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CH_VB_001Ch Vb22 juin 1984Ouvrir la source →
Interpellation Mascarin 988 N 22 juin 1984 dass Afrika ganz allgemein vor einer Katastrophe steht, die jene in den Jahren 1973/74 übertreffen wird. Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Ist er nicht auch der Meinung, dass die humanitäre Hilfe des Bundes für die vom Hunger betroffenen Menschen wesentlich zu steigern ist?
Müssten nicht insbesondere die Leistungen der .aner- kannten Hilfswerke möglichst sofort von seilen des Bundes noch stärker unterstützt werden?
Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Beiträge der zuständigen Bundesstelle an die Hilfswerke im Bereich der humanitären Hilfe verdoppelt werden? Texte de l'interpellation du 12 mars 1984 . Ainsi que le reconnaît le Conseil fédéral dans sa réponse du 22 février 1984 à l'interpellation Ruffy du 16 décembre 1983, des millions d'êtres humains au nord-est du Brésil souffrent des conséquences d'une sécheresse extrême. Nous avons appris que la Confédération venait d'augmenter l'aide qu'elle apporte à cette région et nous lui en sommes recon- naissants. Pourtant, il ne faudrait pas oublier que dans de nombreux pays d'Afrique aussi des millions d'hommes sont privés du minimum vital et risquent de mourir de faim. Il ressort de plus en plus des dernières informations qui nous viennent de ces pays que la catastrophe est imminente pour l'Afrique toutte entière et que les conséquences seront beaucoup plus graves qu'en 1973/1974. Cela étant, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
N'est-il pas de l'avis qu'il faudrait augmenter considéra- blement l'aide humanitaire de la Confédération aux popula- tions menacés par la famine?
La Confédération ne devrait-elle pas augmenter encore, le plus tôt possible, ses prestations, notamment aux organisa- tions d'entraide reconnues?
Est-il prêt à faire doubler les contributions que versent les organes fédéraux compétents aux organisations d'entraide en matière d'aide humanitaire? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat hat seit der im Jahr 1973/74 aufgetretenen Dürre- und Hungerkatastrophe in der Sahelzone verschie- dene Massnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusam- menarbeit und der humanitären Nothilfe ergriffen, um den von der Dürrekatastrophe am meisten betroffenen Ländern möglichst wirkungsvoll zu helfen. Während die humanitäre Hilfe mit Sofortmassnahmen - wo sie möglich sind - die krassesten Auswirkungen der Unterentwicklung und das durch Naturkatastrophen verursachte Elend zu mildern ver- sucht, soll durch unsere Entwicklungszusammenarbeit langfristig auf die Beseitigung der Ursachen der Armut hingewirkt werden. Die wirtschaftlichen Probleme Afrikas, die in gewissen Län- dern zu einer akuten Versorgungsnotlage geführt haben, können längerfristig nicht mit humanitärer oder Nahrungs- mittelhilfe allein gelöst werden. Meistens handelt es sich um eine Kombination von Infrastrukturmängeln, rückständiger Landwirtschaftstechnik, Bevölkerungswachstum und unzu- länglicher Marktpolitik, die zusammen mit den klimatischen und ökologischen Verhältnissen zu einer alarmierenden Versorgungslage und manchmal auch zum Hungertod füh- ren kann. Die Dürre verschärft somit lediglich bereits beste- hende strukturelle Mängel. Zur Bekämpfung der gegenwärtigen akuten Notlage in Afrika hat der Bundesrat am 4. April 1984 einen Sonderbei- trag von 5 Millionen Franken für zusätzliche Nahrungsmittel- nothilfe bewilligt. Es ist vorgesehen, damit unsere operatio- nellen Partner bei ihrer Nothilfe vermehrt zu unterstützen, wobei insbesondere die anerkannten nationalen und inter- nationalen Hilfsorganisationen, die auf dem Gebiet der Nah- rungsmittelhilfe über Erfahrung verfügen, berücksichtigt werden. Bereits 1983 erhielt Afrika 117 Millionen Franken oder 44 Prozent unserer.bilateralen Aufwendungen für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie 30 Millionen Fran- ken oder 54 Prozent der Nahrungsmittelhilfe. Diese Anteile zugunsten Afrikas werden im laufenden Jahr noch höher sein. Abschliessend können die einzelnen Fragen wie folgt beant- wortet werden.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Hilfe für die am meisten betroffenen afrikanischen Länder zu verstärken ist. Er hat denn auch bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Auch die zusätzlichen Mittel werden den erfahrenen Hilfs- organisationen zugeleitet. Diese müssen in der Lage sein, die Hilfsaktionen in eigener Verantwortung wirkungsvoll durchzuführen.
Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit weiterer Sonder- beiträge zu prüfen, sofern Gewähr für den effizienten Ein- satz solcher zusätzlichen Mittel besteht. Le président: Mme Blunschy est partiellement satisfaite. #ST# 84.375 Interpellation Mascarin American Médical International (AMI) Kliniken Cliniques de l'American Médical International (AMI) Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bei der Errichtung von Privatkliniken den Bettenbedarf als Kriterium für die Zulässigkeit einer solchen Klinik zu benutzen?
Gibt es eine Möglichkeit, nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit, bei nicht vorhandenem Bedarf die Errichtung einer Privatklinik zu unterbinden? Falls nein, hält der Bundesrat eine solche Möglichkeit für nötig und ist er bereit, allenfalls nötige Gesetzesänderungen zu beantragen?
Können die Kantone ermächtigt werden, die Eröffnung von Kliniken, analog der Eröffnung von Arztpraxen, bewilli- gungspflichtig zu machen, wobei der Bedarf, unter Berück- sichtigung des bereits vorhandenen Bettenangebotes, zu berücksichtigen wäre?
Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die der öffentli- chen Hand durch die Eröffnung von Privatkliniken erwach- senden Kosten (Zunahme der Spitaldefizite der öffentlichen Spitäler, Zunahme der Krankenkassendefizite) ganz auf die Benutzer und Betreiber derartiger Kliniken abzuwälzen?
Wie beurteilt der Bundesrat generell das Einbrechen rein profitorientierter Institutionen in das schweizerische Gesundheitswesen? Denkt er daran, derartige Machen- schaften zu unterbinden? Texte de l'interpellation du 19 mars 1984
Lorsque des cliniques privées s'établissent dans notre pays, le Conseil fédéral voit-il une possibilité de faire du besoin de lits d'hôpitaux le critère pour l'admission de tels établissements médico-hospitaliers?
Existe-t-il une possibilité d'interdire l'installation d'une clinique privée lorsque la preuve du besoin n'est pas four- nie; pareille interdiction peut-elle être prononcée, si besoin
Juni 1984 N 989Interpellation Mascarin est en dérogeant à la liberté du commerce et de l'industrie? Si non, le Conseil fédéral estime-t-il qu'il est nécessaire de disposer d'une telle possibilité et est-il prêt à soumettre éventuellement, au Parlement, les propositions de modifica- tions législatives ad hoc?
Les cantons peuvent-ils être autorisés à soumettre à autorisation l'ouverture de cliniques, à l'instar de ce qui est prévu pour l'ouverture de cabinets médicaux? Il faudrait, en l'occurence, que le critère du besoin soit pris en considéra- tion, compte tenu de l'offre de lits d'hôpitaux déjà disponi- bles.
Le gouvernement envisage-t-il une possibilité de faire retomber entièrement sur les clients et les exploitants de tels établissements, les charges que l'ouverture de cliniques privées occasionnent pour les pouvoirs publics (augmenta- tion des déficits des hôpitaux publics et de ceux des caisses- maladie)?
Comment le Conseil fédéral considère-t-il, en général, l'irruption d'institutions axées uniquement sur le profit dans notre système suisse d'hygiène publique? Prévoit-il d'inter- dire ces manigances? Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc- zog (3) Schriftliche Begründung - Développement par écrit AMI besitzt in der Schweiz seit 1972 die Clinique Cécile in Lausanne. 1982 kaufte AMI die Berner Klinik Beau Site. In Zürich-Wollishofen hat AMI das ehemalige Hotel Im Park erstanden und plant eine 160-Betten-Luxusklinik. Land- erwerbsverhandlungen für ein 100-Betten-Spital stehen in Luzern praktisch vor dem Abschluss, und auch im Kanton Basel-Stadt strebt AMI die Errichtung einer Klinik an. Die kantonalen Gesundheitsdirektoren von Zürich und Luzern äusserten sich negativ zum Konzept dieser Privatkli- niken. Die Regierung von Basel-Stadt wünscht ebenfalls keine derartige Klinik, da bereits ein regionales Überange- bot an Akutbetten besteht. Der Zürcher Regierungsrat schätzt den jährlichen Verlust, den die AMI-Klinik der Staats- kasse bringt, auf 9 Millionen Franken. Der Generalsekretär des Konkordates Schweizerischer Krankenkassen spricht von Ausplünderungen der Zusatzversicherung durch derar- tige Privatkliniken. AMI verkörpert ein völlig neuartiges Spitalsystem, das nicht den kranken Menschen, sondern einen möglichst hohen Gewinn im Visier hat. AMI-Kliniken und andere derartige Luxuskliniken belasten die öffentliche Hand und die Kran- kenkassen ganz enorm. Die betroffenen kantonalen Regie- rungen erklären sich ausserstande, die Errichtung derarti- ger Privatkliniken, trotz ihrer bekannten verheerenden Fol- gen, zu unterbinden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral . Der Bundesrat ist sich der Probleme, welche durch die Errichtung von Privatkliniken, d. h. Heilanstalten ohne Allge- meinabteilung, für die Spitalplanung und Spitalpolitik der Kantone sowie für die Finanzierungsmöglichkeiten der aner- kannten Krankenkassen entstehen, durchaus bewusst. Es ist unerlässlich, auf gewisse staatspolitische Grundsätze und tarifpolitische Sachverhalte einzugehen, um die einzel- nen Fragen im grösseren Zusammenhang beurteilen zu können. Wie in dem im Parlament unbestritten gebliebenen Bereich Gesundheitswesen der Botschaft vom 28. September 1981 über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (81.065) einmal mehr festge- halten wird, ist «das Gesundheitswesen im wesentlichen eine kantonale Aufgabe, namentlich für die Spitäler verfü- gen die Kantone über weitgehende Kompetenzen». Diese Auffassung bestätigt die Haltung der Kantone gegenüber Bestrebungen des Bundesrates im Hinblick auf die Teilrevi- sion der Krankenversicherung, eine gewisse Koordination der kantonalen Spitalplanung vorzusehen. Aufgrund der eindeutig ablehnenden Haltung der Kantone verzichtete der Bundesrat auf die Aufnahme entsprechender Vorschriften in den einschlägigen Gesetzesentwurf: Hinzuzufügen ist, dass bereits damals das «Problem Privatkliniken» - wenn auch nicht ausländischer Provenienz - bestand. Entscheidend für die Haltung des Bundesrates ist somit die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Sache des Bundes ist es, über Mitfinanzierung und gesetzliche Rege- lung der Krankenversicherung die medizinische Grundver- sorgung der freiwillig versicherten Bevölkerung zu tragba- ren Bedingungen zu gewährleisten, wobei er sich auf beste- hende Kassen abstützt und deren Handlungsspielraum nur soweit nötig und im Interesse einer wissenschaftlich aner- kannten und wirtschaftlichen Behandlung und Pflege ein- schränkt. Hingegen hält sich der Bund auf dem Gebiet der Zusatzver- sicherungen, welche mit ein Grund für die Errichtung von Privatkliniken sind, zurück. Die Ausgestaltung dieses Geschäftszweiges liegt im Ermessen der Kassen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für eine rasche und wirksame Handhabung einer ausgewogenen Entwicklung des Bettenangebotes in privaten Heilanstalten die direkt beteiligten Partner, Krankenkassen und Kantone, durch ein abgestimmtes Verhalten in bezug auf das Angebot an Versi- cherungsleistungen und Auflagen wie Notfalldienste usw. direkt angesprochen, aber auch handlungsberechtigt und handlungsfähig sind. In diesem Sinne nehmen wir zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Der «Bettenbedarf» stellt, wenn er differenziert nach Akutkranken-, Chronischkrankenbetten usw. aufgeteilt wird, ein durchaus taugliches Mittel zur Beurteilung einer Privat- klinik im Lichte der Versorgung der Bevölkerung mit Heilan- staltsplätzen dar. Die «Zulässigkeit» zielt aber auf die Anwendung einer Bedürfnisklausel in den kantonalen Spi- talplanungen. Der Bundesrat schliesst die Möglichkeit einer solchen Praxis nicht aus. Damit hat er sich aber zur Oppor- tunität einer Regelung durch den Bund nicht ausgespro- chen.
Der Bundesrat hält die Möglichkeit der Nichtzulassung von Privatkliniken nicht a priori unvereinbar mit der Han- dels- und Gewerbefreiheit (HGF), sofern entsprechende gesetzliche Grundlagen gegeben sind. Es geht seines Erachtens vielmehr um die Verhältnismässigkeit des Eingrif- fes in die HGF. Die Frage, ob entsprechende Vorschriften zu erlassen sind, wird zurzeit im Rahmen der Beratungen der Teilrevision Krankenversicherung geprüft. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit hierzu Stellung nehmen müssen. Seine grundsätzliche Haltung hat er hier einleitend darge- legt.
Unseres Erachtens kann eine Analogie zur Bewilligung von Arztpraxen nicht gezogen werden, da hier Bedürfnis- klauseln nicht zum Zuge kommen. Was die Einführung einer solchen Klausel für Privatkliniken betrifft, verweisen wir auf Ziffer 2.
Während die Abstimmung des Versicherungsangebotes der Krankenkassen mit der Spitalpolitik in den Kantonen auf eine ordnungspolitisch konforme Abschwächung des Über- angebotes an Betten hinwirken würde, kann die Überwäl- zung Defizite Dritter auf die Benutzer und Betreiber privater Kliniken nicht zur Diskussion stehen.
Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, «das Einbrechen rein profitorientierter Institutionen in das schweizerische Gesundheitswesen» zu beurteilen und «derartige Machen- schaften zu unterbinden». Die freiheitliche und föderalistische Grundstruktur unserer Staats- und Rechtsordnung stellt zunächst auf die Funk- tionsfähigkeit der Wirtschaft und die Autonomie der Kan- tone ab. Dies entbindet den Bund nicht, gemäss Verfassung und Gesetz auch dem sozialen Grundauftrag nachzukom- men. Der Bundesrat wird daher die aufgeworfenen Fragen der Interpellation im Gesamtzusammenhang der Teilrevision der Krankenversicherung abschliessend zu beurteilen haben. Le président: Mme Mascarin est partiellement satisfaite.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Mascarin American Médical International (AMI) Kliniken Interpellation Mascarin Cliniques de l'American Médical International (AMI) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.375 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 988-989 Page Pagina Ref. No 20 012 566 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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