Interpellation Müller-Wiliberg
1432
N 19 septembre 1985
Nicht befriedigt bin ich, wenn der Bundesrat in dieser Ange-
legenheit Mangel an Personal vorgibt. Das ist die Ausrede
jedes schlecht geführten Unternehmens. Es gibt Prioritäten
in diesem Staate, und diese sind so zu ordnen, dass für die
wichtigsten Dinge immer genug Personal zur Verfügung
steht. Wenn ich sehe, wofür es alles Leute in der Bundesver-
waltung hat, sollten mindestens für die Sicherheit unseres
Landes, die in der Bundesverfassung einen eminenten Stel-
lenwert einnimmt, immer genug Leute vorhanden sein.
Ich will das Problem der Spionageaffären nicht dramatisie-
ren, weil es jetzt gerade aktuell ist. Der Bundesrat sagt - da
bin ich wieder mit ihm einverstanden -, die Spionageabwehr
sei eine dauernde Aufgabe. Ich bin aber beunruhigt, dass
der Bundesrat einerseits auf mangelndes Personal hinweist
- eine Ausrede, die ich nicht akzeptieren kann - und ande-
rerseits allein mit der Tatsache, dass bei der Prüfung der
Gesuche und der Akkreditierung von Botschaftern in Bern
sämtliche interessierten Departemente beteiligt seien, der
Beweis erbracht werden soll, dass den schweizerischen
Sicherheitsgründen voll Rechnung getragen werde. Das ist
doch für mich ein allzu kleiner Beweis für eine genügende
Sicherheit. Es ist doch gleichgültig, wie viele Departemente
hier beteiligt sind. Ich will wissen, dass die richtigen beteiligt
sind, und ich will vor allem wissen, ob uns die notwendigen
Informationen zur Verfügung stehen, damit unser Land
weder für Spionage gegen die Schweiz noch für Spionage
gegenüber dem Westen missbraucht wird. Wir sind ein
Land, das sehr freiheitlich ist, und das ist gut so. Wir werden
in der Spionageabwehr gegenüber diktatorischen Staaten
immer den kürzeren ziehen. Das ist von vorneherein so.
Aber wir haben alles zu tun, was in unserem Interesse liegt,
und dafür haben wir genügend Personal einzusetzen, und
zwar ohne Aufstockung des Bundespersonals.
Bundesrätin Kopp: Ich danke zunächst den beiden Interpel-
lanten für ihre zusätzlichen Ausführungen und bitte Sie um
Verständnis, wenn ich auf gewisse Fragen nicht detailliert
eingehen kann. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache.
Herr Nationalrat Spalti hat die gegenwärtige Situation
zutreffend geschildert. Es ist tatsächlich so, dass die
Schweiz nach wie vor in wichtigen Bereichen von Staat,
Wirtschaft und Wissenschaft unverändert intensiven Aus-
spähungsbemühungen fremder Nachrichtendienste ausge-
setzt ist. Herr Nationalrat Spalti hat Ihnen auch gesagt, von
welchen Staaten und auf welchen Gebieten insbesondere
solche Anstrengungen erfolgen. Ich darf immerhin sagen,
dass unsere Bundespolizei auf eine erhebliche Erfolgsquote
hinweisen kann, indem in den letzten 15 Jahren 136 Spiona-
gefälle aufgedeckt wurden, und ich möchte mit aller Deut-
lichkeit festhalten, dass der Bundesrat in all diesen Fällen
konsequent die entsprechenden Personen weggewiesen
hat.
Dass es bei den ständig wachsenden Anforderungen - ich
erinnere an die Zunahme der terroristischen Tätigkeit euro-
paweit, ich denke aber auch an zunehmende Probleme in
anderen Bereichen, auf die Herr Spalti hingewiesen hat -
mit dem bestehenden Personal schwierig ist, alle Aufgaben
so zu erledigen, wie sich der Bundesrat das wünscht, ist
ebenfalls zuzugestehen.
Herrn Blocher möchte ich immerhin sagen, dass natürlich
nicht nur er seine Prioritäten hat, sondern dass es in diesem
Rate sehr viele Mitglieder gibt, die ebenfalls ihre Prioritäten
haben; es ist nicht getan mit dem Hinweis darauf, dass es
eine Führungsaufgabe des Bundesrates sei, nun für die
wichtigen Aufgaben Personal freizustellen. Die Ansichten
darüber, wo diese Prioritäten zu setzen sind, gehen eben
auseinander. Ich kann aber den Herren Spalti und Blocher
versichern, dass der Bundesrat diesen Fragen hohe Priorität
einräumt und dass sich meine Mitarbeiter mit Erfolg dafür
einsetzen, dass die wichtigen Fragen mit der nötigen Sorg-
falt behandelt werden.
Die Spionagetätigkeit in der Schweiz führt regelmässig auch
zu Anfragen im Parlament. Der Bundesrat hatte bereits
verschiedentlich Gelegenheit, zu diesen Fragen Stellung zu
nehmen. Ich weise insbesondere auf die Antwort des Bun-
desrates im Zusammenhang mit der Interpellation von Herrn
Nationalrat Hofmann vom 24. Juni 1982 hin. Es ist richtig,
dass die Geschäftsprüfungskommission seinerzeit mehr
Personal für die Bundespolizei verlangt hat; die entspre-
chende Personalaufstockung ist nahezu abgeschlossen. Ich
darf Sie im übrigen darauf aufmerksam machen, wie dies
der Bundesrat bereits bei der Beantwortung der Interpella-
tion Müller dargelegt und begründet hat, dass die Spionage-
abwehr zweckmässigerweise nicht über eine generelle
Bestandesreduktion von Diplomaten und Funktionären
erfolgen kann. Hingegen, und das wurde nicht erwähnt,
setzte er schon seit einiger Zeit eine Plafonierung des Perso-
nalbestandes ausländischer Botschaften durch, wobei er die
in Artikel 11 der Wiener Konvention über diplomatische
Beziehungen genannten Kriterien anwendet.
Der Bundesrat teilt die geäusserte Besorgnis. Wie ich bereits
festgestellt habe: die Spionagetätigkeit hält unvermindert
an. Ich möchte Ihnen deshalb versichern, dass wir alles in
unserer Macht Stehende unternehmen, um diese Entwick-
lung unter Kontrolle zu halten.
Spalti: Die Antwort war sehr kurz, was noch nicht heissen
will, dass man nicht befriedigt sein müsste; trotzdem kann
ich mich nur teilweise befriedigt erklären. Die Tatsache,
dass in den letzten Jahren 136 Spionagefälle aufgedeckt
wurden, bedeutet natürlich noch lange nicht, dass die Er-
folgsquote gross ist.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Bestände der Bun-
despolizei, diel 977 unter völlig anderen Verhältnissen noch
gefordert wurden, endlich einmal erreicht werden. Ich
glaube, das ist etwas, was man verlangen kann. Im übrigen
teile ich die Auffassung, dass wir dieser Problematik mit
Sachlichkeit begegnen müssen. Aber gerade diese Sach-
lichkeit erfordert eben, dass der Bundesrat sich hier konse-
quent verhält. Es wird uns nichts anderes übrigbleiben, als
in den kommenden Jahren die entsprechenden Massnah-
men beharrlich weiterzuverfolgen und die Haltung des Bun-
desrates aufmerksam zu verfolgen.
Blocher: Frau Bundesrätin Kopp hat der schriftlichen Ant-
wort nichts Wesentliches zugefügt. Ich habe Ihnen bereits
gesagt, warum ich nicht befriedigt bin.
#ST# 84.531
Interpellation Müller-Wiliberg
Sommerzeit. Verkürzung
Réduction de l'heure d'été
Siehe Jahrgang 1984, Seite 1949
Voir année 1984, page 1949
Diskussion - Discussion
Müller-Wiliberg: Meine Interpellation zur Sommerzeit habe
ich am 3. Oktober 1984 eingereicht. Damals wurde bekannt,
dass der Bundesrat eine unbefristete Verordnung erlässt,
gemäss der die Sommerzeit ab 1986 bis zum 2. Oktober-
sonntag ausgedehnt und im Frühling unter gewissen
Umständen um eine Woche vorverschoben werden soll. Die
angekündigte Verlängerung der Sommerzeit wurde allge-
mein mit Befremden aufgenommen. Unverständlich ist, dass
auf Drängen von England und Irland, die ohnehin eine
andere Normalzeit haben, alle Staaten im mitteleuropäi-
schen Raum zu dieser Verlängerung Hand boten. Auf diese
Beschlüsse reagierte die Bevölkerung offenbar auch in den
Nachbarstaaten negativ. Das europäische Parlament kam
bereits im Januar auf seinen Verlängerungsbeschluss
- September 1985 N
1433
Interpellation Deneys
zurück und beliess es vorläufig bei der alten Regelung.
Unsere Bundesbehörde ihrerseits beschloss dann im März
dieses Jahres, für die Schweiz vorläufig bis 1989 die jetzt
geltende Ordnung zu belassen. Dafür danken wir bestens.
Warum beantragte ich seinerzeit Diskussion? Gemäss Zeit-
gesetz vom 21. März 1980 ist der Bundesrat ermächtigt, um
Übereinstimmung mit den benachbarten Staaten zu errei-
chen, die Sommerzeit einzuführen. Er legt jeweils den Zeit-
punkt der Umstellung fest. Sommerzeit ja, aber sie ist nur
sinnvoll in der Zeit, da man mit dem Sommer rechnen darf.
Vor allem der frühe Beginn im Frühling macht den Kindern
sowie den älteren Leuten zu schaffen. Zudem glaube ich,
dass im Energiebereich während dieser Übergangszeit grös-
sere Kosten anfallen. Die SBB arbeiten nach einem Som-
merfahrplan von Ende Mai bis Ende September. Eine Zeit-
verschiebung in dieser Zeitspanne wäre akzeptabel und
vernünftig. Das geht aus zahlreichen Zuschriften und Mei-
nungsäusserungen in der Presse hervor.
Ich bitte nun Frau Bundesrätin Kopp, dazu Stellung zu
nehmen, ob sie sich bei künftigen Auseinandersetzungen
über die Dauer der Sommerzeit aktiv für einen späteren
Beginn ohne Verlängerung im Herbst einsetzen wird. Wenn
ja, ist ihr der Dank der grossen Mehrheit des Schweizervol-
kes gewiss.
Bundesrätin Kopp: Entsprechend der Verordnung vom
- September 1984 wird die Sommerzeit in unserem Land
für den gleichen Zeitraum festgelegt wie in der Europäi-
schen Gemeinschaft. Der EG-Raum und das Europaparla-
ment sprachen sich im Sommer 1984 dafür aus, dass im
ganzen EG-Raum, also auch in England und Irland, Beginn
und Ende der Sommerzeit harmonisiert werden, und zwar
auf die Daten: Beginn am letzten Märzsonntag und Ende am
zweiten Oktobersonntag. Von britischer Seite erwuchs die-
ser Kompromisslösung im Herbst 1984 Widerstand, so dass
der EG-Ministerrat am 12. Dezember 1984 beschloss, vorerst
für die Jahre 1986 bis 1988 auf diese Kompromisslösung zu
verzichten. Die Sommerzeit beginnt in den kommenden drei
Jahren somit auch für uns am letzten Märzsonntag und
endet am letzten Septembersonntag. Der Bundesrat hofft,
zusammen mit dem Interpellanten, dass die Sommerzeit-
dauer im EG-Raum auch nach 1988 nicht verändert wird,
und wird keine Gelegenheit versäumen, in diesem Sinne zu
wirken.
Präsident: Der Interpellant hat noch Gelegenheit, zu erklä-
ren, ob er von der Antwort befriedigt ist. - Er ist befriedigt.
#ST# 84.578
Interpellation Deneys
Strassenverkehrsvorschriften. Anwendung
Circulation routière.
Application des prescriptions
Siehe Seite 754 hiervon - Voir page 754 ci-devant
Diskussion - Discussion
Mme Deneys: J'ai demandé l'ouverture d'une discussion
sur l'interpellation déposée le 28 novembre 1984 non seule-
ment à cause de la réponse évasive du Conseil fédéral à
laquelle je m'attendais, mais surtout parce que la pratique
actuelle des cantons chargés d'appliquer les prescriptions
fédérales dans le domaine de la circulation routière me
préoccupe bien davantage. J'estime que cette application
n'est ni sérieuse, ni suffisante, ni égalitaire. Nous perdons
notre temps ici, au Parlement, et le Conseil fédéral perd
également son temps à fixer des normes qui doivent accroî-
tre la sécurité des usagers de la route, piétons compris, et
qui doivent limiter les atteintes à l'environnement, si dans
les cantons on s'en moque plus ou moins complètement.
Notre système fédéraliste, soit le partage des compétences,
où la Confédération fixe des principes dont l'application est
laissée aux cantons, repose sur la confiance d'une part et
sur la volonté d'agir dans le sens des décisions prises
d'autre part. En matière de circulation routière, j'ai de plus
en plus l'impression que les responsables des polices canto-
nales se soucient davantage de leur image de marque au-
près des automobilistes et des camionneurs - dont ils vont
jusqu'à flatter l'absence de sens des responsabilités - que
du respect des prescriptions fédérales. En Suisse romande,
en tout cas, les contrôles de vitesse sont rares. Quand ils ont
lieu, ils sont suffisamment bien mis en place pour que les
appels de phares des conducteurs venant en sens inverse
incitent les plus audacieux à ralentir quelques instants.
Ceux qui se font «pincer» ou bien ne voient pas clair, ou
bien sont dans la lune! Sitôt passé le contrôle, la plupart se
dépêchent de regagner ce fâcheux temps perdu. Une seule
fois, j'ai vu un second contrôle effectué quelques kilomètres
après le premier. Des tronçons d'autoroute où existent des
limitations à 100 kilomètres sont allègrement franchis à 120
kilomètres ou davantage. Je pense ici à la traversée de
Morges par exemple.
Je viens de lire qu'un automobiliste suspecté d'un excès de
vitesse grave en ville de Fribourg se défend en disant qu'il
roule toujours à 60 km/h en ville. Pourtant, depuis presque
deux ans, la limitation générale dans les localités est fixée à
50 km/h! Bref, l'automobiliste qui respecte les limitations
légales paraît senile ou demeuré. Ce sentiment est apparem-
ment partagé par des responsables de polices cantonales.
En juillet dernier, la gendarmerie bernoise transmettait un
communiqué largement repris par les quotidiens, établis-
sant une relation entre les limitations de vitesse et un relatif
accroissement des accidents constatés dans ce canton.
Quelques jours plus tard, la statistique des accidents du
premier semestre de cette année était publiée et faisait
apparaître, au contraire, une sensible diminution des acci-
dents mortels. Mais cette information-là est presque passée
sous silence.
S'agissant du port de la ceinture de sécurité, il est un peu
plus difficile à contrôler que la vitesse. Cela n'excuse en tout
cas pas des policiers qui mentionnent dans leur rapport
qu'un accidenté portait sa ceinture de sécurité, alors que ce
n'était pas le cas, manifestant ainsi une grande solidarité
avec leur clientèle!
Comme automobiliste ou comme piéton, chacun se trouve
de temps en temps à proximité d'un camion qui lui envoie
un nuage noir et nauséabond à la figure. Mais il y a plus
grave: un contrôle de 96 camions effectué au début du mois
d'août dans le canton de Zurich, a fait apparaître que 28,1
pour cent étaient en infraction. L'un d'entre eux, notam-
ment, roulait avec des freins gravement défectueux et un
chargement de bouteilles de gaz propane et butane. Qu'en
est-il de contrôles analogues sur les routes d'autres can-
tons? Je n'en vois pratiquement jamais. Que penser du
sérieux et de la régularité des expertises auxquelles ces
véhicules devraient être soumis?
Dans le domaine de la circulation routière, l'Etat de droit fait
place à un état ridicule, ridiculisé, suscité, voulu, encouragé;
le but visé étant apparemment de faire tomber certaines
limitations sous prétexte qu'elles seraient inapplicables. On
peut ici soit fermer les yeux et se gargariser du principe de la
souveraineté cantonale, soit réagir. J'espère que vous réagi-
rez, Madame la Conseillère fédérale, quand vous aurez
l'occasion de vous adresser aux chefs des départements
cantonaux de police, en particulier. La décision du Conseil
fédéral de maintenir les limitations de vitesse à 80 et à 120
km/h doit vous permettre d'exiger que les cantons fassent
désormais respecter sérieusement ces prescriptions.
Bundesrätin Kopp: Ich muss Sie in diesem Zusammenhang
ganz einfach einmal mehr darauf hinweisen, dass der Voll-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Müller-Wiliberg Sommerzeit. Verkürzung
Interpellation Müller-Wiliberg Réduction de l'heure d'été
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.531
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1432-1433
Page
Pagina
Ref. No
20 013 704
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