- Juni 1985 N
1267
Interpellation Fehr
- Est-il lui aussi d'avis que la révision de la liste des
infirmités congénitales ne doit pas entraîner de charge sup-
plémentaire pour les caisses-maladie?
- Ne pense-t-il pas qu'il devrait soumettre la nouvelle liste
aux caisses pour avis avant de l'adopter?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Eine Unterkommission der Eidgenössischen AHV-Kommis-
sion befasst sich seit einiger Zeit mit der Revision der Liste
der Geburtsgebrechen, deren Behandlung von der Invali-
denversicherung übernommen wird. Die letzte Revision die-
ser Liste hat den Krankenkassen etwelche Mehraufwendun-
gen gebracht, weil das, was die Invalidenversicherung nicht
mehr übernimmt, automatisch zu Lasten der Krankenkassen
geht.
Nachdem die Bundesbeiträge an die Krankenkassen die
Kosten der Sozialaufwendungen längstens nicht mehr in
dem Masse ausgleichen, wie dies der Gesetzgeber bei der
Verankerung dieser Auflagen im Krankenversicherungsge-
setz vorgesehen hatte, wären neue Lastenverschiebungen
von der Invaliden- auf die Krankenversicherung als unsozial
zu bezeichnen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 22. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985
Die seit dem Jahre 1981 mit der Revision der Geburtsgebre-
chenliste beauftragte Eidgenössische Fachkommission für
Fragen der medizinischen Eingliederung in der Invalidenver-
sicherung hat ihre Arbeiten an der Sitzung vom 25. April
1985 beendigt.
Spezielle Probleme hat der ärztliche Dienst des Bundesam-
tes für Sozialversicherung im Rahmen eigens einberufener
Arbeitsgruppen diskutiert. Diesen gehörten in der Regel
Universitätsprofessoren der entsprechenden medizinischen
Fachgruppen an.
Die Arbeiten bezweckten insbesondere, die Terminologie
der Leiden dem aktuellen medizinischen Wissensstand
anzupassen und gewisse Gebrechen aufzunehmen oder
bereits in der Liste enthaltene zu streichen, sofern erwiesen
ist, dass sie nicht angeboren sind. Diesen Arbeiten kam
ausschliesslich wissenschaftlicher Charakter zu.
Gesamthaft gesehen ergibt sich eine geringe Mehrbela-
stung für die Invalidenversicherung und konsequenterweise
eine Minderbelastung für die Krankenversicherungen,
zumal die Voraussetzungen für die Anerkennung einer
angeborenen Krankheit merkbar weniger streng sind.
Der Bundesrat hat somit keine Veranlassung, den erarbeite-
ten Entwurf den Krankenkassen zur Stellungnahme zu un-
terbreiten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates befriedigt.
#ST# 84.901
Interpellation Fehr
Abfallentsorgung. Leitbild
Elimination des déchets. Plan directeur
Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984
Eine sinnvolle und koordinierte Verwertung oder Beseiti-
gung der Abfälle stellt eine unabdingbare Voraussetzung für
ein umweltgerechtes Handeln in diesem Bereich dar. Dazu
gehört auch ein Verbot oder zumindest die Beschränkung
von Schadstoffen an der Quelle.
Ist der Bundesrat bereit, gestützt auf Artikel 31 des Umwelt-
schutzgesetzes, gemeinsam mit den Kantonen sowie den
Städten und Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Betreiber
von Abfallentsorgungsanlagen ein Leitbild für die Abfallent-
sorgung zu entwickeln, das ein koordiniertes Vorgehen er-
leichtert?
Ist der Bundesrat ferner bereit, gestützt auf Artikel 32 des
Umweltschutzgesetzes, ein Verbot von Schadstoffen zu ver-
wirklichen und die Verkäufer bestimmter Arten von Produk-
ten zu veranlassen, diese zurückzunehmen?
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984
Pour être conformes aux exigences de l'environnement,
l'élimination et le cas échéant le recyclage des déchets
doivent être conçus de façon rationnelle et coordonnée.
Mieux encore, il faut interdire ou limiter les polluants à la
source.
Le Conseil fédéral est-il disposé à élaborer, en vertu de
l'article 31 de la loi sur la protection de l'environnement et
de concert avec les cantons, les municipalités et les com-
munes en leur qualité d'autorité compétente, un plan direc-
teur qui permette un traitement coordonné des déchets?
Le gouvernement est-il en outre prêt à interdire, en vertu de
l'article 32 de la même loi, certaines substances polluantes
et à obliger les vendeurs de certains produits à les re-
prendre?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
- Die Schweiz kennt heute eine Vielfalt von Typen von
Abfallentsorgungseinrichtungen, die den regionalen Gege-
benheiten angepasst, auch ökologisch und ökonomisch
möglichst günstige Lösungen darstellen müssen. Diese Viel-
falt soll keineswegs vermindert werden, sofern die einzelnen
Anlagetypen den Anforderungen des Umweltschutzes ent-
sprechen. Dagegen drängt sich aus gesamtschweizerischer
Sicht - in Übereinstimmung mit Artikel 31 des Umwelt-
schutzgesetzes - ein Leitbild auf, das es ermöglicht, sowohl
eine qualitativ richtige wie auch quantitativ genügende
Entsorgung der Abfälle sicherzustellen.
- Es entspricht dem Auftrag des Umweltschutzgesetzes,
wenn der Bund dafür sorgt, dass die Entstehung von Abfäl-
len und insbesondere von Giften an der Quelle bekämpft
wird. Die gegenwärtig zur Diskussion stehende Stoffverord-
nung sollte die Möglichkeit bieten, diese dringenden Postu-
late zu verwirklichen.
Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem:
- Einschränkung der Verwendung des chlorhaltigen Kunst-
stoffes Polyvinylchlorid (PVC);
- Einschränkung der Verwendung von Schwermetallen;
- Einführung einer Rücknahmepflicht gegen Rückerstat-
tung eines Pfandes;
- Einschränkung der Verwendung von Einweggebinden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 15. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985
Die möglichst umweltgerechte Verwertung und Beseitigung
der Abfälle ist eine wichtige Aufgabe unserer Industrie-
gesellschaft.
Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten grosse Anstren-
gungen unternommen, um die Abfälle von mehr als 90
Prozent der Bevölkerung in gewässerschutzkonformer
Weise zu beseitigen. Die für Siedlungsabfälle bestimmten
geordneten Deponien sind entsprechend den Erfordernis-
sen des Gewässerschutzes ausgerüstet. Kehrichtverbren-,
nungsanlagen sind kontinuierlich verbessert worden.
Die Luftreinhalteverordnung verlangt nun nochmals eine
bessere Reinigung der Rauchgase. Die Anpassung beste-
hender Anlagen an die strengeren Vorschriften bildet einen
Anlass, die Grundsätze und die vorhandenen Kapazitäten
bei der Abfallentsorgung zu überprüfen. Gleichzeitig erfor-
dern der technische Fortschritt, neue wissenschaftliche
Erkenntnisse, aber auch veränderte Konsumgewohnheiten
ein Optimieren der Abfallentsorgung. Der Bundesrat ist des-
Interpellation Giger
1268N 21 juin 1985
halb bereit, dem Anliegen des Interpellanten zu entsprechen
und ein Konzept für die Abfallentsorgung auszuarbeiten.
Es kann sich dabei nicht um ein starres, über mehrere Jahre
völlig unveränderliches Konzept handeln, sondern vielmehr
um ein Planungsinstrument, das sich den rasch verändern-
den Gegebenheiten auf dem Abfallsektor anpasst. Das Kon-
zept muss einer Reihe von Randbedingungen gerecht wer-
den. Neben den ökologischen Forderungen muss es auch
die von der öffentlichen Hand in den letzten Jahrzehnten
getätigten Investitionen und die bestehenden Organisa-
tionsstrukturen berücksichtigen. Gewisse Vorarbeiten für
ein Konzept sind übrigens innerhalb der Kommission für
Abfallwirtschaft bereits im Gang.
Wesentlich sind ebenfalls die vom Gesetzgeber bereits
geschaffenen Grundlagen für Regelungen auf dem Gebiet
der Abfallwirtschaft. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre-
tene Umweltschutzgesetz (USG) erlaubt, im Bereich der
Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung vermehrt
Einfluss zu nehmen. Es ist die Absicht des Bundesrates, von
den in diesem Gesetz geschaffenen Kompetenzen in den
nächsten Jahren Gebrauch zu machen.
Der Verkehr mit gefährlichen Abfällen wird neu mit einer
eigenen Verordnung geregelt und kontrolliert. Mit der auf
dem USG basierenden Stoffverordnung wird in Zukunft für
bestimmte Batterietypen eine Rücknahmepflicht zwingend
vorgeschrieben; dadurch lässt sich die Quecksilber- und
Kadmiumbelastung senken. Mit der gleichen Zielsetzung
schränkt die erwähnte Stoffverordnung den Einsatz kad-
miumhaltiger Pigmente und Stabilisatoren in Kunststoffen
ein. Weitere Regelungen, etwa über die Kennzeichnung
bestimmter für die Abfallentsorgung wichtiger Produkte,
sind in Bearbeitung.
Um die Schadstoffbelastung der Abfälle zu vermindern,
haben Bundesstellen schon in den siebziger Jahren die
Sammlung von Quecksilberbatterien gefördert.
Besonderes Gewicht erhalten in Zukunft das Vermindern
und Verwerten von Abfällen. Der Einsatz der weniger
umweltbelastenden Mehrwegpackungen und das Kom-
postieren von Garten- und Küchenabfällen - zumindest in
ländlichen Gebieten - könnte den Abfallberg verkleinern
und gleichzeitig die Sammeldienste der Gemeinden entla-
sten. Voraussetzung sind aber organisatorische und techni-
sche Vorkehrungen bei den Produzenten und die Mitarbeit
der Konsumenten. Neben den Kantonen, den Gemeinden
und dem Bund sind somit auch Wirtschaft und Konsumen-
ten angesprochen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
#ST# 85.317
Interpellation Giger
Wald- und Holzwirtschaftspolitik.
Gesamtkonzeption
Economie des forêts et du bois.
Conception globale
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Am 16. August 1971 erliess der Bundesrat aufgrund einer
parlamentarischen Intervention eine Verfügung, wonach
eine Expertenkommission obengenannten Bericht zu erar-
beiten habe. Mit zweijähriger Verspätung ist 1975 der
417seitige Expertenbericht erschienen.
Der Interpellant bittet den Bundesrat um Beantwortung fol-
gender Fragen:
- Wie hat der Bundesrat seinerzeit diesen Expertenbericht
beurteilt?
- Welche Massnahmen hatte der Bundesrat getroffen, um
der aufgezeigten Überalterung des Gebirgswaldes entge-
genzuwirken?
- Ist der Bundesrat aufgrund dieses Berichtes nicht der
Ansicht, dass unser Wald, ungeachtet der Schadstoffbela-
stung der Umwelt, durch Überalterung ernsthaft gefährdet
ist?
Texte de l'interpellation du 4 février 1985
A la suite d'une intervention parlementaire, le Conseil fédé-
ral a pris la décision, le 16 août 1971, de charger une
commission d'experts d'élaborer le rapport susmentionné.
Le rapport d'experts de 417 pages, a été publié en 1975,
avec deux ans de retard.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux question sui-
vantes:
- Quelle appréciation le Conseil fédéral a-t-il portée sur ce
rapport d'experts, lorsqu'il en a pris connaissance?
- Quelles mesures le Conseil fédéral avait-il prise afin de
lutter contre le vieillissement des forêts de montagne,
dénoncé dans ce rapport?
- Au vu de ce rapport, le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis
que nos forêts sont gravement menacées par le vieillisse-
ment, indépendamment de la pollution de l'environnement?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Bremi,
Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Hou-
mard, Hunziker, Loretan, Nef, Pfund, Schwarz, Spoerry,
Stucky, Tschuppert, Wanner, Zwingli (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Anstelle der Begründung zitiert der Interpellant einige Stel-
len aus dem obgenannten Bericht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 29. Mai 1985
Rapport par écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
- Der Bericht zu einer Gesamtkonzeption für eine schwei-
zerische Wald- und Holzwirtschaftspolitik wurde am
- August 1971 vom Departement des Innern in Auftrag
gegeben. Er ist am 27. November 1975 vom Departement
des Innern der Presse und den interessierten Fachkreisen
vorgestellt und anschliessend veröffentlicht worden.
In Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren führte das
Departement des Innern bis 30. September 1976 eine umfas-
sende Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden durch.
Ein Bericht über diese Vernehmlassung wurde Ende 1976
veröffentlicht.
Aufgrund dieser Unterlagen wurde, wieder in Absprache mit
den kantonalen Forstdirektoren, eine ausserparlamentari-
sche Kommission zur Erarbeitung von Thesen für eine mög-
liche Forstgesetzrevision eingesetzt (Kommission Ripp-
stein). Im Herbst 1977 wurden die Thesen dieser Kommis-
sion von den kantonalen Forstdirektoren genehmigt. Der
Bundesrat selber hat zum Bericht nicht Stellung ge-
nommen.
- Verschiedene Postulate der Gesamtkonzeption sind zur-
zeit in Verwirklichung begriffen, so unter anderen folgende:
- Durchführung eines Landesforstinventares, um die
Grundlagen über die Altersstruktur des Waldes zu verbes-
sern.
- Im Rahmen des Gebirgswaldpflegeprojektes werden
Grundlagen für eine Intensivierung der Gebirgswaldpflege
für den Forstdienst geschaffen.
- Im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes 12
«Holz, erneuerbare Rohstoff- und Energiequelle» werden
fehlende Forschungsgrundlagen erarbeitet.
- Seit 1977 hat das Departement des Innern das Forum für
Holz als beratendes Organ für den Holzabsatz und die Holz-
verwertung eingesetzt.
Weitere Vorschläge, insbesondere im Bereiche der Bewirt-
schaftungspflicht sowie der Stärkung der wirtschaftlichen
Lage der Forstbetriebe, sollen im Rahmen der Revision der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fehr Abfallentsorgung. Leitbild
Interpellation Fehr Elimination des déchets. Plan directeur
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.901
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1267-1268
Page
Pagina
Ref. No
20 013 523
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