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CH_VB_001Ch Vb17 sept. 1984Ouvrir la source →
Interpellation Gadient 426 17 septembre 1984 Ende dieses Jahres d. h. im Dezember oder Januar - diesen Bericht erhalten, und dann erfolgt die Prüfung. Was die Untergruppe Geologie selbst gesagt hat: Die Geologen befürworten die Bohrungen in der von der NAGRA vorgese- henen Region. Man hat vier Bohrungen in die erste Prioritätengruppe gesetzt. Drei davon wurden ausgeführt oder sind im Gange. Man hat sich seitens der NAGRA offenbar eben auch in bezug auf die Reihenfolge weitgehend an die Empfehlungen der Untergruppe Geologie gehalten. Sie haben gesagt, bis Ende 1985 müsse ein rahmenbewilli- gungsfähiges Projekt vorgelegt werden. Davon - dass bis Ende 1985 ein rahmenbewilligungsfähiges Projekt stehen müsse - ist nicht die Rede. Es heisst ausdrücklich, es müsse mit diesem Projekt «Gewähr» die Durchführbarkeit der Entsorgung in einem bestimmten Raum nachgewiesen wer- den. Aber auf dieses Thema wollen wir nicht eingehen. Ich wiederhole lediglich: Ein rahmenbewilligungsfähiges Pro- jekt ist bis Ende 1985 nicht gefordert. Abstimmung - Vote Für die Überweisung des Postulates 6 Stimmen Dagegen 31 Stimmen #ST# 84.441 Interpellation Gadient Fernsehen DRS. Dezentralisierung Télévision suisse alémanique. Décentralisation Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1984 Die Programmgestaltung des Fernsehens DRS weist, vor allem im Bereich der Inlandberichterstattung, einen starken Bezug auf die Standortregion Zürich auf. In anderen für die Meinungsbildung wichtigen Regionen der deutschen Schweiz (Bern, Basel, Innerschweiz, Ostschweiz) schafft das immer wieder Unbehagen. Das Fernsehen der welschen Schweiz verfügt über eigentliche regionale Fernsehequipen, was sich positiv auswirkt. Ist der Bundesrat bereit, sich als Aufsichtsbehörde und Konzessionsgeber für eine vermehrte Dezentralisierung des Fernsehens DRS nach folgender Richtung einzusetzen?
Kurzfristig: Personelle Verstärkung der Bundeshausre- daktion und Verbesserung ihres Status in dem Sinne, dass sie direkt dem Programmdirektor DRS unterstellt wird;
Mittelfristig: Bildung von drei oder mehr gleichgewichti- gen und gleichberechtigten Regionalstudios des Fernse- hens DRS, gleich wie beim Radio, wobei jedem Fernsehstu- dio ein Bereich schwerpunktmässig zuzuweisen ist. Texte de l'interpellation du 6 juin 1984 Les programmes de la télévision suisse alémanique, et notamment les bulletins nationaux d'information, accordent une large place à la région zurichoise, ce qui provoque toujours un malaise dans d'autres régions de Suisse aléma- nique (Berne, Baie, Suisse centrale et orientale) importantes pour la formation de l'opinion. La télévision romande, en revanche, dispose d'équipes régionales, ce qui est ressenti positivement. En sa qualité d'autorité de surveillance, compétente pour l'octroi de la concession SSR, le Conseil fédéral est-il prêt à s'employer à assurer une décentralisation plus poussée de la télévision alémanique en recourant aux mesures sui- vantes?
A court terme: accroître le nombre des rédacteurs accré- dités au Palais fédéral et améliorer leur statut en subordon- nant directement cette rédaction au directeur des pro- grammes de la télévision suisse alémanique;
A moyen terme: constituer, comme c'est le cas pour la radio, au moins trois studios régionaux de la télévision suisse alémanique, d'importance équivalente et jouissant du même statut, chacun étant plus particulièrement chargé d'un secteur précis. Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Brahier, Cavelty, Dobler, Gerber, Knüsel, Lauber, Matossi, Meier Hans, Meier Josi, Moll, Muheim, Piller, Steiner, Weber (15) Gadient: Unser Anliegen besteht in der Dezentralisierung des Fernsehens DRS durch die Bildung von gleichgewichti- gen und gleichberechtigten Regionalstudios, gleich wie beim Radio, wobei jedem Fernsehstudio ein Bereich schwerpunktmässig zuzuweisen wäre. Anzustreben ist sodann die personelle Stärkung der Bundeshausredaktion und deren direkte Unterstellung unter den Programmdirek- tor DRS. Die Programmgestaltung des Fernsehens DRS ist heute zu stark standortbezogen. Die Gesamtleitung des Fernsehens DRS, auch diejenige der regionalen Aussenstel- len und des Bundeshausstudios, liegt bei den zuständigen hierarchischen Instanzen im Studio Leutschenbach in Zürich. Die Nachteile dieser Konzentration sind spätestens seit dem bekannten Wahlnachtsdebakel allgemein sichtbar geworden. Man darf ohne weiteres davon ausgehen, dass beim dezentralisiert organisierten Radio ein solches Versa- gen nicht passiert wäre. Die gesellschaftspolitische, unser Jahrhundert mitbestimmende Dimension des Mediums Fernsehen hat man sich meistenorts erst voll vergegenwär- tigt, als die Faszination der revolutionären, anfänglich alles blendenden Technik den Glanz des Neuen verlor, zu einem Zeitpunkt, als die gerügte, aus technischer Optik und aus Kostengründen konzipierte Organisation und Konzentration bereits Tatsache waren. Diese oft kritisierte «Zürichzentrie- rung» und «Zürichperspektive» prägt zwangsläufig die Pro- grammgestaltung. Die mannigfaltigen deutschschweizeri- schen regionalen und subregionalen Sensibilitäten kommen in der Beurteilung und Ausstrahlung eindeutig zu kurz. Das ist weiter nicht verwunderlich; denn für den in der Zentrale Zürich tätigen Journalisten ist ja sozusagen alles vor der Haustüre greifbar. Er braucht sich nicht um das-aus dieser verkürzten Sicht beurteilt - Entlegene zu bemühen. Wir in der Peripherie sind auf Zürich mit seinen mannigfachen und wichtigen Zentrumsfunktionen angewiesen, während das umgekehrt höchstens zu Ferienzwecken der Fall ist. Es liegt auf der Hand, dass sich die Anziehungskraft eines derart bedeutenden Zentrums potenziert, wenn das wichtig- ste Medium auch noch dort untergebracht wird. Dabei wäre staatspolitisch gerade die gegenteilige Entwicklung wünschbar, wenn unsere schweizerische Vielfalt als tra- gende Kraft des Föderalismus erhalten bleiben soll. Ein Grossmedienzentrum solchen Ausmasses macht blind für die Einsicht in diese wichtigen Zusammenhänge. Der Weg zur Einseitigkeit ist vorprogrammiert. Darin liegt die Ursache der entstandenen Probleme. Mir scheint, dass sich in diesem Zusammenhang aber auch die grundsätzliche Frage der journalistischen Arbeitsvoraus- setzungen in einer solchen Festungsatmosphäre stellt. Wenn ein Journalist in diesen zentralistischen Apparat ver- setzt wird, muss das langfristig zu Abstumpfung und Läh- mung seiner Aktivität führen. Das scheint mir einer der wesentlichen Nachteile der Leutschenbacher Gigantoma- nie. Es muss erreicht werden, dass die erwähnten kulturel- len und politischen Sensibilitäten wieder in die Programme einfliessen. Das erreichen wir nicht mit einer vermehrten zentralen Berücksichtigung mit etwas mehr Sendezeit, son- dern im wesentlichen eben nur über die geforderte Dezen- tralisation. Es ist bekannt, dass die journalistischen Res- sourcen in diesem Lande ohnehin äusserst begrenzt sind. Aber mit dem heutigen System schöpfen wir das begrenzt Vorhandene nicht annähernd aus. Heute wird der einzelne Journalist aus der Umgebung der Region in die Fabrik nach Leutschenbach beordert, wo er zwar mehr und letztlich gleichwohl weniger verdient. Er wird aus der kleinen kreati- ven Einheit herausgerissen, aus diesem Biotop für einen
September 1984427 Interpellation Gadient anspruchsvollen Journalismus. Dabei ist heute eine Konzen- tration der technischen und redaktionellen Infrastruktur auf- grund der technologischen Gegebenheiten nicht mehr nötig. Elektronische Bildaufzeichnung und Bildübermitt- lung verschaffen dem Medium Fernsehen hohe Flexibilität und Mobilität, besonders in jenen Bereichen, die nicht von technisch aufwendigen und grossen Studios abhängig sind. Aus diesen Gründen Hesse sich eine Dezentralisierung des Fernsehens DRS nach Bereichen auf verschiedene Stand- orte schon zum heutigen Zeitpunkt realisieren und verant- worten. Dabei könnte analog zum Konzept von Radio DRS vorgegangen werden. Da in Zürich umfangreiche Studio- bauten und eine moderne technische Infrastruktur vorhan- den sind, müsste hier schwergewichtig die Abteilung Sport, Dramatik und Unterhaltung angesiedelt werden. In Zürich würde damit auch die Verantwortung über einen Grossteil der mobilen Infrastruktur verbleiben. Analog zum Radio müsste die Tagesschau, der Bereich Aktualität und die Abteilung Politik und Zeitgeschehen in Bern angesiedelt werden. Eidgenössische Politik findet schwergewichtig in Bern und nicht in Zürich statt. Ein dritter Standort - hier könnte man sich Basel oder Luzern vorstellen - könnte die verbleibenden Bereiche Familie und Fortbildung, Kultur und Gesellschaft übernehmen. Eine solche Gliederung hätte auch eine durchaus wünschbare und qualitätsfördernde Konkurrenz zur Folge. Die Abteilung für rätoromanische Sendungen müsste ins entsprechende Sprachgebiet bzw. den entsprechenden Kanton verlegt werden. Das würde zu einer Aufwertung und einem Ausbau der Programmstelle in Chur führen. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Produk- tion rätoromanischer Sendungen weiterhin in Zürich ver- bleiben muss. Hingegen sollte in der Folge die Verbreitung über die dritte Senderkette erfolgen, auf der es der Ausnut- zungsgrad ohne weiteres gestattet, den Rätoromanen ver- mehrte Sendezeit einzuräumen. Damit wird andererseits die bisher dafür benützte Senderkette entlastet, und es entsteht Raum für vermehrte regionale Sendungen aus dem deutsch- sprachigen Kulturraum. Die Dezentralisierung, die auch Anziehungskraft auf regionale journalistische Kräfte aus- üben wird, muss von einer Auslagerung der Kompetenzen begleitet sein. Auch dafür bietet das Radio DRS ein taugli- ches Konzept als Vorgabe. Der Interpellant ist sich klar darüber, dass diese Dezentrali- sierung gegenüber dem heutigen Budget zusätzliche finan- zielle Mittel für Investitionen, Personal und Betrieb erforder- lich machen wird. Er glaubt aber, dass bereits bestehende Einrichtungen genutzt und ausgebaut werden können und dass dieser Mehraufwand durch die positiven Auswirkungen zu rechtfertigen ist. Bundespräsident Schlumpt: Es ist so, wie Ständerat Gadient dargelegt hat. Die SRG war im Bereiche des Fernsehens von Anfang an recht zentral strukturiert und ist es auch geblie- ben, im Unterschied zur Organisation des Radios, welches dezentral aufgebaut wurde. Das ist durch die Konzession, die der Bundesrat seinerzeit der SRG erteilt hat, so festge- schrieben. Es heisst in Artikel 18, Studios: «Die SRG verfügt über sieben Radiostudios.» Die Zahl der Fernsehstudios hingegen wurde auf drei festgesetzt, nämlich je eines für die deutsch-, die französisch- und die italienischsprachige Schweiz. Die SRG hat zusätzlich hier in Bern eine Bundeshausredak- tion für Radio und Fernsehen. In der Region der DRS, d. h. in der deutschen und rätoromanischen Schweiz, betreibt sie zudem Programmstellen, aber nicht Studios. Ich verstehe, dass man diese Regelung als zentral oder gar zentralistisch empfindet. Trotzdem ist das kein Abwehrreflex gegenüber' Zürich. Andererseits muss ich aber sagen, dass ich mich im Ständeratssaal weit wohler als im Studio Leutschenbach fühle. Das ist die Ausgangslage. Wir können diese Strukturen nicht mit dem Ausland vergleichen. Das, was wir im Bereiche DRS in der Schweiz mit Radio und Fernsehen abdecken, ist bei weitem nicht von gleicher Grössenordnung wie in den Nach- barländern, zum Beispiel der Bundesrepublik. Mehrere voll- 56-S eingerichtete und equipierte Fernsehstudios im Bereiche der DRS würden zu Miniausstattungen führen, mindestens in bezug auf das Versorgungsgebiet. Davon ausgehend ist zu prüfen, was in Richtung des an sich durchaus begründe- ten und verständlichen Anliegens des Interpellanten getan werden kann. Die SRG ist in dieser Frage nicht uneinsichtig, sondern bereit, in verstärktem Masse zu dezentralisieren. Vorjahren wurden im Bereich der Tagesschau Entwicklun- gen eingeleitet, die im nachhinein ziemlich umstritten waren. Ziel einer Verstärkung der dezentralen Produktion muss eine ausgeglichenere Wiedergabe der Vielfalt der Schweiz sein. Kostenüberlegungen können aber nicht ein- fach übergangen werden. Diese haben sich danach zu orientieren, dass die Einnahmenseite der SRG nicht frei von ihr bestimmt werden kann. Die SRG hat zwei wesentliche Einnahmequellen: Die eine sind die Gebühren.-Gebührenanpassungen bedürfen einer Zustimmung des Bundesrates. Früher war für Gebührenver- änderungen der Preisüberwacher zuständig. Die anderen Einnahmen stammen aus der Fernsehwerbung. Die SRG darf nur Fernseh-, aber keine Radiowerbung machen. Die Fernsehwerbung ist zeitlich limitiert, und damit auch die Einnahmen daraus, ausser man wollte diesen Zeitrahmen erweitern. Das aber dürfen wir nach Meinung des Bundesra- tes mit Blick insbesondere auf die Presse nicht tun. Der Kostengesichtspunkt hat auch für die Qualität der Pro- duktion, nicht nur für die Quantität, ein grosses Gewicht. Nun verfügt die SRG bereits über regionale Fernsehkorre- spondenten, so in Basel, Bern, Luzern und St.Gallen. Dieses Korrespondentennetz kann durch Equipen mit leicht trans- portablen Aufnahmegeräten verstärkt werden. Dabei sind Einspeisepunkte von den Korrespondentenstationen zur Zentrale teils bereits vorhanden, teils müssen sie noch ein- gerichtet werden. Sodann klärt die SRG ab, ob und in welcher Weise die wöchentlichen Regionaljournale in Ergänzung zu den jetzigen DRS-Aktuell-Sendungen ausge- baut werden können. Gedacht wird vor allem an aktuelle Sendungen aus den entsprechenden Gebieten, an Diskus- sionsbeiträge, Interviews, Reportagen mit Lokal- und Regio- nalbezug. Das entspricht Forderungen, die wir auch von Lokalradios verlangen. Schliesslich prüft die SRG auch die Schaffung echter Regionaljournale. Hierbei stellt sich aber ein technisches Problem, nämlich dass die Auftrennbarkeit des Sendernetzes geschaffen werden muss. Echte Regio- naljournale - das bedeutet ja: aufgetrennt nach Regionen. Die Frage wird gegenwärtig von SRG und PTT geprüft. Ich möchte mit diesen Hinweisen sagen: Die SRG ist durch- aus bereit, alles zu unternehmen, was - auch beim Fernse- hen - in Richtung Dezentralisation geht, um die regionalen und subregionalen Informationen zu verstärken. Das gehört zu ihrem Auftrag nach Artikel 13 der Konzession. Sie kennen diesen zentralen Artikel der Konzession. Einen Schwerpunkt der Fernsehtätigkeit der SRG im Gebiete der DRS bildet, auch für die anderen Sprachregio- nen, das Bundeshausstudio. Es ist richtig, was Herr Gadient gesagt hat: Von hier wird im wesentlichen über die schwei- zerische Politik berichtet, gelegentlich auch über die regio- nale, aber vor allem über die schweizerische Politik. Die Journalisten kennen die Verhältnisse da oben «näher am Himmel» besser als wir auf dem Boden der politischen Realität; diesen Unterschied spürt man gelegentlich. Sie kennen die räumlichen Verhältnisse, und von diesen her sind eben auch möglichen technischen, also infrastruktur- mässigen Erweiterungen Grenzen gesetzt. Aber die SRG ist daran, durch zusätzliche Personaldotierung und, soweit möglich, auch durch zusätzliche Einrichtungen die Aktivi- tätsmöglichkeiten dieses Bundeshausstudios, das ja gerade auch als Mittler zwischen Parlament und Öffentlichkeit eine ausserordentlich wichtige Aufgabe erfüllt, zu vergrössern. Ich möchte abschliessend darauf hinweisen, dass die SRG nach Konzession in diesem Bereich grundsätzlich über unternehmerische Freiheit verfügt: Sie ist autonom in der Gestaltung ihrer Programme, im Aufbau ihrer Infrastruktur - vorbehaltlich von Artikel 18, den ich Ihnen zitiert habe-und natürlich in der Beschaffung des Programmstoffes. Herr
Personnel fédéral. Réduction de la durée du travail428 18 septembre 1984 Ständerat Gadient beanstandet ja vor allem, dass man den Programmstoff quasi vor der Haustür des Studios am raschesten findet und ihn dann eben auch meistens dort verarbeitet. Die SRG ist frei, aber sie kennt dieses Anliegen, sie versteht es; sie ist bereit, dem soweit als möglich entgegenzukom- men. Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat, soweit wir Einflussmöglichkeiten haben - wir sind ja dem Föderalis- mus, der breiten Versorgung unseres Landes, zutiefst ver- pflichtet-, alle dahingehenden Bestrebungen der SRG nach Kräften fördern wird. Gadient: Ich erkläre mich insbesondere insoweit als befrie- digt, als die SRG offenbar bereit ist, die regionale und subregionale Information raschmöglichst und mit vertretba- rem Aufwand zu verbessern. Es bleibt aber zu beachten, dass dieses Anliegen nur über die erwähnte Dezentralisation realisiert werden kann. Alles andere ist Flickwerk und Alibi- übung; das jedoch scheint bei der SRG noch nicht hinrei- chend erkannt oder anerkannt worden zu sein. Ein Mehraufwand ist bei einer Dezentralisation unvermeid- lich. Aber dieser kann bei vernünftigem Vorgehen durchaus in Grenzen gehalten werden; er ist im Blick auf die staatspo- litische Bedeutung des Anliegens sicher zu verantworten. Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr La séance est levée à 19 h 55 #ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance Dienstag, 18. September 1984, Vormittag Mardi 18 septembre 1984, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: M. Debétaz 84.042 Bundespersonal. Arbeitszeitverkürzung Personnel fédéral. Réduction de la durée du travail Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 1984 (BBI II, 725) Rapport du Conseil fédéral du 9 mai 1984 (FF II, 703) Antrag der Finanzkommission Vom Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 1984 über die Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonal wird Kenntnis genommen. Eine Erhöhung des Personalbestandes wird grundsätzlich abgelehnt. Ausnahmen zur Vermeidung eines unannehmbaren Leistungsabbaues werden nur bewilligt, wenn nachgewiesen ist, dass alle Massnahmen zur Per- sonaleinsparung (administrative Vereinfachungen, Rationa- lisierung, gezielte Investitionen) ausgeschöpft worden sind. Antrag Bürgt Die Kommission beantragt, vom Bericht Kenntnis zu neh- men; dies unter der Bedingung, dass die vom Bundesrat beschlossene Arbeitszeitverkürzung keine Erhöhung der Personalbestände nach sich zieht. Der Bundesrat wird hierfür die notwendigen Massnahmen ergreifen (Rationalisierungsmassnahmen, administrative Vereinfachungen, Leistungseinschränkungen usw.). Antrag Weber Der Rat nimmt Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über die Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonals. Das Verfahren zur Erhöhung der jährlichen Durchschnitts- bestände richtet sich nach Artikel 2 (Stellenplafonierung) des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes. Antrag Hefti Nichteintreten Proposition de l'a Commission des finances II est pris acte du rapport du Conseil fédéral du 9 mai 1984 relatif à la réduction de la durée du travail du personnel fédéral. Le conseil rejette en principe une augmentation des effectifs du personnel. Dans le but d'éviter une réduction inacceptable des prestations, des exceptions seront autori- sées, si la preuve est apportée que tous les moyens à disposition pour économiser du personnel ont été épuisés (simplifications administratives, rationalisation, investisse- ments appropriés). Proposition Bürgi La Commission propose de prendre acte du rapport; elle pose cependant la condition que la réduction de l'horaire du travail décidée par le Conseil fédéral n'entraîne aucune augmentation de l'effectif du personnel. Le Conseil fédéral prendra les mesures nécessaires à cet effet (rationalisations, simplifications administratives, réduc- tions de prestations, etc.).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Gadient Fernsehen DRS. Dezentralisierung Interpellation Gadient Télévision suisse alémanique. Décentralisation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.441 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.09.1984 - 18:15 Date Data Seite 426-428 Page Pagina Ref. No 20 012 864 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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