Ausleseverfahren
hat uns noch den Vergleich mit NS-Vernichtungslagern ein-
getragen.
- Das rechte Mass muss eingehalten werden. Nachdem die
Schweiz von allen europäischen Staaten die weitaus stärk-
sten fremdsprachigen Ausländerkontingente zu verkraften
hat, werden unserem übervölkerten Land prozentual dop-
pelt so viele Asylanten zugemutet (0,62 Pozent) wie den
übrigen europäischen Staaten (0,31 Prozent). Ein krasses
Beispiel sind die Tibeter- in der Schweiz 1500, im ganzen
übrigen Europa lediglich 46l
- Ausschaffung aller kriminellen Flüchtlinge und Asylan-
ten. Flüchtlinge und Asylanten sind bei ihrer Aufnahme in
der Schweiz in ihrer Sprache dahin zu informieren, dass
jede gerichtlich verurteilte kriminelle Handlung die unver-
zügliche Ausweisung zur Folge hat. Die Zürcher Strafanstalt
Regensdorf beherbergt zurzeit über 60 Prozent Ausländer!
- Um die mehrmals versprochene Stabilisierung der aus-
ländischen Wohnbevölkerung nicht in Frage zu stellen, sind
Asylanten den Fremdarbeiterkontingenten anzurechnen.
- Der Artikel 6 des Asylgesetzes gibt die Möglichkeit,
Flüchtlinge aus einem Drittstaat zurückzuweisen. Ungarn,
Tschechen, Polen, Türken usw. sind aus Drittstaaten (Öster-
reich, Deutschland, Italien oder Frankreich) eingereist. Alle
diese Staaten sind dahin zu informieren, dass die Schweiz
nicht mehr bereit ist, die tolerante Einreisepraxis dieser
Staaten mit der Übernahme der Flüchtlinge zu prämieren.
#ST# 85.228
Parlamentarische Initiative (Ruf-Bern, Gehen)
Aufnahme von Flüchtlingen. Moratorium
Initiative parlementaire (Ruf-Berne, Oehen)
Accueil des réfugiés. Moratoire
Wortlaut der Initiative vom 8. Februar 1985
Die eidgenössischen Räte werden ersucht, gestützt auf Arti-
kel 89bis und 69ter der Bundesverfassung, einen dringli-
chen Bundesbeschluss mit folgendem Inhalt zu erlassen:
I. Zweck
Art. 1
' Als Folge des geltenden Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979
(SR 142.31) und der politisch-wirtschaftlichen Situation in
zahlreichen Staaten ist die Schweiz zum Ziel einer neuarti-
gen Völkerwanderung geworden. Die durch die illegale Ein-
wanderung einer steigenden Zahl von falschen Flüchtlingen
entstehenden Probleme werden immer schwerer lösbar.
2
Es ist deshalb ein Moratorium für die Aufnahme neuer
Asylbewerber zu verfügen, bis eine Revision des Asylgeset-
zes und weitere flankierende Massnahmen die heutigen
offensichtlichen Missbräuche verhindern und der begrenz-
ten Aufnahmefähigkeit des Landes Rechnung getragen
wird.
II. Massnahmen
Art. 2
1
Das Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 wird ausser Kraft
gesetzt, bis eine Gesetzesrevision, welche die nachfolgen-
den Auflagen erfüllt, in Rechtskraft erwachsen ist:
2
Der Flüchtlingsstatus wird ausnahmslos nur echten, wirk-
lich an Leib und Leben bedrohten Asylbewerbern aus dem
europäisch-abendländischen Kulturkreis gewährt. Ebenso
werden ausschliesslich Asylgesuche von Angehörigen die-
ses Kulturkreises zur Prüfung zugelassen.
3
Folgende Personengruppen werden ausnahmslos inner-
halb von 24 Stunden ausser Landes geschafft, wofür sie in
Abschiebehaft genommen werden können:
- abgewiesene Asylbewerber nach der letztinstanzlichen
Ablehnung ihres Gesuches;
- Asylbewerber aus aussereuropäischen Kulturkreisen;
- Asylbewerber, die ein Verbrechen oder Vergehen began-
gen haben, nach ihrer Entlassung durch die Polizei- bzw.
Strafvollzugsbehörden;
- Asylbewerber, die illegal in die Schweiz eingereist sind.
4
Während des Asylverfahrens wird sämtlichen Asylbewer-
bern die Ausübung einer Arbeit untersagt. Zudem erhalten
sie keinerlei Unterstützung in Bargeld.
5
Anerkannte Flüchtlinge müssen die Schweiz wieder verlas-
sen, sobald sich die Verhältnisse in ihrem Herkunftsland
soweit verändert haben, dass die Voraussetzungen für die
Gewährung des Flüchtlingsstatus wegfallen.
6
Die definitive Aufnahme von Flüchtlingen in normalen Zei-
ten ist unter Berücksichtigung der Landesinteressen zahlen-
mässig zu beschränken. Die Asylgewährung in Ausnahme-
situationen ist gemäss Artikel 9 des Asylgesetzes vom
S.Oktober 1979 zu regeln.
7
Der Bundesrat wird verpflichtet, mit aussenpolitischen
Massnahmen dem Entstehen von Flüchtlingsströmen entge-
genzuwirken.
Art. 3
1
Nach dem Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses und bis
zum Inkrafttreten einer Revision des Asylgesetzes, welche
die in Artikel 2 enthaltenen Auflagen erfüllt, werden keine
weiteren Asylgesuche mehr zur Behandlung entgegenge-
nommen.
- September 1985 N
1469Asylpolitik. Persönliche Vorstösse
2
Die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses einge-
reichten Asylgesuche werden nach bisherigem Recht
behandelt und entschieden.
3
Binnen 24 Stunden werden ausnahmslos ausser Landes
geschafft und können hierfür in Abschiebehaft genommen
werden:
- bereits in der Schweiz befindliche Asylbewerber, die ein
Verbrechen oder Vergehen begangen haben, nach ihrer
Entlassung durch Polizei- bzw. Strafvollzugsbehörden;
- Personen, die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesbe-
schlusses in der Schweiz Asyl verlangen.
III. Schlussbestimmungen
Art. 4
1
Dieser Bundesbeschluss ist allgemeinverbindlich.
2
Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung
als dringlich erklärt und tritt am Tage nach der Verabschie-
dung in Kraft
3
Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfas-
sung dem fakultativen Referendum und gilt bis zum Inkraft-
treten einer Asylgesetzrevision, welche die in Artikel 2
genannten Auflagen erfüllt, spätestens bis zum 31. Dezem-
ber 1995.
Texte de l'initiative du 8 février 1985
Les Chambres fédérales sont invitées à adopter, en vertu
des articles 89
bls
et 69'
er
de la constitution, un arrêté fédéral
urgent ayant la teneur suivante:
I. But
Art. 1"
1
L'application de la loi du 5 octobre 1979 sur l'asile (RS
142.31) (la loi) actuellement en vigueur, et la situation politi-
que et économique de nombreux Etats font que la Suisse
connaît une nouvelle forme d'invasion. Les problèmes que
crée l'immigration illégale d'un nombre croissant de per-
sonnes qui se réclament à tort du statut de réfugiés (pseudo-
réfugiés) deviennent de plus en plus difficiles à résoudre.
2
En conséquence, l'accueil de personnes requérant nouvel-
lement l'asile est soumis à un moratoire, en attendant
qu'une révision de la loi et d'autres mesures d'appoint
empêchent les abus manifestes actuellement constatés et
permettent de tenir compte des possibilités réduites qu'a le
pays d'héberger ces personnes.
II. Mesures
Art. 2
1
L'application de la loi est suspendue jusqu'à l'entrée en
vigueur des modifications restrictives suivantes:
2
Sans aucune exception, le statut de réfugié n'est accordé
qu'à des requérants appartenant à l'aire culturelle euro-
péenne et occidentale. De même, seules les demandes
d'asile émanant de personnes originaires de ces pays seront
examinées.
3
Les demandeurs d'asile appartenant aux catégories sui-
vantes seront refoulés ou expulsés sans exception dans les
24 heures, le cas échéant après avoir été mis aux arrêts à cet
effet:
- ceux dont la demande a été rejetée en dernière instance;
- ceux qui proviennent de pays n'appartenant pas à l'aire
culturelle européenne;
- ceux qui ont purgé une peine à la suite d'un crime ou d'un
délit, dès leur libération par la police ou par l'autorité char-
gée de l'exécution de leur peine;
- ceux qui ont pénétré en Suisse illégalement.
4
II sera interdit à tous les requérants de travailler tant que la
procédure d'examen de leur demande ne sera pas terminée.
Aucun soutien en espèces ne leur sera accordé.
5
Les personnes auxquelles le statut de réfugié aura été
conféré devront quitter la Suisse dès que la situation dans
leur pays d'origine se sera modifiée de telle façon que les
conditions pour la reconnaissance de ce statut auront dis-
paru.
6
En temps normaux, l'installation définitive de réfugiés en
Suisse doit être soumise à des restrictions quantitatives,
compte tenu des intérêts du pays. L'octroi de l'asile dans
des circonstances extraordinaires doit être réglé conformé-
ment à l'article 9 de la loi.
7
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures qui
s'imposent en matière de politique étrangère pour prévenir
l'afflux de réfugiés.
Art. 3
1
Après l'entrée en vigueur du présent arrêté, aucune nou-
velle demande d'asile ne sera acceptée jusqu'à ce que la
révision contenant les dispositions prévues à l'article 2 ait
force de loi.
2
Le droit actuel est applicable à l'examen des demandes
d'asile déposées avant l'entrée en vigueur du présent arrêté
et à la décision à prendre à leur sujet.
3
Les demandeurs d'asile appartenant aux catégories sui-
vantes seront refoulés ou expulsés sans exception dans les
24 heures, le cas échéant après avoir été mis aux arrêts à cet
effet:
- ceux qui se trouvent déjà en Suisse, mais dont la
demande a été rejetée en dernière instance;
- ceux qui ont purgé une peine en Suisse à la suite d'un
crime ou d'un délit, dès leur libération par la police ou par
l'autorité chargée de l'exécution de leur peine;
- ceux qui présentent leur requête après l'entrée en vigueur
du présent arrêté.
III. Dispositions transitoires
Art. 4
' Le présent arrêté est de portée générale.
2
II est déclaré urgent selon l'article 89"'", 1
8
' alinéa, de la
constitution, et entre en vigueur le jour suivant son adop-
tion.
3
II est soumis au référendum facultatif conformément à
l'article 89**, 2
e
alinéa, de la constitution, et a effet jusqu'à
l'entrée en vigueur d'une modification de la loi contenant les
dispositions prévues à l'article 2, au plus tard jusqu'au
31 décembre 1995.
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Kommis-
sion den folgenden schriftlichen Bericht:
- Inhalt der Initiative
Am 8. Februar 1985 reichte National rat Ruf eine parlamenta-
rische Initiative ein, mit welcher er - gestützt auf Artikel-
89bis und 69ter der Bundesverfassung - die eidgenössi-
schen Räte ersucht, einen dringlichen Bundesbeschluss zu
erlassen (Wortlaut siehe oben).
- Ergebnisse der Vorprüfung
Die mit der Vorberatung von Fragen der Asylpolitik betraute
Kommission hörte am 22. April 1985 den Initianten an
(Art. 21quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes), der sei-
nen Vorstoss mündlich begründete (vgl. Zusammenfassung
im Anhang).
Die Kommission führte eine allgemeine Aussprache durch.
Sie beschloss mit 15 zu 0 Stimmen, dem Rat zu beantragen,
es sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
- Erwägungen der Kommission
- Die Kommission weist darauf hin, dass die Verwaltung
zurzeit prüft, welche Bestimmungen des Asylgesetzes vom
S.Oktober 1979 zu ändern sind, damit Asylverfahren in
zumutbarer Frist durchgeführt werden können und eine
konsequente Wegweisungspraxis ermöglicht wird. Nach
den Ausführungen der Vorsteherin des Justiz- und Polizei-
departementes, Frau Bundesrätin Elisabeth Kopp, sind zur
Beschleunigung der Verfahren und zur Verbesserung der
Reaktionsmöglichkeit des Bundesrates auf veränderte
Situationen zwei Massnahmen denkbar, nämlich die Aus-
dehnung des Geltungsbereiches der Notstandsklausel in
Politique d'asile. Interventions personnelles
1470
N 23 septembre 1985
Artikel 9 des Asylgesetzes und die generelle Vereinfachung
des individuellen Prüfungsverfahrens. Um eine konsequente
Wegweisungspraxis zu ermöglichen, sollen die entspre-
chenden Rechtsgrundlagen betreffend Ausschaffungshaft
und Internierung verbessert werden. Es soll auch geprüft
werden, ob die Rechtsgrundlagen für die Erleichterung der
Rückkehr abgewiesener Flüchtlinge zu schaffen sind und
ob eine intensive Flüchtlingspolitik in potentiellen Her-
kunftsländern möglich sei.
Nach Auffassung der Kommission sollen nun diese Vor-
schläge abgewartet werden: Eine weitergehende Revision
des Asylgesetzes rechtfertigt sich ihres Erachtens weder aus
materiellen noch aus zeitlichen Gründen. Insbesondere
lehnt die Kommission es ab, zum Dringlichkeitsrecht zu
greifen: Ein solches Vorgehen wäre ihres Erachtens völlig
unproportional, um die bestehenden Probleme der Asylpoli-
tik in der Schweiz zu lösen.
32. Die Kommission wendet sich ganz entschieden gegen
den Vorschlag von Nationalrat Ruf, ein Moratorium für die
Aufnahme von Flüchtlingen einzuführen. Ein solches ist
ihrer Meinung nach mit der schweizerischen Flüchtlingspo-
litik nicht vereinbar und deshalb abzulehnen. Es mute selt-
sam an, wenn der Initiant in der mündlichen Begründung
seines Vorstosses ausführe, er und seine Partei stünden zur
Asyltradition unseres Landes, andererseits aber mit einer
parlamentarischen Initiative verlange, dass das Asylgesetz -
auch für echte Flüchtlinge - für eine bestimmte Zeit ausser
Kraft gesetzt werde und für Flüchtlinge aus aussereuropäi-
schen Kulturkreisen grundsätzlich nicht zur Anwendung
gelange.
Echte Flüchtlinge sollen nach Meinung der Kommission in
der Schweiz Aufnahme finden. Das bedeutet, dass Asylbe-
werber, welche die Flüchtlingseigenschaften erfüllen, in
unserem Land Asyl erhalten: Sie sollen wegen einer akuten
Gefährdung im Heimat- oder Herkunftsland unabhängig von
ihrer Abstammung oder Rasse bei uns Aufnahme finden.
Unakzeptierbar ist daher nach Meinung der Kommission die
vom Initianten vorgeschlagene Beschränkung der Auf-
nahme auf Flüchtlinge «aus dem europäisch-abendländi-
schen Kulturkreis».
Die Kommission ist sich bewusst, dass es wünschenswert
und sinnvoller wäre, Flüchtlinge aus aussereuropäischen
Gebieten in ihrem eigenen Kulturkreis anzusiedeln. Sie gibt
ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Schweiz ihre Anstren-
gungen in dieser Richtung verstärkt mit den Mitteln, die ihr
in der Aussenpolitik zur Verfügung stehen.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission einstimmig,
der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Pour les raisons indiquées, la commission unanime propose
au conseil de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.
Begründung des Initianten
Exposé des motifs de l'auteur de l'initiative
Die Asylpolitik von Bundesrat und Parlament ist seit der
Inkraftsetzung des Asylgesetzes 1981 eine eigentliche «Pflä-
sterchenpolitik», ähnlich den Reaktionen im Bereich des
Waldsterbens. Man tut immer nur das unbedingt Nötige, um
keine allzu grossen Wunden aufplatzen zu lassen, aber die
eigentlichen Infektionsherde will man nicht angehen,
obschon man sie zum grossen Teil erkannt hat, wie das aus
bundesrätlichen Dokumenten hervorgeht.
Ein rasches Handeln ist unerlässlich. Deshalb schlage ich
mit meiner parlamentarischen Initiative einen dringlichen
Bundesbeschluss vor. Wir dürfen uns durch die Entwick-
lung nicht einem nationalen Notstand entgegendrängen
lassen.
Angesichts der Wichtigkeit der im Bericht der Bundesan-
waltschaft vom Juni 1984 enthaltenen Überlegungen,
möchte ich folgenden Passus daraus zitieren: «In der
Schweiz sind auch heute Unbestrittenermassen noch gele-
gentlich echte politische Flüchtlinge anzutreffen. In der
überwiegenden Zahl der Asylbegehren muss indessen
grundsätzlich festgestellt werden, dass mit unserem Asyl-
recht offensichtlicher Missbrauch getrieben wird. Der Grund
dazu liegt in den eindeutig zu einfachen Voraussetzungen,
welche für die Anerkennung als Asylbewerber notwendig ist.
Es genügen nämlich die magischen vier Worte: , um ohne eigene Arbeitsleistung für
längere Zeit in den Genuss einer totalen finanziellen Unter-
stützung zu gelangen. In der Mehrzahl der Fälle handelt es
sich nicht um politisch verfolgte Personen, sondern um
reine Wirtschaftsflüchtlinge, und zwar aller Nationalitäten.»
Mit diesen Ausführungen ist alles Wesentliche zusammen-
gefasst. Zur Vermeidung eines Missverständnisses trage ich
Ihnen die Position der Nationalen Aktion vor, wie sie in
unserem Legislaturprogramm festgehalten ist: «Wirfordern:
An Leib und Leben gefährdete Flüchtlinge sind im Zeichen
der Menschlichkeit nur aus unserem Kulturkreis und der
ihm nahestehenden aufzunehmen. Die Hilfe für Flüchtlinge
aus weit entfernten Ländern sollte in Form materieller Unter-
stützung erfolgen, um ihre Ansiedlung in Ländern ihres
eigenen Kulturkreises zu ermöglichen.»
Damit drücken wir aus, dass wir zur Tradition unseres Lan-
des stehen, echt Verfolgten, aus politischen, religiösen, ras-
sischen Gründen usw. Bedrohten beizustehen. Diese Tradi-
tion wird allerdings durch das neue Asylgesetz und die
gegenwärtige Politik nicht mehr weitergeführt, sie hat ganz
andere Dimensionen erreicht. Die Schweiz hat in der Ver-
gangenheit immer nur einer beschränkten, verkraftbaren
Anzahl Verfolgter Aufnahme gewährt - im Rahmen der
beschränkten Aufnahmemöglichkeiten unseres kleinen Lan-
des. Das entspricht ebenfalls der Definition des Asylrechts,
wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft zum Asylgesetz
ausgeführt hat. Im Gegensatz dazu besteht heute in der
Schweiz de facto ein Recht auf Asyl. Deshalb werden wir von
einer zunehmenden Flut von Wirtschaftsasylanten über-
rannt.
Die Warnungen aus unserem Kreis bei der Debatte über das
neue Asylrecht (vgl. «Amtliches Bulletin» 1978 NR. Seite
1817) wollte man nicht hören. Heute steht man vordem von
uns vorausgesagten Schlamassel. Die zahlenmässige
Entwicklung der Gesuche ist Ihnen bekannt. Die Gründe
dafür liegen aber nicht primär bei der weltweit ansteigenden
Zahl echter und unechter Flüchtlinge, sondern im Asylge-
setz, das durch seine verschiedenen verantwortungslosen
Massnahmen unser Land zu einem Magneten für Schein-
flüchtlinge aus der ganzen Welt hat werden lassen. Gesamt-
schweizerisch ist die Zahl der hängigen Gesuche bekannt-
lich auf über 22 000 angestiegen, trotz einer Erhöhung des
Personalbestandes. Die überwiegende Mehrheit der behan-
delten Gesuche ist bekanntlich durch die Behörden negativ
entschieden worden, weil die Bewerber eben keine echten,
wirklich an Leib und Leben gefährdeten Flüchtlinge sind,
sondern bei uns ein Schlaraffenland suchen. Nicht einmal
im Sinne des sehr extensiven Asylbegriffes, wie er in Arti-
kel 3 des Gesetzes umschrieben ist, sind sie Flüchtlinge!
Tatsächlich können selbst offensichtlich falsche Flüchtlinge
damit rechnen, während Jahren gratis umfangreich versorgt
zu werden, eine Unterkunft und teilweise sogar eine Arbeits-
bewilligung zu erhalten. Der Ruf dieser Grosszügigkeit ver-
breitet sich natürlich rasch auf der ganzen Welt. Mit Hilfe
von verschiedenen Schlepperorganisationen werden ganze
Völkerstämme illegal in unser Land geschleust. Diese Politik
hat mit unserer Asyltradition, mit Humanität, nicht mehr das
geringste zu tun, weil letztlich die echten Flüchtlinge darun-
ter leiden müssen.
Alles, was ich 1984 im Rat ausführte (vgl. «Amtliches Bulle-
tin» 1984, Seite 898), ist inzwischen durch die Realität bestä-
tigt worden; denken Sie nur an die zahlreichen kriminellen
Handlungen, die teilweise von der Presse verschwiegen
wurden, weil man dem Volk Sand in die Augen streuen will.
Die Ausführungen von damals sind vor allem auch durch
den Bericht der Bundesanwaltschaft bestätigt worden.
Die bisherigen und die geplanten Massnahmen werden
nicht genügen, um die heutige Situation zu bewältigen und
das Problem in den Griff zu bekommen. Das Verfahren kann
- September 1985 N
1471
Asylpolitik. Persönliche Vorstösse
nur langsam beschleunigt werden, und dadurch entsteht
nicht der gewünschte Abschreckungseffekt. Die angestrebte
zwangsweise Verteilung auf die verschiedenen Kantone ist
auch nur ein Pflästerchen, das die Probleme nicht löst. Es
ändert sich höchstens lokal, an der Oberfläche etwas. Man
vermittelt dadurch dem Volk den Eindruck, das Problem sei
gelöst, während es sich im Gegenteil verschärft, weil die
Reizschwelle innerhalb des Volkes scheinbar wieder sinkt.
Damit werden die Türen wieder geöffnet für weitere Einwan-
derungswellen von Wirtschaftsflüchtlingen. Sie sehen, dass
ein rasches Handeln erforderlich ist.
Zu einzelnen Punkten meiner Initiative:
Artikel 1 : Die Bekämpfung der Missbräuche ist ein unbestrit-
tenes Postulat und bedarf keiner Ausführungen.
Artikel 2 Absatz 1 : Die Ausserkraftsetzung des Asylgesetzes
ist vor allem deshalb notwendig, weil eine normale Revision
viel zu lange dauert. Ein dringlicher Bundesbeschluss kann
den Behörden endlich die nötige Handlungsfreiheit geben,
um zu verhindern, dass laufend neue falsche Flüchtlinge
kommen und dass die Teufelsspirale sich immer weiter
dreht.
Absatz 2: Das heute geltende Kriterium des «unerträglichen
psychischen Drucks» ist verfehlt und fragwürdig. Damit ist
der Flüchtlingsbegriff nach schweizerischem Recht extensi-
ver als in allen europäischen Ländern. Dieser Begriff verlei-
tet manchen zu falschen Hoffnungen und trägt zu dieser
Magnetwirkung bei. In der Flüchtlingskonvention von 1951
ist dieses Kriterium nicht enthalten, es wurde erst 1958
durch den Bundesrat in einem Geschäftsbericht eingeführt.
Zum geographischen Vorbehalt: Viele Probleme entstehen
deshalb, weil die Asylbewerber enorme Integrationspro-
bleme haben, vor allem Asylbewerber aus uns völlig frem-
den Kulturkreisen, die mit dem Abendland nichts zu tun
haben.
Wir von der Nationalen Aktion schätzen und achten alle
Völker in ihrer Eigenheit und wünschen ihnen wie uns eine
freiheitliche Entwicklung nach eigenständigen Vorstellun-
gen; dies aber in ihrem vom Schicksal oder - wenn sie
religiös sind - von Gott zugewiesenen Lebensraum. Es ist
weder Fremdenhass noch Rassismus, wenn wir uns dage-
gen wehren, dass man ganze Völkerstämme auf unnatürli-
che Art von einem Ende der Welt an ein anderes wandern
lässt, wo sie sich nicht integrieren können und womit nie-
mandem - wirklich niemandem - geholfen wird.
Zu Absatz 3: Die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik kann natür-
lich nur wiederhergestellt werden, wenn abgewiesene Asyl-
bewerber wirklich ausnahmslos ausser Landes geschafft
werden. Dass man hier differenziert und dass der Bundesrat
sich bezüglich der Tamilen nicht zu einem mutigen
Entscheid durchringen konnte, hat viel zur Intensität der
Problematik beigetragen. Auch von offizieller Seite her wer-
den heute die über 2000 Tamilen als Wirtschaftsflüchtlinge
bezeichnet, sie werden aber nicht ausgewiesen. Es handelt
sich dabei um Personen einer Volksgruppe, die für die
Schwierigkeiten in ihrem Herkunftsland weitgehend selbst
verantwortlich ist, mit anderen Worten: man macht irgend-
einen Klamauk, der Staat reagiert, um seine Einheit zu
bewahren - und dann geht man ins Ausland und will als
Asylant anerkannt werden. Wie steht es denn mit den Terro-
risten aus dem Baskenland, aus Nordirland, mit der Baader-
Meinhof-Bande? Einen Unterschied zu machen zwischen
Tamilen-Terroristen und den Genannten, dafür gibt es kei-
nen Grund. Weltweit gibt es unzählige derartige bürger-
kriegsähnliche Situationen wie auf Sri Lanka. Stellen Sie
sich vor, was passieren würde, wenn diese Leute alle in die
Schweiz kämen!
Wichtig ist, dass Bewerber, die ein Verbrechen oder Verge-
hen begangen haben, ausnahmslos ausser Landes
geschafft werden. Sie erinnern sich an den Fall, wo eine
kranke Schweizerin eine Nacht lang durch zehn Tamilen
vergewaltigt wurde. Es gibt einen Beweisnotstand seitens
der Gerichtsbehörden, und diese Tamilen leben weiterhin
munter in ihrer Unterkunft und erfreuen sich der Unterstüt-
zung durch den schweizerischen Steuerzahler. Eine derar-
tige Politik ist schlichtweg ein Skandal!
Zu Absatz 4: Diese Forderung deckt sich mit derjenigen der
SVP.
Zu Absatz 5: Dieser Grundsatz besteht eigentlich schon
heute, wird aber nicht angewandt. Sie erinnern sich an den
Fall der Bolivianer, die man zur Rückkehr aufforderte, als
sich die Verhältnisse in ihrem Land wieder gebessert hatten.
Natürlich wehrten sie sich mit Händen und Füssen, weil sie
den hohen Lebensstandard Europas nicht wieder aufgeben
wollten. Wo bleibt hier der Patriotismus, den man von einem
Flüchtling erwarten dürfte?
Absatz 6: Weltweit gibt es 15 Millionen echte Flüchtlinge.
Wenn Sie nicht von Anfang an eine zahlenmässige
Beschränkung einbauen, riskieren Sie, dass letztlich die
ganze Welt hierher kommt. Der Ausländerbestand gesamt-
haft soll nicht ansteigen. Heute werden die anerkannten
Flüchtlinge den jährlich festgelegten Einwanderungskontin-
genten des Bundes nicht angerechnet. Man hat also eine
Hintertüre, durch die man die Einwanderungspolitik umge-
hen kann. Dadurch wird das Stabilisierungsziel, das der
Bundesrat sich selber gesetzt hat, gefährdet.
Absatz 7: Ist es nicht blosse Gewissensberuhigung, wenn
man mit einem Herrn Mobutu die muntersten Handelsbezie-
hungen unterhält, andererseits aber Flüchtlinge aus Zaire
aufnimmt? Anzuführen ist auch das Beispiel Indochina.
Wenn der Bund sich die Freiheit herausnimmt, die Handels-
und Gewerbefreiheit im Bereich der Waffenexporte zu
beschränken, warum soll er nicht auch hier eingreifen und
einen Druck auf die Herkunftsländer der Flüchtlingsströme
ausüben mit dem Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte
zu erwirken?
Selbstverständlich müssten die bisher eingereichten Gesu-
che nach altem Recht behandelt werden, es dürften aber
keine weiteren Gesuche mehr zur Behandlung entgegenge-
nommen werden. Alle falschen Flüchtlinge wären aus-
nahmslos innerhalb von 24 Stunden ausser Landes zu
schaffen.
Das Asylgesetz ist natürlich nur ein Bestandteil der gesam-
ten Flüchtlingspolitik. Vermehrte Grenzkontrollen - und
zwar mit einer massiven Aufstockung des Grenzpersonals -
zur Verhinderung illegaler Eintritte wären nötig. Nötig sind
aber auch aussenpolitische Massnahmen im Bereiche der
Entwicklungspolitik. Die schweizerische Entwicklungspoli-
tik sollte vermehrt zum Ziele haben, die Geburtenexplosion
in der Dritten Welt einzudämmen, um nicht die grossen
Zahlen von Wirtschaftsflüchtlingen entstehen zu lassen, die
aus Armut auswandern und irgendwo einen besseren
Lebensstandard suchen. Bereits im Oktober 1983 hat eine
«Weltwoche»-Umfrage ergeben, dass total 74 Prozent der
Schweizer die Asylpolitik damals kritisch beurteilten, 36
Prozent verlangten eine zurückhaltendere Politik, 38 Pro-
zent keine Veränderung und nur 14 Prozent sprachen sich
für mehr Grosszügigkeit aus; keine Antwort wussten 12
Prozent. Seither hat sich die Situation drastisch verschärft.
Ich erinnere Sie daran, dass die Stadt Bern den Kauf eines
Flüchtlingsheims abgelehnt hat und dass in der Volksab-
stimmung die erleichterte Einbürgerung verworfen wurde.
Diese Symptome gilt es zur Kenntnis zu nehmen. Wenn
nicht gehandelt wird, ist das Volk nicht mehr bereit, mitzu-
machen.
Ich appelliere an Ihre staatspolitische Verantwortung!
Ad 84.224
Postulat der Kommission des Nationalrates
Asylgesetz. Wegweisungspraxis
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie eine Verbes-
serung der heutigen Weg Weisungspraxis im Rahmen der
beabsichtigten weiteren Revision des Asylgesetzes erreicht
werden und die Information über das Schicksal weggewie-
sener Personen verbessert werden kann.
Politique d'asile. Interventions personnelles
1472
N 23 septembre 1985
Postulat de la commission du Conseil national
Loi sur l'asile. Procédure de renvoi
Le Conseil fédéral est invité à examiner, dans le cadre de la
révision de la loi sur l'asile, comment la procédure de renvoi
actuelle et l'information sur le sort des personnes renvoyées
peut être améliorée.
#ST# 85.436
Dringliche Interpellation Wick
Asylbewerber.
Übermässige Belastung einzelner Kantone
Interpellation urgente Wick
Requérants d'asile.
Répartition inégale entre les cantons
Wort der Interpellation vom 3. Juni 1985
Die Asylbewerber verteilen sich bekanntlich sehr unregel-
mässig auf die verschiedenen Kantone. Einzelne Kantone
sind, offensichtlich gesteuert durch gewisse Schlepperorga-
nisationen, Anlaufstelle für Asylbewerber aus spezifischen
Ländern. Es besteht nun leider die Gefahr, dass in diesen
meistbelasteten Kantonen eine sehr gefährliche Fremden-
feindlichkeit mit allen unliebsamen Nebenerscheinungen
entsteht. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
- Ist sich der Bundesrat bewusst, wie akut diese Gefahr der
Fremdenfeindlichkeit in diesen meistbelasteten Kantonen
ist und dass damit auch politische Umstrukturierungen
zugunsten ausgesprochen fremdenfeindlicher Gruppierun-
gen drohen?
- Weiss der Bundesrat, dass damit auch Gefahr für die
bisherige Asylpolitik der Schweiz besteht?
- Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass jeweils die
Asylgesuche aus den zwei bis drei im Verhältnis zu ihrer
Einwohnerzahl meistbelasteten Kantonen in erster Priorität
behandelt werden?
- Wie beurteilt der Bundesrat eine straffere erkenntnis-
dienstliche Erfassung von abgewiesenen Asylbewerbern?
Es soll vorgekommen sein, dass abgewiesene Asylbewerber
nach ihrer Wiedereinreise sofort in einem anderen Kanton
ein Asylbegehren eingereicht haben.
- Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergrei-
fen, damit Asylbegehren von ausgesprochen Kriminellen
oder von Terroristen in einem verkürzten Verfahren behan-
delt werden können? (Man ist z. B. nach meinen Informatio-
nen auf das Asylbegehren eines deutschen Staatsbürgers
eingetreten, der wegen krimineller Delikte bereits in der
Schweiz verurteilt war. Dieser Kriminelle hat sich als in der
BRD politisch verfolgter Angehöriger der Baader-Meinhof-
Gruppe ausgegeben, um sich einer Auslieferung an
Deutschland zu entziehen, wo er ebenfalls wegen kriminel-
ler Delikte ausgeschrieben war.)
Texte de l'interpellation du 3 juin 1985
La répartition des requérants d'asile entre les différents
cantons est très inégale. En effet, certains cantons consti-
tuent, semble-t-il, par le biais d'organisations de passeurs,
un lieu de rassemblement privilégié pour les réfugiés venus
de l'un ou l'autre pays. Cette situation risque malheureuse-
ment d'entraîner une xénophobie dangereuse dans ces can-
tons surchargés, avec tous les aspects négatifs qu'on lui
connaît. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répon-
dre aux questions suivantes:
- Est-il conscient de l'imminence de ce danger de xéno-
phobie dans les cantons surchargés et se rend-il compte
qu'une telle réaction pourrait déplacer l'équilibre politique
au bénéfice des groupements manifestement xénophobes?
- Se rend-il compte que cette situation risque également
de bouleverser la politique en matière d'asile pratiquée
jusqu'ici par la Suisse?
- Est-il prêt à faire en sorte que les demandes d'asile
émanant des deux ou trois cantons surchargés, compte
tenu du nombre de leurs habitants, soient traitées en prio-
rité?
- Que pense-t-il d'un enregistrement signalétique plus
rigoureux des requérants d'asile dont les demandes ont été
rejetées? En effet, certains d'entre eux seraient revenus
immédiatement en Suisse pour y présenter une nouvelle
requête dans un autre canton.
- Quelles mesures entend-il prendre afin que les demandes
d'asile émanant de personnes qui sont manifestement des
criminels ou des terroristes puissent être traitées dans une
procédure simplifiée? (à ma connaissance, par exemple, on
a donné suite à la demande d'asile d'un ressortissant alle-
mand qui avait déjà été condamné pour des actes criminels
en Suisse. Ce délinquant a déclaré être poursuivi en RFA en
raison de ses convictions politique, à savoir son apparte-
nance au groupe Baader-Meinhof. Par cette démarche, il
espérait échapper à l'extradition vers l'Allemagne où il était
également recherché pour délits.)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 17. Juni 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
- Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass einige
Kantone, insbesondere Grenzkantone und Kantone mit
grossen Agglomerationen, überdurchschnittlich mit Asylbe-
werbern belastet sind. Die spürbaren Befürchtungen in der
Bevölkerung betreffend Überfremdung sind jedoch nicht
allein auf die ungleiche Verteilung der Asylsuchenden, son-
dern ebenso auf die gesamte Entwicklung im Asylbereich
mit der grossen Zahl von Asylsuchenden in unserem Land
zu rückzuführen. Um der Gefahr eines Stimmungswandels in
der Bevölkerung zu begegnen und um die Kantone zu
entlasten, wurden bereits die verschiedensten Massnahmen
realisiert; andere sind in Vorbereitung.
- Gerade um die bisherige Asylpolitik nicht zu gefährden,
war es dem Bundesrat immer daran gelegen, in den ver-
schiedensten Bereichen nach Lösungen zu suchen und
diese möglichst rasch zu realisieren. Im Rahmenderzweiten
Gesetzesrevision wird unter anderem geprüft, ob es sich
rechtfertigt, eine subsidiäre Bundeskompetenz zu schaffen,
um die Asylbewerber auf die Kantone verteilen zu können.
- Die vom Parlament bewilligten und inzwischen angestell-
ten zusätzlichen Mitarbeiter zur Behandlung von Asylgesu-
chen nehmen primär neue Asylgesuche an die Hand. Dabei
werden im Rahmen des Möglichen die Gesuche aus den am
meisten belasteten Kantonen vordringlich behandelt. In der
Abteilung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwesen
wurde eigens eine Gruppe gebildet, die sich nur mit den
Asylgesuchen türkischer Asylbewerber aus dem Kanton
Basel-Stadt befasst. Der Kanton Basel-Stadt gehört zu den
am meisten betroffenen Kantonen. Es wurden auch schon
Ad-hoc-Arbeitsgruppen gebildet, um die Gesuche einer
grösseren Anzahl von Asylbewerbern gleicher Nationalität,
die sich in ein und demselben Kanton aufhielt, an Ort und
Stelle beschleunigt zu behandeln. Solche Einsätze betrafen
zum Beispiel zairische Asylbewerber im Kanton Freiburg
oder pakistanische Bewerber im Kanton Zürich.
- Schon heute werden diejenigen Asylbewerber erken-
nungsdienstlich behandelt, deren Identität bei Einreichung
des Gesuches nicht feststeht. Dadurch werden in der Regel
Doppelgesuche aufgedeckt. Lediglich diejenigen Ausländer
werden nicht erkannt, die das zweite Gesuch unter anderem
Namen und mit gültigen Papieren einreichen. Die erken-
nungsdienstliche Behandlung stellt einen Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte der Asylbewerber dar. Deshalb wäre
es unangemessen, sämtliche Asylbewerber erkennungs-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Ruf-Bern, Oehen) Aufnahme von Flüchtlingen. Moratorium
Initiative parlementaire (Ruf-Berne, Oehen) Accueil des réfugiés. Moratoire
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.228
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.09.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
1468-1472
Page
Pagina
Ref. No
20 013 719
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