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CH_VB_001Ch Vb5 oct. 1984Ouvrir la source →
Interpellation Fankhauser1456 N 5 octobre 1984 5. Wirtschaftlich allein betrachtet hätten gute Argumente für die Erteilung der Bewilligung unter Einschluss von Frauen gesprochen. Sozialpolitisch gesehen wäre eine Ver- suchsphase von einem Jahr im Hinblick auf die kommende generelle Problematik Gleichstellung/Sonderschutz für Frauen interessant gewesen. Ausschlaggebend für den negativen Entscheid war aber letztlich die rechtliche Beur- teilung, und zwar eben im Bereich des internationalen Rechts. Zu berücksichtigen war unter anderem auch, dass bei einem positiven Entscheid es wohl schwierig gewesen wäre, den Fall ETA/Ebauches zu isolieren, d. h. eine präjudi- zielle Wirkung zu verhindern. Es galt, nicht zuletzt, den Ruf einer Schweiz zu wahren, die sich an eingegangene Ver- pflichtungen hält, auch wenn diese unbequem werden. 6. Der Auftrag auf Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 4 Abs. 2 BV) verlangt eine Revision des Arbeits- und des Arbeitszeitgesetzes, wie dies der Bundesrat in den Richt- linien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 angekündigt hat. Es muss dabei geprüft werden, ob die Schutzbestimmun- gen, wo immer möglich, geschlechtsneutral ausgestaltet werden können. Dabei wird sich zeigen, ob die angestrebte Gesetzesrevision mit dem Übereinkommen Nr. 89 in Über- einstimmung zu bringen ist oder das Übereinkommen allenfalls gekündigt werden muss. Die Situation ist noch offen, da die Internationale Arbeitskonferenz das Thema «Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mann und Frau/Allgemeine Diskussion» für 1985 auf ihre Tagesord- nung gesetzt hat. 7. Der Bundesrat ist sich der Probleme um die Nacht- und Schichtarbeit bewusst. Mit Befriedigung kann er feststellen, dass gemäss BIGA-Statistik die Anzahl der in industriellen Betrieben in der Nacht beschäftigten Arbeitnehmer in unse- rem Lande nicht zunimmt. Überdies ist zu vermerken, dass sich die Eidgenössische Arbeitskommission intensiv mit die- sen Fragen beschäftigt. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 51 Stimmen Dagegen 72 Stimmen #ST# 84.390 Interpellation Fankhauser Nachtarbeit für Frauen Travail de nuit des femmes Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1984 Die Antwort des Bundesrates auf meine Frage (Fragestunde vom 12. März 1984, behandelt als dringliche Einfache Anfrage) ist nicht zufriedenstellend. Deshalb folgende Fragen:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fankhauser Nachtarbeit für Frauen Interpellation Fankhauser Travail de nuit des femmes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.390 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1984 - 08:00 Date Data Seite 1456-1456 Page Pagina Ref. No 20 012 795 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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