- Juni 1984 N
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Interpellation Spalti
dass die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983
Militärtechnologie nach Südafrika exportierte. Die Zeit-
schrift bringt Auszüge aus dem südafrikanischen Patent-
journal.
Gerade weil die gleiche Firma wegen illegaler Kriegsmate-
rialausfuhr in den sechziger Jahren nach Südafrika bereits
verurteilt wurde, müssen Wiederholungen verhindert
werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Artikel 41 der Bundesverfassung, auf dem das Kriegsmate-
rialgesetz beruht, bezieht sich ausschliesslich auf «Waffen,
Munition, Sprengmittel und sonstiges Kriegsmaterial», nicht
aber auf immaterielle Rechte, wie Patente und Fabrikations-
lizenzen. Es ist deshalb nicht möglich, die Transaktion von
Fabrikationslizenzen aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes
einer Bundesbewilligung zu unterstellen.
Im übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz
bereits im Jahre 1963 aus eigener Initiative die Ausfuhr von
Kriegsmaterial nach Südafrika untersagt hat.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion 39 Stimmen
Dagegen 75 Stimmen
#ST# 84.376
Interpellation Spalti
Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift
Grève du zèle des douaniers italiens
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984
Im Zusammenhang mit dem erneuten Dienst nach Vorschrift
an der italienisch-schweizerischen Grenze ist durch eine
zweite Streikwelle an der Grenze zu unserem südlichen
Nachbarn auf ein bedeutendes Problem hingewiesen wor-
den, das einerseits dem schweizerischen Transportgewerbe,
der exportorientierten Industrie und andererseits der Wirt-
schaft insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat. Nach-
dem die Schweiz als internationales Transit- und Binnen-
land ein vitales Interesse an offenen Grenzen und an einer
reibungslosen Grenzabfertigung haben muss und die
Erschwernisse für das Transportgewerbe durch solche
Grenzprobleme ausgeweitet werden, stellen sich in diesem
Zusammenhang folgende Fragen:
- Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen
Regierung zu unternehmen, um eine möglichst effiziente
und ungestörte Grenzabfertigung zu gewährleisten?
- Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen
Regierung zu unternehmen, um im Raum Norditalien die
Sicherheit von schweizerischem Eigentum wie Camions,
Lastfahrzeuge und deren Frachtgut sicherzustellen und um
den Schaden, der der schweizerischen Volkswirtschaft
durch Streiks entsteht, mit angebrachten Massnahmen zu
mindern?
- Was unternimmt der Bundesrat multilateral insgesamt,
um den Ruf der Schweiz als Transitland gegenüber den
angrenzenden Drittländern durchzusetzen?
Texte de l'interpellation du 19 mars 1984
A sujet de la grève du zèle qui a eu lieu une fois de plus à la
frontière italo-suisse, une deuxième vague de grève a fait
apparaître un important problème, qui est à l'origine de
dommages considérables subis non seulement par les
transports et l'industrie d'exportation de notre pays, mais
aussi par son économie toute entière. Comme il est vital
128-N
pour la Suisse, qui est un pays de transit international sans
accès direct à la mer, que les frontières restent ouvertes et
que les formalités de passage se fassent facilement, et
comme ces problèmes de frontières aggravent les difficultés
que connaît la branche des transports, je pose au Conseil
fédéral les questions suivantes:
- Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du
Gouvernement italien pour accélérer et faciliter les forma-
lités douanières?
- Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du
Gouvernement italien pour assurer en Italie du Nord la
sécurité des biens qui sont la propriété de Suisses, plus
précisément des poids-lourds et des marchandises qu'ils
transportent, et pour réduire, à l'aide de mesures appro-
priées, le préjudice causé à l'économie de notre pays?
- Quelles démarches entreprend-il sur le plan multilatéral
pour que les pays avoisinants reconnaissent à la Suisse sa
réputation de pays de transit?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Basler, Bonny,
Flubacher, Graf, Lüchinger, Neuenschwander, Steinegger,
Tschuppert, Wellauer (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bereits zum zweiten Male innert kürzester Frist hat eine
erneute Streikwelle der italienischen Zöllner an der Schwei-
zer Grenze in der Region Tessin Konfusion und Unruhe
verursacht. Dies nicht nur für die im Tessin ansässige Bevöl-
kerung, sondern auch für die Schweizer Zollbeamten, die
ihren Dienst nur noch unter erschwerten Bedingungen lei-
sten konnten, und für die Hunderte von ausländischen
Frachtführern, die gezwungen wurden, auf die Grenzabferti-
gung zu warten.
Das Demonstrieren durch Dienst nach Vorschrift, die
Ankündigung eines Generalstreiks und die unregelmässige
Erledigung der Zollformalitäten ergeben für die Region, für
die Zollbeamten und insbesondere für das Transportge-
werbe schwere Probleme.
Das Transportgewerbe wird nun durch diese Ereignisse
nach der kürzlich erfolgten Volksabstimmung noch zusätz-
lich wirtschaftlich belastet. Der schweizerische Strassen-
nutzverkehr ist weltweit schon am stärksten belastet und
eingeschränkt (teuerstes Dieselöl, Nacht- und Sonntagsfahr-
verbot, Maximalgesamtgewichtseinschränkungen usw.); es
arbeitet ohne staatliche Subventionen und hat im Rahmen
der Gesamtverteidigung seine besondere Bedeutung, indem
dieser Wirtschaftszweig der Armee seine Transportmittel als
Requisitionsfahrzeuge zur Verfügung stellen muss.
Während Tagen stauten sich Fahrzeuge in unübersehbaren
Kolonnen. Stehende Fahrzeuge verursachten den Eigentü-
mern hohe Kosten, und die Lieferverzögerungen schaden
der exportorientierten Schweizer Industrie und Wirtschaft.
Insgesamt verursacht diese nachlässige Zollabfertigung auf
italienischer Seite nicht nur den schweizerischen, sondern
auch den Volkswirtschaften benachbarter Staaten, die die
Schweiz als Transitland benutzen, unübersehbare Schäden.
Zudem wird durch dieses Verhalten der italienischen Zoll-
beamten der internationale Güterverkehr unverhältnismäs-
sig behindert. Als Binnenland sollte sich die Schweiz der
Bedeutung offener Grenzen und ungehinderter Grenz-
abfertigung im klaren sein und sich dafür entsprechend
einsetzen.
Nachweisbar sind folgende Schäden festzustellen: Durch
das Überschreiten der Lieferfristen kann der Frachtführer
seinen Frachtvertrag nicht fristgemäss erfüllen. Dadurch
fehlen der Industrie Ersatzteile und Rohmaterialien. Weiter
sind Verderbsschäden feststellbar. Diese entstandenen
Schäden sind teilweise durch Versicherungen gedeckt. Der
Schaden ist noch nicht quantifizierbar. Durch die Staus auf
der italienischen Seite werden die Transport- und Einsatz-
pläne" der Unternehmen wertlos. Diese ungeordneten
Zustände schaffen verbesserte Möglichkeiten für operativ
vorgehende und organisierte Banden, Nutzfahrzeuge,
Ladungen und Anhänger auszurauben. Es steht fest, dass
Interpellation Carobbio
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N 22 juin 1984
jährlich über 1000 Ladungen oder Fahrzeuge von schweize-
rischen Transporteuren in Italien geraubt werden. Den Scha-
den haben die Versicherungen und der Transporteur zu
tragen.
Trotz internationalen gesetzlichen Grundlagen (Überein-
kommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Strassengüterverkehr) wird der Transporteur mit einem
Rückbehalt im Schadenfalle (Überschreiten der Lieferfrist
und Verderbsschaden) belastet. In vielen Fällen kann die
Versicherung aus versicherungsvertraglichen Gründen
infolge höherer Gewalt den Schaden nicht übernehmen.
Das Verhalten des italienischen Zollpersonals verursacht
einen unverhältnismässigen Schaden, der aus wirtschafts-
und ordnungspolitischer Sicht nicht einfach hingenommen
werden darf.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
- Der Bundesrat ist seit jeher bestrebt, eine möglichst
effiziente sowie ungestörte Grenzabfertigung sicherzu-
stellen.
Dementsprechend hat er mit der EG sowie mit einzelnen
Nachbarstaaten - so auch mit Italien - Abkommen abge-
schlossen, welche eine effiziente Grenzabfertigung ermögli-
chen sollen. Die Zollverwaltungen arbeiten zur Durchfüh-
rung dieser Verträge eng zusammen.
Ferner haben am 9. April 1984 die Minister der Mitgliedstaa-
ten der EG und der EFTA anlässlich ihres Treffens in Luxem-
burg die Notwendigkeit unterstrichen, den freien Verkehr
der industriellen Güter insbesondere bezüglich der Ver-
einfachung der Grenzformalitäten zu verbessern und haben
ausdrücklich ihre Absicht bekundet, ihre Zusammenarbeit in
diesem Bereich zu intensivieren.
Angesichts der jüngsten Ereignisse an den italienischen
Grenzen haben die Verkehrsminister der Bundesrepublik
Deutschland, Österreichs, Italiens und der Schweiz eine
Expertenkommission eingesetzt, welche bis nächsten
Herbst den Ministern konkrete Vorschläge zur Erleichterung
der Grenzkontrollen unterbreiten soll. Auch auf bilateraler
Ebene wird nach allen Mitteln gesucht, um die Grenzabferti-
gung noch weiter zu vereinfachen.
Beim Auftreten von Störungen an der Grenze ist der Bun-
desrat über diplomatische Kanäle, anlässlich offizieller
Besuche, sowie über direkte Kontakte auf Verwaltungs-
ebene mit Nachdruck vorstellig geworden, um die schweize-
rischen Interessen geltend zu machen. Es sei hier lediglich
auf die Demarchen des Vorstehers des EVD anlässlich des
offiziellen Besuches des italienischen Aussenhandelsmini-
sters am 27. März 1984 in Bern sowie des Vorstehers des
EDA anlässlich seines offiziellen Besuches in Rom am 3. Mai
1984 verwiesen.
Der Bundesrat wird weiterhin jede Gelegenheit voll aus-
schöpfen, um die kontinuierliche Verwirklichung der inter-
nationalen Vereinbarungen sicherzustellen.
- Der Bundesrat ist sich der Problematik der Entwendung
von Ladungen und Fahrzeugen schweizerischer Transpor-
teure in Italien voll bewusst. Der Schutz auch ausländischen
Privateigentums ist die Aufgabe eines jeden souveränen
Staates.
- Hier ist insbesondere das von der Schweiz am 23. Novem-
ber 1972 mit der Europäischen Gemeinschaft abgeschlos-
sene Abkommen zur Anwendung der Bestimmungen über
das gemeinschaftliche Versand verfahren (AS 0.631.242.04)
zu erwähnen.
Unter den zahlreichen vom Bundesrat unternommenen
Schritten sei beispielhaft erwähnt:
- Die Schweiz nimmt im multilateralen Rahmen der Euro-
päischen Konferenz der Transportminister (CEMT) an den
Arbeiten und Beschlüssen teil, welche auch eine Erleichte-
rung der Grenzkontrollen bezwecken.
- Die Schweiz hat die Internationale Konvention der UNO-
Wirtschaftskommission für Europa (ECE) vom 21. Oktober
1982 betreffend die Harmonisierung der Warenkontrollen an
den Grenzen unterzeichnet.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion
Dagegen
26 Stimmen
56 Stimmen
#ST# 84.393
Interpellation Carobbio
Hilfe für wirtschaftlich bedrohte Regionen.
Einzelfall
Aiuto finanziari in favore
delle regioni economicamente minacciate.
Caso Ker-Tiles SA, Cresciano
Aide aux régions économiques menacées.
Cas d'espèce
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1984
Der Unterzeichner fragt den Bundesrat:
a. Wussten die Bundesbehörden bei ihrem Beschluss vom
- Januar 1982 und bei der Unterzeichnung der Vereinba-
rung mit der Banca della Svizzera Italiana über die Schwie-
rigkeiten Bescheid, in der die Ker-Tiles schon damals
steckte?
- Musste die Bürgschaft inzwischen eingelöst werden?
- Wenn nein, sind die Bürgschaft und die übrigen Erleich-
terungen, die der Ker-Tiles gewährt wurden, auch für die
Niro Ceramic AG Kopenhagen bestätigt worden?
d. Was halten die Bundesbehörden von der heutigen Lage
und den künftigen Aussichten der Ker-Tiles-Niro Ceramic in
Cresciano?
Testo della interpellanza del 22 marzo 1984
II sottoscritto chiede al Consiglio federale di dire:
a. al momento della decisione del 20 gennaio 1982 e della
firma della successiva convenzione con la Banca della Sviz-
zera Italiana le autorità federali erano a conoscenza della
difficoltà in cui versava già allora la Ker-Tiles;
b. nel frattempo la fideiussione ha dovuto o no essere
onorata;
c. se non è stata onorata, la fideiussione e tutte le altre
facilitazioni concesse alla Ker-Tiles sono state confermate
anche a favore della Niro Ceramic SA di Copenaghen,
oppure no;
d. quale è l'atteggiamento delle autorità federali rispetto
all'attuale situazione e alle prospettive future della Ker-Tiles-
Niro Ceramic di Cresciano.
Texte de l'interpellation du 22 mars 1982
Le soussigné demande au Conseil fédéral de dire:
a. Si, lorsque la décision a été prise le 20 janvier 1982 et que
la convention a été signée avec la Banque de la Suisse
italienne, les autorités fédérales connaissaient déjà les diffi-
cultés dans lesquelles se trouvait la Ker-Tiles;
a. Si la caution a dû être versée ou non dans l'intervalle;
c. Dans la négative, si la caution et toutes les autres facilités
accordées à la Ker-Tiles ont aussi été confirmées en faveur
de la Niro Ceramic SA de Copenhague, ou non;
d. Quelle est l'attitude des autorités fédérales en ce qui
concerne la situation actuelle et les perspectives de la Ker-
Tiles-Niro Ceramic de Cresciano.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Spälti Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift
Interpellation Spälti Grève du zèle des douaniers italiens
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.376
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1007-1008
Page
Pagina
Ref. No
20 012 582
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