Interpellation Villiger
1348
N 17 septembre 1985
tion, limité dans le temps (à cinq ans), a été concédé à la
Suède pour les successions de ressortissants suédois qui
avaient transféré leur domicile en Suisse, à condition que
ceux-ci aient également eu un domicile en Suède dans les
cinq ans précédant le décès.
- La convention révisée ne s'applique pas non plus aux
donations entre vifs.
- Comme c'était le cas précédemment déjà, la fortune
mobilière d'exploitation des établissements stables d'une
entreprise est imposable dans l'Etat où cet établissement
stable est situé. Ce principe est étendu, dans la nouvelle
convention, à la fortune mobilière qui appartient à une base
fixe servant à l'exercice d'une profession libérale.
- La convention révisée ne contient pas de clause pré-
voyant l'échange d'informations.
- Les conséquences financières de la convention révisée ne
diffèrent guère de celles qui résultent de l'ancienne.
Antrag der Kommission
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage
einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf über ein
neues Erbschaftssteuerabkommen mit Schweden zuzu-
stimmen.
Proposition de la commission
La commission propose, à l'unanimité, d'entrer en matière
sur ce projet et d'adopter le projet d'arrêté fédéral approu-
vant une convention en matière d'impôts sur les succes-
sions avec la Suède.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für die Annahme des Beschlussentwurfes 132 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 85.007
Warenkontrollen an den Grenzen.
Übereinkommen
Contrôles des marchandises aux frontières.
Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI l, 1213)
Message et projet de loi du 20 février 1985 (FF l, 1193)
Beschluss des Ständerates vom 10. Juni 1985
Décision du Conseil des Etats du 10 juin 1985
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des
Etats
M. Borei présente, au nom de la Commission des affaires
économiques, le rapport écrit suivant:
Une étude de la Commission économique de l'ONU pour
l'Europe est à l'origine de la Convention internationale sur
l'harmonisation des contrôles des marchandises aux fron-
tières, laquelle vise à harmoniser les conditions d'exercice
des contrôles douaniers, ainsi qu'à faciliter le commerce
international et à éliminer des obstacles aux frontières.
Comme il s'agit en l'occurrence d'une convention-cadre,
elle pourrait aussi à un stade ultérieur servir le cas échéant,
de base légale pour l'élaboration d'autres conventions bila-
térales ou multilatérales. Le champ d'application n'est pas
limité aux pays de la Commission économique pour l'Eu-
rope; peuvent aussi adhérer à cet instrument de portée
mondiale tous les Etats ainsi que les organisations régio-
nales d'intégration économique. La Hongrie, la Suisse, puis
les Etats membres de la Communauté économique euro-
péenne, la Communauté elle-même et la Yougoslavie ont été
les premiers signataires de la convention. A ce jour, la
Hongrie et l'Espagne ont déposé respectivement leurs ins-
truments de ratification et d'adhésion.
La Suisse a de tout temps attaché une grande importance
aux mesures prises au niveau international ayant pour
objectif de faciliter le commerce international et d'éliminer
les obstacles aux frontières. C'est pourquoi elle a participé
activement aux travaux d'élaboration de cette convention.
Quand bien même, au cours de la discussion, un certain
scepticisme s'est fait jour au sein de la commission quant
aux chances qu'a cette convention de passer dans les faits,
la commission unanime a néanmoins déc:dé d'entrer en
matière sur le projet d'arrêté fédéral concernant l'adoption
de ce document et de recommander à votre conseil de
l'approuver.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 142 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 84.928
Interpellation Villiger.
Finanzplatz Schweiz. Rahmenbedingungen
Place financière suisse. Conditions générales
Siehe Seite 1289 hiervor- Voir page 1289 ci-devant
Diskussion - Discussion
Villiger: Im Anschluss an die Übernahme einer englischen
Broker-Firma durch eine schweizerische Grossbank habe
ich den Bundesrat nach seiner Beurteilung der Rahmenbe-
- September 1985 N
1349
Interpellation Villiger
dingungen des Finanzplatzes Schweiz und nach seinen
Vorstellungen zur Verbesserung dieser Rahmenbedingun-
gen gefragt. Die Antwort hat mich nicht befriedigt, und das
möchte ich hier begründen.
Ich muss vorab meine Interessenbindung offenlegen: Ich
gehöre dem Verwaltungsrat einer Lokalbank an, die im
internationalen Geschäft kaum tätig ist.
Persönlich habe ich von der Antwort des Bundesrates vier
allgemeine Eindrücke:
- Die Substanz der Antwort ist dem Gewicht der Frage nicht
angemessen.
- Es fehlen meines Erachtens langfristige Perspektiven in
einem Schlüsselbereich unserer Wirtschaft.
- Das zum Ausdruck kommende absolute Tabu von Einnah-
menausfällen zeugt meines Erachtens von einem kurzfristig
angelegten Fiskaldenken.
- Es werden anscheinend allgemeine Imagefaktoren vom
Bundesrat höher bewertet als handfeste Steuervorteile von
Bankkunden im Ausland.
In einigen Punkten gehe ich mit dem Bundesrat allerdings
durchaus einig. Kurzfristig scheint die Lage des Finanzplat-
zes Schweiz nicht besonders besorgniserregend. Die allge-
meinen Rahmenbedingungen scheinen nach wie vor intakt.
Weiter gibt es neben den Steuern auch das Problem der
Courtagen, wo sich die Banken die Frage gefallen lassen
müssen, ob deren Gestaltung im Vergleich zur ausländi-
schen Konkurrenz optimal sei. Die Stabilität der politischen
Institutionen und die Leistungsfähigkeit der Notenbank sind
durchaus wichtige positive Determinanten des Finanzplat-
zes. Ich möchte hier auch den Fleiss, die Sparsamkeit und
die politische Reife unserer Mitbürger beifügen.
Der Bundesrat anerkennt auch, dass ausländische Finanz-
plätze durch eine gezielte Deregulationspolitik und durch
Steuererleichterungen die Konkurrenzfähigkeit verbessert
haben. Die eigentlichen bundesrätlichen Schlussfolgerun-
gen indessen sind sehr halbherzig. Obwohl die Fakten ein
Handeln nahelegen, soll die eingesetzte Kommission vorerst
abklären, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht. Bei
den Betrachtungen über die Steuerausfälle wird kein
Gedanke der Tatsache gewidmet, dass man oft erst säen
muss, bevor man ernten kann, und dass Übernutzung die
Erträge senken kann.
Die positive Erwähnung der Innovationsrisikogarantie mutet
im Hinblick auf den Finanzplatz eher komisch an; und der
Hinweis auf die Revision des Bankengesetzes als wichtige
Verbesserung der Rahmenbedingungen ist nicht gerade
überzeugend, nachdem Tendenzen festzustellen sind, Ele-
mente der vom Volk verworfenen Bankeninitiative einzu-
bauen.
Nun zur Diagnose der abnehmenden Konkurrenzfähigkeit.
Hier braucht es meines Erachtens keine Studienkommis-
sion, denn einige Fakten liegen klar auf dem Tisch. Vier
davon möchte ich aufzählen:
- Durch den Einsatz modernster Technologien und Kom-
munikationsmittel ist es heute möglich, Bankendienstlei-
stungen von jedem Ort der Welt aus konkurrenzfähig anzu-
bieten. Die Finanzwelt ist deshalb eng zusammengerückt
und die Konkurrenz anderer Finanzplätze kann ihre Vorteile
jederzeit an einem beliebigen Ort voll ausspielen.
- Die ausländischen Finanzplätze haben systematisch die
steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert. Beispiele: Zu
nennen sind hier etwa die Aufhebung der SOprozentigen
Quellensteuer auf Zinsen inländischer Obligationen in den
USA, die Aufhebung der 25prozentigen Couponsteuer auf
den Erträgen festverzinslicher Wertpapiere in Deutschland
oder die Schaffung der berühmten International Banking
Facilities in den Vereinigten Staaten. Demgegenüber gingen
wir in der Schweiz den umgekehrten Weg. Wir haben bei-
spielsweise 1977 die Stempelsteuersätze erhöht, und wir
haben 1980 die Wust auf dem Goldhandel eingeführt.
- Das alles hat dazu geführt, dass andere Finanzplätze
stärker gewachsen sind als der schweizerische. Ich möchte
das mit einigen Zahlen belegen. Ein Zahlenvergleich für die
Jahre 1975 und 1983: In dieser Zeit stieg der Marktanteil an
den Auslandguthaben in Singapur von 1,9 auf 3,7 Prozent, in
Hongkong von 1,6 auf 2,8 Prozent, in den Vereinigten Staa-
ten sage und schreibe von 9,7 auf 17,9 Prozent, während der
Anteil der Schweiz von 8,4 auf 6,7 Prozent sank.
- Die schweizerischen Grossbanken sahen sich gezwun-
gen, mehr Geschäfte im Ausland zu tätigen. Das schlägt sich
beispielsweise bei einer Grossbank im Wachstum des Per-
sonalbestandes nieder, das in der Schweiz 30 Prozent und
im Ausland um 80 Prozent betrug. Wo die hauptsächlichen
Hemmnisse liegen, ist ebenfalls bekannt: Besteuerung der
Geldmarktpapiere ohne Rücksicht auf die Laufzeit; Bela-
stung .von Ausland-Ausland-Geschäften mit der Stempel-
steuer; Verrechnungssteuer auf Festgeldzinsen im Inter-
bankgeschäft; Warenumsatzsteuer auf dem physischen
Goldhandel; Belastung der Handelsbestände der Banken;
Stempel auf der Emission von Eurobonds.
Aus all diesen Sachverhalten möchte ich folgendes folgern:
Es geht mir nicht darum, den Finanzplatz als Selbstzweck zu
stärken und einem übertriebenen Wachstum das Wort zu
reden. Es geht darum, einen Dienstleistungszweig langfri-
stig konkurrenzfähig zu erhalten, dessen Leistungsfähigkeit
derzeit Spitzenniveau hat und dessen volkswirtschaftliche
Bedeutung überragend ist. Sie alle kennen die Bedeutung
dieses Finanzplatzes: rund 100000 gut honorierte Arbeits-
plätze; Steuerleistungen in der Grössenordnung von 2 Mil-
liarden; Versorgung der Wirtschaft mit im internationalen
Verhältnis billigen Krediten - eine der wesentlichsten Rah-
menbedingungen unserer Wirtschaft überhaupt. Mit all dem
trägt der Finanzplatz wesentlich zur Arbeitsplatzsicherheit
des Werkplatzes bei.
Der Bundesrat sollte daher ein konkretes Konzept im Sinne
der Motionen Feigenwinter und Schule vorlegen, das den
Weg zur Ausmerzung der gröbsten Unebenheiten freimacht.
Dabei ist sicherlich an eine einmalige Gewaltlösung kaum
zu denken. Die Ertragsausfälle sollen durchaus Berücksich-
tigung finden, aber ihnen stehen eben die langfristigen
Gewinnaussichten durch die zu erwartende Zunahme des
Geschäftsvolumens gegenüber. Die Einführung könnte
gestaffelt so erfolgen, dass die Bundeskasse daraus durch-
aus keinen bleibenden Schaden erleidet.
Ich habe zu Anfang gesagt: die Rahmenbedingungen des
Finanzplatzes scheinen im Moment noch intakt. Es gibt
allerdings Fachleute, die etwas pessimistischer sind. Ich
habe einen nahen Verwandten, der seit Jahren im In- und
Ausland in diesem Business tätig ist und aus nächster Nähe
den festen Willen ausländischer Plätze zum Aufholen kennt.
Er ist der eindeutigen Meinung, dass der Schein der noch
guten Erträge trügt; die Erosion des Finanzplatzes habe
bereits begonnen. Es genügt deshalb nicht, die scheinbar
noch guten Rahmenbedingungen nicht weiter zu ver-
schlechtern - sie müssen gezielt und intelligent verbessert
werden.
Schule: Ich habe für die Haltung von Kaspar Villiger Ver-
ständnis, dass er sich nicht befriedigt erklären konnte, weil
der Bundesrat in seiner Antwort ausweicht. Das Problem als
solches wird beim Bundesrat nicht anerkannt, es soll
allenfalls studiert werden. Massnahmen werden offensicht-
lich noch nicht erwogen. Bei der eingesetzten Arbeits-
gruppe besteht die Gefahr, dass sie zu einer Alibiübung
wird. Warum? Vor allem wegen dieser unzweckmässigen
Vorgabe, dass kurzfristig keinerlei Einnahmenausfall entste-
hen dürfe.
Natürlich ist ein etappenweises Vorgehen angezeigt. Man
darf aber gleichzeitig auch darauf hinweisen, dass uns die
Bankwirtschaft immer wieder Erträge beschert hat, die weit
(um Hunderte von Millionen) über unsere Budgetzahlen und
Finanzplanzahlen hinausgegangen sind. Die Vorgabe «kein
Einnahmenausfall» kennzeichnet eine zu kurzfristige Optik.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Ban-
ken hat Investitionscharakter. Wir müssen dies längerfristig
betrachten und den langfristigen Nutzen oder allenfalls-bei
Unterlassung dieser Massnahmen - den potentiellen Scha-
Interpellation Villiger
1350
N 17 septembre 1985
den beurteilen. In der Antwort fixiert sich der Bundesrat viel
zu sehr auf die Bundeskasse. Hier geht es eben auch um
Arbeitsplätze, um die Wirtschaftskraft; es geht auch um die
Frage einer möglichen Verlagerung der indirekten zu den
direkten Steuern, und damit auch einer Verlagerung vom
Bund zu den Kantonen, die nicht einfach einem Einnahmen-
ausfall gleichgesetzt werden darf.
Ich bin davon fest überzeugt, dass wir die Gefährlichkeit der
Situation heute unterschätzen. Heute werden die Weichen
für die Zukunft gestellt, und zwar nicht nur im Ausland,
sondern auch bei uns.
Herr Villiger hat es gesagt: im Ausland geht der Trend ganz
klar in Richtung Förderung der dortigen Bankfinanzplätze.
Luxemburg, London, New York, Hongkong, Singapur haben
steigende Marktanteile. Sie alle weisen eine steigende Dyna-
mik auf, vor allem dank dem Abbau der staatlichen Fesseln,
vor allem aber auch wegen der ausgesprochen positiven
Haltung der dortigen Behörden.
In der Schweiz hat der Staat zwar kein gestörtes Verhältnis
zur Bankwirtschaft (wenn wir von einer einzelnen Regie-
rungspartei einmal absehen), aber wir haben eben doch ein
skeptisches und vorsichtiges Verhältnis gegenüber unseren
Banken, die in der Vergangenheit für viele von uns wohl zu
erfolgreich waren. Ich denke hier an das Gerangel um die
völlig kontraproduktive, volkswirtschaftlich unsinnige Bank-
kundensteuer; das war keine Werbung für den Finanzplatz
Schweiz. Ich denke auch an die beinahe endlosen Diskus-
sionen um Bankgeheimnis und Bankeninitiative; auch das
war Negativwerbung für den Finanzplatz Schweiz. Ich stehe
dazu unter dem Eindruck, dass unser Finanzminister eben-
falls noch etwas der Bankeninitiative nachtrauert, minde-
stens in gewissen Punkten, wie man das aus seinen Vorstel-
lungen über die bevorstehenden Bankengesetzrevision
ablesen kann.
Als Fehler erwiesen sich auch fiskalische Massnahmen wie
die Unterstellung des Goldes unter die Wust. Fragwürdig
war die SOprozentige Heraufsetzung der Stempelabgabe vor
acht Jahren. Ich bin überzeugt, dass die Zeit heute drängt
und dass wir positive Massnahmen ergreifen müssen, wenn
wir nicht in Zukunft volkswirtschaftliche Verluste im Ban-
ken- und Finanzbereich erleiden wollen.
Die Schweizer Banken sind heute gezwungen, auf die verän-
derten Rahmenbedingungen hier und im Ausland zu reagie-
ren. Ich denke an ganz konkrete Geschäftsverlagerungen,
die jetzt vorgenommen werden. Eine Grossbank beispiels-
weise baut jetzt in Luxemburg Tresoranlagen für Gold,
obwohl solche Anlagen hier in der Schweiz zur Verfügung
ständen. Ich denke an den Handel mit Geldmarktpapieren
und Eurobonds, wofür gezielt die entsprechenden Abteilun-
gen unserer Banken an ausländischen Standorten aufge-
baut werden. Das sind Geschäftsbereiche internationaler
Dimension, die hier abgewickelt werden könnten. Das hat
nichts mit einer gezielten Verstärkung der Präsenz unserer
Banken an den ausländischen Finanzplätzen zu tun, son-
dern es geht hier um das internationale Geschäft, das im
Zeitalter der Telekommunikation ohne weiteres in der
Schweiz konzentriert bleiben könnte.
Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Beim Bundesrat ist dieser Wille
leider noch nicht manifest. Aber wir haben ja nach der
Interpellation Villiger gleich die Motion Feigenwinter zu
behandeln, und ich hoffe, das wir den Mut haben, diese
Motion als solche zu überweisen, damit wir vorwärts kom-
men, weil eben die Zeit drängt!
Bundesrat Stich: Der Finanzplatz Schweiz ist eine gewisse
Zeit lang von den Banken selber in Frage gestellt worden.
Sie haben die Bedrohung des Bankplatzes selber darge-
stellt. In der Zwischenzeit haben sie gemerkt, dass es nicht
die gescheiteste Art der Werbung für den Bankplatz
Schweiz ist, wenn man dauernd davon spricht, er sei
bedroht. Das ist immerhin erfreulich, und es ist ein gutes
Zeichen für den Bankplatz Schweiz, dass die Banken das
selber gemerkt haben.
Wenn man Wachstum vergleicht, muss man sich bewusst
sein, dass die Ausgangsbasis entscheidend ist. Die Schweiz
hat einen starken Finanzplatz, insbesondere im Verhältnis
zu ihrer Grosse. Deshalb ist es ganz selbstverständlich, dass
Sie, wenn Sie von einer hohen Basis ausgehen, nicht mit der
Zuwachsrate beispielsweise von Singapur, das bei Null
angefangen hat, vergleichen können. Man muss sich auch
hüten davor, Vergleiche über bestimmte Anteile zu machen.
Manchmal ist es heute, wenn Sie an die Verschuldung und
die Überschuldungskrise in der Welt denken, besser, man
hat nicht zu grosse Anteile.
Der Finanzplatz Schweiz bietet 100000 Arbeitsplätze. Man
hat gesagt, es gäbe Verlagerungen ins Ausland wegen der
Steuern. Wenn Sie mit Bankleuten sprechen, hören Sie
gelegentlich auch etwas anderes: dass es nämlich auch an
qualifiziertem Personal fehle, um in der Schweiz die Ausdeh-
nung vorzunehmen. Das ist auch ein Grund, der aber mit
Steuern nichts zu tun hat.
Wenn wir sehen, wie stark heute beispielsweise die Stempel-
abgaben wachsen - wir werden beim nächsten Geschäft
darauf zurückkommen-, muss man sich fragen, wie berech-
tigt die Frage nach der Gefährdung des Finanzplatzes ist.
Man muss sich das ebenfalls fragen, wenn man die Entwick-
lung der Gewinne der Banken anschaut. Auch aus diesen
Zahlen kann man nicht auf eine Gefährdung schliessen.
Aber ganz sicher ist auch, dass es heute in der Welt ver-
schiedene Finanzplätze gibt, die versuchen, die gleichen
Bedingungen anzubieten wie die Schweiz, d. h. sie liberali-
sieren. Es ist selbstverständlich, dass die Banken dadurch in
eine Konkurrenzsituation kommen. Das ist ihre mittelfristige
Bedrohung, dass sie sich auseinandersetzen müssen mit
anderen Finanzplätzen, die vielleicht die gleichen Bedingun-
gen anbieten. Wenn man allerdings gewisse Finanzplätze
etwas näher unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass die
Konkurrenzfähigkeit der Banken in der Schweiz noch nicht
allzu sehr bedroht ist. Aber der Bundesrat wird diesem
Problem alle Aufmerksamkeit schenken.
Man hat gesagt, ich trauere wahrscheinlich noch der
Bankeninitiative nach. Für mich ist etwas, das erledigt ist,
erledigt, Herr Schule. Ich wäre nicht ein so optimistischer
und fröhlicher Mensch, wenn ich immer allem Alten nach-
hängen würde. Aber es ist selbstverständlich, dass wir mit
aller Sorgfalt prüfen, was nun in bezug auf die Bankenge-
setzgebung getan werden soll. Dass es im Interesse dieses
Bankplatzes liegt, wenn wir eine saubere Weste vorweisen
können, ist meines Erachtens offensichtlich und dient den
Schweizer Banken auch in Zukunft.
Was wir gegenwärtig prüfen - und deshalb haben Sie diese
Botschaft noch nicht erhalten -, ist die Unterstellung der
Finanzgesellschaften unter das Bankengesetz, und zwar aus
dem einfachen Grund, weil wir feststellen, dass immer mehr
Geschäfte von Banken abwandern zu Finanzgesellschaften,
die dem Gesetz nicht unterstellt sind und dadurch gewisse
Vorteile haben.
Man hat früher dem schweizerischen Gesetzgeber auch
vorgeworfen, das Bankengesetz selber sei ein Hindernis für
die bessere Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz, nicht
zuletzt wegen der Eigenmittelvorschriften die hier relativ
streng sind. In der Zwischenzeit hat man weltweit gesehen,
dass ein Ausweis von starken Eigenmitteln auch ein Konkur-
renzvorteil sein kann, weil man damit Sicherheit bietet.
Sicherheit wird auch in Zukunft der Schlüssel für einen
erfolgreichen Finanzplatz sein, ganz abgesehen davon, dass
die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz
Schweiz nach wie vor intakt sind. Wir haben eine stabile
Währung, wir haben eine stabile Wirtschaftspolitik, und wir
haben stabile politische Verhältnisse. Das wird auch in
Zukunft von sehr grosser Bedeutung sein.
Ich kann Ihnen also versichern, dass wir diesem Problem
alle Aufmerksamkeit schenken. Aber es besteht auch hier
kein Grund zum Dramatisieren.
Villiger: Es freut mich ausserordentlich, dass der Bundesrat
dieser Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit widmen
wird. Da ich aber noch immer konkrete Perspektiven ver-
- September 1985 N
1351
Motion Feigenwinter
misse, muss ich mich nach wie vor als nicht befriedigt
erklären.
Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.
#ST# 84.548
Motion Feigenwinter
Stempelsteuergesetz. Änderung
Droits de timbre. Modification de la loi
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die
Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 einer Revision zu unter-
ziehen und dem Parlament insbesondere folgende Änderun-
gen zu beantragen:
- Aufhebung, eventuell Herabsetzung der Emissionsab-
gabe von 3 Prozent bei der Schaffung von neuem Risiko-
kapital bei Aktiengesellschaften.
- Befreiung der Vermittlung von Geldmarktpapieren mit
einer Laufzeit bis drei Monate von der Umsatzabgabe und
Einführung eines Pro-rata-Ansatzes bei Laufzeiten von drei
bis zwölf Monaten.
- Befreiung der Eigenbestände des Effektenhandels an
Obligationen und Geldmarktpapieren von der Umsatz-
abgabe.
Texte de la motion du 4 octobre 1984
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une
révision de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de
timbre, afin notamment:
- De supprimer le droit de timbre d'émission de 3 pour cent
perçu lors de la création d'un nouveau capital-risque par
une société anonyme ou éventuellement de l'abaisser;
- De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia-
tion sur les opérations d'intermédiaires portant sur des
papiers monétaires ayant une durée ne dépassant pas trois
mois et d'introduire un taux fixé au prorata de la durée pour
les papiers monétaires de trois à douze mois;
- De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia-
tion sur les stocks d'obligations et de papiers monétaires
appartenant à des commerçants de titres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Hess, Koller
Arnold, Oehler, Schule, Stucky, Weber Leo, Wellauer (8)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. März 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1985
Die Vorschläge des Motionärs werfen Probleme auf, welche
unter anderem die fiskalische Belastung des schweizeri-
schen Finanzplatzes betreffen. Diese Fragen sollen in ihrer
Gesamtheit durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden, die
das Eidgenössische Finanzdepartement kürzlich eigens zu
diesem Zweck gebildet hat. Es wird daher auch in den
Arbeitsbereich dieser Gruppe fallen, die in der Motion
enthaltenen Vorschläge zu behandeln. Zum jetzigen Zeit-
punkt ist es noch nicht möglich zu beurteilen, ob die mit der
Motion anvisierten Steuern tatsächlich ein wesentliches
Hemmnis für die Entwicklung des schweizerischen Finanz-
platzes darstellen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im
Herbst 1984 die Motion betreffend die «fiskalische Förde-
rung von Risikokapital» angenommen wurde, welche die
Kommission zur Behandlung der Massnahmen für die mit-
tel- und langfristige Stärkung der Anpassungsfähigkeit der
schweizerischen Wirtschaft eingereicht hatte. Mit dieser
Motion wurde der Bundesrat «beauftragt, dahingehend
Bericht und Antrag zu unterbreiten, dass durch eine Ergän-
zung des Bundessteuerrechts die Bildung und Ausleihe von
Risikokapital generell fiskalisch gefördert werden kann».
Einen Schritt in Richtung «Verbesserung der fiskalischen
Rahmenbedingungen» will ja auch die Innovationsrisikoga-
rantie gehen, die innovativen Unternehmen die Emissions-
abgabe erlassen möchte.
Es ist immerhin heute schon festzuhalten, dass die Umsätze
der Geldmarktpapiere, die der Umsatzabgabe unterliegen,
trotz des gegenwärtigen Abgabesatzes stark zugenommen
haben. Zu den Eigenbeständen des Effektenhandels an
Obligationen und Geldmarktpapieren erklärte die Nationäl-
bank auf eine entsprechende Anfrage hin, dass momentan
keine überzeugenden Gründe dafür bestehen, die entspre-
chenden Umsätze von der Stempelabgabe zu befreien.
Der Bericht der oben erwähnten Arbeitsgruppe wird dem
Bundesrat als Entscheidungsgrundlage für die Frage die-
nen, ob und allenfalls welche Korrekturen an der gegenwär-
tigen Steuerordnung vorzunehmen sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Präsident: Im schriftlichen Verfahren beantragt der Bundes-
rat Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit ist nach
unserem Reglement automatisch die Diskussion eröffnet.
Feigenwinter: Der Schweizer hat offensichtlich keine Nei-
gung zu grossangelegten allgemeinen Debatten. Das hat die
Interpellation Villiger gezeigt. Herr Villiger hat zu Recht auf
die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, die Rahmenbedin-
gungen für den Finanzplatz zu verbessern. Der Widerhall in
diesem Rat ist nicht gerade gewaltig gewesen, auch Herr
Bundesrat Stich musste die Position des Bundesrates nicht
sehr stark verteidigen. Im Grunde genommen ist auch der
Bundesrat der Meinung, dass wir gute Rahmenbedingungen
haben müssen. Für diese Erklärung möchte ich dem Herrn
Finanzminister an sich danken.
Der Finanzplatz Schweiz gehört im internationalen Ver-
gleich nach wie vor zu den attraktiven Finanzzentren. Das
müssen wir klar festhalten. Aber das kann nicht darüber
hinwegtäuschen, dass Marktanteile verlorengegangen sind.
Es geht hier nicht um Zuwachsraten, sondern um Marktan-
teile im internationalen Vergleich. Zwei Gründe sprechen
nun für eine Neuüberprüfung im Sinne meiner Motion:
Einerseits werden Innovationen im Bereich der Finanz-
dienstleistungen - und es gibt deren zahlreiche - oftmals
bereits in ihrer Entstehung von steuerlichen Barrieren
behindert oder gar verunmöglicht. Andererseits bemühen
sich neben den Off-shore-Zentren auch die Industrieländer
vermehrt, ihre Börsenplätze attraktiver zu gestalten. Sie
kommen auf das Niveau, das wir haben. Erinnert sei dabei
namentlich an die International Banking Facilities in New
York und in anderen US-Bundesstaaten, aber auch an die
Abschaffung von Quellensteuern auf Obligationenzinsen in
den USA, in Deutschland und in Frankreich. Diese Massnah-
men haben natürlich die Anziehungskraft für ausländisches
Kapital verstärkt.
Aufgabe der Schweiz - und zwar sowohl unserer Behörden
wie unserer Banken und Finanzgesellschaften - ist es, dar-
auf zu achten, dass sich die zunehmende Attraktivität ande-
rer Finanzplätze wenigstens nicht zu Lasten unseres eige-
nen auswirkt. Das ist das hauptsächlichste Ziel meiner Mo-
tion.
Nebst der Stärkung des Finanzplatzes bezweckt sie aber
auch Verbesserungen für die übrige Wirtschaft. Ich habe
motioniert, dass die Emissionsabgabe bei Risikokapital von
diesen sehr schwerwiegenden 3 Prozent herabgesetzt
werde. Voraussetzung für Gesellschaftsgründungen und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Villiger. Finanzplatz Schweiz. Rahmenbedingungen
Interpellation Villiger. Place financière suisse. Conditions générales
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.928
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1348-1351
Page
Pagina
Ref. No
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